Beiträge von Smokey

    Vielen Dank für eure Mühen!

    Den alten Thead hatte ich gefunden, bekam aber das Bild irgendwie nicht groß.

    Ich danke euch beiden für eure Hilfe!

    Genau die Beschreibung fehlte mir noch in meinen Unterlagen. Vielen Dank! :):)

    Hallo MiniSmallBore,

    Ich danke dir für deinen Post.

    Um welche Disziplin es sich handelt, war mir bekannt, ich suche das Disziplin-Blatt ;)

    Darin sind die genauen Spezifikationen festgehalten wie z.B. die Zielscheibe, Anschlag etc. :)

    Aber ich danke dir für deine Mühe.

    Moin Moin liebe Gemeinde der Freien Feuerwaffen,

    Ich bin gerade auf der Suche nach einer ehemaligen Disziplin des BDS und würde mich über eure Hilfe freuen.

    Hat von euch noch jemand das Disziplin Blatt der Disziplin 1600 10m Präzision?

    Ich danke euch schon einmal für eure Hilfe :)

    Liebe Grüße, euer Smokey

    Wenn Sie weiter als ne gewisse Meteranzahl weg sind, ist es zulässig.
    Der Threadsteller benötigt die Fangjagd allerdings in nem befriedeten Bezirk, da gelten andere Regeln.
    Katzen sind als Beifang zu verschonen.

    Edit meint Esti war schneller. :)

    Das mit dem Beifang kann man mit einem guten Bunker schon recht gut reduzieren.
    Aber ich stimme dir zu, die Fallen sind nicht ohne. Zudem finde ich die Mindestfederkräfte für viel zu niedrig.
    Fehlschläge sind da vorprogrammiert. Ich persönlich mag die Teile auch nicht wirklich.
    Lieber sind mir da gute Lebendfallen, da seh ich wenigstens was es ist.

    Hauskatzen verp*ssen einen allerdings jede gute Falle. ;(

    So, jetzt musste ich doch nochmal nachschauen.
    Also das LJG gibt den Schwanenhals her. Er muss nur bei der UJB ne Ausnahme beantragen.
    Da seh ich für den befriedeten Bereich keinen Hindernisgrund.

    Diese Ausnahmen stehen ja extra drin, das man weiß, das dies doch machbar ist.
    Soll sich nur nicht entmutigen lassen ;)

    Hall Esti,

    es ist in fast allen Bundesländern möglich, die Fallenjagd als Nichtjäger auszuüben. Das hängt mit dem Jagdrecht auf eigenen Grund und Boden zusammen.
    Das töten ist in den einzelnen Jagdgesetzen der Länder geregelt. In Hessen ist zum Beispiel eine Schusswaffe vorgeschrieben. Somit besteht auch das Bedürfnis hierfür.

    Was die Sachkunde für das Töten angeht:
    Den notwendigen Inhalt findet man in den Ausbildungslehrgängen der Jagdvereine. 90% haben das Abfangen mit drin. Somit ist die Sachkunde nachgewiesen.
    Auf Marder geht auch der Schwanenhals. Find ich persönlich zwar nicht gut, ist aber erlaubt und macht das Abfangen leichter, da ja bereits tot.

    Hühner würde ich aber nicht mit der Falle fangen, sondern versuchen so zu fangen :D:love:

    Soooo,....
    erstmal Entschuldigung, das es erst am nächsten Tag etwas geworden ist. Aber ich musste meine ganzen Sachen erst wieder zusammen suchen.
    Beginnen wir mal am Anfang ^^

    Meine ersten Erfahrungen mit der 4mm Sammelei habe ich an meinen alten Wohnsitz in Bayern gemacht. Hier waren es erst eine grüne WBK mit drei Einträgen, dann plötzlich 3 Grüne mit 24 Einträgen... :rolleyes:

