Transport/Lagerung von (F-) Waffen im Auto

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.136 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Mai 2011 um 10:54) ist von Kentucky.

  • Hallo zusammen,

    bisher hab ich meine Knifte (hauptsächlich das 601) im Futteral mit Nummern-Vorhängeschloss im Kofferraum transportiert, wenn ich zum Schießen bin.
    Leider stellen sich aktuell zwei Änderungen ein... über die Auswirkungen bin ich mir noch nicht ganz im Klaren

    1) Da ich unter der Woche ca 200km vom Wohnort entfernt arbeite, habe ich mein Gewehr am Anfang der Woche eingepackt und mitgenommen, falls ich unterwegs zum Trainieren komme.
    Das Futteral lag/liegt also die Woche über im Auto.
    Gilt das noch als "Transport", welcher ja zum BüMa oder zum Trainig durchaus gestattet ist... oder ist das "Lagerung" oder irgendwas anderes verboten böses?

    2) Ich wollte mir, da das Futteral für mein 601er + ZF + SD + Dias + ... langsam zu klein wird, einen der beliebten Alu-Koffer zulegen.
    Nachdem ich mir aber mal die benötigten Ausmaße des Koffers und die meines Kofferraums angeschaut hab ist mir aufgefallen, dass selbst mit schräg gelagertem aufgestellten Koffer ca 5-10cm fehlen (und ich würde dann nichts anderes mehr in den Kofferraum bekommen.
    Ich könnte die Rücksitzbank umklappen, dann würde das problemlos passen... aber ist das dann noch ein "erlaubter Transport"
    Weil dann könnte ich den Koffer gleich auf die Rücksitzbank legen (oder im Fond in den Fußraum) oder schlimmer auf dem Beifahrersitz lagern.
    Wo ist hier die Grenze... muss es der Kofferraum sein?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

    Danke und Gruß,
    MD

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • Wo du das verschlossene Behältnis im Auto hast, das ist völlig egal.
    Hauptsache, es ist verschlossen, dann ist dem Gesetz genüge getan.
    Auf Beifahrersitz oder Rückbank könnte es allerdings bei einer Verkehrskontrolle zu Fragen kommen (einem Schützenkollegen so passiert, der seine ordnungsgemäß verpackte und legal besessene Langwaffe als Beifahrer dabei hatte, weil sie im SLK sonst nirgends reinpasste).


    Eines jedoch ist unzulässig, nämlich die Aufbewahrung (rechtmäßiger Besitzer nicht anwesend) im KFZ.
    Ein KFZ ist zu leicht zu entwenden bzw. aufzubrechen, deshalb ist die Aufbewahrung dort nicht erlaubt.
    Also egal wo du bist, die Waffe hat bei dir zu sein, wenn sie nicht in deiner Wohnung/Haus aufbewahrt wird (oder natürlich bei jemandem sonst, der berechtigt ist, sie aufzubewahren).


    Stefan

  • Danke für die Info...
    Dann bin ich auch mit Koffer noch auf der gesetzlich sicheren Seite.
    Diskussionen, falls man einen "anderen Beifahrer" hat kann ich mir gut vorstellen... aber Rücksitzbank oder Fußraum im Fond (selbst umgeklappte Rücksitzbank) würden mir vollkommen genügen.

    Die Aufbewahrung der Waffe unter der Woche wird mir hier schon größere Probleme machen.
    Da ich unter der Woche im Hotel übernachte und das Auto in der Tiefgarage steht stellt das sicher einen höheren Schutz dar, aber der reicht für eine "Sicherheit vor dem Gesetz" dann sicher nicht aus...

    Mal schaun ob ich beim Hotel nachfragen kann, ob die einen "besonderen Koffer" für mich unter der Woche aufbewahren...
    Oder muss ich den "Aufbewahrer" darüber informieren, was aufbewahrt werden soll?

    Ein "Könnte ich bei euch im Lagerraum mal mein Gewehr unter der Woche zwischenlagern?" ist etwas anderes als "Ich hab hier einen etwas sperrigen Koffer, könnt ihr den unter der Woche aufbewahren?"

