rechtliche Frage zum Führen von EHM

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 8.376 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Januar 2013 um 05:47) ist von Pupsnase.

  • Ihr müsst aber auch unterscheiden.
    Nicht jedes Einhandmesser unterliegt dem verbot.

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten


    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)..............


    Das heißt man darf jedes Einhandmesser was nicht feststellbar ist, führen.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]


  • Ich bin der Meinung, man kann § 42a Abs. 1 Nr.3 "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm" auch so interpretieren, dass Einhandmesser UND feststehende Klingen unter 12 cm Klingenlänge erlaubt sind! Leider habe ich noch keinen Kommentar gefunden, der meine Meinung stützt.
    Das würde aber Sinn machen, da ein EHM unter 12 cm ja nun nicht gefährlicher ist als ein gleich langer Dolch o.ä.!

    Jop, ist grammatikalisch einwandfrei das so zu interpretieren, im schriftlichen gibts ja keine Betonung ;)
    ob das Gericht das auch so sieht, ist ne andere Frage, aber zumindest dürfte man es damit durch einige Instanzen schaffen. Endergebnis allerdings völlig offen, genauso wie kosten. evt. könnte das jemand mit Rechtschutzversicherung und Langeweile mal ausprobieren, mit schön sichtbarem (kleinen) einhandmesser am gürtel in der örtlichen polizeiwachen i-eine banalität nachfragen.

    Ähm ja... aber... nicht ich^^


    Interessant an dem Satz finde ich auch, das zweihändig zu öffnende messer definitiv immer legal sind. bau ich also den Griff meines Säbels zum klappen, darf ich den überall legal führen o.0 (nirgendwo steht geschrieben, dass die Klinge eingeklappt komplett verdeckt sein muss)

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • bau ich also den Griff meines Säbels zum klappen, darf ich den überall legal führen o.0 (nirgendwo steht geschrieben, dass die Klinge eingeklappt komplett verdeckt sein muss)

    Ein Klappsäbel, tolle Idee :thumbsup: .
    Vermutlich fällt der aber unter §42a Abs.1 2., dann ist wieder nichts mit führen ;( .

  • Ich hab mal n Messer gesehen,sah aus wie feststehend,so mit 10cm Klinge-auf den ersten Blick.Das Griffstück liess sich aber aufklappen,und dann hatte man so geschätzte 25cm Klinge plus 15cm Griff.....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Zitat

    Ich nehme an es hat den Sinn, dass die "Messerstecher" in den Großstädten nicht so schnell ziehen können. :wacko: :cursing:

    Jo, so dachten sich die Gesetzesheinis das mal.

    Und die Messerstecher halten sich natürlich alle brav dran ^^


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich sehe schon die Schlagzeile "Polizist gerettet seine erste Handlung er Verhaftete die Retter" weil das Gesetz das von ihm verlangt. Langsam wird alles Verboten

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (9. Dezember 2012 um 22:25)

  • Ein Klappsäbel, tolle Idee :thumbsup: .
    Vermutlich fällt der aber unter §42a Abs.1 2., dann ist wieder nichts mit führen ;( .

    Okay, stimmt... den Teil hatte ich vergessen^^ Also doch nicht Säbel, da eindeutig als Waffe gedacht. Eine Machete ist soweit ich weiß aber dem Wesen nach zum Gebüsch wegmachen gedacht, nicht wahr? damit ginge es dann vllt.

    Wär mir allerdings sowieso zu unhandlich.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Denn nimm doch das Opinel Nr.13 das hat eine Klingenlänge von 21,5 cm und ist ganz legal als 2-Handmesser zu führen. Allerdings nicht gerade für kleine Hosentaschen zu empfehlen :D
    Du könntest dir da such nen Pin zum einhändigen öffnen dran basteln. Wäre immer noch legal da es nicht automatisch verriegelt :thumbsup:

    \m/ :new14: \m/

  • Ich habe hier gleich ne Anschlussfrage.

    Mein Großvater hat mit vor vielen Jahren ein "Schnackmesser" geschenkt. Keine Ahnung wie man das richtig nennt. Jedenfalls ist es eins wo man eben einen Knopf hat bei dessen Betätigung die Klinge seitlich raus springt und dann fest steht. Damals war das ja noch legal.

    Durch das Alter ist mittlerweile die Stahlfeder gebrochen, die die Klinge rausschnellen lässt.

    Ich habe das Messer immer bei mir.

    Falls die Polente mich nun damit erwischt was erwartet mich da?

    Da es ja nun nicht mehr mit einer Hand zu öffnen ist kann man das ja mit einer Deko Waffe aka einem zweihand Messer vergleichen..... oder?

  • Das ist genauso zu sehen, wie bei den Einhandkampfmessern, bei denen der Pin zum Öffnen entfernt wurde.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Großvater sagte immer : " Wer lange fragt geht in die Irre ! "

    Mich wundert immer wieder die Diskussion welches Messer geführt werden darf !

    Einstecken det gute Ding und feddich !  ;^) 


    Wenn man natürlich ne Stänkerei anzettelt und gefilzt wird....selber schuld !


    Was für ein Polyp sollte Interesse dran haben den " Jungen Mann da drüben an der Würstelbude " hochzunehmen der gerade seinen Leberkäse mit nem Einhandmesser aufschneidet ?


    ( und wenn er nicht direkt beim messeröffnen zusieht merkt ers gar nicht )


    also...in diesem Sinne .....einstecken und nicht auffallen !


    gruss Detonex

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • weis jemand welches walther messer ich so umbauen kann das ich es führen darf?? multi tac, black tac, sub companion
    Da das multi tac ja kein reihnes messer sondern halt ein multi tool ist sehe ich da die kleinsten probleme..

    Die Präzision ist das zusammenspiel von körper, geist & material

  • bedeutet das gleiche auch anders rum? feststennen aber nicht einhand, darf geführt werden??

    Die Präzision ist das zusammenspiel von körper, geist & material

  • ?
    Feststehende Messer unter 12 cm Klingenlänge dürfen geführt werden.

    Oder meinst Du feststellbare Zweihandmesser ? z.B. ein Wenger NewRanger 68 ? Die dürfen auch geführt werden.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • ne ne nur die walther messer interessieren mich!!!!
    welches darf ich vom werk aus bzw. zurch abschrauben wecher teile fühen darf!

    Die Präzision ist das zusammenspiel von körper, geist & material

  • Beim Black Tac reicht es nicht den Pin ab zu bauen.
    Das hat noch den Flipper, meins läuft sogar so leicht das man es " aufschütteln " kann
    Bei den anderen kann man den Pin abbauen ( Im schlimmsten Fall muss man eben Bohren ).
    Das Multi Tac ist zwar schon toll, aber : Die Zange ist nicht so gut und das ganze wäre mir zu schwer es jeden Tag rum zu schleppen.
    Ich nehme es zwar hin und wieder für die Arbeit aber das wird auch immer weniger.
    Ich habe lieber mein Feststehendes Muela Bison oder eben das Wenger New Ranger 68 dabei.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Wo wir schon mal dabei sind. :^)
    Darf ich ein Higonokami legal mit mir führen?
    Es ist mit etwas Geschick einhändig zu öffnen, verfügt jedoch über keine mechanische Verriegelung, sondern die Klinge wird im offenem Zustand mit dem Daumen fixiert.
    Unterliegt es somit dem Führverbot?


    Wie ist der Begriff im Gesetzestext "feststellbare Klinge" definiert? Ist es egal wie die Klinge arretiert wird oder geht es dabei nur um mechanische Verriegelung?


    gruß