    Damals zahlte man noch für die WBK, die Anzahl der Einträge war egal. Sprich 1x 40€ für 8 Einträge. Lief, war mir dann aber doch etwas teuer. Auch die damalige Aufbewahrung in B- Würfeln war mir etwas umständlich. Also mal eben bei meiner Sa-bine angerufen, was man da tun könnte, da ich ja definitiv noch mehr Sammeln wollte.... Ihr Vorschlag: "Machen Sie doch die Rote, da habns dann glei über 200 Einträge." Ok.... was muss ich dafür tun?
    "Ah, schreibens doch nen Aufsatz, warum Sie die bedürfnisfreien Sammeln wollen, und warums das Sammelgebiet geben soll." Öh,... ok.... gesagt getan.
    Leider kam mir da ein beruflicher Umzug in das Land Hessen dann dazwischen.
    Nachdem der ganze Stress dann rum war, ab zur Behörde, meinen Aufsatz abgeben.
    Da wurde ich erstmal doof angeschaut. Was sind denn 4mm? Dafür brauchen Sie aber das Originalkaliber als Eintrag,.... waren dort die Auskünfte. Und Sammler? das geht ja gar nicht....
    Aha, also Gesetze gewühlt, belegt, dass es doch geht, die Anlage 2 WaffG mal eben zitiert auf der Behörde dann noch den Vorgesetzten verlangt. Der war dann auch so nett, schaute mit mir durch die Gesetze und gab mir dann recht.
    Fand meinen Aufsatz aber etwas dürftig und wollte gerne einen Bezug auf die kulturhistorische Bedeutung haben.
    Ok, gar kein Problem, in meinen Aufsatz mal eben nen Bezug auf die Veränderung der Waffengesetze und den dadurch verbundenen Schwund dieser früher ab 18 freien Waffenkategorie. Ebenfalls nochmal schnell nen kurzen Bezug zu Hr. Flobert als Erfinder dieser Mäusekaliber und einen Bezug auf die historische Bedeutung der mittlerweile Untergegangen M20er eingebaut.
    Dann noch auf §15 mit der Härtefallregelung ein Aufbewahrungskonzept erstellt. (Der Paragraph gilt heute übrigens immer noch, da er bei den Novellen nicht angefasst wurde!) .

    Das ganze wieder mit mittlerweile 8 Seiten auf der Behörde abgegeben. Zähneknirschen bei meinem SB, war aber alles ok und rechtens. Keine zwei Wochen später war dann meine Rote in der Post. Interessanterweise die Nummer 1......

    Inzwischen konnte ich 3 weitere Personen helfen, auf diesem Wege die Rote zu bekommen. Manchmal musste man noch ein bisschen die Gesetze zitieren, aber am Ende haben Sie alle die Rote bekommen.

    Und da ich ja so gerne auf Kriegsfuß stehe, habe ich mich in den Kampf um eine KW als Einzeleintrag mit dem Bedürfnis Fallenjagd gemacht, und dass ohne Jäger zu sein. Gültigen Fallenschein habe ich, das vorweg. ;)

    Auch hier gibt das Gesetz es her, gerade mit der Bedürfnisbegründung. Man muss nur wissen wie und langen Atem haben. ;)

    Für weitere Fragen steh ich euch gerne parat, auch falls Details zu meinem Aufsatz gewünscht sind.
    Diese dann aber nur als PN.

    Grüße,
    Euer Smokey

    Ich hab ne Rote für die Mäusekaliber, da ich aber gerade nicht am Rechner sitze, werde ich heute Abend mal was dazu schreiben. Ging alles ganz glatt in Eigenregie, ohne einen externen Berater.
    Für die Lagerung hatte ich gleich ein Konzept miterstellt und habe das so abgenickt bekommen. Sind jetzt mittlerweile 4 A Schränke voll. Und ja auch für die Kurzwaffen.
    Mehr aber heute Abend.

    Grüße,
    Smokey
    (der wieder mal merkt das er viel zu selten hier reingeschaut....)

