Waffe mit F importieren

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 11.546 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. November 2012 um 20:48) ist von jollyhoker.

  • Hallo zusammen,

    ich weiß, dass es zu diesem Thema schon viele Threads gab nu hab ich aber hierzu noch nicht wirklich etwas gefunden.

    Es tauchen immer mehr Softair-Waffen auf, welche vom Hersteller schon mit einem F im Fünfeck sowie der Kaliberangabe 6mm versehen sind.
    Sind diese importierbar? Als Beispiel: http://www.youtube.com/watch?v=Rj1QwGaA6XY&feature=player_detailpage#t=367s

    Im Grunde haben diese Waffen ja schon ihren Beschuss-Stempel erhalten, zu beachten wäre imho hier nur noch, dass man auch wirklich eine Semi-Fire bekommt, bspw. eine Sniper Rifle.

    Könnte da was dran sein? Oder brauch man noch ein Zeichen des importierenden BüMa/Beschussamts?

    Ich weiß auch, dass mit den Zollgebühren die Waffe meist auf dem gleichen Preisniveau wie hier zu lande wäre, allerdings wären damit die Waffen "sofort" verfügbar. Die Lagerbestände vieler Shops sind ja leider nicht so pralle. :(


    Viele Grüße,
    Henry

    H&K G36k GBB | TM Hi-Capa 5.1 (open) | WE 1911A1 (production) | KSC Glock 17 (Backup)

    Einmal editiert, zuletzt von audhen (10. August 2012 um 14:57) aus folgendem Grund: Youtube-Link mit Zeitmarke versehen, so kommt man direkt zur Stelle wo man das Prüfzeichen und die Kaliberangabe sehen kann.

  • Hi, :^)
    meiner Meinung nach reicht ein im Ausland gestempeltes F im Fünfeck zum erlaubnisfreien Import nicht aus. Das F ist ja ein deutsches Konstrukt und solange das F, das Kaliber und der Importeur, beim Eigenimport die notwendigen Papiere nicht von einer deutschen Behörde bestätigt werden, können die im Ausland auf ihre Waffen darauf schreiben, was sie wollen. Heisst aber nicht, dass das F dann automatisch rechtskräftig ist. Das ist aber nur meine Meinung.

    Wird die Waffe dann über einen Importeur offiziell importiert und verkauft, dann erspart es ihm nur, das F zu stempeln, also die Handlung selbst. Der Importeur muss trotzdem gekennzeichnet werden.

    So denke ich mal. Aber vielleicht gibt es auch im Zuge der EU-Angleichungen mittlerweile neue Übereinkünfte, die ich nicht kenne. ?(

    LG Andreas :^)

    Aber die hier müssten es genau wissen:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (10. August 2012 um 11:51)

  • Ich beziehe mich auf folgenden Passus im WaffG:

    Zitat

    7. Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

    7.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sofern sie den Voraussetzungen der Nummer 1.1 oder 1.2 entsprechen;


    Ich sehe da keinen Unterschied zwischen alt und neu.
    Wenn hier frei, dann darf man es auch verbringen.

    Nur bei gewerbsmäßigem Verbringen ist mehr als das :F: erforderlich:


    Stefan

  • Es ist aber kein Verbringen, sondern ein Import. Und entweder die Privatperson muss über das Beschussamt gehen, die stempeln dann das F, oder der Importeur, der das gewerbsmäßig macht. Aber wie gesagt, ich bin mir auch nicht sicher.

    LG Andreas :^) muss mich abmelden. :winke:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • *räusper* Ich kenne ein Zollamt bei dem solche importierte Waffen mit :F: an eine weitere Stelle geschickt werden. Die überprüfen die Mündungsenergie(!) und schicken die Teile bei <7,5J wieder an dieses Zollamt zurück, welches diese dann an die Empfänger aushändigt. Nach Zahlung der angefallenen kosten selbstverständlich... Sache gibts :wacko:

  • Vielen Dank für Eure Antworten :)

    Ist ja doch etwas kompliziert...

    Auf den Seiten des Zolls habe ich folgende Infos gefunden:
    http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/…nahme_node.html

    Zitat

    Erlaubnisfreies Verbringen bzw. Mitnahme
    Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden. Dazu zählen insbesondere gem. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG:

    • Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.

      • frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen* mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind

    *Besonderheiten für Softair- und Gotcha-Waffen

    • Softair-Waffen sind Imitationen realer Schusswaffen, mit denen Plastikkugeln mittels Federkraft oder Luft- bzw. Gasdruck verschossen werden können. Sie besitzen regelmäßig eine Bewegungsenergie von weniger als 0,5 Joule, womit sie als Spielzeug eingestuft werden und somit von den Vorschriften des Waffengesetzes ausgenommen sind. Die Vorschriften des VuB-Bereichs der Produktsicherheit sind zu beachten.
    • Gotcha-Waffen (bzw. Paintball-Waffen) werden bei Spielen verwendet, bei denen bewaffnete Konfrontationen simuliert werden. Als Geschosse dienen Farbmarkierungskugeln, die mittels CO2-Antrieb bzw. Pressluft verschossen werden. Diese Waffen gelten i.d.R. nicht als Spielzeuge, da die Bewegungsenergie der Geschosse regelmäßig 0,5 Jouleübersteigt und diese somit den Vorschriften des Waffengesetzes unterliegen.

