RAM-Waffen zur Heimverteidigung?

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 55.722 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. April 2012 um 14:30) ist von BMP I.

  • Ich habe von einem Fall gelesen, da ist ein Einbrecher in einem Laden gestürzt und hat sich verletzt weil durch Umbauarbeiten das vorgeschriebene Treppengeländer fehlte. Der hat dann den Ladenbetreiber verklagt und gewonnen! Das Heimwehr, egal wie, für den Schützen straffrei ausgeht, halte ich daher für nahezu ausgeschlossen. Es sei denn ihr wohnt in Texas/USA. Mein Tipp:Biete ihm am besten einen Platz an, auf dem er das Stündchen eben warten kann bis die Polizei eintrifft :P .

    Schönes Wochenende, MfG.

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ich habe von einem Fall gelesen, da ist ein Einbrecher in einem Laden gestürzt und hat sich verletzt weil durch Umbauarbeiten das vorgeschriebene Treppengeländer fehlte. Der hat dann den Ladenbetreiber verklagt und gewonnen! Das Heimwehr, egal wie, für den Schützen straffrei ausgeht, halte ich daher für nahezu ausgeschlossen. Es sei denn ihr wohnt in Texas/USA. Mein Tipp:Biete ihm am besten einen Platz an, auf dem er das Stündchen eben warten kann bis die Polizei eintrifft :P .

    Schönes Wochenende, MfG.


    Jepp, kenne da selber Urteile, da kann man nur den Kopp schütteln.

    Da hörte ein Jäger Nachts in seinem Haus Geräusche; er nahm seinen 38er Revolver und ging in´s EG um nachzuschauen. Unten angekommen stürmte ein maskierter Mann im dunkeln mit erhobender Hand auf den Jäger zu mit etwas in der Hand. Dieser schoss ihm in die Schulter. Anschl. Polizei, Gericht, etc. pp.

    Das Urteil: Der Jäger bekam eine fette Strafe weil er geschossen hatte; der Einbrecher hatte seine Schulter verletzt und angeblich war sein Arm nicht mehr 100% zu gebrauchen. Dann noch eine zivile Klage des Einbrechers wg. Körperverletzung; wieder wurde der Jäger verdonnert. :thumbdown:

    Fazit für den Jäger: WBK / Jagdschein weg, Waffen weg, fette Geldstrafe, Jäger kann seinen Beruf nicht mehr ausüben da Berufsjäger ! usw. Und nur, laut Aussage des Richters: Der Jäger hat mit einer Schusswaffe auf den Typen geschossen, OHNE genau zu sehen was er in der Hand hatte. Es war keine Schusswaffe. Das der Gangster auf den Jäger zustürmte, mit erhobener Hand, interessierte wohl keinen. Da es auch tatsächlich ein Einbrecher war, der den Jäger angriff, interessierte wohl auch nicht wirklich; obwohl er Diebesgut in seinem Rucksack hatte. Verknackt wg. Einbruch wurde der Typ zwar, aber im Gegensatz zur Strafe des Jägers,...lachhaft. :huh:

    So ist es wohl vor Jahren mal passiert; bestimmt kein Einzelfall. Leider.

  • Gibts dazu ein Aktenzeichen.? Versteh mich nicht falsch, aber es geistern so viele Mythen durchs Internet und 99% davon sind Unsinn. Leider glauben die meisten Unsinn viel lieber als das offensichtliche. Falls das Urteil wirklich so gefallen sein sollte, wars vielleicht nur erstinstanzlich und wurde von der nächsten Instanz wieder gekippt?

  • Gibts dazu ein Aktenzeichen.? Versteh mich nicht falsch, aber es geistern so viele Mythen durchs Internet und 99% davon sind Unsinn. Leider glauben die meisten Unsinn viel lieber als das offensichtliche. Falls das Urteil wirklich so gefallen sein sollte, wars vielleicht nur erstinstanzlich und wurde von der nächsten Instanz wieder gekippt?

