Aberkennung der persönlichen Eignung zum Führen von Schreckschusswaffen

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 5.884 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Februar 2011 um 17:05) ist von Snout.

  • Hallo Forum-User,

    habe diese Woche ein Schreiben vom Landratsamt bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass sich bei der Jährlichen Überprüfung ergeben hat, dass Fakten eingetreten sind unter denen mir der Kleine Waffenschein nicht genehmigt werden hätte dürfen;
    Als grund hierfür wird angegeben, dass ich im Februar 2006 in Italien zu 20 Tagen Freiheitsentzug wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurde!!! dieses Urteil soll zum 19.04.2006 rechtskräftig geworden sein. Fakt ist, dass ich im Februar 2005 !!! in Italien einen Verkehrsunfall hatte, bei dem aber durch die Carabinieri weder Blut abgenommen, noch irgend ein Alkomatentest durchgeführt worden ist. von einer Verhandlung, geschweige denn einer Verurteilung habe ich aber bis zu dem schreiben des Landratsamts nichts gewusst.

    Wie kann ich jetzt weiter vorgehen, um meinen kleinen Waffenschein weiter behalten zu dürfen? Das Landratsamt schreibt mir, dass ich die Möglichkeit habe dazu stellung zu nehemn, bevor über ein mögliches Widerrufsverfahren entschieden wird.
    Meine Idee wäre es, mit Hilfe meines Rechtsanwaltes ein schreiben aufzusetzen in dem ich dem Landratsamt die Sachlage schildere und den vorschlag anbringe, per medizinischem Test nachzuweisen, dass ich weder Alkoholabhängig bin noch irgendeine Art von Drogen / Betäubungsmitteln konsumiere; den Test würde ich mit sicherheit ohne Probleme bestehen, da ich in keinster Weise Drogen konsumiert habe und meine Blut- bzw. Leberwerte deutlich aussagen, dass ich nicht regelmässig Alkohol konsumiere.Ausserdem bin ich in keiner Weise strafrechtlich in erscheinung getreten, nicht Vorbestraft und habe nicht wegen Trunkenheit meinen Führerschein verloren o.Ä.

    Kennt jemand von Euch diese Situation und kann mir hierzu evtl. Tips geben wie ich vorgehen soll? danke für euere Hilfe im Voraus

    Gruss, Flo

  • dumme sache in die du da geraten bist!

    aber dein anstz ist absolut ok würde ich auch so machen!! hast du denn dort eingesessen?

  • Um es mal kurz rechtlich aufzuschlüsseln.
    Die Behörde will deine Erlaubnis widerrufen, weil deine Zuverlässigkeit nachträglich ihrer Meinung nach durch dieses "Urteil" im Ausland weggefallen sei. Sprich sie will einen Widerruf machen, aber will formgerecht vorher eine Anhörung durchführen.
    Diese Aufforderung, dass du dich dazu äußern kannst, ist diese Anhörung.

    Nimm zu den Vorfällen Stellung, schildere sachlich die Wahrheit, sowohl über das Urteil etc - frage vor allem nach, auf welche Quellen die sich berufen, welche Aktenzeichen dieser angeblichen Urteile usw.
    Wenn es sich danach nicht erledigt hat und die Behörde nach der Anhörung tatsächlich deine Erlaubnis aufheben sollte, wirste dir spätestens einen Anwalt nehmen müssen/sollen und dagegen vorgehen müssen (Widerspruch).

    Und wenn du die Wahrheit sagst und die Schilderung der Behörde Unsinn ist (mit dem Urteil in Italien) ist, dann sollte SPÄTESTENS im Widerspruchsverfahren die Sache aus der Welt sein.

    Aber wie gesagt - Anwalt!

  • Hy, :)

    das ist ohne Kenntnis aller Einzelheiten nicht so leicht zu beantworten. Grundsätzlich kann es sein, dass auch in Abwesenheit des Beschuldigten ein Urteil ergeht. Gehst Du davon aus, dass es sich um eine Verwechslung handelt?

    Die Daten als solches könnten durchaus auf Deinen Unfall passen. Unfall Februar 2005, dann könnte die italienische Justiz über ein Jahr versucht haben mit Dir in Kontakt zu treten. Urteil ein Jahr später, Rechtsmittelfrist verpasst oder nicht eingehalten, dann am 19.04.06 Rechtskraft des Urteils.

    In Italien könnte auch die Aussage der unfallaufnehmenden Beamten als Beweismittel reichen. Davon hätte ich schon gehört.

