Beiträge von Masterdrive

    sorry für die späte Rückmeldung...
    war die letzten Tage außer Land.

    Der aktuelle Stand ist der folgende:
    Der BüMa hat eine eingehende telefonische Beratung durch das Ordnungsamt und das Beschussamt erhalten.
    Die allein hat ihm aber nicht ausgereicht, weil er persönlich noch mal auf dem Ordnungsamt gewesen ist.
    Der BüMa wollte dem Herrn vom Ordnungsamt aber nicht so recht Glauben schenken.
    Daraufhin haben dann der Sachbearbeiter (der nette, wie bereits erwähnt) und der BüMa gemeinsam bei Weihrauch angerufen... und Weihrauch hat dem BüMa alles nochmal Haar-klein erklärt.
    Damit hat er sich zufrieden gegeben.

    Als ich das Gewehr abgegeben hab hat er es mit viel Murren, und viel Betonung auf die unklare Rechtslage mit alten Luftgewehren, entgegengenommen.
    Ich habe nun die Auftragsbestätigung für
    1x stärkere Feder (Export-Feder) einbauen
    1x :F: entfernen

    Der BüMa wollte das :F: erst drauf lassen... aber mit :F: und starker Feder werd ich das Teil nicht wieder in Empfang nehmen.

    Er war auch sichtlich angefressen und hat sich beschwert, dass er meinetwegen jetzt solchen Ärger bekommen hat/bekommen würde.
    Als ich darauf mit der Aussage kam "ich bin davon ausgegangen, dass ein Fachmann wie Sie sich mit den entsprechenden Regelungen und Vorschriften auskennt" wurde er zwar noch etwas mürrischer, hat aber nichts weiter dazu gesagt.

    Falls der Lauf danach nicht mehr zu gebrauchen ist (total verunstaltet... noch schlimmer als vorher) hab ich mir überlegt, einen Lauf ohne :F: beim EGON zu besorgen... ggf einen alten und keinen neuen...

    Zitat

    Gib es zu Weihrauch, verbuche die 80 Euro als Lehrgeld

    Diese Option werde ich mit offen halten... hier wird es zwar etwas teurer, aber auch schonender für die Nerven.

    Ich hoffe dass ich das Gewehr bis Ende der nächsten Woche abholen kann.
    Diesmal werd ichs bei der Entgegennahme eingehend untersuchen und mir schriftlich bestätigen lassen, dass die in Auftrag gegebenen Arbeiten durchgeführt wurden.

    Parallel werd ich dann noch beim Ordnungsamt vorbei schauen und eine Packung Merci abgeben... der Sachbearbeiter hat mich mit seiner Unterstützung echt überrascht.

    auf meine Anfrage beim VDB habe ich folgende Antwort erhalten:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr ,

    soweit ersichtlich ist das Luftgewehr frei Erwerbbar da vor 1971 hergestellt und es gibt auch keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen dazu.
    Somit sollten Sie den Büchsenmacher auffordern die Feder wieder auszutauschen und das eigenständig angebrachte "F" Zeichen zu entfernen.
    Eventuell müssen Sie sich einen Anwalt nehmen und das juristisch abklären lassen

    Mit freundlichen Grüßen


    Das bestätigt zumindest sämmtliche Aussagen, die sowohl vom Ordnungsamt, als auch vom Beschussamt getroffen wurden.

    Leider habe ich heute nicht in Erfahrung bringen können, ob der BüMa eine Beratung durch das Ordnungsamt aufgenommen, und akzeptiert hat.
    Morgen früh werde ich beim Büchsenmacher wieder in der Tür stehen... schaun wir mal wie er sich verhält.

    Wie das F im Fünfeck nun genau auszusehen hat, ob gestempelt, gelasert, graviert oder sogar aufgeklebt, gibt es keine Vorschrift.


    hoffen wir mal, dass es hier etwas der gleichen gibt...

