Import aus den USA

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 1.688 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juli 2014 um 23:54) ist von FrankStronach.

  • Hallo Leute,

    ich überlege ein Messer in den USA zu bestellen und wollte mal nachfragen wie das genau mit dem Zoll etc. abläuft.
    In Deutschland gibt es nur einen Händler der den Hersteller führt und der müsste es auch in den USA für mich bestellen. Nach meiner Berechnung wäre eine Bestellung über den deutschen Händler aber erheblich teurer. Preislich entgegen kommen kann mir der deutsche Händler nicht, da es sich nach seiner Aussage dann nicht für ihn lohnen würde. Ist ein Import tatsächlich so aufwändig?
    Ich sehe es doch richtig, dass ich den Kaufpreis + 8%Zoll + 19% Steuer zahlen müsste?

    LG

    :thumbsup:

  • Zoll fällt erst ab 150,-€ an.
    Ansonsten noch die z.T. erheblichen Versandkosten.
    USt. wird auch auf die Versandkosten erhoben.

    Die Post (wenn in USA mit USPS versandt wird) gibt das
    Paket bei deinem Zollamt ab, dort kannst du es abholen.
    Wenn eine Rechnung drin liegt erhälst du deinen Steuer-
    bescheid den du vor Ort bezahlst und fertig :)
    Andere Versender führen die Verzollung selbst durch und
    erheben dafür z.T. erhebliche Gebühren. Vermeide das
    besser.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Danke für deine Antwort.
    Glaube die versenden per USPS ja. Die exakten Versandkosten kenne ich nicht werde nochmal nachfragen.
    In Deutschland würde mich das Messer 650 ! Euro mehr kosten. Da sollte sich der Importaufwand doch lohnen oder? Kann es da Probleme geben weil es ein Messer ist?
    Hab schon überall rumgelesen und öfters gelesen, dass es bei Waffen Probleme gibt. Das Messer ist in Deutschland natürlich legal.

    LG

    :thumbsup:

  • Hi, :^)

    würde der Händler, oder anders gefragt, darf der Händler in Amiland das Messer versenden? Man hört ja von bestimmten Gegenständen, die mit Versendeverbot belegt wurden? Brauchen sie selbst, blabla...

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Danke für eure Antworten :)

    Ja, der Händler dürfte und würde nach Deutschland versenden. Nur den deutschen Behörden traue ich halt nicht so recht bei einem Messer. Legal ist es aber wie gesagt hier.

    LG

    :thumbsup:

  • Sorry, hab deine letzte Frage nicht gesehen (hab grad Stress :D

    Wenn das Messer hier legal ist.. kein Problem außer vllt. große Augen.
    Ich hab den Abschnitt nicht vor Augen der den Gegenstand legalisiert, aber ich würde ihn, den Verweis darauf parat haben.

    Als ich meine beiden Macheten importiert hatte machte man diese Augen. Nach einem klärenden Gespräch war dann allerdings alles i.O.

    Viel Erfolg und Spaß :thumbup:

  • Mave, dann ist alles in Ordnung. Im schlimmsten Fall wirst Du zum Zoll vorgeladen die Sendung eigenhändig abzuholen und dabei wird die Rechtmäßigkeit des Messers festgestellt. Mehr passiert dann nicht. :thumbsup: Personalausweis nicht vergessen. :^)

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (23. Juli 2014 um 14:22)

  • Wenn es sich um militärischen oder polizeilichen Ausrüstung handelt, da gibt es vieles wofür ein von dir ausgefüllte Endverbleibserklärung vom US-Händler den zuständigen US-Behörden vorgelegt werden muss, um eine Ausfuhrgenhmigung zu beantragen.

    Wird die Genehmigung erteilt, dann legt der Händler die Ausfuhrpapiere bei und es gibt somit beim Zoll keine Probleme - MwSt und Zollgebühren werden natürlich fällig. Hält der Händler das Prozedere nicht ein, macht er sich strafbar und der Zoll muss in so einem Fall die Sendung konfiszieren.

