BüMa prägt F in 1967er HW35

Es gibt 74 Antworten in diesem Thema, welches 10.657 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Mai 2023 um 11:02) ist von Katzechrisu.

  • Mein Weg wäre immer noch der Gang zum "Verband Deutscher Büchsenmacher" VDB!


    Danke für den TIp.
    Hier habe ich gestern Abend noch per Mail eine Anfrage gesendet, in der ich den Fall geschildert habe.
    Mal schaun, wie schnell ich hier eine Rückmeldung erhalte.

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • Die dürfen auch keine Rechtsberatung machen oder anderweitig eingreifen. Mit Glück können die beratend oder schlichtend wirken. Aber glaube da mal nicht, dass eine Krähe der anderen ein Auge aushackt.

  • ...Die habe ich selbst aber noch NIE auf einem LG gesehen, wäre mir komplett neu.
    ....


    Doch, auch da gibts das. Aber nur bei Einzelabnahmen, also Waffen die man selbst importiert hat. Die Waffen die man hier im Laden kauft sind durch die PTB bauartgeprüft, und so darf der Importeur oder der Hersteller das :F: selbst aufbringen. Einzelimporte prüft aber das Beschussamt, und das stempelt das :F:, und eben auch das Zeichen des jeweiligen Beschussamtes.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • auf meine Anfrage beim VDB habe ich folgende Antwort erhalten:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr ,

    soweit ersichtlich ist das Luftgewehr frei Erwerbbar da vor 1971 hergestellt und es gibt auch keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen dazu.
    Somit sollten Sie den Büchsenmacher auffordern die Feder wieder auszutauschen und das eigenständig angebrachte "F" Zeichen zu entfernen.
    Eventuell müssen Sie sich einen Anwalt nehmen und das juristisch abklären lassen

    Mit freundlichen Grüßen


    Das bestätigt zumindest sämmtliche Aussagen, die sowohl vom Ordnungsamt, als auch vom Beschussamt getroffen wurden.

    Leider habe ich heute nicht in Erfahrung bringen können, ob der BüMa eine Beratung durch das Ordnungsamt aufgenommen, und akzeptiert hat.
    Morgen früh werde ich beim Büchsenmacher wieder in der Tür stehen... schaun wir mal wie er sich verhält.

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • Bitte halt uns auf dem Laufenden,
    Finde das höchst interessant..
    Da gibts die gesetze, dass man hier und da nur als BüMa arbeiten darf, der dann aber auch keine Ahnung hat davon.
    Tja, Deutschland halt :/

    Wenn ich was falsches gesagt hab, behaupte ich das Gegenteil!
    Rechtschreibfehler dienen der Belustigung der Menscheit

  • Was hat denn nun der Büma gesagt?

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Hallo Masterdrive,

    ich würde nun dem Büma folgenden Vorschlag machen: Weihrauch soll einen neuen Lauf ohne F und die Starke zulässige Feder einbauen. Der Büma zahlt die Rechnung und darf deine 80 € und den von ihm gestempelten Lauf behalten(wenn er gezahlt hat, bring ihm das Ding). Da Du gewisse Stellen informiert hast, ist es möglich,dass der Büma für Ihn mindestens unangenehme Post erhält. Geht er darauf ein, für Dich gut. Du hast dann ein von Weihrauch super restauriertes Gewehr für nur 80€. Für den Büma gut: er bekommt von Dir keinen Ärger. Was die Innung usw. macht, hast Du nicht mehr in der Hand. Du hast Dich als erstes bei denen gemeldet. Er kann sich mit nichts rausreden. Niemand stempellt in so ein schönes Stück ein F um dem Büma eins auszuwischen.

    Bis dahin würde ich den Lauf abschrauben, damit ich keine Waffe besitze an der etwas unklar ist, sondern nur Teile. Bitte korrigiert mich falls ich in diesem Punkt falsch liege. Das Foto hat mich traurig gemacht. Ich wünsche gutes Gelingen ohne Behördenstress.

    Gruß, Uwe

  • Also... wenn er schon kein vernünftiges Fünfeck gravieren kann, würde ich dem das Gewehr nie wieder in die Hand geben. Gib es zu Weihrauch, verbuche die 80 Euro als Lehrgeld. Besser, als nachher ein noch schlimmer verschandeltes Gewehr in Händen zu halten.

  • sorry für die späte Rückmeldung...
    war die letzten Tage außer Land.

    Der aktuelle Stand ist der folgende:
    Der BüMa hat eine eingehende telefonische Beratung durch das Ordnungsamt und das Beschussamt erhalten.
    Die allein hat ihm aber nicht ausgereicht, weil er persönlich noch mal auf dem Ordnungsamt gewesen ist.
    Der BüMa wollte dem Herrn vom Ordnungsamt aber nicht so recht Glauben schenken.
    Daraufhin haben dann der Sachbearbeiter (der nette, wie bereits erwähnt) und der BüMa gemeinsam bei Weihrauch angerufen... und Weihrauch hat dem BüMa alles nochmal Haar-klein erklärt.
    Damit hat er sich zufrieden gegeben.

    Als ich das Gewehr abgegeben hab hat er es mit viel Murren, und viel Betonung auf die unklare Rechtslage mit alten Luftgewehren, entgegengenommen.
    Ich habe nun die Auftragsbestätigung für
    1x stärkere Feder (Export-Feder) einbauen
    1x :F: entfernen

    Der BüMa wollte das :F: erst drauf lassen... aber mit :F: und starker Feder werd ich das Teil nicht wieder in Empfang nehmen.

    Er war auch sichtlich angefressen und hat sich beschwert, dass er meinetwegen jetzt solchen Ärger bekommen hat/bekommen würde.
    Als ich darauf mit der Aussage kam "ich bin davon ausgegangen, dass ein Fachmann wie Sie sich mit den entsprechenden Regelungen und Vorschriften auskennt" wurde er zwar noch etwas mürrischer, hat aber nichts weiter dazu gesagt.

    Falls der Lauf danach nicht mehr zu gebrauchen ist (total verunstaltet... noch schlimmer als vorher) hab ich mir überlegt, einen Lauf ohne :F: beim EGON zu besorgen... ggf einen alten und keinen neuen...

    Zitat

    Gib es zu Weihrauch, verbuche die 80 Euro als Lehrgeld

    Diese Option werde ich mit offen halten... hier wird es zwar etwas teurer, aber auch schonender für die Nerven.

    Ich hoffe dass ich das Gewehr bis Ende der nächsten Woche abholen kann.
    Diesmal werd ichs bei der Entgegennahme eingehend untersuchen und mir schriftlich bestätigen lassen, dass die in Auftrag gegebenen Arbeiten durchgeführt wurden.

    Parallel werd ich dann noch beim Ordnungsamt vorbei schauen und eine Packung Merci abgeben... der Sachbearbeiter hat mich mit seiner Unterstützung echt überrascht.

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • Als ich das Gewehr abgegeben hab hat er es mit viel Murren, und viel Betonung auf die unklare Rechtslage mit alten Luftgewehren, entgegengenommen.

    "Unklare Rechtslage"? Wenn das sogar ein fachfremder Vollnoob wie ich kapiert, sollte man das von einem gelernten BüMa erst recht erwarten ^^

    Der BüMa wollte das :F: erst drauf lassen

    Soviel zu seiner "unklaren Rechtslage", deren Klarheit er patout nicht kapieren will.

    Er war auch sichtlich angefressen und hat sich beschwert, dass er meinetwegen jetzt solchen Ärger bekommen hat/bekommen würde.

    Nicht deinentwegen. Seinentwegen. Siehe oben.

    Ne du, er hat nur nicht den A**** in der Hose einfach zu sagen "Tschuldigung. Ich habe einen Fehler gemacht und stehe jetzt dafür gerade!", deshalb murrt er auch rum.
    Dein Problem soll das jedoch nur dahingehend sein, dass er deinen Wünschen nachkommt. Für die du bezahlt hast.
    Hast klasse gemacht. Viel Erfolg.

  • Jetzt gibt es wieder einen Büma mehr der nie wieder was an LG machen wird.

    In diesem Fall ist das aber nicht das aller schlechteste :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Hallo, wurde das F nun wieder entfernt?

    Ich habe noch eine Frage zu dem Lauf. Steht dort auch die Seriennummer drauf. Frage aus dem Grund weil ich eine HW 35 aus 1967 besitze die nur auf Endstück und Hülse mit Seriennummer gestempelt ist. Besitzt die Systemhülse noch die Rille vom verpressen? Bis zu welchem Baujahr wurde die Hülse mit der Rille gebaut? Den Lauf mit Western Germany habe ich auch, aber sonst noch bei keinem gesehen außer bei deinem und meinen Gewehr .