    Natürlich gibt es viele Mythen; ein Akz. habe ich nicht. Mir wurde das von einem Jäger erzählt, der mitlerweile verstorben ist. War ein Bekannter von ihm, dem das passiert ist. Ging damals auch durch die Presse. Mehr kann ich auch nicht sagen. Fakt ist aber, das ich von einigen vergleichbaren Fällen weiss.

  • Schon ok, ich wollte nur daraufhinweisen, dass bei solchen Postings Aktenzeichen immer ganz nett wären, damit man das berichtete auch überprüfen kann. Bei uns in der Gegend (Nordbayern) gab es vor ca. 5-10 Jahren einen Fall wo ein Rentner mit einer Flinte zwei Einbrechern in den Rücken geschossen hatte, während diese geflohen sind. Obwohl hier der Tatbestand der Notwehr sicher nicht erfüllt war, hat im das Gericht die Sache als Notwehr durchgehen lassen. Ich hab dafür übrigens auch leider auch kein Aktenzeichen. Mir wird das oft ein bisschen zu skeptisch dargestellt was Notwehr angeht. Es kommt eben auch auf die Umstände an. Wenns in deinem Fall ein 2m großer Jäger war, der auf nen 14jährigen, 1,40m großen Einbrecher geschossen hätte, könnte ich das Urteil schon nachvollziehen.

  • Hätte ich ein Akz., hätte ich es natürlich geschrieben, klaro. Eben, jeder Fall ist anders, jeder Richter entscheidet anders. Recht haben und Recht bekommen,...sind leider zweierlei paar Schuhe :S . Manches kann man da eben nicht nachvollziehen...

  • Dabei ist es so einfach, liebe Richter. Neben meiner Haustür ist ein Knopf. Wer rein will kann da klingeln. Jeder andere Zugang ist rechtlich fragwürdig. Aber ich bin ja - im juristischen Sinne - absoluter Laie. Du must halt Mitglied der Hell´s Angels sein. Dann darfst du auch SEK-Beamte straffrei durch die geschlossene Haustür erlegen (so geschehen in Anhausen/Westerwald).

    Mein Fazit:"Über Afrika lacht die Sonne, über Deutschland die ganze Welt." :thumbsup:

    MfG.

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    die mir bis jetzt begegneten,
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  • Solche Stories halte ich tatsächlich für ein Gerücht oder für schlechte und damit anfechtbare Entscheidungen.

    2 Rumänen wollten vor ~10 Jahren bei einem Haus in meiner Straße einbrechen. Haben sie auch getan, einfach geklingelt, die die Tür öffnende Hausfrau überrannt... Und dann Kacke, der 130kg schwere Hausherr war daheim.. Der hat die 2 Kadetten nach Strich und Faden vermöbelt, die gingen in den Bau und ihm passierte gar nichts.

  • Hi,

    So ist es wohl vor Jahren mal passiert; bestimmt kein Einzelfall. Leider.

    ja, ist es jetzt passiert, oder es ist "wohl" passiert? ?(

    ein Akz. habe ich nicht. Mir wurde das von einem Jäger erzählt, der mitlerweile verstorben ist

    das macht es auch nicht konkreter. ?(

    Mehr kann ich auch nicht sagen. Fakt ist aber, das ich von einigen vergleichbaren Fällen weiss.

    Wäre aber schön, wenn jeder wenigstens die konkreten Fälle, die er anführt, mit einer Quelle belegen könnte.