    7,65mm kann man aber jetzt nicht mit den 6mm Floberts vergleichen.
    Die Energie ist wesentlich höher. Zudem haben die ne Treibladung. Und waren nie als Reducta-System gedacht ;)

    Die Präzision der Floberts, egal ob 4mm, 6mm oder 9mm ist aus gezogenen Läufen bei 15-20m durchaus sehr gut. Darüber hinaus oder mit glatten Läufen bis ca. 5m annehmbar.
    Mit einem Arminius HW 4/6 kann man durchaus auf 25m das schwarze der DSB SpoPi Scheibe halten. ;)

    Interessant. Wie ist da die Genehmigung, wenn das in keiner SpoO zu finden ist?Nebenbei - ich habe 9 mm Schrot auf die Schnelle im günstigsten Fall für 34,90 € gefunden.
    Wiederladen kann man die Hülsen nicht.

    Die Behörde kann in Ihrem ermessen zeitlich begrenzte Genehmigungen erteilen, wenn ein zu würdigendes Interesse besteht. Steht irgendwo in der AWaffV.
    Einer dieser Gründe ist unteranderem das erproben neuer SpoO. Hierfür werden einem im Durchschnitt aber nur max. 6 Monate gegeben, und die Behörde möchten den Vorabzug den man an das Verwaltungsamt schicken möchte vorab prüfen.
    Das die Munition schweine teuer ist, ist mir bekannt. Aber mir geht es dabei hauptsächlich darum, die teilweise wirklich sehr schönen Waffen vor der Verschrottung zu retten. Und das geht mit einer Disziplin halt recht gut. Und falls es mit der Turnhalle tatsächlich so genehmigt wird nach der Versuchsphase, wäre dies auch eine Trainingsalternative zu den momentan massenweise von der Schließung bedrohten Tontaubenständen.

    *lol*
    Das ist mir bekannt. ;)
    In meinem Keller lagern noch diverse Alt-Bestände an M20-Munition, im höheren 4-stelligen Bereich ;)

    Aber schießen will ich mit meinen Sammler-Waffen ja auch nicht.
    Ich sammel bereits seit knapp 10 Jahren, da sind schon diverse (Original-) Waffen hier eingelagert.
    Zumindest so viele, dass mir meine Behörde die Abweichung der Aufbewahrung gemäß Härtefallreglung genehmigt hat ;)

    But back to topic:
    Die 6mm-Flobert (Kurzwaffen-) Umbauten sind doch öfters auf dem Markt, und somit muss es ja irgendwo eine Regelung gegeben haben. :-?
    Ich habe hier nun diverse alte WaffG- Texte von 1972-2008 durchgelesen, inkl. Verordnungen, aber finde die passende Textstelle nicht. :-?
    Es ist zum Mäuse-(kaliber-) melken. :cry:

    Jagdschein vorlegen :rolleyes:

    An dem arbeite ich ;) aber mehr als 2 KW gehen da auch nicht drauf. ;)
    Mich interessieren aber die 4mm Umbauten schon sehr, so dass es definitiv mehr als 2 KW werden würden ;)

    Ich habe mir gerade den genannten Thread durchgelesen, aber hier finden ich leider nichts zu der früheren Möglichkeit. :-? irgendwie scheint das wieder eins dieser Mysterien der 4mm-6mm Flobert Welt zu sein :schluchz:

    Es handelt sich bei den Umbauten um Kurzwaffen, welche analog zu den Umbauten in M20 umgebaut wurden.
    Sprich Trommelbohrung ausgebohrt, neue Lager eingeklebt, Lauf aufgebort, neuer Lauf in 6mm Flob. eingeklebt und an den noralgischen Stellen per Druckstempel "vernietet". bei den Pistolen wurde die Zuführrampe verschweißt(?), das Magazin eingeklebt oder geschweißt und der Lauf inkl. Patronenlager auf 6mm Flobert geändert.

    Interessanterweise sind bei allen Modellen die Läufe gezogen.

