ZitatOriginal von complete crazy
Zu der Frage nach der Waffe musste gar nix hinschreiben. Die wüssten es halt gern, aber sie haben kein Recht dazu! Also schieß dir nicht ins eigene Knie, denn im Zweifelsfall darfst du dann wirklich nur die eingetragene Waffe führen.Und die Waffe musst du theoretisch nirgendwo einschließen, wenn du keine Kinder U18 im Haus hast.
Wenn doch, reicht ein abschließbares Gefäß, muss nicht gleich ein Tresor sein, es reicht auch eine Vitrine zum Beispiel. Oder eine Geldkasette.
Habe vor kurzem einen KWS beantragt. Die Frage nach der Waffe hab´ ich mit Originalzitat aus WaffG beantwortet, um´s allgemein und so wie eigentlich vom Gesetzgeber vorgesehen zu halten.
Die Frage nach der Aufbewahrung habe ich mit "...verschließbare Stahlblechkiste..." beantwortet.
Mal sehen, wie darauf vom Ord.-amt reagiert wird.