    Ich habe gehört.... Mir hat jemand erzählt... Da gab es wohl mal... ?(

    Man kann regelrecht zusehen: Einer fängt mit vagen Informationen an, andere machen gleich weiter. Nichts Genaues weiss man nicht, aber trotzdem. ;(

    Wie soll man sich einen Überblick über die momentane Rechtsprechung verschaffen, wenn niemand Fakten nennt? Noch nicht einmal die Presse ist als verlässliches Medium dafür anzusehen. Urteilsbegründungen mit den Fakten wären mal nicht schlecht. :thumbup:

    Hat irgendwie etwas von "Stille Post". Immer wenn jemand etwas weiter erzählt wird der Wahrheitsgehalt geringer und vermeintlich ungerechte Fakten immer mehr. ;(

    Es passieren im Moment so viel unglaubliche Dinge Rund ums Waffenrecht und damit nachteilig für uns, da müssen wir der Realität wegen darauf achten, was "wirklich" passiert ist, mit welchen Konsequenzen. Und was in den Bereich "persönlich empfundener Ungerechtigkeiten" und Mythen rund ums Thema gehört.
    Eine künstlich geschürte Atmosphäre der Ungerechtigkeiten nützt auch niemandem etwas. :(

    Außer, dass jeder verunsichert wird, ob er sich im Falle einer Notwehr überhaupt noch verteidigen darf. Natürlich darf er das. Aber erstens muss es sich überhaupt um Notwehr handeln und zweitens bewegt man sich auch in Notwehr innerhalb enger Grenzen. Man merkt richtig, wie alle verunsichert sind.

    Was ist geschehen? Wie hat der Täter gehandelt? Wie hat der sich Verteidigende verhalten? War das Handeln des sich Verteidigenden gar keine Notwehrlage? Hat er überzogen, oder unangemessen gehandelt? Und was hat einen Richter zu einem nachteiligen Richterspruch, für den sich eigentlich "Verteidigenden", bewogen.

    Da werden noch genügend strittige Fälle und Ungerechtigkeiten herauskommen. Aber bitte mit Fakten. Alles andere bringt uns doch nichts.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Die Sache mit dem 42 jährigen SEK-Beamten war in allen Medien. Hier der Link:

    http://www.rhein-zeitung.de/regionales_art…rid,330688.html

    Da steht alles ausführlich drin. Außerdem habe ich Kollegen von da. Denen ist der Schütze persönlich bekannt und die waren auch in den z.T. öffentlichen Verhandlungen.
    Ich spekuliere persönlich damit, dass der BGH Vorsitzende Besuch bekommen hat. Die werden dem erklärt haben welche Lebensquälität er nach einer Verurteilung zu erwarten hat. ;(

    LG.

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    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Hi, :^)

    ja, danke. Der Fall ging ja durch die Medien. Der Richter hat eine existente Bedrohungslage, die über Monate hin eskalierte, berücksichtigt und dem Hells-Angel zugestanden, sich in einer Notwehrlage gewähnt zu haben.
    Mir dreht sich auch der Magen um, aber rechtlich war es durchaus möglich zu dieser Entscheidung zu kommen. Insbesondere, da sich die Beamten wohl nicht als Beamten zu erkennen gegeben haben.

    Wie der Entscheidungsfindungsprozess dann ablief, freiwillig, unfreiwillig, rechtens, keine Ahnung. Dazu kenne ich nicht alle Fakten.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das kommt immer darauf an, was genau der sich Verteidigende den vernehmenden Beamten, Psychologen und Richter sagt. Nehmen wir folgenden Fall an, reine Fakten :

    Einbrecher kommt in die Wohnung, geht mit einer erhobenen Hand und einem nicht genau erkennbaren Gegenstand in Richtung des Hausherren . Der schießt, Einbrecher tot.

    Variante eins - der Hausherr gibt bei Vernehmung zu Protokoll "Da kommt dieses Schwein doch mit irgendwas in der Hand auf mich zu - konnte im Dunkeln nicht sehen, was es ist - na klar, dem hab ich eine zwischen die Lichter gegeben, das hat die Sau verdient"

    Folge - Knast wegen mindestens Totschlag im Affekt. Die Notwehrlage wäre nicht eindeutig gewesen, der Täter hatte nur eine zusammengerollte Zeitung in der Hand als er da lag, die wäre keine tödliche Waffe, der Hausherr hat Selbstjustiz verübt und sich bei dem Einbrecher für die Verletzung der Privatsphäre gerächt ...


