Hallo zusammen,
bisher hab ich meine Knifte (hauptsächlich das 601) im Futteral mit Nummern-Vorhängeschloss im Kofferraum transportiert, wenn ich zum Schießen bin.
Leider stellen sich aktuell zwei Änderungen ein... über die Auswirkungen bin ich mir noch nicht ganz im Klaren
1) Da ich unter der Woche ca 200km vom Wohnort entfernt arbeite, habe ich mein Gewehr am Anfang der Woche eingepackt und mitgenommen, falls ich unterwegs zum Trainieren komme.
Das Futteral lag/liegt also die Woche über im Auto.
Gilt das noch als "Transport", welcher ja zum BüMa oder zum Trainig durchaus gestattet ist... oder ist das "Lagerung" oder irgendwas anderes verboten böses?
2) Ich wollte mir, da das Futteral für mein 601er + ZF + SD + Dias + ... langsam zu klein wird, einen der beliebten Alu-Koffer zulegen.
Nachdem ich mir aber mal die benötigten Ausmaße des Koffers und die meines Kofferraums angeschaut hab ist mir aufgefallen, dass selbst mit schräg gelagertem aufgestellten Koffer ca 5-10cm fehlen (und ich würde dann nichts anderes mehr in den Kofferraum bekommen.
Ich könnte die Rücksitzbank umklappen, dann würde das problemlos passen... aber ist das dann noch ein "erlaubter Transport"
Weil dann könnte ich den Koffer gleich auf die Rücksitzbank legen (oder im Fond in den Fußraum) oder schlimmer auf dem Beifahrersitz lagern.
Wo ist hier die Grenze... muss es der Kofferraum sein?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Danke und Gruß,
MD