    Handelt es sich nicht um militärischen oder polizeilichen Kram und handelt sich auch sonst nicht in D Verbotenes, dann zahlst man je nach Wert, die MwSt und Zollgebühren und das war's auch schon.


  • Ist das nicht auf 50 herabgesetzt worden?


    Umgekehrt, es ist von 50 auf 150 heraufgesetzt worden.

    Im schlimmsten Fall wirst Du zum Zoll vorgeladen die Sendung eigenhändig abzuholen und dabei wird die Rechtmäßigkeit des Messers festgestellt.


    Wie gesagt mit USPS in jedem Fall, die Steuererhebung findet am
    für dich zuständigen Zollamt statt. Wenn du ganz sicher sein willst
    schreibst du - Selbstverzoller - mit in deine Adresse.
    Die Post wird das beachten (manchmal wickeln die nämlich auch
    ab - im vereinfachten Verfahren. Auch wenn das gut gemeint ist,
    leider nicht immer richtig.)
    Und einen falschen Zollbescheid zu korrigieren ist aufwändig.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Umgekehrt, es ist von 50 auf 150 heraufgesetzt worden.

    Reden wir von Deutschlad ? Schaut Ihr hier.


    Zitat

    Das steht das:
    Sendungen mit geringem Wert
    Voraussetzungen


    Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

    Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.

    Also bei einem Messer mit dem genannten Wert fallen wie ganz oben schon gesagt 8,5% Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer an wobei die wohl mit den Versandkosten rechnen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Akula (23. Juli 2014 um 18:19)

  • Preislich entgegen kommen kann mir der deutsche Händler nicht, da es sich nach seiner Aussage dann nicht für ihn lohnen würde.

    Das "Problem" für Händler im EU Raum ist die krasse Gewährleistung was die Preise hochtreibt. Habe neulich auch von einem US Händler welcher hier nen Lager hat ein Messer gekauft zum sehr günstigen US Preis, allerdings mit der Klausel, dass ich auf jegliches Rücksenderecht verzichte und mich hierfür an den Hersteller wenden muss. Das hat mir ne Ersparnis von über 20% ergo über 40€ gebracht. Das kann man natürlich nur mit absolut seriösen Verkäufern machen. Das Messer war auch hier in Deutschland in seinem Lager. Somit hatte ich mehrere Vorteile.

    Er sagte mir auch, dass er diesen günstigen Preis nicht machen kann nach EU Recht weil es solche Deppen gibt, die kurz bevor 2 Jahre um sind ein Messer zuücksenden und behaupten es wäre Defekt. Was auch immer das dann heisst. Aber als Händler hat man dann wohl auch schlechte Karten in solchen Fällen. Kein Wunder, dass hier alles völlig überteuert ist. Egal um was es sich handelt. Die Zeche für einige A-Löcher zahlen dann alle drauf.

    Vielleicht kannst du mit dem deutschen Händler auf die Art etwas machen.

  • Doof wirds für den Händler blos, wenn das Thema dann mal einer vor Gericht durchexerziert.
    Das die zweijährige gesetzliche Gewährleistung das rundum Sevicepaket für den Endkumden ist, ist ein großer Irrglaube, den leider viele Kunden haben.
    Die gesetzliche Gewährleistung greift nur bei Mängeln, die bereits vor dem Kauf bestanden.
    Nach sechs Motaten kommt es hier in der Regel zur Beweislastumkehr.
    Dann muss nicht mehr der Händler beweisen korrekte Ware verkauft zu haben, sondern der Endkumde, das bereits zum Kaufzeitpunkt ein Mangel vorlag... .

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Noch ein Tipp zum Zoll:

    Wenn Du dem Absender beibringen kannst, dass er die Rechnung (invoice) in einer Klarsichthülle (transparent envelope / transparent pocket) außen auf dem Paket anklebt, dann kann das Paket im Allgemeinen vom Zoll behandelt werden, ohne dass Du da extra vorbeigehen musst. Dann kassiert der DHL-Zusteller die Gebühren von Dir wie bei einer Nachnahme. Das wurde mit vom Zollbeamten letztes Mal so gesagt, als ich was abgeholt und dort bezahlt habe.

