In Wernsdorf bei Berlin hat sich eine starke Gruppe gefunden, die regelmäßig Field-Target schießt. Die meisten davon wollen im nächsten Jahr in der Klasse 1 oder 2 aktiv werden. Dazu wird eine WBK benötigt. Ich möchte hier gern den Weg zu diesem Ziel besprechen. Das ganze soll mehr eine begleitende Anleitung sein und keine Diskussion über den Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschriften. Da wir ein Jahr Zeit haben, sollte nicht zuerst über Prüfungsfragen geredet werden, sondern wir wollen cronologisch vorgegehen.
Unser Weg zur WBK
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Ich beginne mal mit einer Voraussetzung zur WBK. Als Sportschütze werde ich anerkannt, wenn ich ein Bedürfnis nachweisen kann. der Gesetzgeber sagt, wer regelmäßig über ein Jahr mit erlaubnispflichtigen Waffen schießt, hat das Bedürfnis als Sportschütze nachgewiesen.
Wir führen also ab sofort ein Schießbuch, in dem wir uns bestätigen lassen wann wir mit welcher Waffe was geschossen haben. Wir beachten, das Schießen mit dem F Luftgewehr wird nicht gewertet. es muß sich um erlaubnispflichtige Waffen handeln. Regelmäßig bedeutet mindestens 18 mal im Jahr. -
Ich weiss nicht, wie es bei euch im Berliner Raum mit den Möglichkeiten für Lehrgänge für Waffensachkunde bestellt ist. Ich denke aber, daß das der wichtigste und aufwändigste Teil sein wird. Die würde ich so früh wie möglich machen. Was man hat, das hat man.
Nachdem man den Sachkundenachweis plus die Nachweise für Bedürfnis und Aufbewahrung bei der zuständigen Polizeibehörde abgegeben hat (Bei uns erst nach einem Jahr Verbandzugehörigkeit möglich), ist der Rest eigentlich nur noch warten.Beste Grüße,
Ralf -
Da gibt es einige Möglichkeiten. Da wir ja ein Jahr Wartezeit haben wollen wir die Sachkunde über Winter angehen
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Wir führen also ab sofort ein Schießbuch, in dem wir uns bestätigen lassen wann wir mit welcher Waffe was geschossen haben. Wir beachten, das Schießen mit dem F Luftgewehr wird nicht gewertet. es muß sich um erlaubnispflichtige Waffen handeln.
Sicher das dem so ist?
Ich habe zu DIESEM Passus noch nie was entsprechendes gehört.QuoteBedürfnis für Sportschützen (§ 14)
- Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein,
der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige
Ausübung des Schießsports. Als „regelmäßig“ wird in der Praxis vieler
Behörden eine in der Regel 18-malige schießsportliche Betätigung im Jahr
gefordert. - Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung des
DSB oder der Landesverbände (Liste B) zugelassen und erforderlich sein.
Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes
glaubhaft zu machen. Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2
Schusswaffen erworben werden. Dies gilt für bis zu 3 halbautomatischen
Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen. - Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung
weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des
Wettkampfsports erforderlich sind und der Verband dies bescheinigt.Voraussetzung für die Überschreitung dieses "Regelkontingents" ist die
regelmäßige Teilnahme des Antragstellers an Schießsportwettkämpfen. - Eine unbefristete Erlaubnis wird erteilt zum Erwerb von
Einzellader Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen,
einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige
Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), die auf
die sog. Gelbe WBK eingetragen werden.
Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden.Das Bedürfnis wird nach 3 Jahren von der Behörde überprüft, danach
kann die Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüfen.
Zuverlässigkeit und persönliche Eignung werden mindestens alle 3 Jahre
überprüft.Diese Überprüfung kann grundsätzlich gebührenpflichtig sein.
Quelle: DSB
Auch beim BDS ist nichts entsprechendes vermerkt.
Edit:
Die Anforderungen der verschiedenen Verbände nicht bedacht
- Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein,
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zur Waffensachkunde:
http://www.bva.bund.de/cln_092…de-inhalt.html?__nnn=true
Das ist der offizielle Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes. Zum Lernen und fuer Wissenstests hilfreich.
Gruss
pak9 -
Zu diesem Link sei aber hinzugefügt, dass dort auch sehr unsinnge und vor allem über 40 FALSCHE Fragen enthalten sind die Vater Staat nicht bearbeiten will
Hat man aber einen verantwortungsvollen Sachkundeprüfer wählt der seine Fragen aus diesem Katalog richtig aus. ;^) -
Der Gesetzgeber hat die Bestätigung des Bedürfnises an die Verbände übergeben. Unser Verband fordert erlaubnispflichtige Waffen. Das ist aber kein Problem. Der Verein sichert das über Vereinswaffen ganz locker ab. Jedenfalls bei uns.
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Der Gesetzgeber hat die Bestätigung des Bedürfnises an die Verbände übergeben. Unser Verband fordert erlaubnispflichtige Waffen. Das ist aber kein Problem. Der Verein sichert das über Vereinswaffen ganz locker ab. Jedenfalls bei uns.
Vielen Dank!
An die Verbandsgeschichte habe ich gerade nicht mehr gedacht! ;^)Aber ihr seid doch auch beim BDS oder?
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Also ich hätte auch schwören können, dass das schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen vom Gesetz gefordert war. So kann man sich irren.
Der SV BB, wo ich seit Januar Mitglied bin, verlangt das aber : http://www.sv-bb.de/index_2.htm
Beim BDS hab ich nix gefunden. Ich finde das auch schwachsinnig, schließlich soll das "Wartejahr" ja dazu dienen, dem Verein Gelegenheit zu geben, sich den Anwärter genau anzusehen und dessen ernsthaftes Trainingsinteresse festzustellen.
Ob man dafür nun erlaubnispflichtige Waffen braucht?
Für die Verbände ist man eh nur eine Nummer, dieser vorausseilende Gehorsam nervt!Gruß Patrick!
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Die BDS Verbandsmitgliedschaft wäre als FTler erstrebenswert. Für einen geringen Betrag kann man als SC Wernsdorf Mitglied diese erwerben. Könnte man dann die WBK beim BDS beantragen?
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Die WBK beantragst du bei der für dich zuständigen Behörde, der BDS stellt dir nur das Bedürfnis aus. Aber ja, das wäre dann möglich.
Ich weiß nicht warum man das so hochkocht. In meinem Schiessbuch steht nicht ob ich mit meiner, der Waffe eines Kollegen oder der des Vereins geschossen habe... Und trotzdem habe ich meine Bedürfnisse alle bewilligt bekommen.
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Wicasa, im BDS bin ich ja auch. Aber erst seit April. Ich möchte aber natürlich gleich im Januar "losrennen"!
Ansonsten trägt man in sein Schießbuch ja nur das Training mit erlaubnispflichtigen (Luftdruck-)Waffen ein, alles andere macht ja keinen Sinn, gelle?Gruß Patrick!
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Ja, logisch
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Sammelt die Infos an den direkten Quellen, das erspart Wirrwar.
1. Kollegen vor Ort fragen, die eine WBK über den örtlichen Landesverband erhalten haben.
2. mal in die WaffVwV schauen (§ 8, § 14, § 4)
3. hier (Login nur für LV 1-Mitglieder) könnten sich weitere Hinweise zur Verfahrensweise finden
1-jährige Verbandsmitgliedschaft ist ein Muß. Für Nichtmitglieder kann keine Bescheinigung ausgestellt werden.
Vereinsmitgliedschaft (bei einem Verein, der dem gleichen Verband angeschlossen ist) ist dringend zu empfehlen. Es geht zwar angeblich auch ohne. Viele Landesverbände schließen aber Bedürfnisbescheinigungen für Nicht-Vereinsmitglieder aus. Bitte vorher sehr genau prüfen und nicht jammern, wenn das in einem Jahr wegen Änderung von Richtlinien nicht mehr geht.
Schießen mit erlaubnispflichtigem Gedöns ist ein Muß (siehe WaffVwV). 12-mal in einem Jahr reicht, wenn es jeden Monat erfolgt.
Damit es nicht zu einfach wird:
Das Papier der Begierde erlaubt den Erwerb jedweder nicht-halbautomatischen Langwaffe, die irgendwo in D sportlich geschossen werden darf (Nein, dies ist kein Repetierflinten-Thread
).
Wem die regelmäßige Fahrerei zu aufwändig ist oder wer sowieso schon in einem örtlichen Verein ist, kann auch dort die Voraussetzungen erfüllen. Damit ein 16 J-LG zu erwerben und weniger als 12 Termine im Jahr nachzuweisen, ist absolut legitim, wenn man die restlichen Termine im örtlichen Verein auffüllt.Jeder Schießbucheintrag, der irgendwo mit irgendwas EWB-pflichtigem für Training/Wettkampf nach Sportordnung ausgestellt wurde, zählt.
Dazu aber bitte noch mal beim Verein und Verband nachfragen, in welcher Form die das akzeptieren. Die haben z.T. spezielle Richtlinien, die es einschränken.Ich kann also durchaus nur 8 x im Jahr nach Berlin fahren und den Rest beim örtlichen Verein (sogar als Gast) oder bei überregionalen Veranstaltungen erfüllen.
Oneshot: 12 Kalendermonate sind gemeint, nicht der Ablauf des Eintrittsjahres. Wer über den Verein bei einem Verband angemeldet wird, sollte das Eintrittsdatum prüfen und ruhig mal nachfragen. Bei der Meldung wird gern mal geschlürt.
Andreas
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Sammelt die Infos an den direkten Quellen, das erspart Wirrwar.
1. Kollegen vor Ort fragen, die eine WBK über den örtlichen Landesverband erhalten haben.
Genau deshalb habe ich mit diesem Thema begonnen.
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Ich stelle mal einfach eine ganz doofe Frage an den TS ... :^)
Ist Euer Verein denn dem BDS angeschlossen?
- Das ist zwar nicht unbedingt erforderlich - die gelbe nach §14/2 ermöglicht ja auch den "Verbandsfremden" Erwerb
ABER: Wenn ich an offiziellen BDS Wettkämpfen teilnehmen möchte geht das im Regelfalle nur noch mit BDS Sportausweis.
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Ja unser Verein ist auch dem BDS angeschlossen.
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In dem Falle ist doch der einfache und geradlinige Weg für den einzelnen Schützen:
- BDS Sportpass beantragen (falls nicht schon geschehen) - und ggf. das Eintrittsdatum prüfen lassen
- 1 Jahr fleissig WBK Waffen schießen / trainieren / ggf. auch mal einen WK schießen
- währenddessen zwischendurch mal die Sachkunde ablegen - ggf. organisiert das sogar der Verein für eine größere Gruppe
- Nach Ablauf des Jahres über den Verein beim Verband die Bedürfnisbescheinigung beantragen
- Schrank besorgen
- WBK beantragen
- Kontrolle der pers. Eignung, Zuverlässigkeit und Möglichkeit der gesetzeskonformen Aufbewahrung über sich ergehen lassen
- Einkaufen gehenEuer Verein wird Euch dabei sicher unterstützen, man kann sich auch bei Fragen an den Verband wenden.
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In Ordnung, zum Thema Bedürfnis ist alles gesagt worden. Unsere Anwärter auf die WBK werden als im Laufe des Jahres mindestens 18 mal mit erlaubnispflichter Waffe schießen und darüber ein Schießbuch führen.
Dann werfe ich mal das nächste Stichwort in die Runde.
Der Gesetzgeber fordert die erforderliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung. Da sind einige Stolpersteine enthalten, zumal die Behörde hier offenbar einigen Spielraum wittert.
Wer also im schon mal mit dem Gesetz Probleme hatte, sollte möglicht vorab klären, ob er jemals eine WBK erhält.
Die Liste der möglichen Gründe für eine Ablehnung ist ziemlich lang.