    Um den Sachverhalt zu klären wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als Widerspruch gegen den Beschluß zu erheben. Sofort über einen Rechtsanwalt sämtlichen, in Frage kommenden Akten anfordern, dann sieht man weiter.

    Ein von Dir j e t z t in Auftrag gegebenes Gutachten, dass Du von keinerlei berauschenden Mitteln abhängig bist, bringt leider gar nichts. Alkoholfahrten sind Einzeltaten und zum Glück heißt eine Alkoholfahrt nicht, das der Fahrer auch von dem Zeug abhängig ist.

    Wenn Du Widerspruch einlegst, wird sich natürlich die Behörde, die entsprechenden Akten zur Einsicht holen. Wie gesagt, es könnte sich auch um eine Personendatenverwechslung handeln.

    Grundsätzlich wäre noch zu sagen, dass die Behörde Dir Dein Fehlverhalten beweisen müsste. Was sie im vorliegenden Fall auch könnten, würde es sich um Deine Person handeln. Für die Verurteilung der Alkoholfahrt war natürlich italienisches Recht ausschlaggebend.

    Viel Glück für die Klärung des Sachverhalts.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • die fahrt unter alkohol wird uach nicht der punkt sein sondern der 20 tägige urlaub auf staatskosten!

  • Das er die zwanzig Tage Urlaub auf Staatskosten hier in Deutschland absitzen muss, ist absolut unwahrscheinlich. Allerdings darf er bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr nach Italien. Dort wird er dann nämlich mit Haftbefehl gesucht.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Vermutlich bei Wasser und Brot. ;)

    Einen italienischen Haftbefehl wegen einem derartigen Delikt wird die Deutsche Justiz nicht vollziehen, oder verstehe ich Dich gerade falsch? :confused2:

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich weiss ja nicht,wie das mit den Verjaehrungsfristen in Italien aussieht,in D waerens 5Jahre-dann koenntest du also im April n neuen KWS beantragen,weil der Eintrag verjaehrt ist.Wuerd ich mal in nem Juraforum nachfragen,koennte ja billiger sein,den dann neu zu beantragen,als jetzt mit Anwalt und Aerztlichem Gutachten dagege anzukaempfen...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Also dasn ganze ist sowieso eine riesen Sauerei. Das das Amt erstmal so reagiert hat ist vollkommen verständlich das lässt sich wohl auch einigermaßen schnell klären nehme ich an. Allerdings wäre der KWS mein geringeres Problem. Wenn ich im Ausland dazu noch in der EU Verurteilt wurde kann das in einigen Fällen enorme Folgen nach sich ziehn. Wenn du sagst das es weder Tests noch sonst irgend ewas gab würde ich mich ausgiebig über die Rechtsgrundlage in Italien informieren und dann dementsprechend mit Anwalt gegen vorgehen. In der EU ist meiner Meinung Kein Urteil Rechtskräftig wo der Angeklagte das Urteil nicht unterzeichnet hat (ausnahme Kleinere Verkehrsdelikte die vor Gericht enden und das ist bei dir mit 20 tagen haft ja nicht so). Da du ja auch weder auf die Möglichkeit der Berufung oder Revision aufgeklärt wurdest sondern das Urteil komplett in abwesenheit des Beschuldigten gefällt wurde ist es meiner Meinung nicht Rechtskräftig.

    Geh zum Amt und Schilder denen das s we du es auch vor hattest. Die werden wissen was zu tun ist damit du den KWS behalten kannst.
    Und klär das am besten auch da in Italien damit du dich sorgenfrei durch Europa bewegen kannst.

    LG Dirk

  • Hi Dirk, :)

    was die Rechtskraft des Urteils angeht, liegst Du leider falsch. Sonst wäre es ja mehr als einfach einer rechtskräftigen Verurteilung zu entgehen.

    Was das Verfahren in Italien angeht, das ist in keiner Weise mehr zu beeinflussen. Rechtsmittelfrist ist schon lange abgelaufen. Die Frage, ob schuldig oder unschuldig, ist zum gegenwärtigen Stand gar nicht mehr von Interesse.