    Und jap, ich such die Textstelle von damals, die die Gleichstellung mit den M20 Umbauten belegt.
    Die heutigen Textstellen kenne ich, und versuche hierauf meine Erweiterung zu den M20 Umbauten irgendwie durchzubekommen. Falls es die 6mm Flobert-Regelung irgendwo noch nachzulesen ist, würde ich meine Erweiterung erstmal darauf abzielen, und dann die "große" auf M20 Umbauten. Hier habe ich allerdings noch Diskussionsbedarf mit meiner Behörde. ;)

    Hallo Floppyk,

    ich danke dir für deine Antwort.
    Das man ein Bedürfnis braucht, ist mir klar. Auch das mit dem Waffenschrank, etc.
    Ich bin selber Sammler auf Rote-WBK, Sportschütze, Wiederlader,...
    Mir geht es bei meiner Frage eigentlich mehr darum, wo genau ich diese damalige Abweichung finden kann.
    Für die 4mm M20 Umbauten gab es einen Passus in dem damaligen WaffG, genauso für die LEP. Aber die 6mm Floberts habe ich halt nirgends gefunden. :-?

    PS: Zumindest für die 9mm Flobert bin ich momentan dabei einen Verwendungszweck zu finden. Mit Genehmigung meiner Behörde bin ich gerade dabei Tontauben-Schießen in einer Turnhalle mit den 9mm zu prüfen. Sollte dies klappen, werde ich über unseren Verein eine Mini-Sportordnung mit diversen Plinking Disziplinen (Duell-tree, Fallplates in Flaschenform, etc.) einreichen.
    Und für die, die gleich Schnappatmung bekommen wegen der Turnhalle: Geschossfang, Lüftung etc. sind mit den Vorgaben übereinstimmen und von nem SSS abgenickt. Zumindest erstmal für die Versuchsreihe. ;)

    Hallo liebe Sammler-Gemeinde,

    das kleine Kellerkind durfte mal wieder raus ^^
    Heute hätte ich mal wieder eine Frage an die lieben Sammler-Kollegen der 4mm-Kniften.
    Momentan häufen sich bei mir die Angebote für konvertierte Waffen im 6mm Flobert Kaliber. Laut den Aussagen des Sammlers hat er diese wie damals die 4mm-M20 Umbauten eingetragen bekommen. Trotz all meiner Recherchen konnte ich allerdings hierzu nix passendes finden.
    Gab es dies damals wirklich?
    Und wenn ja, eine weitere Frage an die Sammler: Gibt es jemanden, der diese sammelt? Meine Behörde hat mir schon signalisiert dass sie sich mit der Erweiterung meiner Roten auf konvertierte recht schwer tuen würde. Und hier hatten wir nur von den 4mm M20 gesprochen. Wenn es nun noch die Möglichkeit der 6mm Umbauten gibt, wird das Sammelfeld noch wesentlich weiter, oder?ˋ :lol:
    Gab es hiervon viele Umbauten? Und wurden diese dann auch :F: -gestempelt?

    Ich danke euch schon jetzt für eure Antworten. :)

    Liebe Grüße,
    euer Smokey

    Hallo liebe 4mm-Gemeinde!

    Nach langer Zeit habe ich mich auch mal wieder aus meinem Keller getraut und bin heute in den Besitz eines ziemlich runter geranzten HS 121 gekommen.
    Dies ist bereits mein zweiter HS 121. Mein erster ist ein fast neuwertiger Revolver in Messing finish und 7.5" Lauf.
    Mein neuer hat nun ca. 5" und ist wie gesagt ziemlich runter. Was mir aber auffiel sind diverse Abweichung von meinem anderen.
    Diese wären:
    - Bei dem 7.5" ist die Trommel mit großen Aussparungen, knapp an der Aussenseite gebohrt und mit Entlastungsbohrungen versehen, der 5zöller ist mit einer massiven Trommel und ohne Entlastungsbohrungen versehen.
    - Bei dem 5 -zöller ist die Kennung geschlagen, bei dem 7,5-zöller gelasert oder gefräst.

    Beide sind PTB 23.
    Meines Wissens nach hätte die Änderung der Drosselung eine neue PTB-Nr. mit sich gebracht.

    Weiß hier evtl. einer der anderen 4mm-Spezialisten etwas mehr?

    Ich danke schon einmal für die Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Smokey

    PS:
    Das mit den Bildern klappt vom Tablet momentan nicht, reiche ich aber nach!