Beiträge von Pokerboy

    Hallo,

    habe vor zwei Wochen eine KK-Büchse Suhl Modell 150/1 erworben. Ich hatte bisher leider noch keine Gelegenheit sie einzuschießen, damit möchte ich in den nächsten Tagen beginnen. Am Abzug befinden sich drei verstellbare Schrauben (siehe Anhang).

    Meine Frage: Welche der Schrauben ist für welche Einstellung (Abzugsvorweg, Abzugsgewicht, Längsverstellung des Züngels u.Ä.) gedacht?

    Vielen Dank an euch!

    Es gilt:

    Bei der gelben WBK sieht das etwas anderes aus. Für die Erstbeantragung gibt wieder die Bedürfnis wie oben. Da aber die gelbe WBK keinen Voreintrag zum Erwerb von Waffen benötigt, entfällt auch das Einzelbedürfnis. Mit den letzten Änderungen des Waffenrechts ist sichergestellt worden, dass dem Sportschützen auch die Möglichkeit zusätzlich als Gastschütze mit seiner eigenen Waffe schießen darf. Daher hat man die Regelung getroffen, dass eine über der gelben WBK erworbene Waffe grundsätzlich schießsportlich nutzbar sein muss, jedoch nicht zu der Sportordnung des eigenen Verbandes passen muss.

    EDIT: Na gut, ich bin wieder mal zu spät mit vorigem Beitrag. :pinch:

    Die beantragte Waffe muss im Schützenverein auch nutzbar sein. D.h. wenn der Verein einen KK.-Stand hat, kann man über diesen Verein keine GK Waffe beantragen. Zudem muss die erworbene Waffe zur beantragten Disziplin passen.

    Nun gut. Ohne dir jetzt wirklich widersprechen zu wollen ;) : Nein! Die beantragte Waffe muss nicht im (eigenen) Schützenverein nutzbar sein. Sie muss lediglich der Sportordnung eines der anerkannten Verbände entsprechen. So weit ich richtig informiert bin, ist dies im WaffG auch so formuliert, siehe hier .

    Exempli: Ich habe Luftgewehr und KK geschossen; dies sind die beiden einzig möglichen Kaliber bzw. Disziplinen meines Vereins. Nach der WSK habe ich die WBK (gelb) beantragt, Erstwaffe war bei mir eine Bockdoppelflinte für Trap u. ä. Disziplinen. Eintrag in die WBK verlief völlig problemlos, da ja die Sportordnung meines Verbands (bzw. eines anerkannten Verbands, so war es auch auf dem Fomular angegeben - in diesem Falle des DSB) diese Disziplin innehat. Die beantragte Bockdoppelflinte fällt lt. WaffG unter "(...) Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen (...)". Man muss/kann/sollte also durchaus schauen, welche Waffen(-art) man beantragen will - man muss sie nicht zwingend im (eigenen) Verein schießen können, doch muss sie der Sportordnung eines anerkannten Verbandes entsprechen - und notfalls sollte man einen geeigneten Schießstand nennen können, um das regelmäßige Schießen nachweisen zu können.

    Zitat

    Original von Markus2240

    Edit: Mich würde mal interessieren, wer so eine Blödsinn erzählt. Kannst Du mal den Namen nennen? Eventuell vollständig mit Adresse und Schützenverein?

    Ja, genau das wäre interessant zu wissen. Ich hoffe, derjenige nimmt keine Sachkundeprüfungen ab! :crazy2:

    Und noch eins (Zitat, leicht abgeändert):

    "Wenn man einmal in den Statistiken schaut, wie viel Menschen jährlich bei Autounfällen sterben, relativiert sich die Möglichkeit durch eine Schusswaffe umzukommen.

    Aufgrund dessen reagierte jetzt die Regierung:

    Neues Kraftfahrgesetz tritt am 01.06.2010 in Kraft.

    Nach der Amokfahrt eines 22-jährigen Pforzheimers auf der A8 zwischen Stuttgart und Ulm, bei der acht Menschen getötet wurden und 26 Personen zum Teil schwer verletzt wurden, hat sich die Regierungskoalition in einem Krisengespräch auf einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kraftfahrwesens in Deutschland geeinigt. Danach soll ab dem 01.06.2010 der Besitz von Kraftfahrzeugen reglementiert sein.

    Zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs muss künftig ein Bedürfnis nachgewiesen werden. Für Rennsportler kann eine blaue Fahrzeugbesitzkarte ausgestellt werden, wenn diese in einem anerkannten Rennverband eine international praktizierte Disziplin ausüben. Das Rennfahrzeug darf dann zwischen dem Wohnsitz des Rennsportlers und dem Trainingsgelände auf direktem Wege transportiert werden, allerdings nur unbetankt und nicht zustiegsbereit. Kraftstoff und Fahrzeug sind auf jeden Fall getrennt aufzubewahren.

