Beiträge von savage308


    Und dran denken, wenn du ein 32-bit-Betriebssystem benutzt kann nicht die komplette Menge des neuen Arbeitsspeichers benutzt werden. Bei XP ist bei 2GB, bei Windows Vista und 7 bei 3,5 GB Feierabend. Zudem sollte man auch darauf achten was das Mainboard maximal kann, denn da gibts auch Grenzen. Bei meinem Rechner sind es zum Beispiel maximal 16 GB. Und da ich Windows 7 in der 64-bit-Version benutze, kann auch das auch voll ausschöpfen.

    quark. Das hat nix mit 7, xp oder vista zu tun, sondern nur mit 32bit und 64bit, auch bei xp 64 bit wären 16GB kein Thema.


    Wieviel RAM hat das Gerät denn im Moment? Meistens sind die Geräte mit 1 GB / 2GB ausgestattet - was für diese Geräte ( auf Grund der mangelnden CPU Leistung ) meist ausreichend ist.

    Das war mir neu, dass man eine langsame CPU durch zu wenig Hauptspeicher kompensieren kann oO
    Im Ernst, das ist Quatsch, genug speicher kann mangelnde CPU Leistung oftmals ein wenig kompensieren, weil weniger HD Schreiboperationen auf Auslagerungsdateien nötig sind (welche die Geschwindigkeit deutlich senken), in sofern, gute Idee die Erweiterung.

    also liebe Forenkollegen,

    was mich hier schonmal extrem ankotzt, ist der von einigen unterstellte mangelnde Wille zur Solidarität / Einigkeit.
    Ihr unterstellt, dass es im Interesse aller hier vertretenen Usern sein müsse, Waffen tragen zu wollen, was für ein Schwachsinn!
    Waffen sind für mich Sportgeräte, ich brauch sie weder zur Penisverlängerung noch zur Selbstverteidigung oder Home Defense. Wenn hier wer gehirngewaschen ist, dann sind es wohl die Herrschaften hier, welche Gebetsmühlenartig die schwache Argumentation der NRA wiederholen.

    Nochmal im Klartext: Für ein sportliches Interesse an Waffen ist KEIN Interesse erforderlich, die Waffen spazieren tragen zu dürfen. Die Argumentation mit Maximalforderung halte ich ebenfalls für Schwachsinn, damit wird man eher wenig Ernst genommen. Wenn ich zu meinem Chef geh weil ich paar Scheine mehr haben will, frag ich auch nicht, ob ich seinen Job und nen Dienstwagen haben darf.

    Akzeptiert bitte entgültig, dass man sehr wohl Sportschütze sein kann, ohne diese abwegige Forderung. Deswegen fehlenden Zusammenhalt zu unterstellen empfinde ich als Frechheit.

    Danke.


    Mir macht das ganze hier ja auch Spass! :D

    Bin ein großer Freund von Sprüchen, Frotzeleien und so... :thumbsup: ...und echt nicht schnell beleidigt!

    ...aber...mal unter uns kleinen Nonnenfürzen...Du erklärst also gerade allen Freizeitschützen mit LG, Softair usw...sie sollen sich ein richtiges Hobby suchen?

    Ohne es genau zu wissen, denk ich mal, er will damit sagen, dass das eine Frage des Stils ist...die Glock ist eh schon die Aldi Marke in der Waffenwelt, Aldi auch noch zu immitieren, macht die Sache NICHT besser ;) Natürlich gibt es ne Menge schöne CO2 und Luftdruckwaffen, aber die gehört halt nicht dazu ;)

    macht ja nix, kann jedem mal passieren. Manche Sachen sind einfach eine Sünde, und das ist eine - billige Abklatsche von Waffenklassikern, das sollte sich erstens kein Hersteller erlauben und schon garnicht sollte man sich als Fan outen...das spricht halt nicht für fachlich qualifizierten Geschmack.
    Schön, dass du auf den Weg des guten Geschmacks zurückgefunden hast, willkommen zurück auf der guten Seite!

    Ja, sorry, übersehen. Aber ändert das was an der Situation?

    äh, ja! Es sagt, dass die Bundesregierung es ablehnt irgendwelche Vorschläge von Frau Malmström umzusetzen, das ist quasi das optimum das geht. Es ist besser als ein "nein", weil man da überstimmt werden könnte. Hier wird aber gesagt "red nicht über sachen, die dich nichts angehn".
    Manchmal hab ich echt das Gefühl, ihr mögt die Panik um die Waffen  :huh:

    *kopfschüttel*

    immer dieses verbreitete Halbwissen, wie immer gefährlicher als sonst was.

    1) Garantie muss man nicht ausschließen, sie ist IMMER eine freiwillige Leistung, eine gesetzliche Garantie gibt es NICHT
    2) Gewährleistung = Gegenstand muss beim Kauf mangelfrei gewesen sein, sie bezieht sich nicht auf nachträglich aufgetretene Schäden. Dass ein defekt auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bereits beim Kauf vorhanden war, muss vom KÄUFER bewiesen werden. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt jedoch die Beweislastumkehr, der Verkäufer muss in dieser Zeit nachweisen, dass der Mangel erst nachträglich aufgetreten ist. Die Gewährleistung kann bei Privatkäufen in der Tat ausgeschlossen werden, das befreit aber NICHT von Punkt 3
    3) Bei JEDEM Kauf, muss der Kaufgegenstand mangelfrei übergeben werden, diese Pflicht ergibt sich aus §434 BGB. Da könnt ihr in Angebote reinschreiben was ihr wollt, das ist NICHT ausschließbar, eine solche Klausel ist immer nichtig!

    Letztendlich kann es nur auf folgendes hinauslaufen: Du behauptest, dass die Ware bei "Übergabe" mangelfrei war und es erst nachträglich aufgetreten ist, er behauptet das Gegenteil. Weil er ja Ansprüche, in diesem Fall Wandlung des Kaufes oder Nachbesserung geltend machen will, muss er das auch durchsetzen, im härtesten Fall würde es halt vor Gericht landen und ein Gutachter müsste entscheiden. Das wär aber mit Sicherheit nicht die günstigste Lösung.

    Viel Glück.

    Kleiner Nachtrag: Bei Privatpersonen gibt es auch bei Onlinekäufen kein Umtauschrecht, daher muss auch das nicht ausgeschlossen werden. Einen Anspruch darauf gibt es nur bei Kaufleuten, und die können es eh nicht ausschließen.

    achso lol, dann in der Tat ein Missverständnis. Dann gibt es da 2 Fallstricke:

    1) Die Waffe ist in Deutschland erlaubnispflichtig, in deinem Fall bräuchtest du m.E. nach einen europäischen Feuerwaffenpass, deutsche bräuchten eine gelbe WBK
    2) Die Disziplin bei der du mitschießen möchtest, muss das auch so unterstützen... mein Schwerpunkt sind eher pulverbetriebene Waffen ;), bin nicht sicher was für Disziplinen es gibt für >7,5J, Field Target?