Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 10.555 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. August 2014 um 21:28) ist von Dispatcher.

  • Hallo, habe meine Diana 430 verkauft, der Empfänger sagt mir heute das der Abzug mal auslöst und mal nicht, bei mir hat der abzug aber funktioniert.
    Wie soll ich mich jetzt verhalten?

    Muss ich ihm das Geld wieder zurück zahlen, oder wie?

  • wenn du Garantie und Rücknahme nicht ausgeschlossen hast, haftest Du in vollem Umfang....Traurig aber wahr!


    Garantie muss man nicht ausschließen, die ist nämlich freiwilig, auch bei gewerblichen. Du meinst die Gewährleistung. Die kann man allerdings auch nicht einfach so ausschließen. So bald man schreibt "wie neu" "funktioniert tadellos" ist man dran wenn's nicht funktioniert.

  • Wenn Du es verkauft als gebraucght und ausdrücklich ohne Garantie und Rückgabe recht, hätte der Käufer pech.
    Er kauft dann auf eigene Gefahr.
    Ist dann halt auch leider so.

    Schau mal ob ihr euch einigen könnt.

    mfg

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley

  • Wenn Du es verkauft als gebraucght und ausdrücklich ohne Garantie und Rückgabe recht, hätte der Käufer pech.
    Er kauft dann auf eigene Gefahr.
    Ist dann halt auch leider so.

    Schau mal ob ihr euch einigen könnt.

    mfg


    Das ist rechtlich totaler Blödsinn, sorry! Man kann schreiben was man will, das hat keine Bedeutung...

    Schreibt der Verkäufer Zustand neuwertig etc., muss das auch so sein! Solange dort nicht defekt steht, muss der Artikel funktionieren... egal was man für Fantasie Privatanbieter Klauseln da rein schreibt.

    Durch den Transport hat sich sicher nur der Abzugsweg verstellt. Oder der hat selbst dran rum gedreht.


    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Weis der Empfänger wie man das Gewehr bedient? Das man es beim spannen ganz durchziehen muss, und den Sicherungsschieber nicht dabei blockieren, damit die automatische Sicherung einrastet, und das man Gewehr vor Schussabgebe entsichert?

    Hast du Die Gebrauchsavweisung mit gegeben?

    Was für ein Abzug ist es?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hi.

    Wenn ich bei zum Beispiel auf Ebay was verkaufe als gebraucht und ohne Garantie als Privatperson, hat im schlechtesten Fall der Käufer pech.

    Da muß auch nicht mehr geschrieben werden.
    Kann gerne mal jeder googlen, Online Privat Verkäufe. Da gibt es eindeutige Rechtslagen.
    Wenn es vorher ging, und jetzt nicht ist halt :cursing: , aber auch Pech.

    Aber man soll sich in diesem Fall einigen, wenn keiner von beiden was dafür kann.
    Das ist wohl richtig.

    mfg.

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley

  • Hi.

    Wenn ich bei zum Beispiel auf Ebay was verkaufe als gebraucht und ohne Garantie als Privatperson, hat im schlechtesten Fall der Käufer pech.

    Da muß auch nicht mehr geschrieben werden.
    Kann gerne mal jeder googlen, Online Privat Verkäufe. Da gibt es eindeutige Rechtslagen.
    Wenn es vorher ging, und jetzt nicht ist halt :cursing: , aber auch Pech.


    Aber du als Verkäufer bist in der Beweispflicht, und das ist etwas blöd ;) Man könnte den A*****lochweg gehen und die Sache einfach ignorieren. Das wird warscheinlich keine Konsequenzen geben.

  • Hi.

    Ist immer Blöd solche Sache.

    Einfach anbieten zurück Senden und nach schauen , oder einige Euro nachlass.
    Muß man probieren.

    In jeden Fall immer den :n12::n12: Weg.

    Mfg.

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley

  • Weis der Empfänger wie man das Gewehr bedient? Das man es beim spannen ganz durchziehen muss, und den Sicherungsschieber nicht dabei blockieren, damit die automatische Sicherung einrastet, und das man Gewehr vor Schussabgebe entsichert?

    Hast du Die Gebrauchsavweisung mit gegeben?

    Was für ein Abzug ist es?

    Mit freundlichen Grüßen


    Dort würde ich auch erstmal ansetzen wenn beim Verkäufer alles in Ordnung war. Vielleicht liegt es nur an einem "Bedienfehler" oder der Käufer hat evtl. am Abzug herumgestellt und ihn derart verstellt, dass er nicht mehr auslöst oder es eben ein Glücksspiel ist.

  • Da es viele Käufer gibt, die dann noch nachverhandeln wollen, würde ich anbieten, dass er das Gewehr zurück schickt und er das Geld wieder bekommt oder du es überprüfen lässt. Ich hatte das bei ebay schon, dass unerwartet alles auf einmal doch funktioniert :D

  • Mein erster Gedanke war auch: Abzugseinstellung. Wenn sich der Käufer nicht damit auskennt, und Abzüge sind halt heikel bzw. Mimosen, telefoniert doch mal miteinander, erklär ihm das in Ruhe oder schick ihm nen Link, wo das noch mal erklärt wird.

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

  • *kopfschüttel*

    immer dieses verbreitete Halbwissen, wie immer gefährlicher als sonst was.

    1) Garantie muss man nicht ausschließen, sie ist IMMER eine freiwillige Leistung, eine gesetzliche Garantie gibt es NICHT
    2) Gewährleistung = Gegenstand muss beim Kauf mangelfrei gewesen sein, sie bezieht sich nicht auf nachträglich aufgetretene Schäden. Dass ein defekt auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bereits beim Kauf vorhanden war, muss vom KÄUFER bewiesen werden. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt jedoch die Beweislastumkehr, der Verkäufer muss in dieser Zeit nachweisen, dass der Mangel erst nachträglich aufgetreten ist. Die Gewährleistung kann bei Privatkäufen in der Tat ausgeschlossen werden, das befreit aber NICHT von Punkt 3
    3) Bei JEDEM Kauf, muss der Kaufgegenstand mangelfrei übergeben werden, diese Pflicht ergibt sich aus §434 BGB. Da könnt ihr in Angebote reinschreiben was ihr wollt, das ist NICHT ausschließbar, eine solche Klausel ist immer nichtig!

    Letztendlich kann es nur auf folgendes hinauslaufen: Du behauptest, dass die Ware bei "Übergabe" mangelfrei war und es erst nachträglich aufgetreten ist, er behauptet das Gegenteil. Weil er ja Ansprüche, in diesem Fall Wandlung des Kaufes oder Nachbesserung geltend machen will, muss er das auch durchsetzen, im härtesten Fall würde es halt vor Gericht landen und ein Gutachter müsste entscheiden. Das wär aber mit Sicherheit nicht die günstigste Lösung.

    Viel Glück.

    Kleiner Nachtrag: Bei Privatpersonen gibt es auch bei Onlinekäufen kein Umtauschrecht, daher muss auch das nicht ausgeschlossen werden. Einen Anspruch darauf gibt es nur bei Kaufleuten, und die können es eh nicht ausschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von savage308 (28. Dezember 2013 um 19:20)

  • Letztendlich kann es nur auf folgendes hinauslaufen: Du behauptest, dass die Ware bei "Übergabe" mangelfrei war und es erst nachträglich aufgetreten ist, er behauptet das Gegenteil. Weil er ja Ansprüche, in diesem Fall Wandlung des Kaufes oder Nachbesserung geltend machen will, muss er das auch durchsetzen, im härtesten Fall würde es halt vor Gericht landen und ein Gutachter müsste entscheiden. Das wär aber mit Sicherheit nicht die günstigste Lösung.

    In diesem Fall muss der Käufer allerdings nachweisen das der Artikel funktionsfähig war. Der Käufer das der Artikel defekt ist.

    Und das weis du jetzt mal als Verkäufer nach ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Stealh Runner (28. Dezember 2013 um 19:42)

  • Ich würde dem Käufer eine Email schreiben, er soll das LG als versichertes Paket mit DHL zurücksenden.
    Wenn sich der Mangel bestätigt, würde ich die Kosten für den Versand bezahlen. 6,90 Euro sind überschaubar.

    Sollte sich der Mangel bei dir dann nicht bestätigen, hat der Käufer Pech gehabt und muss die zusätzlichen
    Versandkosten selbst tragen.

    Siehst du ja dann gleich wie er reagiert.

    Sollte sich der Mangel bestätigen, hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung, Wandlung oder Minderung.
    Versandkosten gehen dann zu deinen Lasten.

    Grüße

  • Ich würde es nicht zurück nehmen und auch nicht verhandeln. Als du es verkauft hast hat es einwandfrei funktioniert, wenns jetzt nicht mehr geht muss der Käufer den defekt reparieren. So ist das Leben halt, mal hat man Glück und mal nicht. Wenn jemand ein Gewehr will das 100% ok ist und noch dazu dann Garantie falls mal ein Teil lässt, dann soll er es gefälligst neu beim Händler kaufen!Es ist einfach mal so das unverhofft mal ein Teil bricht, sei es durch Verschleiß oder Materialermüdung. Ist mir selber auch schon öfters so ergangen ( Federbruch, Dichtungen im Ar..., usw). Ich hab mir dann einfach das Teil bestellt und ersetzt. Das sollte aber jedem Gebrauchtkäufer bewusst sein das so etwas passieren kann.
    @ Buddyone:
    Was ist mit den Bildern der 48b? Hast dir es doch noch mal überlegt?

    Ich Atme Tief und Ohne Angst