Ihr müsst aber auch unterscheiden.
Nicht jedes Einhandmesser unterliegt dem verbot.
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)..............
Das heißt man darf jedes Einhandmesser was nicht feststellbar ist, führen.