Es ist (juristisch) ein Unterschied, ob ein Behältnis geschlossen oder verschlossen ist.
Geschlossen ist es, wenn der Deckel oder die Tür oder was auch immer lediglich zugeklappt ist.
Verschlossen ist es, wenn es sich nicht ohne weiteres öffnen lässt.
Zum Verschließen ist nicht zwangsläufig ein Schloss erforderlich, sondern es kann auch beispielsweise ein gut verschraubter Deckel sein.
Bei einigen Objekten, wie zum Beispiel Wertgegenständen oder Waffen schreiben Versicherungen oder Gesetze allerdings bestimmte Sicherheitsgrade vor.
Bei scharfen Schusswaffen kommt man um einen zugelassenen Tresor nicht herum. Bei freien Waffen reicht es in der Regel, wenn das Behältnis einfach nur so gut verschlossen ist, dass ein unmittelbarer Zugriff nicht möglich ist.
Beim Transport sind selbstverständlich geringere Sicherheitsgrade erforderlich, als bei der Lagerung. Es wird beispielsweise nicht erwartet, dass Waffen immer in einem Tresor transportiert werden. Obwohl, wenn ich scharfe Kurzwaffen regelmäßig transportieren wollte, würde ich vielleicht trotzdem einen kleinen Möbeltresor im Kofferraum anbringen.
Auch freie Waffen sollen verschlossen transportiert werden. Da reicht aber meines Wissens auch ein Schloss direkt an der Waffe, welches die Bedienung verhindert.
Autos oder Zimmer gelten übrigens (im juristischen Sinne) nicht als Behältnis, es sei denn, sie erfüllen die entsprechenden Anforderungen (Sicherheitsgrad).
Bei Messern mit Führungsverbot dürfte es reichen, wenn diese in einer "Hülle" transportiert werden, die sich nicht mal eben auf die Schnelle öffnen oder zerstören lässt.
Bitte jetzt nicht einzelne Formulierungen zerpflücken. Obiges soll lediglich grob umschreiben, worauf die Vorschriften abzielen.