BüMa prägt F in 1967er HW35

Es gibt 74 Antworten in diesem Thema, welches 10.654 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Mai 2023 um 11:02) ist von Katzechrisu.

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade etwas aufgebracht... also bitte etwahige Rechtschreibfehler oder dergleicher verzeihen...

    Vorgeschichte:
    Ich hatte vor einigen Monaten ein HW 35 (Export) geerbt.
    Da ich trotz starkem suchen kein F erkennen konnte habe ich Weihrauch angeschrieben, um das Baujahr zu erfahren... (das alte "vor 1970 Thema")
    Ergebnis: 1967
    Nun hatte ich mich vor 4 Wochen dazu entschlossen, das Gewehr mal Probe zu schießen...
    ... also ab damit auf den Stand vom Schützenverein und los sollte es gehen...
    Naja... hatte halt überhaupt keine Leistung mehr... und auf 10m ne Streuung über die gesammt LP-Scheibe (nicht LG)
    Also naiv wie war... ab damit zum BüMa, Dichtungen und ggf Feder tauschen.
    Haben den leiben BüMa auch extra darauf hingewiesen, dass es sich um ein Erbstück von vor 1970 handelt, welches auch mit ehemals über 7,5J als "freihe Waffe" zu bezeichnen ist
    (Weihrauch-Antwort beigelegt)

    Am Montag konnte ich dann mein HW 35 wieder abholen.
    Den BüMa nochmal gefragt, ob es Probleme gab und ob eine Export-Feder eingebaut wurde.
    BüMa: keine Probleme, starke Feder drin, 80Euro bitte

    Jetzt wollte ich gestern wieder auf dem Stand das Gewehr testen... und was sehe ich?????
    Der BüMa hat schön auf den Lauf in die nähe vom Sicherungshebel ein F geprägt. Auch noch eins mit selbst geritztem Fünfeck.
    BüMa angerufen... der meinte:
    - das wäre alles rechtens so, jedes Gewehr ohne WBK braucht ein F
    - er hätte das ja machen "müssen", sonst dürfte er mir das Gewehr nicht mehr aushändigen
    - wenn er ein Gewehr bearbeitet muss er entweder ein F einprägen, oder ne WBK verlangen
    - er hätte mich wegen der Feder auch nicht belogen, er könne sich nur gerade nicht an mich erinnern (er hätte so viel zu tun gerade)

    und ein paar Sätze weiter
    - ich wäre ja ehh so ein Schlauer, der alles besser wissen wollte
    ... danach hat er aufgelegt

    Meiner Meinung nach Bullshit (sorry)

    LGs von vor 1970 brauchen kein F...

    Darf der BüMa jetzt einfach mein schönes Erbstück modifizieren? Genau das ist es doch was er getan hat...
    Ich wollte eine Reparatur/Restauration... also Wiederherstellung des Originalzustandes... und das ist doch nun wirklich nicht zu viel verlangt.

    Kann ich da jetzt igend etwas machen?
    Jetzt ist n F drauf (vor allem ein sehr häßliches)
    Kann ich verlangen, dass der BüMa das wieder entfernt?
    Darf ich ein vor 1970 Gewehr mit Original ca 13J nicht restaurieren lassen?
    Gibts da ne Rechtsgrundlage?

    Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen
    Danke für Eure TIps

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • Ja, du kannst von deinem BüMa verlangen das er das :F: entfernt, wegen des Schadens in der Brünirung müsstest du sogar Geld bekommen. Und noch kommt dazu, wenn es jetzt eine Starke feder über 7,5 Joule drinnen hat, und gleichzeitig ein :F: hat, ist es Illegal, da muss es entfernt werden. BüMa´s haben oft eher wenig Fachkentniss über Luftgewehre oder Freie Waffen, eher über Scharfe. Das was du da weist mit 1970 und davor ist richtig, lass dir da von dem BüMa nix einreden. Geh zu ihm und lass dir das :F: entfernen und lass dir noch den Schaden vom Einritzen des :F: reparieren. Wenn er beides nicht mach, geh zu nem anderen BüMa oder schicks zu Weihrauch und stell ihm dann die Rechnung, zur Not gehst du zur Polizei oder Waffenbehörde, und lässt dir ein Schreiben aufsetzen das er da Murks gebaut hat.

    "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

    Treffen sich zwei Jäger,- beide tot....

    3 Mal editiert, zuletzt von MatzexD (17. August 2011 um 10:21)

  • Ist ne Sachbeschädigung, unter Anderem.