    Zum Führen eines Fahrzeugs in der Öffentlichkeit benötigt man in Zukunft einen Beförderungsschein. Dieser wird auf zwei Jahre ausgestellt und kann dreimal verlängert werden. Als Inhaber des Beförderungsscheines kommen nur gewerbliche Personenbeförderer in Frage sowie Personen mit einem Beförderungsbedürfnis, welches das der Allgemeinheit wesentlich übersteigt. Ein Mitarbeiter des Innenministeriums sagte, man solle sich da keine unerfüllbaren Hoffnungen machen. Im Normalfall sei man bei den professionellen Personenbeförderern besser aufgehoben. Ausnahmen würden wohl nur für Personen mit signifikantem Bedarf gemacht, etwa Politiker oder Prominente. Der Normalbürger solle sich in dringenden Fällen ein Taxi rufen und ansonsten den Bus nehmen.

    Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h können nach dem 01.06.2010 von Personen ab 18 Jahren gegen Altersnachweis erworben werden. Zum Führen dieser Fahrzeuge in der Öffentlichkeit benötigt man allerdings einen kleinen Beförderungsschein, der auf Antrag von der zuständigen Kreisbehörde an zuverlässige Personen ausgestellt wird.

    Das Bundesinnenministerium sagte vor Journalisten, angesichts der zunehmenden Amokfahrten von geistig verwirrten Menschen müssten nun Konsequenzen gezogen werden, um die Gesellschaft vor weiteren Schäden zu bewahren. Es sagte wörtlich: "Wir sind fest entschlossen alles Notwendige zu tun, um die innere Sicherheit in unserem Land zu erhöhen." In Anbetracht der Tatsache, dass zuletzt der Bundesnachrichtendienst vor Anschlägen mit Autobomben durch islamische Fundamentalisten gewarnt hatte, hätte man nicht länger tatenlos zusehen können. Nun gehe es darum, den illegalen Kraftfahrzeugbesitz durch Kontrolle des Zustroms an legalen Fahrzeugen in den Griff zu kriegen. Die Devise müsse in Zukunft lauten: "Sowenig Fahrzeuge als möglich unters Volk!" Der entsprechende Entwurf eines Gesetzes sei als künftige Handlungsgrundlage für Ministerien und Ämter bereits in Arbeit.

    Sprecher nahezu aller Parteien begrüßten den Gesetzentwurf in seltener Einmütigkeit. Der Pressesprecher einer Partei machte deutlich: "Es wurde höchste Zeit, dass bei uns nicht mehr jeder mit seinem Schlitten rumheizen darf." Ohne den neuen Gesetzentwurf drohten in Deutschland sonst bald "französische Verhältnisse".

    Lob für den neuen Entwurf gab es auch aus dem Familienministerium: Statistiken belegten eindeutig den Zusammenhang zwischen Kraftfahrzeugbesitz und dem erhöhten Risiko für Familienmitglieder, Opfer eines Verkehrsunfalls zu werden. Damit sei bewiesen, dass jeder Kraftfahrer seine Familie in unzumutbarer Weise gefährde. In einer Pressekonferenz des Umweltministeriums sagte der Minister, es sei überfällig gewesen, die nicht mehr tragbaren Umweltbelastungen durch den Individualverkehr endlich in den Griff zu bekommen. Er gehe davon aus, dass es für den Markt an alternativen Fortbewegungsmitteln wie Rollschuhen oder Fahrrädern zu sehr positiven Effekten kommen werde.

    Auch international sind Bestrebungen auszumachen, den Individualverkehr weltweit einzudämmen. Hauptakteur in diesem Bemühen ist Japan mit seinem Totalverbot für Kraftfahrzeuge. Presseberichten zufolge hat dort selbst die japanische Mafia Schwierigkeiten, in den Besitz von Fluchtfahrzeugen zu gelangen. Vorrreiter in Europa ist in dieser Sache einmal mehr England. Dort existiert seit 1999 ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht kleiner als 7,5 t. Man erwartet bis zum Jahr 2006 eine Senkung der Verkehrsopfer um bis zu 98,7%.

    Danke für eure Tipps! Das mit dem Söderin-Diopter war mir bekannt, der ist aber zum Ordonnanzwaffenschießen nicht zugelassen. Ich werd diese Woche einfach mal den 50m-Stand aufsuchen und sehen, wo die Treffer liegen und dann auf den 100er wechseln.

    Bloodhound: Welche Disziplin schießt du denn mit deinem eigentlich?

    Hallo,

    habe mir vor kurzem einen Schwedenmauser m/96 gegönnt.

    Die offene Visierung bereitet mir aber nach wie vor Probleme, bin bisher nur Diopter und ZF gewohnt.

    Beim heutigen erhofften Einschießen (aufgelegt) keinen Blumenstrauß gewonnen :(

    Nun zu meiner Frage: Die Kimme ist per Stellrad höhenverstellbar, Markierung von 1 bis 7 (dürfte bekannt sein).

    Ich habe aufgelegt mit Einstellung 1 fünf Schuss geschossen, die Treffer lagen horizontal alle mittig, leider aber von Ring 1 bis Ring 6 in der Höhe.

    Danach Kimme auf 2, keinerlei Trefferanzeige.

    Zurück auf 1, Treffer wieder mittig von Ring 1 bis 6.

    Kimme wieder hoch auf 2, selber Mist, kein Treffer auf der Scheibe.

    Gibt es ´ne grobe Umrechnung der 1-bis-7-Stellung der Kimme?

    Danke für eure Hilfe!

    Zitat

    Original von Hundefänger
    Mit Wechselchokes?
    Was kostet das Teil ???

    Ja, mit fünf Wechselchokes.

    War ´ne Empfehlung eines Büchsenmachers, da ich Flinte eher nebenbei schieße, nicht wettkampfmäßig. Deshalb sollte es nichts kostenintensives sein.

    Promo: Ist genau genommen ´ne IZH-27EM-1C.

    Ach, wollte eigentlich nur noch Leser in diesem Thread sein, doch manchmal kribbelt es eben in den Fingern:

    Zitat

    Original von t610
    War ne dumme idee von dem bengel aber schulverweis? übertrieben...
    und tolle kollegen muss er ja auch haben wennse direkt zum direx rennen :new16:

    Mmmh, aber an Gesetze wollen wir uns doch halten, oder?

    Lies mal den Kommentar (im Link des Anfangsbeitrags zu finden), den eine Mitschülerin hinterlassen hat.

    Zudem: Wo fängt´s an, wo hört´s auf?

    Außerdem: Schau mal bei Flammpanzers Beitrag, es wurde belehrt und - egal welches geistige Niveau - in diesem Alter kann man mit Sicherheit eins und eins zusammenzählen.

    Allein schon die Idee und dann noch die Ausführung ´ne Waffe gleich welcher Art mit in die Schule zu nehmen - warum?
    Entweder die unterste Schublade á la: "Ich bin so cool!" oder einfach nur pure Ignoranz oder der berühmte Schrei nach Hilfe.

    Ich habe meine Lehrer auch geschockt, das hat sicher jeder mal versucht, doch die Botschaft bzw. die Wahl der Mittel hatte stets etwas für sich (uups, Nähkästchen!).

    Rebellion gegen jeden und alles ist in einem bestimmten Alter entwicklungsmäßig völlig normal. Der Mensch sucht hier Orientierung und versucht Grenzen auszuloten, um seinen Weg zu finden, ganz klar.

    Eines aber steht fest: Wer Probleme macht, hat Probleme. Hier muss man weitergehen, nachhaken, Fragen stellen. Ein Schulwerweis stellt keine Lösung dar, doch ist in der beschriebenen Situation (leider) fast unumgänglich, so sieht´s die Gesetzeslage vor.

    Und noch eines zum Schluss: die "tollen Kollegen" (Mitschüler), die t610 erwähnte: verpfeifen ist Mist, doch hast du schon mal ´ne Ladung Pfeffer ins Gesicht bekommen? Hast du Kinder? Haben die schon mal ähnliches erlebt?

    Überhaupt: Wenn´s erstmal soweit ist, die ersten Schüler mit Blessuren zuhause aufkreuzen, dann sind die Eltern die Ersten, die sich beschweren, weshalb nicht eher und härter reagiert wurde. Plötzlich können sie alle Paragraphen des jeweiligen Schulgesetzes daherbeten, Rechtsschutz sei Dank!

    Die Verantwortung für den laut Schulgestz "ordnungsmäßigen Betrieb" einer schulischen Einrichtung als Schulleiter...glaubt mir, es gibt nur schönere Dinge im Leben.

    Zitat

    Original von räbchen
    moin. viele lehrer und pädagogen sind einfach mit einer solchen situation überfordert, merkens aber nicht oder tun so, als müßten sie dann immer so tun, als wärs ok.

    Aha!

    Zitat

    was ist ein lehrer?
    ein lehrer ist ein mensch, der nach der schule, normal abitu, wiederum in die schule (UNI geht) und danach nach einer praktikumszeit direkt auf schüler losgelassen wird.