    Softair-Waffen bzw. Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,5 bis 7,5 Joule müssen mit dem sogenannten "F-Kennzeichen im Fünfeck" versehen sein, um durch volljährige Personen erlaubnisfrei nach oder durch Deutschland verbracht oder mitgenommen werden zu können.

    Zum Begriff des Verbringens:
    http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/…ingen_node.html

    Zitat

    Grundsatz
    Der Begriff "Verbringen" von Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft (Artikel 37 Zollkodex) ist gesetzlich nicht definiert. Waren gelten in dem Moment als in das Zollgebiet der EU "gebracht", sobald sie die Grenze des Zollgebietes passiert haben. Dabei ist es unerheblich, ob der Grenzübertritt auf dem Land-, See- bzw.Schienenwege, im Luftverkehr oder in Rohrleitungen erfolgt.
    Dies betrifft nicht nur den gewerblichen Warenverkehr über die Grenze, sondern auch den Reise- und Postverkehr. Überschreitet z.B. ein Urlauber bei einer Wanderung die Grenze des Zollgebiets der Gemeinschaft, sind alle Waren, die er mitführt (also auch seine Kleidung, der Rucksack und die Verpflegung) in das Zollgebiet verbracht.

    Klingt für mich wie kein Unterschied zwischen Import und Verbringen. Die Ware würde ich ohnehin beim Zoll anmelden, wie es bspw. Mitbringseln (Laptop, Kamera) aus dem Urlaub ja auch üblich ist - Importiert man diese dann nicht auch?
    Und so lange die Anforderungen an die Waffe (< 7,5Joule, Semi, keine beleuchtenden Einrichtungen etc.) erfüllt werden, sollte die Waffe ja auch einer etwaigen Nachprüfung standhalten, nech?
    Ich schreibe den Zoll einfach mal an und schildere den Sachverhalt, ferner versuche ich mal bei meiner Stadt herauszubekommen, welche Behörde für mein Anliegen bzw. Informationen die richtige in meiner Nähe ist.
    Die Rückmeldungen werde ich dann hier posten.

    Offen bin ich aber weiterhin für weitere Informationen/Erfahrungen Eurerseits.

    H&K G36k GBB | TM Hi-Capa 5.1 (open) | WE 1911A1 (production) | KSC Glock 17 (Backup)

  • Nun, ein Import ist ja jede Handlung, die einen Artikel aus dem Ausland auf deutschen Boden bringt. Dies kann natürlich auch als Privatperson geschehen. Verbringen ist einfach ein Oberbegriff, der jede Art des Verschaffens in den deutschen Rechtsraum beschreibt.

    ICH würde es so verstehen, dass sogar eine im Ausland aufgebrachtes "F" ausreicht, wenn der Rest dem WaffG entspricht. Es geht bei dem F-Stempel ja nur darum, dass man einfach erkennen kann, ob es sich um eine freie Waffe handelt oder nicht. Immerhin wird das F auf den einzelnen "Waffen" nicht vom Beschussamt, sondern vom Händler angebracht, richtig? Anders als der PTB Stempel!

    Insofern ... ich würde es so sehen: Voraussetzungen des WaffG (Energie, Stempel) sind erfüllt, dann kann es natürlich zu einer Nachprüfung der Energie kommen - wenn die Energie unter 7,5 J ist, dann gibt es kein Problem.

    Kann aber auch anders sein ;^) Müsste man sich näher mit beschäftigen.

  • Hi, :^)

    Klingt für mich wie kein Unterschied zwischen Import und Verbringen.

    zollrechtlich ist "Verbringen" also nicht definiert. Das wusste ich auch nicht. Gerade in Zollfragen sollte man doch davon ausgehen... Aber, da es waffenrechtlich definiert ist und die Vorschriften des WaffenG ja mit hinein "spielen" kann man davon ausgehen, dass im Zweifel das waffenrechtliche Verbringen Anwendung findet.


    Was mich an der Sache nach wie vor stört, ist das eine ausländische Stelle, egal wer es ist, kein gültiges F im Fünfeck aufbringen darf. Das entspringt einem deutschen Gesetz und was die im Ausland auf die Waffe pinseln ist total irrelevant für die waffenrechtliche Beurteilung, sobald die Waffe unser Hoheitsgebiet erreicht.

    Das F ist eine rein deutsche Vorschrift, was im Ausland darauf angebracht wird, hat ohne weitere Prüfung durch unsere Stellen keine Rechtskraft. Wenn es der Zoll akzeptiert, dann ist es Sache des Zolls und wäre ja um so besser für uns. Bis einer auf die Idee kommt, WER denn das F und die damit verkörperte Gedankenerklärung aufgebracht hat und er dies überhaupt durfte. Die Geschichte mit dem F hat ja unter Umständen weit reichende Folgen.

    Das würde ich einfach mal beim Zoll fragen. Weil mittlerweile kennt man sich ja wirklich nicht mehr aus. ;(Ein persönliches Gespräch bei der Zollstelle, mit dem zuständigen Sachbearbeiter, über den die ganze Sache laufen soll, ist sowieso unerlässlich. Ist doch immer gut, wenn man einen Ansprechpartner hat, der einen anruft und "durchlotst".

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Weckt doch bitte keine schlafenden Hunde.
    Ich glaube der Zoll guckt lediglich nach ob ein F drauf ist oder nicht. Kommt ja auch auf den Sachbearbeiter an.
    Man ist aber auf der sicheren Seite wenn man so vorgeht wie auf der Seite von Muzzler beschrieben, also ganz offensiv vorgehen,
    Import vorher anmelden und beim Beschussamt Geld zahlen.
    ( Es sei denn die Waffe gibt es so auch in D. Dann kann nichts passieren wenn ein F drauf ist. )
    Oder warten bis der Brief vom Gericht kommt. Das wäre dann die Risikovariante. Dann ist auch die WBK weg.
    Alles andere was dazu zu sagen wäre steht irgendwo im Forum und das findet man auch wenn man sucht.

    Alles was mich interessiert ist, ob das Beschussamt meckert wenn schon ein F eingeschlagen ist. Ob F zu Recht oder zu Unrecht lass ich mal vor.


    edit
    ich hab mal wieder nicht richtig gelesen, es geht ja um eine Softair Waffe.
    Da würde ich ganz einfach mal mit dem zuständigen Zoll reden daß es die Waffe in Deutschland exakt so gibt, und daß sie mit einem F importiert wird
    und ob das einfach so über dei Bühne geht oder ob der Zoll noch andere Bedingungen stellt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Büroklammer (10. August 2012 um 18:04)

  • Also da das schon in vielerlei Hinsicht diskutiert wurde es ist ILLEGAL.
    Die Waffe braucht Kaliber, F UND einen deutschen Importeursstempel. An letzterem scheitert es, da ASG kein deutscher Importeur ist.

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Unheilig

    Wenn das Beschussamt (so wie früher), das F-Stempeln würde, nachdem der Zoll es bspw. dorthin geschickt hat, würde doch auch kein Importeur draufstehen, oder?

    H&K G36k GBB | TM Hi-Capa 5.1 (open) | WE 1911A1 (production) | KSC Glock 17 (Backup)

  • Hmm, ich glaube, das endet in sehr viel Aufwand... :D
    Ich bettel mal parallel bei Sniper-AS, ob man mir nicht eine Waffe bestellen könnte... :)

    H&K G36k GBB | TM Hi-Capa 5.1 (open) | WE 1911A1 (production) | KSC Glock 17 (Backup)

  • Ähem... die Ashbury GIBT es doch schon bei Sniper:
    http://www.sniper-as.de/new/index.php?c=product&id=700743

    Was den Rest angeht: die Hersteller in Fernost packen heute gerne ein auf die Waffe, das macht diese aber nicht legal! Wie oben schon gesagt, braucht man heute mindestens noch Kaliberangabe und Importeur! Letzteres fehlt definitiv und das erkennt auch der Zoll. Bei ASG ist auch schon lange bekannt, daß die das F mitdrucken lassen, selber aber kein registrierter Importeur sind.

    Ja, das "F" ist seit den 90ern obsolet und eine Frechheit gegenüber den Bürgern. Und nein, Eigenimport geht nicht "mal so eben".

  • Da wir grade beim Thema sind. Auf egun wird immer wieder mal eine vz47 von jemandem aus Österreich angeboten, offenbar ein Tscheche, der seinen Anzeigentext von Google hat übersetzen lassen.

    Kann man da bedenkenlos kaufen? Die Waffe wird ja aus Österreich bzw. Tschechien nach Deutschland geschickt. Ob das ein Händler oder ein Privatmann ist, weiß ich nicht. F ist bei dem Modell sowieso kein Thema.

    Gruß
    Robert

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

  • Kann man da bedenkenlos kaufen?


    Gegenfrage: Du willst Dich bezüglich der Legalität eines Waffenhandels auf die Aussage von jemandem verlassen, der Google-Translate benutzt um mit Dir zu kommunizieren?!?

    (Die Antwort auf meine Frage kannst Du gleich als Antwort auf Deine Frage verwenden...)