Rechtliche Situation beim Führen einer SSW

Es gibt 102 Antworten in diesem Thema, welches 13.359 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2014 um 16:17) ist von holzworm.

  • Am Montag gleich so eine interessante Diskussion. Finde ich sehr gut und will dann auch meinen Senf dazu geben:

    Ich führe meine SSW, wenn ich der Meinung bin, sie könnte ihr Dasein berechtigen. Wenn ich meine Waffe führe, ist es mir persönlich auch egal, in welches Geschäft o.ä. ich dann gehe und ob dort das Hausrecht dieses untersagt. Nebenbei: Nach meinem Wissen verbietet die DB per Hausrecht dieses, lasse mich gerne dazu belehren, wäre mir aber, wie gesagt, egal. Ich trage gerade bei Fahrten in Bahn/U-S Bahn usw eine SSW, um nicht die Hauptrolle in einem neuen "Tot-Tretter-Video" der Bundespolizei zu spielen. Ich persönlich nehme dazu auch einen Verstoß gegen ein Hausrecht in Kauf. Natürlich führe ich meine Waffe immer verdeckt, teilweise zum Nachteil des schnellen Einsatzes. Mir ist das aber genau so, aus o.g. Hintergrund, wichtiger. Ich bevorzuge die Trageweise im Hosenbund, direkt unter/hinter der Geldbörse, Griff nach vorn.


    Das macht mich sicher nicht zum Vorbild, muss halt eben jeder für sich selber entscheiden. Ich find es gut, dass hier auch mal ein "grauer Kommentar" abgegeben werden kann.

  • Hi,

    bei der Deutschen Bahn sind die sich meines Wissens selbst nicht einig - beispielsweise sagt das "Hausrecht" für Bahnverkehr nach Niedersachsentarif aus, dass "Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen" von der Beförderung ausgeschlossen sind (ausgenommen Vollzugsbeamte der Bundes- und Landespolizeien), während es in manchen anderen Bundesländern nicht weiter reguliert wird. Ich denke, ich werde demnächst mal die Sinnhaftigkeit dieser Beförderungsbedingungen über ne unpersonalisierte Mailadresse hinterfragen.. mir erschließt sich dieser Stuss nicht.

    MfG

    "Fragt nicht, was euer Land euch verbieten kann - fragt, was ihr euerm Land verbieten könnt!" - so oder so ähnlich

  • Ich trage gerade bei Fahrten in Bahn/U-S Bahn usw eine SSW, um nicht die Hauptrolle in einem neuen "Tot-Tretter-Video" der Bundespolizei zu spielen. Ich persönlich nehme dazu auch einen Verstoß gegen ein Hausrecht in Kauf. Natürlich führe ich meine Waffe immer verdeckt, teilweise zum Nachteil des schnellen Einsatzes.


    Eben. Wenn man die Waffe verdeckt führt, so dass niemand sie sehen kann gibt es auch keine Probleme. Dann kann man sich um wichtigeres kümmern als um das Hausrecht der Bahn, der Tankstelle, bei Rewe, beim Friseur, beim Pinkeln im Wald...

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Viele Beförderer ( DB, ÖPNV) haben in ihrern AGBs die Klausel " ausser den Personen denen dieses behördlich [blablabla] gestattet ist), also irgendsoeine Klausel die Menschen mit Genehmigung ausnimmt.. Und der KWS ist für mich die Genehmigung. Darüber diskutiere ich auch gerne FALLS mich mal irgendwer anspricht.

    Keiner Scherz am Rande: ein Freund begutachtete kürzlich meinen KWS und meinte " ja, das macht Sinn in Aufzügen, da ist so wenig Platz und da kriegen ja alle was von dem Gas ab". Ich hab kurz blöd geschaut und dann begriffebn dass er Aufzug= Fahrstuhl verstanden hat

    Gruß,
    Jay

    Gute Zäune machen gute Nachbarn.
    -Robert Frost-

  • Am Montag gleich so eine interessante Diskussion. Finde ich sehr gut und will dann auch meinen Senf dazu geben:

    Ich führe meine SSW, wenn ich der Meinung bin, sie könnte ihr Dasein berechtigen. Wenn ich meine Waffe führe, ist es mir persönlich auch egal, in welches Geschäft o.ä. ich dann gehe und ob dort das Hausrecht dieses untersagt. Nebenbei: Nach meinem Wissen verbietet die DB per Hausrecht dieses, lasse mich gerne dazu belehren, wäre mir aber, wie gesagt, egal. Ich trage gerade bei Fahrten in Bahn/U-S Bahn usw eine SSW, um nicht die Hauptrolle in einem neuen "Tot-Tretter-Video" der Bundespolizei zu spielen. Ich persönlich nehme dazu auch einen Verstoß gegen ein Hausrecht in Kauf. Natürlich führe ich meine Waffe immer verdeckt, teilweise zum Nachteil des schnellen Einsatzes. Mir ist das aber genau so, aus o.g. Hintergrund, wichtiger. Ich bevorzuge die Trageweise im Hosenbund, direkt unter/hinter der Geldbörse, Griff nach vorn.


    Das macht mich sicher nicht zum Vorbild, muss halt eben jeder für sich selber entscheiden. Ich find es gut, dass hier auch mal ein "grauer Kommentar" abgegeben werden kann.

    So much this ^

    Der Beitrag sollte mit stehenden Ouvertüren gefeiert werden. Es gibt hier im Forum anscheinend doch noch Leute die begreifen das der Selbstschutz über allem steht. Völlig egal welches Gesetz oder
    Hausrecht dir im Weg steht, dich selbst und andere Unschuldige zu beschützen ist das aller wichtigste. Wie viele Menschen könnten heute noch am Leben sein wenn manche Leute beherzt
    mit einer SSW eingegriffen hätten. Mir wäre das führen einer scharfen Waffe noch lieber, aber in Deutschland gibt es leider kein Stand your Ground Law wie in Amerika.

    Mir egal ob ich jetzt in Ungnade fallen sollte, ich nutze einfach meine eigene Meinungsfreiheit.

  • ...Der Beitrag sollte mit stehenden Ouvertüren gefeiert werden. ....

    Wäre für mich als Liebhaber der klassischen Musik mal was neues. Bisher war der einzige, der während der Ouvertüre stand, der Dirigent. ^^

    Edit: Aber bei Ovationen kann man auch schon mal aufstehen. 8o

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

    Einmal editiert, zuletzt von Zündnadel (12. Mai 2014 um 16:28)

  • Mir wäre das führen einer scharfen Waffe noch lieber, aber in Deutschland gibt es leider kein Stand your Ground Law wie in Amerika.

    Nun dann weise eine entsprechendes Bedürfnis nach und schon kanste einen WS beantragen!
    Aber da das aller Wahrscheinlichkeit nach nicht klappen wird ,da eben ein solches Bedürfnis nicht vorhanden ist ( Ist wohl auch besser so ) kannste den Gedanken wieder verwerfen.

    ...dich selbst und andere Unschuldige zu beschützen ist das aller wichtigste.

    Dieser Satzfetzen lässst mich ganz wage erahnen auf was Du damit hinauswillst und deswegen der Kommentar : " Ist wohl auch besser so " zum Thema führen einer scharfen Waffe
    Das hört sich für mich nach Rächer der Enterbten an.

  • Ich möchte mal einen weiteren Punkt ins Spiel bringen. Was pasiert wenn du deine SSW halbverdeckt (sichtbar im Gürtelholster) trägst und Polizei sieht sie. Richtig es gibt eine Polizei - Kontrolle die jeh nach Laune der Polizisten ablaufen kann. Im Schlimmsten Fall SSW Weg Anzeige und der KWS macht auch winke winke. Im Besten Fall eine Ermahnung die SSW doch bitte zu verbergen da man die Normalen Bürger verschreckt.

  • Ich denke, darum dreht sich die Einstiegsfrage und beantwortet diese auch gleich: Verdecktes Führen ist Pflicht und bedeutet eben schlicht und ergreifend "unsichtbar". Nicht immer einfach, aber unbedingt einzuhalten. Bei einer evtl Kontrolle ist dies natürlich sofort zu erwähnen.

