RAM-Waffen zur Heimverteidigung?

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 55.552 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. April 2012 um 14:30) ist von BMP I.

  • A. Du überraschst einen Einbrecher, er flüchtet sofort. OK, du kannst die Plizei holen.

    B. Du überascht einen Einbecher, er greift dich sofort an. Du mußt unmittelbar den Angriff abwenden. Erst danach kannst du die Polizei rufen (sofern du den Angriff erfolgreich stoppst)


    Falls du den Angriff nicht erfolgreich stoppst bist du entweder bewußtlos und verletzte, schwerverleletzt oder Tot. Oder gefesselt und geknebelt, was auch zum Tod durch ersteicken führen kann.


    Das erinnert mich an Kumpel Ralli, der vor 25 Jahren vom Anhörungsausschuß für Kriegsdienstverweigerer kam :-P. Wir Rheinländer eben, ich hoffe Du verstehst Spaß.

    Die Situationen, die Du hier schilderst kann man mit dem Ehrenamt in der freiwilligen Feuerwehr vergleichen. Du bist ausgebildet, weißt genau was du zu machen hast. Dann geht der Alarm, raus und es setzt Instinkt ein. Improvisieren in Sekundenbruchteilen. Später stellt sich heraus, daß du Sachen nicht bedacht hast. Prozesse, Regressforderungen, die Leute wittern schnelle Kohle usw. Übrigens der Jurist mit Akteneinsicht hat tagelang Zeit nach Lösungen zu suchen, für die du nur Sekundenbruchteile hast. Und wieviel Sachverständige sich plötzlich unter den Schaulustigen zu Wort melden. Die alte Geschichte:Theorie gegen Praxis!

    Ich denke Deine Fälle sind ähnlich gelagert. In dem Stress reagiert man irgendwie. Was ich genau machen würde kann ich daher erst nach dem Vorfall sagen, der hoffentlich nie eintrifft. Und das wir in Deutschland eher Täter- als Opferschutz haben ist für mich selbstredend.

    Die Frage ist doch eigentlich einfach: Was berechtigt eine Person zum Aufenthalt in meinen vier Wänden wenn ich dem nicht vorher ausdrücklich zugestimmt habe?

    Die Antwort ist genau so einfach: Durchsuchungsbeschluss, Gefahr im Verzuge, also hoheitliche Aufgaben.

    Einbruch, Diebstahl und Körperverletzung zählen - so weit ich informiert bin - nicht dazu. Also Gegenwehr! Womit... mit Recht!

    Fazit: Deine Argumente, lieber darklord99, sind nicht komplett von der Hand zu weisen.

    Viele Grüße aus der Eifel.

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (19. April 2012 um 16:19)