Da hier ein ständiger Eiertanz darüber aufgeführt wird, was erlaubt und was verboten ist, habe ich mich mal schlauzumachen versucht, was eigentlich unter einer "Waffe" im juristischen Sinne bei unseren Luftgewehren zu verstehen ist.
Leider fand sich hier im Forum nichts elementar Erhellendes dazu.
Aber die Suchfunktion ist ja auch deutlich optimierbar. Vielleicht lags da dran.
Ich mach das der Einfachheit halber mal an einem Beispiel fest:
Die Thematik "Exportfeder" die hier bei einigen Leuten regelmäßig Schnappatmung auslöst, sehe ich z.B. irgendwie nicht genau erklärt.
So weit ich in Erfahrung bringen konnte, ist der Besitz eines "F"-Luftgewehrs frei, wenn man über 18 Jahre ist.
Eine einzelne Exportfeder könnte sich sogar ein Kind regulär besorgen.
Ist ja nur ein recht universelles Maschinenbauteil.
Man könnte sich also ein serienmäßiges "F"-Gewehr an die Wand hängen und die Exportfeder gleich daneben.
Alles noch gesetzeskonform.
Nicht gesetzeskonform würde es, wenn ich die Feder verbaue, so daß das Gewehr anschließend mit einer Schußkraft arbeitet, die über 7,5Joule liegt.
So weit wohl alles klar mit der Bitte um Berichtigung, wenn schon da ein Denkfehler vorliegt.
Aber was, wenn ich z.B. ein Gewehr ohne "F" und mit erheblich höherer Schußkraft angeboten bekäme.
Würde für den legalen Besitz reichen, daß man vor der Übereignung einfach die Feder komplett entfernt?
Oder müßte man mehr entfernen? Reicht die Schußunfähigkeit? Was ist noch ein Luftgewehr?
Von jeder Waffe bleiben irgendwann nur ein paar Blechteile, Rohre und Federn übrig, wenn man nur lange genug schraubt.
Selbst von einem MG42.
Aber wo zieht der Gesetzgeber da den Strich, was noch eine Waffe ist und was nur noch ein Reststück schrottiger Maschinenbau?
Oder:
Wie weit dürfte ich selbst eine Waffe bauen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen?
Ist ein Sperrholzschaft mit einseitig zugeschweißtem Wasserrohr als Lauf schon ein potentieller Vorderlader?
Oder was ist mit einem Schalldämpfer?
Da habe ich schon etliche gebaut.....für meine Trecker.
Wo steckt da die Definition?
Wenn man schon vorgibt, daß man sich in Tat und Wort an das Gesetz hält, müssen die Grenzen klar umrissen sein und
ernsthafte Antworten dazu sollten auch im Sinne des Betreibers dieses Forum liegen.
Aber bitte keine Polemik und keine wild gesetzten Links zu Seiten, die Ihr selber nicht gelesen oder verstanden habt.
Googeln kann ich selbst.
Und auf gar keinen Fall, niemals und unter keinen Umständen (!) die Frage stellen, wofür ich das alles wissen will.
Wer diese Frage stellt, hat meine nicht verstanden und sollte mit seinem Problem einen eigenen Thread starten.
Ich fürchte nur, bis hierher haben es einige schon nicht mehr geschafft.
Und jetzt:
Halali!