hallo
ich habe eine Frage bezüglich bestimmter Situationen, bei denen es für mich unabdinglich ist, ein Messer zu führen: der Vater eines guten freundes hat mich vor einigen tagen angerufen und gefragt, ob ich mit meiner machete vorbeikommen könnte, um seinem bambus zuleibe zu rücken-eine recht effektive methode, wenn ich das aus meiner erfahrung heraus mal so sagen darf- und da das gute stück nicht ganz in meinem Rucksack verschwindet und ich momentan an's Fahrrad gebunden bin, wollte ich fragen, ob das transportieren der machete in diesem zusammenhang immernoch dem Führungsverbot unterliegt oder das doch als allgemein anerkannter grund durchgehen kann?