    Sooo deute zumindest ich mein Recht und auch meine Pflicht. Ich gehe davon aus, auf diesem Wege keine Probleme mit der Polizei zu bekommen. Offenbar gibt es dazu wenig "lebende" Beispiele.

  • Bei einer evtl Kontrolle ist dies natürlich sofort zu erwähnen.

    Da gabs schon etliche diskusionen darüber

    Sooo deute zumindest ich mein Recht und auch meine Pflicht. Ich gehe davon aus, auf diesem Wege keine Probleme mit der Polizei zu bekommen. Offenbar gibt es dazu wenig "lebende" Beispiele.

    Es gibt keinen Paragraphen der besagt das du einem Polizisten bei einer Kontrolle sagen mußt das du eine SSW mit dir führst, wenn er dich nicht extra danach fragt. Nur keine Schlafende Hunde wecken wenn der nicht merkt das ich eine trage dann ist sie wirklich verdeckt.

  • Guten Morgen Zusammen,

    also bei Einer allgemeinen Personen und Verkehrskontrolle würde ich den Beamten, (theoretisch, ich führe keine SSW) jetzt sicherlich auch nicht euphorisch neben dem Führerschein, die Plempe in die Hand drücken....da das meines Erachtens über das Ziel hinausgeschossen wäre.
    Anders sieht es bei einer Personenkontrolle mit Leibesvisitation aus...da würde ich Ihn darauf aufmerksam machen, bevor er Hand an mich legt. Wobei im Grunde im Vorfeld von den Beamten gefragt wird, ob man Waffen oder Spritzen von Drogen bei sich führt.
    Transparenz kann da auch entspannend auf die Situation wirken.
    Man muss sich immer nur mal in die Lage der Beamten versetzen, nichts böse ahnend, auf einmal fühlste nen Gegenstand unter der Kleidung, der sich aufs erste, nicht unbedingt wie ne Gasplempe anfühlen muss....
    Da entsteht Adrenalin...und das muss nicht unbedingt sein...
    Je nachdem trifft man sogar auf einen Beamten, der interessiert daran ist...und ohne vorherigen Stress, kann das in ein nettes Gespräch führen...selbst erlebt mit nem LG.

    Schönen Tag Euch allen.... Kai

  • Guten Morgen Zusammen,

    also bei Einer allgemeinen Personen und Verkehrskontrolle würde ich den Beamten, (theoretisch, ich führe keine SSW) jetzt sicherlich auch nicht euphorisch neben dem Führerschein, die Plempe in die Hand drücken....da das meines Erachtens über das Ziel hinausgeschossen wäre.
    Anders sieht es bei einer Personenkontrolle mit Leibesvisitation aus...da würde ich Ihn darauf aufmerksam machen, bevor er Hand an mich legt. Wobei im Grunde im Vorfeld von den Beamten gefragt wird, ob man Waffen oder Spritzen von Drogen bei sich führt.
    Transparenz kann da auch entspannend auf die Situation wirken.
    Man muss sich immer nur mal in die Lage der Beamten versetzen, nichts böse ahnend, auf einmal fühlste nen Gegenstand unter der Kleidung, der sich aufs erste, nicht unbedingt wie ne Gasplempe anfühlen muss....
    Da entsteht Adrenalin...und das muss nicht unbedingt sein...
    Je nachdem trifft man sogar auf einen Beamten, der interessiert daran ist...und ohne vorherigen Stress, kann das in ein nettes Gespräch führen...selbst erlebt mit nem LG.

    Schönen Tag Euch allen.... Kai

    So habe ich es natürlich gemeint, bezogen auf eine erweiterte Personenkontrolle. Bevor ich mich fixiert auf dem Boden wiederfinde .....

  • Anders sieht es bei einer Personenkontrolle mit Leibesvisitation aus...da würde ich Ihn darauf aufmerksam machen, bevor er Hand an mich legt.


    Genauso wars gedacht.

    Und wegen Fahrzeugkontrolle ratet mal warum Warndreieck und verbandskasten im Fahrzeug Innenraum ist.

  • Hi, :^)

    Und wegen Fahrzeugkontrolle ratet mal warum Warndreieck und verbandskasten im Fahrzeug Innenraum ist.

    Das taucht immer wieder auf und hält sich hartnäckig... ist aber völlig falsch im öffentlichen Verkehrsraum. Bei einer Kontrolle darf die Polizei jederzeit (da Kfz mitgeführte Sache) auch in den Kofferraum sehen und Personen zur Eigensicherung durchsuchen. Da braucht es nicht des Vorwandes mal gerne Warndreieck und Verbandskasten... Wie gesagt, ist so ein Gerücht, dass sich hartnäckig hält. Warum auch sollte ein PolBeamter nicht den Kofferraum einsehen dürfen? :eeeevil: Stichwort "mitgeführte Sache".

    Ein Auto, Wohnmobil auf einem Campingplatz, da sieht es anders aus wenn es tatsächlich zum Wohnen genutzt wird. Das ist aber auch kein öffentlicher Verkehrsraum.

    LG Andreas :^)

    Kann wieder gelöscht werden, da zu weit OT. :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • :eeeevil: Stichwort "mitgeführte Sache".


    Bezieht sich dieser Begriff auch auf Rucksäcke, Koffer usw. insbesondere wenn man zu Fuß unterwegs ist? Die Polizei darf meines Wissens nach nur bei hinreichendem Tatverdacht Personen und Taschen durchsuchen. Also mal eben einen Passanten anhalten und Durchsuchen ist nicht.
    Das Einzige was du immer musst, ist deine Personalien angeben. Idealerweise hat man seinen Perso dabei.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Ich denke, ich werde demnächst mal die Sinnhaftigkeit dieser Beförderungsbedingungen über ne unpersonalisierte Mailadresse hinterfragen.. mir erschließt sich dieser Stuss nicht.

    Wie auch andere Bestimmungen im KWS.

    Das taucht immer wieder auf und hält sich hartnäckig... ist aber völlig falsch im öffentlichen Verkehrsraum. Bei einer Kontrolle darf die Polizei jederzeit (da Kfz mitgeführte Sache) auch in den Kofferraum sehen und Personen zur Eigensicherung durchsuchen

    Hat mir mein Anwalt und das Örtliche Polizeirevier aber anders erklärt. Natürlich kann Gefahr im Verzug erklärt werden aber wenn dann nichts gefunden wird, darf der Polizist mit einem Verfahren rechnen.

  • naja wenn man sich nichts daraus macht, permanent von seinem umfeld deswegen vera... auf den arm genommen zu werden... :D

    damals in der schule ist man veredroschen worden, wenn man so ein teil um hatte. das standungefähr auf einer Stufe mit langen unterhosen, umhängegeldbörsen und Sandalen mit Socken...

  • Grundsätzlich kann die Polizei nicht einfach durchsuchen. Schaut doch mal in die entsprechenden PolG ... Alles hat Voraussetzungen und die Willkür reicht da absolut nicht aus.

    Ansonsten würde ich empfehlen verdeckt zu führen. Mir sind Vorfälle bekannt, bei denen Zivilfahnder der Polizei von ihren uniformierten Kollegen bei ihrer Arbeit behindert oder sogar festgesetzt wurden, weil deren Dienstwaffen sichtbar waren.

    Falls im KWS verdecktes Führen steht, ist das eine Auflage. Ein Verstoß gegen eine Auflage kann den Entzug zur Folge haben. Wollt ihr den kws ohne den Eintrag, müsste dagegen Widerspruch / Klage erhoben werden. Ob ich das empfehlen würde...

    Was das Hausrecht angeht: die Deutsche Bahn nimmt Träger mit Erlaubnis vom Verbot aus (meinem letzten Stand nach). Ansonsten kann sich das halt jeder aussuchen. Hausordnungen untersagen oft pauschal Waffen.

    Aber ich gebe zu: ich gehe auch mit eigenen Getränken ins Kino. Das ist ebenso ein Verstoß und wer von uns denkt über so einen Unsinn nach?