Alles anzeigenwenn ich das mal zusammenfasse, kann man eine SSW so gut wie nie im Einklang aller Gesetze führen.
kein Führen auf Bahnhöfen und in Schienenfahrzeugen und Bussen(Hausrecht der Verkehrsbetriebe)
kein Führen in Einkaufmärkten, Parkhäuser und auf Parkplätzen (ebenso Hausrecht)
kein Führen auf öffentlichen Veranstaltungen
in öffentlichen Gebäuden und Sportstätten vermutlich auch sehr unerwünscht außer es handelt sich um die Startpistole.
Im Prinzip kann man die SSW nur Gassiführen wenn man einen Hund hat oder tatsächlich nur Spazieren geht. Dabei müsste man aber sehr gründlich seine Route planen um nicht auf die obengenannten Zonen zu treffen. Wäre vielleicht ne Idee für ne neue App.
In diesem Thread ging es um die (gesetzl. nicht erlaubte) Lagerung einer SSW im Auto, wenn es abgestellt ist und sich längere Zeit niemand darin befindet Alles was Du aufgezählt hast und interpretierst, handelt vom Führen (schußbereites bei sich tragen), also von völlig verschiedenen paar Schuhen....