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • FWB 601 Ist max 7,5 Joule oder?
    Dann ist die Waffe erlaubnisfrei und du kannst sie sofern das Futteral verschlossen ist durch die Gegend fahren wie du willst, da braucht es keinen Grund zu.


    edit: Im Hotelzimmer im Schrank einschließen? Schlüssel mitnehmen.
    Oder Futteral am Bett anketten. Oder einfach nichtmehr wegen ner F Waffe die Hunde wild machen und es weiter im Auto lassen.

    Pro Legal / BDS

  • Hi, :)

    man kann es sich aber auch selbst schwer machen. :rolleyes: Ich würde einfach einfach einen Mitarbeiter des Hotels folgendes fragen: "Ich bin Sportschütze und habe mein Luftgewehr dabei, weil ich versuchen möchte als Gastschütze irgendwo zu trainieren. Jetzt stellt sich mir die Frage der sicheren Aufbewahrung, während der Zeit, in der ich nicht im Hotel bin. Würden Sie für mich das Gewehr bitte sicher verwahren?"

    Und upps, Du wirst sehen, alles kein Problem. Vielleicht will er interessiert wissen, ob da wirklich ein Waffe drin ist und wie sie aussieht, aber das ist doch auch schnell geklärt.

    Ich war früher auch oft in Hotels. Wenn ich eine Waffe dabei hatte, die während meiner Abwesenheit nicht sicher gelagert gewesen wäre, habe ich genau das Gleiche gemacht. Und Du wirst sehen, das Problem löst sich schneller, als es sich gestellt hat.

    Ein völlig normaler Vorgang. Noch müssen wir unser Hobby weder verleugnen, noch irgendwie konspirativ denken oder uns wegen dem Hobby schämen.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • danke für die Tips und Antworten.
    Dann werde ich nächste Woche (da sollte der Koffer da sein) den Koffer ins Auto packen und mit auf Reisen nehmen.
    In meinem jetzigen Hotel bin ich fast Stammgast, da werd ich morgen früh mal an der Rezeption nachfragen.

    Wie's ausgegangen ist werd ich dann noch berichten, dann ist das Thema zu meiner Zufriedenheit erledigt

    Andreas: verstecken oder verleugnen zwar nicht, aber man erspart sich doch einige unnötige Diskussionen mit "ungläubigen" oder "über-vorsichtigen" Mitbürgern

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • Ist doch zum Heulen ,oder...wir sind erwachsene Menschen...und müssen uns den Kopf wegen "sogenannter" Waffen zerbrechen...einschüssige Luft"gewehre" unter 7,5 j.!
    Ein "Sportgerät" in Gewehr form...das passt doch viel ehr... :D ...also entweder stilles Schweigen bezüglich deines Gepäcks, oder ehrlich sein - und beichten das man ein Sportgerät in Gewehrform bei hat...

    mach Dir nicht zu viel Gedanken, das versaut den Spaß am Hobby...

    Gruß,Tyr

  • Ich habs irgendwo schon mal geschrieben.

    Eine Bekannte von mir hat vor einiger Zeit den Lehrgang zur Schießaufsicht mitgemacht.

    Dort wurde und wird noch immer gelehrt, daß der Transport von Druckluftwaffen nur auf dem direkten Weg zur Schießstätte erlaubt ist.
    Ich habe versucht mit dem Herrn, der das da verbreitet, zu reden und ihm die tatsächliche Sachlage zu erklären.

    Ein Kampf gegen Windmühlen.

    Er wollte mir auch nicht glauben, daß Dias im rechtlichen Sinn keine Munition sind und daher durchaus mit im Koffer sein dürfen.


    Ich finde sowas blöd, weil dann sämtliche Lehrgangsteilnehmer der Vergangenheit und auch der Zukunft diese Meinung haben und auch vertreten werden.

    Der Lehrgangsstoff ist von offizieller Seite (also schätze mal vom Verband) vorgegeben und da steht das so drin.
    Ist also nicht nur eine Fehlinformation dieses einen Herrn, sondern wird scheinbar flächendeckend so verbreitet.

    Warum zum Geier macht ein Verband sowas?

    Leider weiß ich nicht mehr welcher es war, ist auch schon zwei Jahre oder so her.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: