Es gibt 293 Antworten in diesem Thema, welches 52.176 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2019 um 18:14) ist von Floppyk.

  • Genau da liegt das Problem. Du beantragst eine 9mm und der Kollege hat nur Bedürfnis für .357 und schon nicht zulässig.

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Ach Leute,
    Ich muss euch mal mein Leid klagen  ;( Ich warte seid 3 Monaten auf meine beiden WBKs (gelb, grün). Gestern habe ich mal wieder bei meiner SB angerufen, diese teilte mir mit, dass alle Prüfungen positiv ausfielen und nur die Stellungnahme der Polizei (oder so) fehlt. Das bekomme ich seid 6 Wochen zu hören :( . Momentan würde diese Stellungnahme 4 Montate dauern, was hessenweit so wäre und wofür sie sich auch entschuldigt hat.
    Es nervt einfach nur noch. Ich möchte jetzt endlich wieder trainieren. Zudem habe ich schon, für mich als Student, sehr viel Geld für Ausrüstung, Tresor, Formalien und Waffen ausgegeben und will so langsam mal was für mein Geld haben ;(


    Der Hammer passierte beim Bedüfnisantrag meines Bruders (9mm Pistole), vor 4 Wochen schickte er seinen Bedürfisantrag zum zuständigen Kreischützenmeister. Als er letze Woche beim Verband anrief, sagte man ihm, der Antrag sei noch nicht bei Ihnen eingegangen, ein Telefonat mit dem Kreisschützenmeister ergab, dass er alles schon abgeschickt hatte....Ende vom Lied, der Antrag ist verschollen...also neu stellen und wieder warten :( Er hat schon eine WBK und braucht nur das Bedüfnis für den Voreintrag.


    Mein Bruder und ich möchten doch einfach, mit eigenen Waffen, trainieren und Spaß und Erfolg beim Schießen haben. Diese Warterei verhagelt mir die Vorfreude. :(


    Danke, dass ihr meine Jammerei ertragt   :D

  • Ich muss euch mal mein Leid klagen Ich warte seid 3 Monaten auf meine beiden WBKs (gelb, grün). Gestern habe ich mal wieder bei meiner SB angerufen, diese teilte mir mit, dass alle Prüfungen positiv ausfielen und nur die Stellungnahme der Polizei (oder so) fehlt. Das bekomme ich seid 6 Wochen zu hören . Momentan würde diese Stellungnahme 4 Montate dauern, was hessenweit so wäre und wofür sie sich auch entschuldigt hat.

    Ja, das nervt. Aber ich bitte zu bedenken, dass auf manchen Revieren der Wolf steppt. So etwas wird bearbeitet, wenn man Luft hat und es hat absolut KEINE Priorität. Man bemüht sich immer dies zeitnah zu erledigen, aber der Beamte, der sich darum kümmert muss erst mal Luft haben, seine Fälle drohen ja zu verjähren. Was Ordnungswidrigkeiten angeht. Und wenn bei den dann schon 150 Vorgänge zum ›rausschreiben im Fach liegen… dann freut er sich über zusätzliche Arbeit. Manches erledigt sich nicht nur mit einem Anruf und unkompliziert. Einfach noch etwas warten. Vielleicht dauert es nicht mehr lange. Verkehrsunfälle und andere Anzeigen sind wahnsinnig viel Aufwand, dann sollten sie auch noch auf die Straße, auf den Schießstand, zu Abordnungen, zu Fortbildungen… und essen und schlafen… aber das wird eh überschätzt. ;^) :ngrins: :winke:

    Was Du vielleicht machen könntest - und das möchte ich jetzt noch mal ausdrücklich sagen, DIE beißen nicht -, die Dienststelle Deines Wohnortes,die ja ist für diese Sache zuständig ist, anrufen. Wenn ihr einen Posten haben solltet, dann ist dieser zuständig. Dann wird der Vorgang von der PD an den Posten weiter gegeben. Immer von oben nach unten, wenn delegiert werden kann, dann wird dies auch immer gemacht. Der heilige St. Bürokratismus lebe, aber wer könnte denn besser Auskunft gegen, als die Dienststelle, die für Dich zuständig ist. Im Führungszeugnis würde ja nicht drin stehen, wenn einer immer wieder seine Frau verprügelt und diese jedes Mal die Anzeige zurück zieht, oder einer jede Woche zweimal in der Ausnüchterung im Gewahrsam hockt und dort alles vollkotzt. Okay, das Kotzen steht dann bestimmt nicht in der Stellungnahme. (Kleiner Scherz). :D :ngrins: Genauso freundlich, wie man fragt, bekommt das Gegenüber eine Antwort. Das ist doch hier auch so.

    Dort könntest Du dich mit dem Geschäftszimmer verbinden lassen und wenn Du von der Behörde das Aktenzeichen hast, fragen, ob man vielleicht etwas tun kann, da Du die Waffe gerne bald kaufen würdest, um trainieren zu können. Ihr habt bestimmt keine Vereinswaffen in ausreichender Menge, oder?

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (3. September 2015 um 10:06)

  • So wie ich mitbekommen habe, wird diese Überpüfung nicht mehr von der örtlichen Polizeidienststelle durchgeführt sondern vom LKA, was scheinbar noch nicht sehr lange so ist und deshalb für lange Wartezeiten sorgt.
    3 Monate haben alle gewartet, die in letzter Zeit eine EWB beantragt haben, aber ich muss nochmal angeblich 4 Wochen warten und will doch nur mal wieder schießen gehen und üben.... ;(
    Ich mache weder meinem Verband (habe 3 Wochen auf das Bedürfnis gewartet, alles lief reibungslos) noch meiner Behörde einen Vorwurf ( Stellungnahme der Polizei wurde 1 Tag nach Antragsstellung in Auftrag gegeben), aber es ist echt zermürbend diese Warterei.


    Bis vor ein paar Monaten hatten wir einiges an Vereinswaffen und ich hätte erstmal garkeine eigenen gewollt, wegen des Aufwandes, aber da unser Stand unbewohnt ist usw. dürfen wir nur noch 3 LW im Verein haben. :thumbdown:


    Naja mehr als warten kann ich nicht und ich freue mich trotz allem auf meine S&W Mod. 41 und meine Erma EG 71.
    Beide sind schon gekauft und bei den Händlern eingelagert  :^) 

  • …aber ich muss nochmal angeblich 4 Wochen warten und will doch nur mal wieder schießen gehen und üben….

    Kann ich absolut verstehen. War bei meinem ersten Feinwerbau KK, einem 2000 UIT Universal damals schon nicht anders. Ich habe die Waffe dringend gebraucht, nachdem ich viele Jahre mit der Waffe unseres OSM geschossen habe. Hat auch ewig gedauert. Das kann voll nervig sein. Auf die vier Wochen würde ich irgendwie noch nicht hoffen… aber vielleicht geht es ja auch schneller als gedacht. Nur sich mal innerlich darauf einstellen, kann ja auch nicht schaden.

    In welchem Bundesland wohnst Du, dass dies mittlerweile das LKA macht? Das hatte ich auch gehört, konnte ich mir aber nicht vorstellen, weil die eigentlich anderes Geschäft genug haben.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • So wie ich mitbekommen habe, wird diese Überpüfung nicht mehr von der örtlichen Polizeidienststelle durchgeführt sondern vom LKA, was scheinbar noch nicht sehr lange so ist und deshalb für lange Wartezeiten sorgt.


    Woher stammt diese Info? Die Abfrage der örtlichen Polizei hat eigentlich den Grund zu erfahren, ob der Antragsteller einer Erlaubnis dort unangenehm bekannt ist, ohne dass gegen ihn Verfahren anstehen oder gar Urteile gegen ihn im Register vermerkt sind. So wird bekanntlich auch die Zustimmung versagt, wenn er als notorischer Störer, mehrfach kurzfristig in Polizeigewahrsam war oder als Drogen oder Alki bekannt ist. Das muss ja für demjenigen nicht zur Verurteilung "gereicht" haben, die dann in seinem Register bundesweit abrufbar wäre. Diese kleinen "Auffälligkeiten sind dann i.d.R. der örtlichen Polizei bekannt, finden sich aber nicht in den Registern. Daher wäre die Frage, was die LKA's für Informationen hätten? Ich kann mir da nur schweren Landfriedensbruch oder eine Mitgliedschaft verbotener oder unter Beobachtung stehender Organisationen oder andere handfeste Straftaten vorstellen. Oder anderes ausgedrückt - wenn eine Person beim LKA in irgendeiner Form aktenkundig ist, dürften da weit schwerere Sachen aufgefallen sein. Dann dürfte sein Antrag eh ungelocht in den Rundordner wandern, wenn die Bedenken nicht uralt sind.

    Im WaffG findet sich die Zuständigkeit der örtlichen Polizei:

    Zitat

    Zitat § 5 WaffG:
    ... die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die
    Zuverlässigkeit begründen
    ...