    Variante zwei - der Hausherr gibt zu Protokoll " Ich höre Lärm in der Küche - das Herz schlägt mir bis zum Hals - meine Frau und meine Kinder - Mein Gott - wenn denen was passieren würde - ich war ausser mir vor Angst, bin ja auch nicht mehr der Jüngste - und da kommt so ein Schrank von Kerl mit dunkler Maske auf mich zu und hebt etwas hoch, ich war mir sicher, es war ein Messer - was dann passierte, weiss ich nicht mehr ... meine Pistole rauchte, das Magazin war leer und der arme Kerl lag vor mir auf dem Boden - wie schrecklich ..."

    Folge - Freispruch, mindestens wegen Putativnotwehr. Wer die Grenzen der Notwehr aus Furcht oder Schrecken überschreitet, wird nicht bestraft.

    Gleiche Sachlage, zwei völlig konträre Ausgänge.

  • Ich finde eure Horrorurteile in den Datenbanken nicht...

    eher sowas:
    Leitsatz (OLG Hamm 9. Zivilsenat, 14.12.1976 - 9 U 193/76
    1. Wird der beim Aufbrechen eines Zigarettenautomaten überraschte Dieb nachts ohne Vorwarnung von dem Geschädigten mit einer zu Verteidigungszwecken bestimmten Spezial-Schrotladung angeschossen und verletzt, so steht dem Dieb gegen den Geschädigten kein Schadensersatzanspruch zu.

    und (BGH 1. Strafsenat, 23.10.1984 - 1 StR 570/84)

    2. a) Der Angeklagte war berechtigt, zum Zwecke der Nothilfe (§ 32 Abs. 2 StGB) zur Waffe zu greifen, um I am Abtransport der aus dem Laden seiner Eltern kurz zuvor entwendeten Sachen zu hindern.


    In vielen Fällen, in denen die Notwehr abgelehnt wird, geschieht das auch zu Recht. Andernfalls werden die Urteile vom BGH kassiert (vgl. Sven-Urteil, Neck-Knife).

  • 2. a) Der Angeklagte war berechtigt, zum Zwecke der Nothilfe (§ 32 Abs. 2 StGB) zur Waffe zu greifen, um I am Abtransport der aus dem Laden seiner Eltern kurz zuvor entwendeten Sachen zu hindern.


    Man beache das Datum, damals war man noch anders drauf.
    Heute hätte man eine Anzeige wegen unterlasender Hilfeleistung bekommen weil man denen nicht beim einladen geholfen hat.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Na ja, es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel an. Jedes Rechtsgut einschließlich der persönlichen Ehre kann durch Notwehr geschützt werden, jedoch sehen die Richter heute in der Regel den Einsatz einer Waffe bei einer Beleidigung nicht als verhältnismäßig an ...

  • Bei Beleidigung nicht ... aber ein paar "Spezialisten" hier im Forum, deren Geschwätz in jedem der Threads zu einem "in Deutschland lebt es sich so gefährlich und wir dürfen uns nicht wehren Geheule" ausartet, stellen die Situation auch mal wieder völlig falsch dar.

    Fakt ist, dass es unzählige Beispiele von RECHTSKRÄFTIGEN Urteilen gibt, die auch den tödlichen Einsatz einer Schusswaffe für gerechtfertigt ansehen bei Wohnungseinbrüchen. Ich erinnere nur an den Fall, in dem ein älterer Mann ein Mitglied einer Gruppe erschossen hat, die schon auf dem "Rückzug" war.
    Die teilweise komischen Urteile werden nie rechtskräftig, weil spätestens der BGH sie kassiert.

    Der Tod des SEK Beamten war bedauerlich, aber das Urteil in diesem Fall richtig. Und die Rocker wären schön dämlich, wenn sie sich an Bundesrichter heranwagen würden. Wir sind nicht in Mexiko.

  • "Und die Rocker wären schön dämlich, wenn sie sich an Bundesrichter heranwagen würden. Wir sind nicht in Mexiko."

    Damit kannst du recht haben aber die Zwickauer Terrorzelle hat man ja früher auch als eher harmlos eingeschätzt. Fakt ist aber doch, dass die Hell´s Angels kein Kegelclub und bestens durchstruktuiert sind, genau wie andere Clubs auch. Der SEK-Beamte hatte aber auch besonderes Pech, daß das Projektil genau im Ärmelloch der Weste einschlägt.

    Ich denke mit der Freiheitlich Demokratischen Grundordung ist es wie in einer Ehe. Man muss sich eben anpassen - basta! Wie würde es denn ohne aussehen? Ich habe bis 35 Jahre als Junggeselle im Hotel Mama gewohnt, immer mit zwei Jobs.

    Mexico:
    Bei einem Jeeptrip hielt mich "Commandante Cabron" an und wollte von mir sein dreifaches Monatsgehat an Strafe, da ich zu schnell gefahren wäre! Das sähe der Busgeldkatalog - ein selbstgetipptes DIN A4 Blatt mit unzähligen Tippfehlern - so vor :thumbdown: .

    Jugoslawien:
    Wie Opa schon sagte:"Junge Männer, dumme Säue, lange Haare, englische Musik." Getreu diesem Motto nutzte ich Beziehungen zu Hilforganisationen und fuhr einen Hilfstransport ins jugoslawische Kriegsgebiet. Auf diese Erfahrungen möchte ich hier nicht weiter eingehen. Ich wollte halt mal alles mitgemacht haben und wenn man dabei Menschen noch helfen kann...

    Leute, die das deutsche Systhem pausenlos anprangern, wissen nicht auf welch hohem Niveau sie klagen. Wer weiß wo überall Menschen inhaftiert sind, die Dinge getan oder Meinungen geäußert haben, die für uns alttäglich sind. Aber wie erwähnt meine Meinung, der man sich nicht zwangsläufig anschliessen muss ?( .

    Ich bleibe dabei, erster Ansprechpartner bei Einbruch oder Diebstählen ist für mich die Polizei. Ja, wegen Geringfügigkeit eingestellt und der Gleichen kenne ich auch!

    Viele Grüße aus der Eifel.

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Zitat

    Ich bleibe dabei, erster Ansprechpartner bei Einbruch oder Diebstählen ist für mich die Polizei.


    Normal. Wer auch sonst. In dem Thread besteitet das ja auch keiner. Hier geht es ja um Akute Bedrohungen. Also dann wenn keine Zeit ist die Polizei zu holen.


    A. Du überraschst einen Einbrecher, er flüchtet sofort. OK, du kannst die Plizei holen.
    B. Du überascht einen Einbecher, er greift dich sofort an. Du mußt unmittelbar den Angriff abwenden. Erst danach kannst du die Polizei rufen (sofern du den Angriff erfolgreich stoppst)

    Falls du den Angriff nicht erfolgreich stoppst bist du entweder bewußtlos und verletzte, schwerverleletzt oder Tot. Oder gefesselt und geknebelt, was auch zum Tod durch ersteicken führen kann.

    Klar, ist das Rechtsystem im Vergleich zu anderen Ländern hier besser durchorganisiert. Aber trotzdem greift das System hier teilweise in Dinge ein die es nach meinen Rechtsverständnis nicht zu reglementieren hat.
    Das Recht auf Selbstverteidigung gehört für mich zum universellen und unveränderbaren Grundrecht eines Menschen. Keine Gesetztgeber sollte mir vorschreiben dürfen wie ich mich zu verteidigen habe.
    Wenn ich angegriffen werden kenne ich ich nicht die Intention des Täters. Will er mich "nur" KO schlagen oder töten? Das heißt ich muß mich dann so verteidigen können das ich unter ALLEN umständen den Angriff abwehren kann.

    Einmal editiert, zuletzt von darklord99 (19. April 2012 um 13:01)