  • Wenn Du dem Absender beibringen kannst, dass er die Rechnung (invoice) in einer Klarsichthülle (transparent envelope / transparent pocket) außen auf dem Paket anklebt, dann kann das Paket im Allgemeinen vom Zoll behandelt werden, ohne dass Du da extra vorbeigehen musst. Dann kassiert der DHL-Zusteller die Gebühren von Dir wie bei einer Nachnahme. Das wurde mit vom Zollbeamten letztes Mal so gesagt, als ich was abgeholt und dort bezahlt habe.

    Ja, das stimmt. Man sollte das aber nur bei Dingen machen die
    einfach gelagert sind. Komplizierte Sachverhalte oder Waffen
    würde ich keinesfalls so durch den Zoll bringen.

    Es geht oft falsch und macht viel Aufwand den falschen Bescheid
    wieder aus der Welt zu bringen. Und bei Waffen hat man schnell
    eine Anzeige am Hals. Auch wenn sich herausstellt daß diese
    völlig unbegründet war werden künftig alle Polizisten in einer
    einfachen Verkehrskontrolle ein seltsames Verhalten an den Tag
    legen. Die Anzeige wegen Verstoß gegen das WaffG bleibt nämlich
    bis zum Ende der EU gespeichert - die Info daß es haltlos war nicht.

    Wenn man persönlich beim Zoll vorstellig wird kann man mögliche
    Bedenken sehr viel leichter ausräumen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Also ich sehe bei einem Messer dieser Art wirklich keinerlei Ansatzpunkt, wo da ein Beamter Schwierigkeiten machen sollte. Das Waffengesetz hat keinerlei besondere Regelungen, was den Import von Messern angeht.

  • Noch ein Tipp zum Zoll:

    Wenn Du dem Absender beibringen kannst, dass er die Rechnung (invoice) in einer Klarsichthülle (transparent envelope / transparent pocket) außen auf dem Paket anklebt, dann kann das Paket im Allgemeinen vom Zoll behandelt werden, ohne dass Du da extra vorbeigehen musst. Dann kassiert der DHL-Zusteller die Gebühren von Dir wie bei einer Nachnahme. Das wurde mit vom Zollbeamten letztes Mal so gesagt, als ich was abgeholt und dort bezahlt habe.


    Das ändert aber nix an einem durchschnüffeln des Inhaltes durch den Zoll. Bei einer Bestellung von mir in CH mit Inhalt Ersatzteile zu Starklichtlampen war auch aussen alles deklariert und die Sendung wurde dennoch durchgecheckt ob das korrekt ist was da so steht.

    Bei Fernost Bestellungen stimmen diese Angaben auf den Invoice Aufklebern fast immer hinten und vorn nicht. Klar, Vorteil für den Besteller aber wird man Stichprobenartig geprüft und bringt die Rechnungen mit, ist das dann schon oft ne dumme Situation sag ich mal. Beispiel...deklariert mit 5 USD und der Kaufpreis waren dann laut Rechnung 30 USD... ist dann der Umrechnungskurs noch ungünstig an diesem Abholtag zahlt man noch Zoll obwohl man tatsächlich vielleicht durch einen besseren Kurs am Kauftag das hätte nicht gemusst.

  • ist dann der Umrechnungskurs noch ungünstig an diesem Abholtag zahlt man noch Zoll obwohl man tatsächlich vielleicht durch einen besseren Kurs am Kauftag das hätte nicht gemusst.


    Sicher?

    Bei mir wurde immer der Kurs des Zahltages zu Grunde gelegt, es galt also der bezahlte Betrag.
    Zuletzt erst vor zwei, drei Monaten geschehen, als zwei Levis gekommen sind.


    Stefan