    Desweiteren hat er dir eine Waffe verkauft, die so nicht frei ist. Alles mit F hat unter 7,5 Joule, punkt um, wenn da mehr drin ist ists von der legalität her zumindest stark fragwürdig.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • MatzexD: Danke...

    das geht zum Glück in die Richtung die ich vermutet/mir erhofft hatte.

    Wenn er BüMa wenigstens angerufen hätte... nach dem Motto "ich hab gemerkt, da ist ne Starke Feder drin (gewesen), da muss ich jetzt ein F einprägen" dann hätte ich immer noch einschreiten können...
    Aber so vor vollendete Tatsachen gestellt werden geht meines Erachtens nicht.
    Wahrscheinlich hat er dann auch wegen der Feder gelogen, und die normale 7,5J Feder eingebaut...
    Wenns nur das gewesen wäre ("Ich hab Ihnen da jetzt die schwache Feder verbaut, der Rest ist aber originalgetreu") hätte ich mich vielleicht abwimmeln lassen

    Das mit der Polizei oder Waffenbehörde klingt gut... gleich mal anrufen

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • Na da ist der Büchsenmacher im Irrtum. Denn bekanntlich brauchen alte LG mit Baujahr vor 1970 kein :F: (Zitat spare ich mir, weil sattsam bekannt) und ein :F: Zeichen auf eine Waffe, die deutlich mehr als 7,5 Joule hat, ist unzulässig. Denn das :F: bestätigt eine Waffe mit Energie unter 7,5 J.
    Mit einer solch falsch gekennzeichneten Waffe kommt der Besitzer im Falle einer amtlichen Nachprüfung ist große Schwierigkeiten, denn er wird sich dann den Verdacht der Manipulation ausgesetzt sehen.
    Schließlich stimmen Kennzeichnung und Messwerte nicht überein.

    Upps - zu lange Fenster offen gelassen. Aber gut wenn nun richtig geregelt.

  • - ich wäre ja ehh so ein Schlauer, der alles besser wissen wollte
    ... danach hat er aufgelegt

    Dabei fällt mir so ein "oller" Spruch ein: Wie Du kommst gegangen, so Du wirst empfangen!
    An der Sache kommt mir etwas seltsam vor?
    Rekapitulieren wir:
    1. Du hast anhand der Waffen-Nr. von Weihrauch die schriftliche Bescheinigung bekommen Bj. 67? Was hast Du dafür bezahlt, mal interessehalber?
    2. Du wolltest mit diesem Schreiben die normale Feder eingebaut bekommen?
    3. Der BüMa war einverstanden, hat dann aber trotzdem die abgeflexte Feder eingebaut, gegen Deinen Willen! Ein :F: eingeschlagen und dafür € 80,00 kassiert?

    Was mich jetzt dabei stutzig macht, ist das Telefon-Einhängen? Du hast das LG doch in die Hand bekommen, bei Abholung.
    Wieso hast Du das nicht sofort moniert? Das :F: hätte man doch sofort gesehen?

    Vielleicht war sich der BüMa nicht sicher, bei der total verwirrenden Gesetzeslage (nicht jeder ist Fachjurist) und wollte auf Nummer Sicher gehen?
    Wer setzt schon seine Existenz auf´s Spiel wegen eines ömmeligen LG´s?
    Wenn alles so stimmt, wie Du sagst, müßte das :F: rückgängig gemacht werden m.E. möglicherweise mit Rückbau der Altfeder.
    Dein Geld wirst Du wohl dann einklagen müssen, denn Euer Verhältnis scheint doch zwiespältig zu sein?


    Gruß!

    Edit:
    Bei Polizei und Waffenbehörde würde ich mir keine Hoffnung machen!


  • 1. Du hast anhand der Waffen-Nr. von Weihrauch die schriftliche Bescheinigung bekommen Bj. 67? Was hast Du dafür bezahlt, mal interessehalber?
    2. Du wolltest mit diesem Schreiben die normale Feder eingebaut bekommen?
    3. Der BüMa war einverstanden, hat dann aber trotzdem die abgeflexte Feder eingebaut, gegen Deinen Willen! Ein :F: eingeschlagen und dafür € 80,00 kassiert?

    Was mich jetzt dabei stutzig macht, ist das Telefon-Einhängen? Du hast das LG doch in die Hand bekommen, bei Abholung.
    Wieso hast Du das nicht sofort moniert? Das :F: hätte man doch sofort gesehen?

