Waffe mit F importieren

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 11.602 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. November 2012 um 20:48) ist von jollyhoker.

  • Da wir grade beim Thema sind. Auf egun wird immer wieder mal eine vz47 von jemandem aus Österreich angeboten, offenbar ein Tscheche, der seinen Anzeigentext von Google hat übersetzen lassen.

    Kann man da bedenkenlos kaufen? Die Waffe wird ja aus Österreich bzw. Tschechien nach Deutschland geschickt. Ob das ein Händler oder ein Privatmann ist, weiß ich nicht. F ist bei dem Modell sowieso kein Thema.

    Gruß
    Robert

    Der Verkäufer kommt aus der Slowakei, sehr netter älterer Herr und sehr zuverlässig, nennt sich Luftgewehr..mmler inEgun,
    hab mir von Ihm auch schon was in die CZ senden lassen. War Perfekt!

  • "Du willst Dich bezüglich der Legalität eines Waffenhandels auf die Aussage von jemandem verlassen, der Google-Translate benutzt um mit Dir zu kommunizieren?!?[/quote]"

    Ich verlass mich in der Regel auf die Erfahrungen / Bewertungen anderer Käufer, und die sind alle gut. Die Frage des Bedenkens hat sich nur wegen der Einfuhr gestellt. Der Besitz ist in Deutschland völlig legal, was die VZ 47 angeht. Gibt hier einige, die das Gewehr haben.

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

  • Mir ist gerade aufgefallen, dass auf meinem VFC/Umarex G36k nur das :F: und das Kaliber vorhanden ist. Jedoch kein Importeur... Hmpf

    H&K G36k GBB | TM Hi-Capa 5.1 (open) | WE 1911A1 (production) | KSC Glock 17 (Backup)

  • Es ist aber kein Verbringen, sondern ein Import. :

    Naja, sowohl die Mitnahme als auch das Verbringen ist Quasie ein Import.

    Das was du Unter Import verstehst wird aber tatsächlich beim Zoll als Verbringen tituliert.

    Zitat

    Verbringen und Mitnahme

    Das Waffengesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen Verbringen und Mitnahme:

    Verbringen bezeichnet das Transportieren einer Waffe oder Munition über die Grenze mit dem Ziel des dortigen Verbleibs oder dem Ziel des Besitzerwechsels (z.B. Verkauf).
    Mitnahme bedeutet, Waffen oder Munition ohne Aufgabe des Besitzes vorübergehend über die Grenze zur Verwendung mitzuführen (z.B. Wettkampf).


    Quelle: Zoll

    Und dan auch gleich mal zum Thema "F"

    Zitat

    Erlaubnisfreies Verbringen bzw. Mitnahme

    Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden. Dazu zählen insbesondere gem. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG:

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.
    frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen* mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind
    so genannte "DDR-Luftgewehre", die vor dem 1. Januar 1970 bzw. dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind

    Also laut Zoll Angaben reicht für privates Verbringen(importieren) das "F" und die Energie von <7,5J.

    Btw. Bei ASG (Dänemark) wird das F z.b. schon vom Hersteller z.b. KWA aufgebracht.

    2 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (19. November 2012 um 18:01)

  • Ich würde den Unterschied von verbringen und Importieren mal grob so sehen:
    Verbringen kann man nur etwas wenn man es selbst ins Land bringt.
    Lässt man es sich schicken Importiert man es.

    Das ist wie gesagt meine Sichtweise, damit kann ich natürlich auch völlig daneben liegen.
    Aber diese Formulierung legt es eigentlich nahe :

    Erlaubnisfreies Verbringen bzw. Mitnahme


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ich würde den Unterschied von verbringen und Importieren mal grob so sehen:
    Verbringen kann man nur etwas wenn man es selbst ins Land bringt.
    Lässt man es sich schicken Importiert man es.


    Joachim[/quote]
    ne das ist anders geregelt, wenn auch schon recht umständlich formuliert.