    Mmmmh, nene, da vor noch etwas davor, danach und auch zwischendrin, man mag´s kaum glauben.

    Ja, stimmt - losgelassen wie wilde Kettenhunde! Wuff!

    Zitat

    Sehr oft haben diese menschen nicht mal richtig gearbeitet bisher.

    Mmmh, genau! Andere sind eben speziell orthographisch begabt, einige müssen ihren gewollt arbeitsfreien Tag mit Trinken vor dem Laden herumbringen, wiederum andere gehen merkwürdigen Arbeiten nach - so hat jeder seins.

    Zitat

    Original von merkur75
    Dem Jungen gehört die SSW weggenommen, 10 Minuten auf die stille Treppe und dann weiter im Leben. Aber nicht der Schule verweisen.

    Genau so breit, wie hier die möglichen Konsequenzen diskutiert wurden, ist der Ermessensspielraum des Schulleiters nicht, aber er hätte auch anders entscheiden können, das ist wahr. Doch ohne Kenntnis des Charakters des Jungen wäre es fatal, sich hier in der Diskussion auf eine Konsequenz festzulegen.

    Zitat

    Original von Hundefänger
    Im Moment mache ich meine Wahlentscheidung nur am Waffenrecht fest.

    Warum auch nicht? Dies ist doch das uns allverbindende Thema dieses Forums. Ob freie Waffen oder -Offtopic- die erlaubnispflichtigen.

    Zitat

    Ich glaube nicht, dass wenn jetzt SPD und Grüne an der Macht wären sich großartig was an meiner finanziellen Situation ändern würde. Vielleicht im Euro Bereich.

    Natürlich würde sich etwas ändern, z. B. der Spritpreis oder die Erhöhung der Subventionen deinerseits für bestimmte "benachteiligte Bürger" unseres Landes.

    Zitat

    Inzwischen braucht es keine Amokläufe mehr um Waffenrechtsverschärfungen durchzubringen. Den Grünen und der linken ist privater Waffenbesitz ein Dorn im Auge.
    Und die bringen solange Anträge ein bis das Thema auf Laserschießen zusammengestrichen ist.

    Ich hab ´nen Zeigestock-Kuli-Laserpointer für meine berufliche Tätigkeit. Hoffentlich bleibt er mir noch erhalten! Und gerade unsere populistische Linke: die doch selbst auf para- bzw. vormilitärische Ausbildung ausgerichtet war -- natürlich nur unter Obhut des allmächtigen Staates!

    Zitat

    Ich hab jetzt nicht mir den Arsc* aufgerissen um meine WBKs zu bekommen, nur damit ich kurz bevor es richtig interessant wird (im Großkaliber Bereich) mir gesagt wird, ich darf sowas nicht besitzen.

    Sagen und durchsetzen sind zweierlei Ding ;-).

    Zitat

    Auch beschränken sich Verbote ja nicht nur auf die Waffenbesitzer, sondern betreffen fast alle Lebensbereiche. Die FDP vertraut noch auf die Eigenverantwortung der Bürger.
    Soviel Staat wie nötig, soviel Freiheit wie möglich.

    Genau SO sieht´s aus! Der demokratische Staat wurde für uns -- den mündigen Bürger geschaffen -- nicht WIR für den Staat!

    Zitat

    Original von Xiphogonium
    Und nun schnell die CP1 bestellen, bevor die Miami 92F-Fraktion diese holde Einigkeit zunichte macht! :lol:

    So sieht´s aus. Hatte zum Jahreswechsel 2008/2009 ´ne Miami 92F zur Begrüßung des neuen Jahres parat. 100 Schuss, davon 80 mit Pyromun -- klappten problemlos. Am nächsten Morgen (eher Mittag, nee, Nachmittag ;-)) die Waffe gereinigt -- einzig der Auszieher war sehr verdreckt und funktionierte nicht mehr richtig, sonst alles in Schuss. Doch eine WD40-Behandlung wirkte Wunder!

    Chemnitz

    Waffen-Pohlers (sehr guter BüMa, bekannte Preise, gute Quelle für Tipps, Infos und Hilfe jeglicher Art)
    Brühl 63
    09111 Chemnitz
    Tel.: 0371-411222

    Schneider, Tobias
    Theaterstr. 26
    09111 Chemnitz
    Tel.: 0371-315308

    SM Chemnitzer Sportwaffen- und Munitionsfabrik GmbH
    Blankenauer Str. 75
    Chemnitz
    Tel.: 0371-418353

    Kettner Deutschland GmbH
    Chemnitzer Straße 6
    09247 Borna-Heinersdorf, Chemnitz
    Tel.: 03722-500146