    Vom Beschussamt in Ulm habe ich zumindest die Aussage bekommen, dass neben dem :F: auch noch eine Art "Siegel" der Stelle/des Amtes anzubringen ist

    So würde das jedenfalls in den Beschussämtern geregelt
    Und die Waffen mit :F: vom Hersteller haben ja eine Art Firmenlogo

    der ist ja eine Zierde für diesen Berufsstand


    ...was zwar jetzt etwas vom Thema abweicht...
    Darf man im Rahmen eines Forums eigentlich eine Art "Erfahrungsdatenbank" für Büchsenmacher... anlegen
    Oder begibt man sich hier zu schnell in den Bereicht "Unterstützung von vermeindlicher Verleumdung" wenn einer mal negative Kritik bekommt
    Andernfalls eine "nur positive Erfahrungen BüMa" Liste, oder eine "BüMa meines Vertrauens" Liste

    sowas würde manchem (und mir in der Vergangenheit) vielleicht die eine maßgebliche schlechte Erfahrung ersparen

    soo... wie versprochen anbei das Foto vom Kunstwerk
    Wenn das ein offiziell aberkanntes "F im Fünfeck" ist, dann weiß ich auch nicht...

    Morgen Nachmittag werd ich wieder beim Ordnungsamt anrufen...
    Vielleicht hatte der nette Sachbearbeiter (diesmal wirklich keine Ironie, so eine Hilfsbereitschaft hatte ich nicht erwartet) ja Erfolg beim BüMa... das würde meinen Besuch beim BüMa am Freitag extrem vereinfachen.
    Wenn aber auch die "Beratung durch das Ordnungsamt" keinen Erfolg bringt... ???

    Viele Optionen hab ich dann nicht mehr
    1) Rechtsbeistand einschalten... wird sicherlich nicht billig

    2) Das HW 35 zu Weihrauch schicken, Lauf gegen einen ohne P:F:usch tauschen lassen und originale Export-Feder verbauen lassen (sicher nicht teurer als Option 1)
    Die 80€ sind dann Lehrgeld

    3) es auf sich beruhen lassen und ein verschandeltes Gewehr im Schrank stehen haben, das ich nirgends zeigen darf/will vor lauter Scham
    Diese Option wird es aber, solang ich noch bei Verstand oder Kräften bin, sicher nicht werden

    Der Kollege vom Ordnungsamt meinte auch, das Gesetz sei entsprechend dünn gestaltet, weil im Generellen davon ausgegangen wird, dass entsprechend alte Waffen viel der originalen Leistung verloren hätten.
    Aber gerade dann würde man doch vermuten, dass Reparaturen/Restaurationen öfters vorkommen und genau geregelt sein sollten.

    Aber ich merke selbst:
    Die Situationen kommen deshalb nicht wirklich oft vor, weil alle die so ein gutes Stück besitzen ihr Gewehr nicht von irgend einem BüMa verschandeln lassen wollen und es fein zu Hause lassen.

    soo... bin wieder da...
    und hab auf der Fahrt auch noch ein paar Telefonanrufe erledigt

    erste Erkenntnis
    7,3 J => ergo hat mich der BüMa schön angelogen mit der Behauptung, die Export-Feder eingebaut zu haben
    Damit hat er die Leistung von 12,8 J auf 7,3 J reduziert.

    Ich hab nochmal mit dem Beschussamt in Ulm telefoniert.
    Das F, welches vom BüMa aufgebracht wurde (Schlagbuchstabe F und ein 5-eck darum geritzt) ist ungültig... genausogut hätte er "Anton" draufschreiben können oder nen Filzstift nehmen können.

    Mit den Erkenntnissen hab ich dann nochmal beim Ordnungsamt angerufen.
    Der Kollege dort hat sich bestätigt gefühlt
    => BüMa darf bei der Reparatur/Restauration auch gleichwertige (originale) Teile verbauen, wenn diese nicht der Leistungssteigerung (über die originale Leistung) dienen.
    Über 7,5 J darf das Gewehr dann aber haben

    Von Weihrauch gibt es ja zum Glück nur die 7,5 J und die "Export-Feder"
    Er meinte aber auch, dass sowohl einige seiner Kollegen, als auch der Großteil der ihm bekannten BüMa davon nichts wissen... und lieber übervorsichtig sind

    Übervorsichtig hin oder her... er darf das nicht ohne meine Zustimmung machen

    Der Herr vom Ordnungsamt hat mir aber angeboten, den BüMa selbst anzurufen, um ihn über die Gegebenheiten zu informieren.

    Hoffentlich lässt sich durch die angesammelte Informationsmenge der BüMa von seinem (mittlerweile nachgewiesen falschem) Standpunkt wegbewegen
    Weil wenn er stur bleibt dann sehe ich hier wenig Möglichkeiten, ohne "Rechtsbeistand" erfolgreich zu sein

    soo... ich fahr jetzt los...

    gerade noch das Beschussam in Ulm angerufen
    "der BüMa darf gar kein F aufbringen"
    Waffen (bis 3 Stück) werden vom Beschussamt abgenommen... über 3 Stück muss "Bundes(material)prüfung" (oder so) ran... aber definitiv der BüMa nicht

    werd das ganze wenn ich zurück bin zusammen mit der Info über die Leistung wieder ans Ordnungsamt melden...
    vielleicht erstellen die mir ein kleines Schreiben, mit dem ich dann beim BüMa wieder aufschlagen kann

    Danke für eure Meinungen/Ratschläge

    hab jetzt mal ein par Anrufe getätigt

    Zitat

    Bei Polizei und Waffenbehörde würde ich mir keine Hoffnung machen!


    Waffenbehörde meiner Landeshauptstadt (Stuttgart) angerufen...
    "wir sind keine Rechtsauskunft, da müssen sie sich nen Anwalt suchen"

    Danach Waffenbehörde der Stadt angerufen, in der der BüMa sitzt...
    Nachdem ich meine "Geschichte" vorgetragen hatte war die erste Aussage des Sachbearbeiters analog:
    "ahh... der XXX ... zu dem wäre ich nicht gegangen... da gibts hier in der Gegend viel bessere"
    weiterhin meinte er ich soll jetzt mal die Leistung messen, da sich hieraus verschiedene Wege abzeichnen
    => BüMa hat die starke Feder eingebaut (was ich nicht glaube) aber trotzdem ein F geprägt
    ... dann bekommt der BüMa Probleme
    => BüMa hat schwache Feder eingebaut und F geprägt
    ... dann hab ich ein Problem

    er meinte aber auch, dass der BüMa hier etwas "übervorsichtig" reagiert hat.
    Ich soll mich auf jeden Fall melden, wenn ich die aktuelle Leistung weiß

    Drittes Telefonat ging an den Standwart... 13:30 kann ich vorbei kommen zum messen...
    schaun wir mal was da bei raus kommt


    1. Du hast anhand der Waffen-Nr. von Weihrauch die schriftliche Bescheinigung bekommen Bj. 67? Was hast Du dafür bezahlt, mal interessehalber?
    2. Du wolltest mit diesem Schreiben die normale Feder eingebaut bekommen?
    3. Der BüMa war einverstanden, hat dann aber trotzdem die abgeflexte Feder eingebaut, gegen Deinen Willen! Ein :F: eingeschlagen und dafür € 80,00 kassiert?

    Was mich jetzt dabei stutzig macht, ist das Telefon-Einhängen? Du hast das LG doch in die Hand bekommen, bei Abholung.
    Wieso hast Du das nicht sofort moniert? Das :F: hätte man doch sofort gesehen?

    ...

    Edit:
    Bei Polizei und Waffenbehörde würde ich mir keine Hoffnung machen!

    Zu 1)
    das waren so 10 (oder 14) Euro "Bearbeitungsgebühr", wie sich die Dame ausgedrückt hat... Fand ich zwar etwas zu teuer... sie meinte aber, dass die Daten der alten Gewehre im Keller in Akten lagern würden, die erst jemand raussuchen müßte... von daher OK
    zu 2)
    Ich wollte Dichtungen gewechselt (da waren noch die alten Leder-Dichtungen drin) ... die waren komplett kaputt (zumindest die am Lauf)
    und
    Wenn die Feder hin gewesen wäre eine "originale" Feder, Exportfeder
    zu 3)
    genau so... bzw hat er bei der Abholung noch gesagt, er hat die starke Feder eingebaut


    War bei der Abholung leider etwas in Eile... und hab nur Überprüft, ob am System etwas gemacht wurde...
    Da ich hier nichts gesehen habe, war ich zufrieden...

    Habs dann erst gestern Abend auf dem Stand gesehen.

    Dreist finde ich vor Allem, dass der BüMa das alles ohne mein Einverständnis gemacht hat, und mir dann auch noch frech ins Gesicht gelogen hat


    BTW: für die Datenbank
    HW 35, SN 249446, BJ 1967

    MatzexD: Danke...

    das geht zum Glück in die Richtung die ich vermutet/mir erhofft hatte.

    Wenn er BüMa wenigstens angerufen hätte... nach dem Motto "ich hab gemerkt, da ist ne Starke Feder drin (gewesen), da muss ich jetzt ein F einprägen" dann hätte ich immer noch einschreiten können...
    Aber so vor vollendete Tatsachen gestellt werden geht meines Erachtens nicht.
    Wahrscheinlich hat er dann auch wegen der Feder gelogen, und die normale 7,5J Feder eingebaut...
    Wenns nur das gewesen wäre ("Ich hab Ihnen da jetzt die schwache Feder verbaut, der Rest ist aber originalgetreu") hätte ich mich vielleicht abwimmeln lassen

    Das mit der Polizei oder Waffenbehörde klingt gut... gleich mal anrufen

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade etwas aufgebracht... also bitte etwahige Rechtschreibfehler oder dergleicher verzeihen...

    Vorgeschichte:
    Ich hatte vor einigen Monaten ein HW 35 (Export) geerbt.
    Da ich trotz starkem suchen kein F erkennen konnte habe ich Weihrauch angeschrieben, um das Baujahr zu erfahren... (das alte "vor 1970 Thema")
    Ergebnis: 1967
    Nun hatte ich mich vor 4 Wochen dazu entschlossen, das Gewehr mal Probe zu schießen...
    ... also ab damit auf den Stand vom Schützenverein und los sollte es gehen...
    Naja... hatte halt überhaupt keine Leistung mehr... und auf 10m ne Streuung über die gesammt LP-Scheibe (nicht LG)
    Also naiv wie war... ab damit zum BüMa, Dichtungen und ggf Feder tauschen.
    Haben den leiben BüMa auch extra darauf hingewiesen, dass es sich um ein Erbstück von vor 1970 handelt, welches auch mit ehemals über 7,5J als "freihe Waffe" zu bezeichnen ist
    (Weihrauch-Antwort beigelegt)

    Am Montag konnte ich dann mein HW 35 wieder abholen.
    Den BüMa nochmal gefragt, ob es Probleme gab und ob eine Export-Feder eingebaut wurde.
    BüMa: keine Probleme, starke Feder drin, 80Euro bitte

    Jetzt wollte ich gestern wieder auf dem Stand das Gewehr testen... und was sehe ich?????
    Der BüMa hat schön auf den Lauf in die nähe vom Sicherungshebel ein F geprägt. Auch noch eins mit selbst geritztem Fünfeck.
    BüMa angerufen... der meinte:
    - das wäre alles rechtens so, jedes Gewehr ohne WBK braucht ein F
    - er hätte das ja machen "müssen", sonst dürfte er mir das Gewehr nicht mehr aushändigen
    - wenn er ein Gewehr bearbeitet muss er entweder ein F einprägen, oder ne WBK verlangen
    - er hätte mich wegen der Feder auch nicht belogen, er könne sich nur gerade nicht an mich erinnern (er hätte so viel zu tun gerade)

    und ein paar Sätze weiter
    - ich wäre ja ehh so ein Schlauer, der alles besser wissen wollte
    ... danach hat er aufgelegt

    Meiner Meinung nach Bullshit (sorry)

    LGs von vor 1970 brauchen kein F...

    Darf der BüMa jetzt einfach mein schönes Erbstück modifizieren? Genau das ist es doch was er getan hat...
    Ich wollte eine Reparatur/Restauration... also Wiederherstellung des Originalzustandes... und das ist doch nun wirklich nicht zu viel verlangt.

    Kann ich da jetzt igend etwas machen?
    Jetzt ist n F drauf (vor allem ein sehr häßliches)
    Kann ich verlangen, dass der BüMa das wieder entfernt?
    Darf ich ein vor 1970 Gewehr mit Original ca 13J nicht restaurieren lassen?
    Gibts da ne Rechtsgrundlage?

    Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen
    Danke für Eure TIps

    danke für die Tips und Antworten.
    Dann werde ich nächste Woche (da sollte der Koffer da sein) den Koffer ins Auto packen und mit auf Reisen nehmen.
    In meinem jetzigen Hotel bin ich fast Stammgast, da werd ich morgen früh mal an der Rezeption nachfragen.

    Wie's ausgegangen ist werd ich dann noch berichten, dann ist das Thema zu meiner Zufriedenheit erledigt

    Andreas: verstecken oder verleugnen zwar nicht, aber man erspart sich doch einige unnötige Diskussionen mit "ungläubigen" oder "über-vorsichtigen" Mitbürgern

    Danke für die Info...
    Dann bin ich auch mit Koffer noch auf der gesetzlich sicheren Seite.
    Diskussionen, falls man einen "anderen Beifahrer" hat kann ich mir gut vorstellen... aber Rücksitzbank oder Fußraum im Fond (selbst umgeklappte Rücksitzbank) würden mir vollkommen genügen.

    Die Aufbewahrung der Waffe unter der Woche wird mir hier schon größere Probleme machen.
    Da ich unter der Woche im Hotel übernachte und das Auto in der Tiefgarage steht stellt das sicher einen höheren Schutz dar, aber der reicht für eine "Sicherheit vor dem Gesetz" dann sicher nicht aus...

    Mal schaun ob ich beim Hotel nachfragen kann, ob die einen "besonderen Koffer" für mich unter der Woche aufbewahren...
    Oder muss ich den "Aufbewahrer" darüber informieren, was aufbewahrt werden soll?

    Ein "Könnte ich bei euch im Lagerraum mal mein Gewehr unter der Woche zwischenlagern?" ist etwas anderes als "Ich hab hier einen etwas sperrigen Koffer, könnt ihr den unter der Woche aufbewahren?"

    Hallo zusammen,

    bisher hab ich meine Knifte (hauptsächlich das 601) im Futteral mit Nummern-Vorhängeschloss im Kofferraum transportiert, wenn ich zum Schießen bin.
    Leider stellen sich aktuell zwei Änderungen ein... über die Auswirkungen bin ich mir noch nicht ganz im Klaren

    1) Da ich unter der Woche ca 200km vom Wohnort entfernt arbeite, habe ich mein Gewehr am Anfang der Woche eingepackt und mitgenommen, falls ich unterwegs zum Trainieren komme.
    Das Futteral lag/liegt also die Woche über im Auto.
    Gilt das noch als "Transport", welcher ja zum BüMa oder zum Trainig durchaus gestattet ist... oder ist das "Lagerung" oder irgendwas anderes verboten böses?

    2) Ich wollte mir, da das Futteral für mein 601er + ZF + SD + Dias + ... langsam zu klein wird, einen der beliebten Alu-Koffer zulegen.
    Nachdem ich mir aber mal die benötigten Ausmaße des Koffers und die meines Kofferraums angeschaut hab ist mir aufgefallen, dass selbst mit schräg gelagertem aufgestellten Koffer ca 5-10cm fehlen (und ich würde dann nichts anderes mehr in den Kofferraum bekommen.
    Ich könnte die Rücksitzbank umklappen, dann würde das problemlos passen... aber ist das dann noch ein "erlaubter Transport"
    Weil dann könnte ich den Koffer gleich auf die Rücksitzbank legen (oder im Fond in den Fußraum) oder schlimmer auf dem Beifahrersitz lagern.
    Wo ist hier die Grenze... muss es der Kofferraum sein?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

    Danke und Gruß,
    MD

    neeiiinnn...
    wenn ich gewusst hätte, dass diesmal auch Mittwochs wieder Training ist hätt ich meine Knifte mit nach Frankfurt genommen um auf dem Rückweg wieder vorbei zu schaun...
    Da diesmal eine verkürzte Woche ist hatte ich das verdrängt.

    marc: du hattest ja nichts für links, oder?