    Zitat

    Grundsatz

    Der Begriff "Verbringen" von Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft (Artikel 37 Zollkodex) ist gesetzlich nicht definiert. Waren gelten in dem Moment als in das Zollgebiet der EU "gebracht", sobald sie die Grenze des Zollgebietes passiert haben. Dabei ist es unerheblich, ob der Grenzübertritt auf dem Land-, See- bzw. Schienenwege, im Luftverkehr oder in Rohrleitungen erfolgt.
    Dies betrifft nicht nur den gewerblichen Warenverkehr über die Grenze, sondern auch den Reise- und Postverkehr. Überschreitet z.B. ein Urlauber bei einer Wanderung die Grenze des Zollgebiets der Gemeinschaft, sind alle Waren, die er mitführt (also auch seine Kleidung, der Rucksack und die Verpflegung) in das Zollgebiet verbracht.Verbringer

    Verbringer ist jede natürliche Person, die Waren in das Zollgebiet befördert, bei Beförderungsmitteln also grundsätzlich der Fahrzeugführer. Mitreisende verbringen die Waren, über die sie die Sachherrschaft ausüben.
    Unerheblich ist, ob der Grenzübertritt mit oder ohne menschlichen Willen geschieht; Voraussetzung ist lediglich eine aktive Handlung beim Überqueren der Zollgrenze der EU.
    Gelangen Waren ohne menschlichen Willen in das Zollgebiet der Gemeinschaft (z.B. wildlebende Tiere), gehen die Pflichten des hier nicht vorhandenen Verbringers (z.B. das Befördern zu einer Zollstelle) automatisch auf denjenigen über, der die Waren ggf. annimmt (Übernehmer - Artikel 38 Absatz 2 Zollkodex).


    quelle: Zoll

  • Vom Zoll her hast Du recht.

    Wobei, das WaffG kennt zwar Importwaffen und Importeure verliert sonst aber auch wieder kein Wort darüber.
    Mir wird gerade schwindelig.

    Aber ehrlich gesagt kenne ich auch nur die zwei Wege.
    Entweder Importeur oder selbst zum Beschussamt.

    Aber gut wer weiß, eventuell ist es ja eine Lücke.
    Wenn der Zoll sich das Paket anschaut ( davon gehe ich mal aus ) kannst Du es uns ja erzählen.
    Ist nicht böse gemeint, aber ich bin bisher auch von der Sichtweise Sparky´s ausgegangen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Aber gut wer weiß, eventuell ist es ja eine Lücke.
    Wenn der Zoll sich das Paket anschaut ( davon gehe ich mal aus ) kannst Du es uns ja erzählen.
    Ist nicht böse gemeint, aber ich bin bisher auch von der Sichtweise Sparky´s ausgegangen.


    Joachim


    Ne, bin nicht Böse. Weis ja wirklich keiner was passiert. Und Recht haben und recht kriegen sind ja auch bekanntermaßen zwei verschiednen paar Schuhe.


    Wie ist das eigendlich bei Reimporten. Also eine Softair GBB die in Deutschland gekauft wurde, dann durch Umzug nach Österreich dorthin verbracht wurde; und nun wieder nach Deutschland gebracht oder verkauft werden soll. Davon abgesehen gibt es ja zwischen Österreich und Deutschland keinen Zoll mehr.

  • Naja die stehen ja in der PtB Liste.
    Wenn die nicht verändert wurden ist das kein Problem.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Da wir grade beim Thema sind. Auf egun wird immer wieder mal eine vz47 von jemandem aus Österreich angeboten, offenbar ein Tscheche, der seinen Anzeigentext von Google hat übersetzen lassen.

    Kann man da bedenkenlos kaufen? Die Waffe wird ja aus Österreich bzw. Tschechien nach Deutschland geschickt. Ob das ein Händler oder ein Privatmann ist, weiß ich nicht. F ist bei dem Modell sowieso kein Thema.

    Gruß
    Robert

    Das ist ein netter älterer Herr aus der Slowakei, versendet pünktlich und zuverlässig!
    Warum da in Egun Österreich steht weis ich auch nicht, vielleicht 2 Wohnsitz?

  • Mir ist gerade aufgefallen, dass auf meinem VFC/Umarex G36k nur das :F: und das Kaliber vorhanden ist. Jedoch kein Importeur... Hmpf

    Doch, da steht doch Heckler & Koch GmbH drauf ;) Klingt komisch, ist aber so! Umarex hat diesen Markennamen mit Lizenzübernahme als Importeur angemeldet, somit ist diese Aufschrift ausreichend. Siehe gleiches bei MP7 und den ganzen USP's etc.

  • Naja, ich hab ne KWA G34 von 2007 mit f auf dem Schlitten und f auf dem griff. Des weiteren alle typischen Glock markings.