    Nachtrag: Neben großer Arbeitsauslastung irgendeiner Stelle auf dem Antragsweg können die Gründe für eine lange Bearbeitungsdauer auch sein:
    Antragsteller hatte in den letzten 5 Jahren einen längeren Auslandsaufenthalt. Das ist nicht negativ zu bewerten, aber um die Zuverlässigkeit zu beurteilen, muss derjenige einen ständigen Aufenthalt in Deutschland haben. Ist das langfristig unterbrochen, kann der SB auch einen ausländischen Nachweis fordern. Allerdings gibt es Länder, wo ein solchen Schriftstück nicht anerkannt wird.
    Antragsteller ist bei der Polizei bekannt. Das muss nicht gleich zur Versagung führen, aber der SB kann weitere Informationen anfordern, bzw. er fasst alle Auskünfte zusammen und bewertet diese, ggf. mit der Polizei. Denn es ist nicht alleinig die Vergangenheit entscheidend, sondern es wird versucht eine Prognose für die Zukunft zu erstellen. Daher kann der SB auch eine MPU verlangen. Das psychologische Profil fließt dann mit in die Bewertung ein. Langes Wohlverhalten steigert das. Immer wieder kleine Auffälligkeiten hemmen natürlich.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (3. September 2015 um 11:42)

  • Ich komme aus Hessen.

    Ich meine meine SB hätte das mit dem LKA gesagt, als ich den Antrag hingebracht habe.
    Sowie ich es verstanden habe gibt das LKA eine Stellungnahme ab, befragt hierzu auch die örtliche Polizeibehörde.
    Bitte nagelt mich nicht darauf fest, ist schon 3 Monate her und ich kann mich nur noch wage daran erinnern.

  • Floppy, sehe ich auch so. Wenn einer eine entscheidende Aussage hinsichtlich der Kriterien des WaffG treffen kann, dann ist es die Dienststelle des Wohnortes. Und: Hier in Baden-Württemberg gibt es die PAD-Datei, da sind alle Straftaten gelistet, wegen den je ERMITTELT wurde. Muss nicht heißen, dass jemand verurteilt wurde, aber es gibt eine klare Richtung vor, wenn immer wieder Straftaten auftauchen.

    Wenn es ein oder zweimal Beleidigung oder andere geringerwertige Straftaten sind, dann kann man daraus nichts schlussfolgern. Aber wenn dauernd Gewaltdelikte oder Rauschgiftdelikte dabei sind… Ich weiss nicht ob eine Befragung des LKA irgendetwas anderes bringen könnte, als wenn es eine normale Dienststelle überprüft. Allerdings könnte es passieren, dass ein Ermittlungsverfahren gerade eingeleitet wurde, aber noch nicht ins PAD-System eingespeist wurde. Das macht die Datenstation in eigener Regie, wenn die Anzeige vorliegt. Aber das ist heute bei den Computermöglichkeiten vielleicht auch anders. Aber spätestens bei der ersten Regelüberprüfung fliegt alles auf. Da kann es natürlich zu spät sein, aber ein totales Überwachungssystem wie in der DDR wollen wir ja auch nicht haben.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • aber ein totales Überwachungssystem wie in der DDR wollen wir ja auch nicht haben.

    LG Andreas:^)

    Lieber Andreas, dieses ist doch bereits existent und noch viel ausgefeilter...oder täusche ich mich jetzt?

    Merkwürdige Grüsse Ronny ?(

    Haenel, what else?

  • Ich komme aus Hessen.

    Ich meine meine SB hätte das mit dem LKA gesagt, als ich den Antrag hingebracht habe.
    Sowie ich es verstanden habe gibt das LKA eine Stellungnahme ab, befragt hierzu auch die örtliche Polizeibehörde.
    Bitte nagelt mich nicht darauf fest, ist schon 3 Monate her und ich kann mich nur noch wage daran erinnern.

    Da meiner einer auch im Land der Grimm'schen Personen wohnt, kann ich das nicht so glauben.
    Mein letztes Bedürfnis (Glock 19) hat gerade mal 20 Minuten gedauert. Der SB konnte alles was er brauchte direkt vom Pc abrufen, inklusive meiner (nicht negativen) Akte bei der zuständigen Polizeidienststelle...
    In welchem Teil von Hessen soll das denn sein?

    Und täglich grüßt die Gebetsmühle. :wacko:

    Wenn ich immer auf das gehört hätte, was mir andere geraten haben, wäre ich heute immer noch nicht da, wo ich gestern sein wollte.