    Gerade was Straftaten im Ausland angeht, reisen Beschuldigte zu Gerichtsterminen nicht an. Wer möchte schon das Risiko eingehen inhaftiert zu werden. Jetzt muss der TE erst mal klären, ob es sich um eine Verwechslung handelt. Vielleicht ist es gar nicht das Urteil in seiner Unfallsache.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Wie auch immer, auf jeden Fall solltest du ein paar Wochen vor dem Test drauf achten, dass du kein Ibuprofen nimmst, das Zeug kann falsche Ergebnisse beim Test auf THC hervorrufen.
    Italien ist sowieso immer so eine Sache, nicht umsonst haben fast alle Busfahrer extrakohle mit wenn sie durch Italien müssen. Ich bin vor ein paar Jahren mal im Resiebus durch Italien gefahren, wir wurden von 2 Mopedpolizisten angehalten. Die Kerle meinten der Bus wäre zu schnell gefahren, vor 2km hätte angeblich ein Schild mit 80 gestanden. Das der Bus nie schneller als 80 gefahren ist wusste ich, denn ich konnte den Schreiber sehen, hab mich aber auch nicht eingemischt. Jedenfalls war das Ende vom Lied, dass der Fahrer 70€ abgedrückt hat, die beiden waren friedlich und sind abgehauen, Quittung gabs auch nicht. War ja eigentlich auch viel zu billig, kostet normalerweise mehr, die Beamten waren ja nur freundlich zum Fahrer. Jedenfalls haben wir die Kerle auf dem nächsten Rastplatz wiedergesehen, da haben sie erstmal fürstlich gefrühstückt, wer das Frühstück wohl bezahlt hat.
    Aber war schon ne geile Show, alleine wie lässig der Kerl während der Fahrt auf seiner Guzzi sitzend die Kelle ausm Stiefel gezogen hat :thumbsup: .

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Sparky

    Aber ist es nicht so das ein Beschuldigter ersteinaml informiert werden muss das es überhaupt eine Gerichtsverhandlug gibt? Wohhlmöglich hab ich was falsch gelesen aber ich hab es so mitbekommen das es ganicht dazu gekommen ist. Ich kann auch falsch liegen aber wennich nie Post bekomme besteht auch garnicht die Möglichkeit fristgerecht Wiederspruch einzulegen.

    Recht hast du wenn du sagt das das nichts über Schuld und Unschuld aussagt aber das Urteil an sich kann doch dann nicht rechtskräftig sein und es sollte zumindest zu einem neuen Verfahren kommen.
    Ich habe ähnliches gelesen in einem anderem Forum wo deutsche Schopperfahrer mit Helmen unterwegs waren die zwar in Deutschland zugelassen waren aber nicht in Italien was die Beschlagname der Motorräder zur folge hatte nach dem Urteilsspruch. Die hatten dann Recht bekommen weil das ganze Verfahren unter Ausschluss der Beschuldigten statt fand und auch keinerlei Informaionsaustausch zwischen den Deutschen Beklagten und den italienischen Behörden Stattfand.

    LG Dirk

    Sollte das alles zutreffen ist der KWS kein problem mehr. Sollte sich die verurteilung aber als Rechtskräftig erweisen, dann kann es sogar sein das du aufgrund der Flucht vor der Strafe so schnell keinen KWS mehr bekommst.

  • Sofort zu den Vorfällen Stellung nehmen. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, sofort einen Anwalt einschalten. Der bekommt Akteneinsicht. So weißt Du schonmal, was in den Akten steht. Nachträglich etwas zu beweisen... unmöglich.


    Und Italien.....

    Ein Bekannter wurde mal in Italien gelasert. Also kein Beweisfoto vorhanden. Auf einer Stadt-Autobahn knappe 10 km/h drüber. Sein Pech; ein schnelles Auto (BMW M3 CSL), sowie ein Italiener im Ferrari, der vor ihm fuhr und ebenfalls geblitzt wurde. Der IItaliener konnte nach zwei Minuten Plausch mit den Carabinieri weiterfahren. Meinem Kollegen wurde vorgeworfen, er habe sich ein Rennen geliefert.
    Ende vom Lied; eine Nacht im Knast, konfisziertes Auto. Und zwar nicht für die Nacht, nein, knapp ein Jahr hat´s gedauert, bis er es dann wieder aus Italien holen durfte. Aber nicht persönlich, da er in Italien nicht mehr Auto fahren darf. Also gings mit zwei Kollegen nach Italien. Neue Batterie für den BMW dabei. Das Auto auslösen (JA, für den Parkplatz und die gesamte Dauer mußte er zahlen), Batterie einbauen, und zurück gings.

  • Zieh Dir mal § 6 WaffG und § 4 AWaffV rein.

    Der Ansatz im Startbeitrag, das Ganze aus der Welt zu schaffen, ist sinnvoll. Da es um Widerruf eines Verwaltungsaktes usw. geht, ist ein Anwalt zu empfehlen.

    Ein Link aus einem anderen Forum zur Gültigkeit ausländischer Urteile in diesem Zusammenhang: Klick (Vorsicht, §§-Kauderwelsch)

    Andreas

  • Das ist natürlich eine dumme Sache, auch wenn es "nur" um dem KS geht. Das ist besonders dumm, da es bei vermuteten Suchtproblemen im § 6 WaffG keine Verjährungsfrist genannt ist.
    Da bleibt wohl nur der Klageweg. Man könnte vorher mal fragen, wie denn nach Ansicht des SB die persönliche Eignung wiederhergrstellt werden kann. Das wird dann sicher auf eine MPU hinauslaufen, die aber nicht die einfache MPU für Sportschutzen sein kann. Denn bei lezteren Beurteilung fließen keine Messwerte über eine mögliche Abschätzung des Alkoholkonsumes ein. Der SB kann das nach § 6, Abs 2. fordern.

    Alkohol und Drogen sind im Bezug zur Zuverlassigkeit und pers. Eignung immer eine dumme Sache. Das klebt einem lange an der Backe.

  • Hallo,

    sollte eine MPU wie sie bei Alkohol und Drogenfahrten angeordnet wird nicht unbedingt ausreichend sein um die Eignung im bezug auf Alkohol und Drogen zu beweisen?
    Schliesslich muss man dabei eine 1-jährige Abstinenz nachweisen und ausserdem einem extra dafür ausgebildeten Psychologen glaubhaft machen das ein Missbrauch in Zukunft nicht mehr vorkommt.

    Gruss Schützling

  • Ich wollte es nicht so ausführlich machen, aber bitte:

    § 6 Persönliche Eignung
    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    1.geschäftsunfähig sind,
    2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
    ...
    (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

    Meines Wissen gibt es mindestens 2 MPU-Versionen. Einmal die übliche MPU für Sportschützen und eine MPU zur Eignungsprügung für eine neuen Führerschein im Falle des Verlustes durch Alkohol oder Drogen. Dabei wird auch ein Urin- und Blutprofil erstellt, wo man einen Alkohol- oder Drogen(nicht)konsum belegen kann. Daher wird wohl sowas in der Art gefprdert werden, egal wie dieses Gutchten auch immer genau heißt.

  • Hallo Waffenexperte,

    wenn es so ist, wie Du schreibst, dann bereite Dich auf ein langes und teures Verfahren vor. Im Verein hatten wir vor zwei Jahren folgenden Fall: Ein Mitglied hatte bei eine Alkoholkontrolle etwas über 1,2 Promille. Beim Vorzeigen der Papiere gab er auch seine WBK mit ab.

    Ergebnis:

    - 1 Jahr Führerscheineinzug

    - hohe Geldstrafe

    - Einzug der WBK und der Waffen

    Den Führerschein hat er zurück, nur die WBK nicht. Der Verein hat die Waffen dann in dem Prozess übernommen, nun kann der ehemalige Eigentümer damit als Gast auch schießen. Das Ende des neuen Verfahrens zur Erlangung einer neuen WBK ist z.Z. nicht absehbar.

    Für die Kosten des Verfahrens kann ich mir vier Dutzend GK kaufen, sagte er mir vor einigen Monaten.

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • wenn es so ist, wie Du schreibst, dann bereite Dich auf ein langes und teures Verfahren vor. Im Verein hatten wir vor zwei Jahren folgenden Fall: Ein Mitglied hatte bei eine Alkoholkontrolle etwas über 1,2 Promille. Beim Vorzeigen der Papiere gab er auch seine WBK mit ab.

    Auch wenns hier einige Anfressen wird. 1,2 Promille und Autofahren sind ein eindeutiger Hinweiss
    auf mangelde Zuverlässigkeit. :| Diesen Wert hat man nicht mal eben so. Auch dürfte das bei dem Sportschützen nicht unbemerkt geblieben sein.Falls doch kann man davon Ausgehen das eine Gewisse Resistenz gegenüber Alkohol vorliegt.

    Sorry,jeder WBK-Inhaber weiss um die Rechtliche Seite.Da sollte man sich vorher Überlegen ob man
    betrunken Auto fährt. :wacko:
    Das gilt natürlich für alle Führerscheininhaber.Sprit gehört in den Tank und nicht in den Kopf. :(

    Als Berufskraftfahrer fehlt mir für dieses Verhalten wirklich jegliches Verständnis! :(

    Das Gefährliche Ende einer Schusswaffe ist HINTEN! 8)