    ...

    Edit:
    Bei Polizei und Waffenbehörde würde ich mir keine Hoffnung machen!

    Zu 1)
    das waren so 10 (oder 14) Euro "Bearbeitungsgebühr", wie sich die Dame ausgedrückt hat... Fand ich zwar etwas zu teuer... sie meinte aber, dass die Daten der alten Gewehre im Keller in Akten lagern würden, die erst jemand raussuchen müßte... von daher OK
    zu 2)
    Ich wollte Dichtungen gewechselt (da waren noch die alten Leder-Dichtungen drin) ... die waren komplett kaputt (zumindest die am Lauf)
    und
    Wenn die Feder hin gewesen wäre eine "originale" Feder, Exportfeder
    zu 3)
    genau so... bzw hat er bei der Abholung noch gesagt, er hat die starke Feder eingebaut


    War bei der Abholung leider etwas in Eile... und hab nur Überprüft, ob am System etwas gemacht wurde...
    Da ich hier nichts gesehen habe, war ich zufrieden...

    Habs dann erst gestern Abend auf dem Stand gesehen.

    Dreist finde ich vor Allem, dass der BüMa das alles ohne mein Einverständnis gemacht hat, und mir dann auch noch frech ins Gesicht gelogen hat


    BTW: für die Datenbank
    HW 35, SN 249446, BJ 1967

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • Masterdrive,

    schade, dass du an einen so unkompetenten BüMa geraten bist.

    Das hat zur Folge, dass du deine Signatur abändern darfst: Von aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70) auf aktuell im Schrank: :cursing: HW 35 (pre '70 mit :F:)

    :thumbsup: Nichts desto trotz: Viel Spaß mit dem LG

    Gruß
    Roland

  • das ganze ist eine grauzone. wenn man es genau nimmt dürfen bei deinem gewehr nur die zu der zeit üblichen orignialteile verbaut werden, also keine dichtungen aus kunststoff und die feder war wahrscheinlich auch eine andere als heute.
    das gewehr muss neu beschossen werden, wenn aktuelle ersatzteile verbaut wurden. bei unter 7,5 joule kommt ein f auf die waffe.
    dein büchsenmacher wird mit sicherheit eine 7,5 joule feder eingebaut haben.

  • zu 3)
    genau so... bzw hat er bei der Abholung noch gesagt, er hat die starke Feder eingebaut

    Bin zwar kein Jurist und Paragraphen-August, m.E. hätte er sich dann sogar strafbar gemacht ein :F: zu stempeln, wenn das LG mehr als 7,5 J° hat.
    Das weiß Er auch.
    Von daher glaube ich auch nicht an die normale/starke Feder.
    Wäre aber leicht festzustellen. Die meisten Vereine haben ein V0 Messgerät (Combro/Chrony o.ä.), frage mal freundlich nach betr. eines V0 Tests.
    Normalerweise machen die das immer, im schlimmsten Fall wollen sie Dich als Mitglied werben. *lol*

    Danach weißt Du es, definitiv.

    Frdl. Gruß!

  • das ganze ist eine grauzone. wenn man es genau nimmt dürfen bei deinem gewehr nur die zu der zeit üblichen orignialteile verbaut werden, also keine dichtungen aus kunststoff und die feder war wahrscheinlich auch eine andere als heute....


    Es dürfen sehr wohl Neuteile verbaut werden. Selbst Diana verschickt Neuteile für die Restaurierung eines alten (pre 70) 34/35. Man darf durch den Einbau der neuen ET-Teile nur nicht die damals vorhande Leistung überschreiten.

    Und weils immer wieder mal im Raum steht:
    Mein BüMa hat mir folgendes mitgeteilt:

    7,5 Joule Feder rein.
    :F: ist nicht nötig.
    Leistung jetzt bei max. 7,5 Joule und nicht mehr bei ca. 12 Joule, Ergo: dem Einsatz zu Hause unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen steht nichts im Weg.

    Und mein BüMa ist einer, der sich mit LGs auskennt, auch mit Diana 60, 65, 66, 75 und Anschütz A380.

    ;^) Man sieht also, auch hier gehen die Meinungen auseinander.

    Gruß
    Roland

  • Danke für eure Meinungen/Ratschläge

    hab jetzt mal ein par Anrufe getätigt

    Zitat

    Bei Polizei und Waffenbehörde würde ich mir keine Hoffnung machen!