  • Bei 3 Monaten Wartezeit nochmal gesagt zu bekommen dass es nochmal mehrere Wochen oder Monate dauert ist nicht akzeptabel, Untätigkeitsklage gegen die Behörde einreichen. Es ist nicht dein Problem dass die Behörde auf die Stellungnahme der Polizei wartet, dann muss sie den Schnarchnasen der Polente eben Beine machen.

  • Man hat durchaus das Recht eine Untätigkeitsklage einzureichen. Aber will man es sich mit dem SB verscherzen, von dem man aller Wahrscheinlichkeit jahrzehntelang seine Dienste und oft auch Wohlwollen benötigt? Das würde ich mir überlegen. Außerdem scheint es ja im beschriebenen Fall nicht am SB der Waffenbehörde zu klemmen, sondern er wartet auf die Stellungsnahme. Aber er ist auch die federführende Stelle. Ich würde eher ein wenig am Telefon nerven.

    Ich scheine mit meiner Behörde Glück zu haben. Meine WBK's waren in spätestens 14 Tagen fertig, Ein- Austragungen werden sofort erledigt.

  • Alles noch im Rahmen . War bei mir niocht anders gewesen ( Hessen) . Der Sb kann ja erstmal nichts dafür das das LKA hinterher hinkt.
    Bei mir im Verein ist sogat einen Schreiben der Waffenbeörde im Infoordner das darauf hinweist das es wohl doch aktuell zu längeren Wartezeiten kommt, aufgrund der Tatsache das wohl die zuständige Stelle beim LKA unterbesetzt ei und zudem ein Haufen Anträge vorliegen.Habe auch 3 Monate gewartet. Dazu die Wartezeit vorher durch den HSV. Ist ärgerlich aber wohl aktuell nicht zu ändern.

  • zur Waffensachkunde:

    http://www.bva.bund.de/cln_092/nn_214…html?__nnn=true

    Das ist der offizielle Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes. Zum Lernen und fuer Wissenstests hilfreich.

    Gruss
    pak9

    Zu diesem Link sei aber hinzugefügt, dass dort auch sehr unsinnge und vor allem über 40 FALSCHE Fragen enthalten sind die Vater Staat nicht bearbeiten will :whistling:
    Hat man aber einen verantwortungsvollen Sachkundeprüfer wählt der seine Fragen aus diesem Katalog richtig aus. ;^)

    Nachfrage zum Sachkundeprüfungslink.

    ... heißt das, dass ich damit nicht lernen sollte? Welche Fragen sind den falsch?

    Da obiger Link nicht mehr geht, habe ich hier einen mit dem selben Inhalt:
    Sachkundeprüfung PDF

    Beggo

    GO INSiDE

  • Du brauchst dir da keinen Kopf machen. Normal bekommst du bei dem Lehrgang immer die Unterlagen, die du zum bestehen brauchst. Und das ist schon nicht so schwierig, wenn du den Duktus verstanden hast worum es geht.

  • Hallo leute,

    Sagt mal kennt ihr eine gute PC-CD,zum lernen im vorfeld für die Waffensachkunde prüfung ?
    die auch auf den Aktuellen stand besteht. habe schon mal auf das Lern-O-Mat bewertungssystehm reingeschaut,da waren ein parr sachen bei die wohl nicht so gut zum lernen
    des ablaufes waren. Könntet ihr mir etwas Empfehlen.

    LG Andreas

    Wer nicht will,der hatt schon,und ich habe zwei davon.

  • Der Lern-o-mat ist nicht schlecht. Aber mach dir da keinen Kopf. Der Lehrgangsträger muss ohnehin Unterlagen bereitstellen. Die müssen ja auf seinen Kurs abgestimmt sein. Ansonsten kann man sich den Fragenkatalog des BVA saugen.

  • Hallo.

    Vielen dank Floppyk, werde ich mal aufsaugen,und die CD dann doch bestellen.

    LG Andreas

    Wer nicht will,der hatt schon,und ich habe zwei davon.

  • Bevor du da Geld ausgibst, frage zuerst den Lehrgangsträger, wo du deinen Kurs und Prüfung absolvieren möchtest, welche Unterlagen er bereit stellt. Da du ja nun auch hier fleißiger User bist, wird dir vieles sehr bekannt vorkommen. Je nach Interesse dürften viele User hier gar keinen großen Lernaufwand benötigen. Die WSK ist nun kein Hexenwerk und wer sich für die Thematik interessiert, wird mindestens schon aus dem Stand 50 % schaffen. Dafür würde ich wetten.