Hallo, co2air!
Ich melde mich hier mal wieder mit einer Frage.
Auch ich möchte endlich meinen kleinen Waffenschein beantragen, bin da jedoch auf ein kleines "Problemchen" gestoßen, ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Das hier ist der Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis meiner zuständigen Behörde. Allerdings wird dort die Aufbewahrung erfragt.
Nun meine Frage: Da niemand in unserem Haushalt minderjährig, folglich unbefugt, ist, sollte es da nicht eigentlich reichen, wenn ich angebe, dass ich beides in einem abgeschlossenem Alukoffer lagere? (Foto würde ich beilegen)
Meiner Meinung nach wäre doch damit dem Gesetz genüge getan, oder irre ich mich da?
Hoffe auf baldige, aufschlussreiche Antworten
Gruß,
schousta