Hallo Forum-User,
habe diese Woche ein Schreiben vom Landratsamt bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass sich bei der Jährlichen Überprüfung ergeben hat, dass Fakten eingetreten sind unter denen mir der Kleine Waffenschein nicht genehmigt werden hätte dürfen;
Als grund hierfür wird angegeben, dass ich im Februar 2006 in Italien zu 20 Tagen Freiheitsentzug wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurde!!! dieses Urteil soll zum 19.04.2006 rechtskräftig geworden sein. Fakt ist, dass ich im Februar 2005 !!! in Italien einen Verkehrsunfall hatte, bei dem aber durch die Carabinieri weder Blut abgenommen, noch irgend ein Alkomatentest durchgeführt worden ist. von einer Verhandlung, geschweige denn einer Verurteilung habe ich aber bis zu dem schreiben des Landratsamts nichts gewusst.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen, um meinen kleinen Waffenschein weiter behalten zu dürfen? Das Landratsamt schreibt mir, dass ich die Möglichkeit habe dazu stellung zu nehemn, bevor über ein mögliches Widerrufsverfahren entschieden wird.
Meine Idee wäre es, mit Hilfe meines Rechtsanwaltes ein schreiben aufzusetzen in dem ich dem Landratsamt die Sachlage schildere und den vorschlag anbringe, per medizinischem Test nachzuweisen, dass ich weder Alkoholabhängig bin noch irgendeine Art von Drogen / Betäubungsmitteln konsumiere; den Test würde ich mit sicherheit ohne Probleme bestehen, da ich in keinster Weise Drogen konsumiert habe und meine Blut- bzw. Leberwerte deutlich aussagen, dass ich nicht regelmässig Alkohol konsumiere.Ausserdem bin ich in keiner Weise strafrechtlich in erscheinung getreten, nicht Vorbestraft und habe nicht wegen Trunkenheit meinen Führerschein verloren o.Ä.
Kennt jemand von Euch diese Situation und kann mir hierzu evtl. Tips geben wie ich vorgehen soll? danke für euere Hilfe im Voraus
Gruss, Flo