    Waffenbehörde meiner Landeshauptstadt (Stuttgart) angerufen...
    "wir sind keine Rechtsauskunft, da müssen sie sich nen Anwalt suchen"

    Danach Waffenbehörde der Stadt angerufen, in der der BüMa sitzt...
    Nachdem ich meine "Geschichte" vorgetragen hatte war die erste Aussage des Sachbearbeiters analog:
    "ahh... der XXX ... zu dem wäre ich nicht gegangen... da gibts hier in der Gegend viel bessere"
    weiterhin meinte er ich soll jetzt mal die Leistung messen, da sich hieraus verschiedene Wege abzeichnen
    => BüMa hat die starke Feder eingebaut (was ich nicht glaube) aber trotzdem ein F geprägt
    ... dann bekommt der BüMa Probleme
    => BüMa hat schwache Feder eingebaut und F geprägt
    ... dann hab ich ein Problem

    er meinte aber auch, dass der BüMa hier etwas "übervorsichtig" reagiert hat.
    Ich soll mich auf jeden Fall melden, wenn ich die aktuelle Leistung weiß

    Drittes Telefonat ging an den Standwart... 13:30 kann ich vorbei kommen zum messen...
    schaun wir mal was da bei raus kommt

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • Halt uns aber auf dem Laufenden ^^ Würde mich schon interessieren was raus kommt.

    "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

    Treffen sich zwei Jäger,- beide tot....

  • soo... ich fahr jetzt los...

    gerade noch das Beschussam in Ulm angerufen
    "der BüMa darf gar kein F aufbringen"
    Waffen (bis 3 Stück) werden vom Beschussamt abgenommen... über 3 Stück muss "Bundes(material)prüfung" (oder so) ran... aber definitiv der BüMa nicht

    werd das ganze wenn ich zurück bin zusammen mit der Info über die Leistung wieder ans Ordnungsamt melden...
    vielleicht erstellen die mir ein kleines Schreiben, mit dem ich dann beim BüMa wieder aufschlagen kann

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • ...und wenn's die starke Feder in einem dann fälschlich :F:-gestempelten LG ist, fragt die freundliche Ordnungsbehörde gleich nach deiner WBK... ;(

    Es ist nun mal so: ein vor 1970 in den Handel gebrachtes (oder in DDR vor 1990) starkes LG ist auch ohne :F: frei - wird es aber überarbeitet, darf es ohne WBK eben keine stärkere Feder als eine mit 7,5 Joule bekommen. Das wäre genauso, als wolle man ein defektes Bild von 1750 mit moderner Acrylfarbe aufpimpen und dann wieder als alt vermarkten.

    Du hast jedenfalls keinen Anspruch auf den Einbau einer starken Feder moderner Bauart, wenn du keine WBK dafür vorweisen kannst. Aber der BüMa darf ebenfalls auf keinen Fall eine starke Feder einbauen und ein :F: nachstempeln. Hat er sicher auch nicht, der hat eine normale :F:-Feder eingesetzt und dich beschwichtigt, ebenso wie auch normale freie Weihrauch-LG's oft als "Weitschuss-Luftgewehr" vermarktet werden, auch wenn sie nicht weiter schießen als jedes andere freie LG.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • ...und wenn's die starke Feder in einem dann fälschlich :F:-gestempelten LG ist, fragt die freundliche Ordnungsbehörde gleich nach deiner WBK... ;(

    Es ist nun mal so: ein vor 1970 in den Handel gebrachtes (oder in DDR vor 1990) starkes LG ist auch ohne :F: frei - wird es aber überarbeitet, darf es ohne WBK eben keine stärkere Feder als eine mit 7,5 Joule bekommen. Das wäre genauso, als wolle man ein defektes Bild von 1750 mit moderner Acrylfarbe aufpimpen und dann wieder als alt vermarkten.

    ein defektes bild von 1750 mit acrylfarben aufzupimpen ist nicht so schön! würde man das selbe mit ölfarben machen würde man das dann nicht pimpen sondern restauration nennen wenn gewisse handwerkliche mindeststandarts eingehalten werden.
    wie kommst du darauf das ein vor 1970 lg nach einer restauration nur noch 7,5 joule haben darf?
    für diese gewehre gab es damals keine beschränkung und warum sollten sie nach einer restauration einer beschränkung unterliegen?
    meiner meinung nach hat der büma unberechtigt ein f eingeschlagen und sachbeschädigung begangen!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg