Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 6.623 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Januar 2009 um 20:35) ist von PlayerMace.

  • Nabend.
    Ich habe mir DIESES Formular heruntergeladen und auch schon ausgefüllt.
    Meine Frage ist jetzt wie es weitergeht. Reicht es den Antrag einzuschicken?
    Wenn ja wo? An die Adresse auf dem Formular?

    Gibts hier Hamburger mit Erfahrungen, die mir sagen können wie es am einfachsen weitergeht mit dem KWS Antrag?

  • Ja, an die Adresse auf dem Formular.

    Du wirst entweder in einigen Wochen einen Hinweis erhalten, daß du den KWS abholen kannst oder erst vorab die Verwaltungsgebühr überweisen musst.

    Bei dieser Benachrichtigung ist idR ein Aktenzeichen und eine Bankverbindung angegeben. Du überweist den Betrag und gehst dann eine Woche später bei der Behörde vorbei.

    Andreas

  • Hab nochmal zwei Fragen dazu:

    1. Ist die Pass-Nr. die Reisepassnummer?
    2. Was soll man bei Austellungstag eintragen? Etwas den Wochentag oder das Datum?

    Nicht dass die Beamten das Formular entsorgen weil es nicht 100%ig den Vorgaben entspricht.

  • Zitat

    Original von Raptor5073
    Hab nochmal zwei Fragen dazu:

    1. Ist die Pass-Nr. die Reisepassnummer?
    2. Was soll man bei Austellungstag eintragen? Etwas den Wochentag oder das Datum?

    Nicht dass die Beamten das Formular entsorgen weil es nicht 100%ig den Vorgaben entspricht.


    1. trag doch da die nummer von deinem perso ein
    2. und hier das datum am dem der perso ausgestellt wurde.

  • Zitat

    Original von Raptor5073
    1. Ist die Pass-Nr. die Reisepassnummer?
    2. Was soll man bei Austellungstag eintragen? Etwas den Wochentag oder das Datum?

    Nicht dass die Beamten das Formular entsorgen weil es nicht 100%ig den Vorgaben entspricht.

    1.) Ja
    2.) Wenn du bei "Ausstellungstag" deines Reisepasses "Mittwoch" einträgst, wird der Beamte ggf. von dir 50,- Euro kassieren und deinen Antrag wegen erwiesener geistiger Reife ablehnen. Über Beamte kann man zwar am Stammtisch Witze machen, aber direkt in einem schriftlichen Antrag würde ich sie nicht veräppeln.

    Andreas

  • Hi,

    ganz einfach wer keinen Reisepass hat trägt auch nichts ein.
    Ich meine es ist noch keine Pflicht einen zu haben.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Warum schreiben diese Genies dann nicht Austellungsdatum?
    Ach egal ich hab jetzt beides eingetragen mit dem vollständigen Datum.
    Danke für eure Hilfe!

  • Zitat

    Original von Raptor5073
    Warum schreiben diese Genies dann nicht Austellungsdatum?
    Ach egal ich hab jetzt beides eingetragen mit dem vollständigen Datum.
    Danke für eure Hilfe!

    weil es den tag nur einmal gibt. bei datum könnte man auch nur tag und monat schreiben. z.b. am welchem datum ist heilig abend? > am 24.12.

    hab keinen perso, was steht den da wo der tag steht?

  • Da es gerade Thema ist:
    Bei meinem Formular wird auch nachgefragt, welche waffe ich führen möchte(Hersteller, Kaliber...), aber der KWS erlaubt doch das Führen aller PTB-Waffen.
    Nächste Frage ist, wie ich die Waffe aufbewahre(bitte beschreiben Sie das Behältnis, in dem die Waffe verwahrt wird).

    Welche Rolle spielen diese beiden Fragen?
    Zielen sie auf die Frage der Zuverlässigkeit ab?

    Aber der Staat lügt in allen Zungen des Guten und Bösen;
    und was er auch redet, er lügt - und was er auch hat, gestohlen hat er's.
    (Friedrich Nietzsche)

    Einmal editiert, zuletzt von WLA-Funshooter (3. Oktober 2008 um 15:07)

  • Zu der Frage nach der Waffe musste gar nix hinschreiben. Die wüssten es halt gern, aber sie haben kein Recht dazu! Also schieß dir nicht ins eigene Knie, denn im Zweifelsfall darfst du dann wirklich nur die eingetragene Waffe führen.

    Und die Waffe musst du theoretisch nirgendwo einschließen, wenn du keine Kinder U18 im Haus hast.
    Wenn doch, reicht ein abschließbares Gefäß, muss nicht gleich ein Tresor sein, es reicht auch eine Vitrine zum Beispiel. Oder eine Geldkasette.


    Gruß CC

  • ok, da es mittlerweile so viele threads darüber gibt und ich heut morgen schon in einem geantwortet hab, schreib ichs halt hier nochmal.

    bei uns sieht das formular SO aus.

    meine holde weiblichkeit musste sogar noch eintragen das die SSW in einem save aufbewart wird, sonst wär der antrag den bach runter gegangen, abschliessbare vitrine reichte nicht aus, da man die waffe ja von aussen sehen könne

    manche SBs sollten erstmal ne sachkundeprüfung ablegen, bevor sie entscheiden dürfen wer was kriegt und wer nicht.


    Grüßle Torro

  • Ich war gestern erst bei meinem Landkreis im Bürgeramt wegen KWS --> Polizei im Nachbarort --> Hier Adresse Polizeipräsidum bla bla bla --> ich komm an, irgendein großes Polizei stützpunkt mit lka u.s.w. --> pförtner sagt: nein da sind sie hier falsch, gehen sie dahin --> Polizeipräsidium Potsdam --> 2 stunden anstehen --> Nein da sind sie hier falsch, richtiges Gebäude aber sie müssen zur Erteilungsbehörde oder so (namen vergessen). Hier sind die Öffnungszeiten:

    Di: 9-12 und 13-16 Uhr. Mein Problem ist nun das ich bis 16.15 jeden Tag meinem Beruf nachgehen muss. Urlaub deswegen wollte ich jetzt nicht nehmen -.- ich wollte dann schnell den antrag ausfüllen wollte ihn abgegeben, jedoch meinte der Polizist, nein nein, sie müssen schon persönlich vorbeikommen, wenn die offen haben.

    So, was mach ich jetzt? Gibts den Antrag von Potsdam irgendwo? hab ihn net gefunden und der weg ist auch net gerade wenig -.-

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

  • Zitat

    Original von complete crazy
    Zu der Frage nach der Waffe musste gar nix hinschreiben. Die wüssten es halt gern, aber sie haben kein Recht dazu! ....

    Ich glaube "die" wüßten garnix gern und es ist ihnen auch sicherlich egal. Das kommt eher daher, daß sie sicherlich den Antrag für den normalen Waffenschein bei dieser Behörde für sowas verwenden.... Oder glaubst Du wirklich, jedemanden beim Amt interessiert es, ob Du eine Geco oder eine Röhm oder beides hast ???

  • nö ist ihnen sicher net egal.
    Der Antrag im Ostalbkreis wurde extra für den KWS erstellt und da tauchen auch so fragen auf wie

    Name und Anschrift des Händlers
    Wann wurde die Waffe erworben
    Kaliber, Art und Herstellungsnummer
    PTB-Zeichen

    Stell dir mal vor, dir wird eine SSW geklaut (passiert dir natürlich nie ;-)) und wird irgendwo gefunden. Wenn du das jetzt alles schön ausgefüllt hast, dann wissen die gleich, wem die mal gehört hat. Und wenn damit Unfug angestellt wurde, will ich damit nix zu tun haben, auch wenn ich es nicht war!

    Denn glaub mir, "die" speichern deine Daten, wenn du sie angibst!
    Ob dus glaubst oder nicht!

    Gruß CC

  • Also ich hatte noch gar keine Waffe und keinen Aufbewahrungsort, als ich den KWS beantragte. Ich wollte den einfach nur haben, falls ich mir etwas für Silvester kaufen würde.

    Andreas

  • Zitat

    Original von complete crazy
    ...Denn glaub mir, "die" speichern Deine Daten, wenn du sie angibst !
    Ob Du´s glaubst oder nicht ! Gruß CC


    Entschuldigung, aber was Du schreibst ist nonsens. Keine Waffenerlaubnisbehörde speichert die Seriennummern von Schreckschußwaffen !

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (3. Oktober 2008 um 20:46)

  • Zitat

    Original von Amarti
    Also ich hatte noch gar keine Waffe und keinen Aufbewahrungsort, als ich den KWS beantragte. Ich wollte den einfach nur haben, falls ich mir etwas für Silvester kaufen würde.

    Andreas

    Für Silvester ist der KWS quatsch, da Du eh nur auf befriedetem Besitztum schießen darfst, wenn die Pyros Dein Grundstück nicht verlassen. Und dafür braucht´s keinen KWS... Der KWS berechtigt nicht zum Schießen außerhalb (D)eines befriedeten Grundstückes.

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (3. Oktober 2008 um 20:50)