SSW, KWS, Alkohol und Personenkontrolle 2 - nun habe ich schon wieder eine Frage

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 10.105 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. September 2008 um 20:09) ist von Phex V.

  • Hallo,

    ich bin gestern Nacht von der Polizei kontrolliert wurden, hier mal kurz die Geschichte.
    Wir waren auf einer Geburtstagsfeier, haben uns dann um halb 1 auf den Weg gemacht... Durch die Straßen durch, faellt uns auf einmal auf wie mehrere Muelltonnen auf der Straße stehen. Wir darueber noch am lachen, schon fuhr die Polizei vor und hat uns natuerlich direkt verdaechtigt.

    Nachdem wir befragt wurden, durften wir 3 einzeln alle Sachen aus den Taschen tun.
    Als ich an der Reihe war hab ich direkt einen Beamten darauf hingewießen, dass ich eine Gaspistole dabei habe und ob er sie selber rausnehmen will.

    Hat er dann auch getan, war auch froh das ich es direkt gesagt habe. So, Waffe wurde zur Gefahrenabwehr eingezogen, dass Spiel kenn ich ja schon.
    Beim Alcotest hatte ich 0,8 Promille. Da wurde noch nichts gesagt...
    als ich dann aber am Ende auf meine Quittung bestand, die sie mir erst nur zuschicken wollten (macht dann ja richtig Sinn), meinte der eine Beamte, dass er ein Schreiben an den Sachbearbeiter anfertigen will, wonach ich charakteristisch nicht zum Fuehren geeignet waere, da sich ja Waffen und Alk nicht gut vertragen wuerden.

    Waere ich jetzt total blau gewesen, wuerde ich ihm zustimmen. Habe mich aber ganz normal verhalten, nichts auffaelliges.

    Die Frage nun: Kann er das ? Er meinte, ich waere ja Wiederholungstaeter quasi, da ich vor ca. 2 Jahren schonmal Waffe und Alk hatte, wobei damals nichts dazu gesagt wurde.

    Gibt es da ueberhaupt was zu im Waffengesetz ?


    Hoffe auf sachliche Beitraege und keine Pro/Contra Diskussion ueber das Fuehren an sich usw...

    Mfg Rencor

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Zitat

    Original von rencor
    Als ich an der Reihe war hab ich direkt einen Beamten darauf hingewießen, dass ich eine Gaspistole dabei habe [...]

    Waffe wurde zur Gefahrenabwehr eingezogen, dass Spiel kenn ich ja schon.
    Beim Alcotest hatte ich 0,8 Promille.

    [...] meinte der eine Beamte, dass er ein Schreiben an den Sachbearbeiter anfertigen will, wonach ich charakteristisch nicht zum Fuehren geeignet waere, da sich ja Waffen und Alk nicht gut vertragen wuerden.[...]

    Nichts dazu gelernt?
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Das Zauberwort lautet :

    Zitat

    § 6 Persönliche Eignung
    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht,
    wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    1. geschäftsunfähig sind,
    2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind
    oder....

    u.U. auch :

    Zitat

    § 5 Zuverlässigkeit
    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
    .......,
    2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
    b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

    ......


    Also durchaus möglich, meiner Meinung nach.
    Ich finde Waffen und Alkohol gehören nicht zusammen, auch wenn es "nur" eine SSW ist.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Bei diesem Promillewert finde ich es lächerlich..vorallem nach den neulichen Äusserungen von Herrn Beckstein Stichwort 2 Maß Bier / Fahrtüchtigkeit...

    Wie sieht es denn mit irgendwelchen Verbrechern aus dort fragt auch keiner wenn sie im Stoff jemand zusammenschlagen oder mit solchen Waffen bedrohen...das wird am Ende noch Strafmildernd ausgelegt...wo leben wir denn überhaupt???

    Hättest du jetzt soviel im Blut, dass du nichtmehr geradeaus laufen könntest etc dann würde ich es einsehen.

    Vielleicht solltet ihr die solche SSW´s führen eben auf etwas anderes zurückgreifen wenn man evtl. angetrunken dann von einer Streife durchsucht wird bzw werden könnte nach einer Feier. Könnte man eigentlich schon im Vorfeld vermeiden vorallem da du sowas schonmal durch hattest...was aber auch für deine Eignung des führens spricht finde ich ist wie du die Beamten darauf aufmerksam gemacht hast (gut sollte man immer machen). Das kann auch keiner verdrehen und da würde ich versuchen dort aufzubauen sollte wirklich was kommen...

    Einmal editiert, zuletzt von DIE_HARD (20. September 2008 um 11:43)

  • Zitat

    Original von 5-atü

    Nichts dazu gelernt?
    :new16:

    Hm, das verstehe ich allerdings auch nicht, da Du ja schon einmal diese "Erfahrung" gemacht hast.

    Ich denke mal, da Du mit 0,8 Promille auch schon fahruntüchtig bist, dass der Beamte mit seiner Einschätzung Deiner Zuverlässigkeit bei dem Sachbearbeiter Deines KWS, offene Türen einrennen wird.

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Das Zauberwort lautet :


    ......


    Moment! Alkohol im Blut alleine reicht ja dann scheinbar nicht aus, wenn der Threadstersteller kein Alki ist!

    ...ich muss aber meinen Vorredner dahingehend Recht geben, dass ich, wenn ich schonmal auf dieser Art "aufgefallen" wäre, es nicht noch ein Zweites mal hätte darauf ankommen lassen.

    Ich sag nur "Wer sich in Gefahr begiebt, kommt darin um".

    Trotzdem: Bei 0,8 Promille mangelnde Zuverlässigkeit zu unterstellen finde ich etwas übertrieben, aber das steht auf nem anderen Blatt.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Zitat

    Original von Knallebum

    Trotzdem: Bei 0,8 Promille mangelnde Zuverlässigkeit zu unterstellen finde ich etwas übertrieben, aber das steht auf nem anderen Blatt.


    Naja, es heisst ja immer: "Vor Gericht, auf dem Amt und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."

    Wer weiss, was ein etwas übereifriger Sachbearbeiter aus der ganzen Geschichte strickt, oder was der Polizeibeamte letzendlich in seinem Schreiben verzapft.

  • @ Knallebum
    Es muss kein Beweis vorliegen sondern nur die berechtigte Annahme, und was berechtigt ist liegt dann wieder im Auge des Betrachters.

    @ pmarinellis
    Deshalb habe ich das nur in Anführungsstriche gesetzt.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Tja es gibt halt nette Polizisten und es gibt super nette Polizisten,,,

    Hast du die Quittung denn nu bekommen??
    Ich versteh nicht was sowas soll... Wenn ihr keinen MIst gebaut habt gibts keinen Grund überhaupt irgentwas zu beschlagnahmen... Wozu??

    Man wurde vorher von der Behörde für tauglich erklärt. Das heißt ja wohl auch, das man betrunken keinen MIst gebaut hat.

    weiße Weste is weiße Weste..........

    Ich verstehs nicht.

    Klar Passt der Alkohol da nicht rein. Aber auch beim Autofahren ist es bis 0,5promille relativ ob man fahren kann oder darf. wie war das? auch schon bei 0,3 mit auffälliger Fahrweise gibts konsequenzen. Und der Straßentest is wohl auch nich so ganz zuverlässig.

    bissl musik?? schaut mal rein würd mich freuen

    Einmal editiert, zuletzt von maltomat (20. September 2008 um 12:26)

  • Wenn die Beamten Dir die SSW abgenommen haben, objektiv berechtigterweise oder auch nicht, hätten sie Dir zumindest auf Verlangen eine Quittung ausstellen müssen. Wenn sie das nicht getan haben, wirst Du Deine SSW wahrscheinlich nie wieder sehen. Ich hätte mir an Deiner statt die Namen, Dienstgrade und Dienststelle der Beamten aufgeschrieben (wenn sie denn so korrekt sind und das rausgeben). Ansonsten den Beamten hinterher zur Wache und den Vorfall sofort melden.

    Ich habe ja kürzlich sehr schlechte Erfahrungen mit zwei Zivilbeamten gemacht. Mittlerweile richtet sich meine erste Frage im Gespräch mit Polizisten auf deren Personalien / Dienstausweis. Da hat man wenigstens was in der Hand hinterher. Gerade wenn die eh schon Deine Personalien überprüfen bleibt ja Zeit für Dich, Dir im Gegenzug deren zu notieren. Zumindest theoretisch.

    Kleine Off-Topic-Anekdote: Vorgestern mit Motorschaden auf der Autobahn liegen geblieben. ADAC angerufen, wer war als erstes da? Richtig, ein Streifenwagen. "Was machen Sie denn hier?" Ich: "Wonach sieht es denn aus?" Die: "Wir sind informiert worden, dass hier zwei Fußgänger auf der Autobahn rumlaufen."

    Sodann hatte ich die Namen der beiden Herren, ohne dass ich mich selbst ausweisen musste. Letzten Endes hat mich jemand "denunziert", weil ich hinter der Leitplanke mit angezogener orangenen Weste 150 m zurück gelaufen bin und mit dem Warndreieck die Unfallstelle markiert habe. Der zweite Fußgänger war ein nicht mal dreijähriges Kind. Anstatt uns irgendwie weiter zu helfen, belehrten die Beamten mich noch etwas und fuhren dann weiter, um unsere Welt zu retten.... Nicht gerade eine schöne Situation mit einer Dreijährigen auf der Bahn liegen zu bleiben und neben einem rauschen ungebremst Autos an einem vorbei. Der nächste Parkplatz kam 300 Meter weiter...

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

  • Danke fuer die meißt hilfreichen Antworten...

    Alkoholiker bin ich natuerlich nicht, und mir aus 2 Kontrollen in 2 Jahren da nen Strick raus zu drehen...da wuerde ich eh gegen vorgehen.

    Quittung hab ich bekommen, nachdem die beiden sich 10 Minuten ins Auto gesetzt haben und die geschrieben haben. Und ich darauf bestanden hatte...Danach wurde das mit dem Schreiben erwaehnt.

    Machte ehrlich gesagt so den Eindruck "Danke fuer die Mehrarbeit, dann halsen wir dir auch noch was auf".

    Die Waffe wurde zur Gefahrenabwehr eingezogen...obwohl ich weder auffaellig noch sonst was war. Der Polizist hat die Waffe rausgezogen, gefragt wegen Ladung, war alles kein Problem fuer mich ihm das zu sagen. Von daher, die Kontrolle waere mit oder ohne Alkohol genauso abgelaufen...

    Vorallem, auf dem 0,8 Atemwert kann man sich ja nicht stuetzen, dafuer werden doch eig Bluttests gemacht.

    Und ja ich hab was gelernt, dass man sofort sagt was man dabei hat. Das Alkohol und Waffen nicht gut harmonieren ist klar, aber ich hab mich ja nicht zulaufen lassen, und solange ich die Kontrolle ueber mich und die Waffe habe seh ich keinen Grund, diese zu Hause zu lassen.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Zitat

    Original von pupsnase
    @ Knallebum
    Es muss kein Beweis vorliegen sondern nur die berechtigte Annahme, und was berechtigt ist liegt dann wieder im Auge des Betrachters.

    Rein Hypothetisch:

    Der Entzug des KWS ist doch ein Verwaltungsakt, oder?

    Hat man dann nicht das Recht des Widerspruchs?

    Wenn ja, müsste dann die Behörde nicht die Unzuverlässigkeit (d.h. Sucht) nachweisen?

    ...in was für nem Rechtstaat leben wir den, wenn die reine persönliche Vermutung eines SB's für die Entziehung einer waffenrechtlichen Erlaubnis reichen würde.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Zitat

    Original von DIE_HARD
    Bei diesem Promillewert finde ich es lächerlich..vorallem nach den neulichen Äusserungen von Herrn Beckstein Stichwort 2 Maß Bier / Fahrtüchtigkeit...

    Beckstein hat gesagt, dass man noch heimfahren kann, wenn man in 6-7 Stunden(wird oft weggelassen, leider auch in deinem Post :new16:) 2 Maß Bier trinkt.
    Laut Promille-Rechner hat ein 30 jähriger Durchschnittsmann nach dem Genuss von 2 Liter 6%igem Bier und vollem Magen(es wird ja auch gern gegessen) innerhalb von 6,5 Stunden einen Promille-Wert von 0,45.
    Das heißt, dass er fahren darf. Und die meisten können das dann auch noch.
    Also stimmte die Aussage unseres Ministerpräsidenten definitif!!!
    Auch wenn es ihm klar sein müsste, dass man so etwas in unserer Zeit nicht sagen sollte, weil die meisten nicht darüber nachdenken und sich den Empörungen anschließen.

    Das wollte ich nur mal klarstellen, weil Becksteins Aussage von allen Seiten zerrupft wurde...

    Aber der Staat lügt in allen Zungen des Guten und Bösen;
    und was er auch redet, er lügt - und was er auch hat, gestohlen hat er's.
    (Friedrich Nietzsche)

  • Zitat

    Original von Knallebum
    Hat man dann nicht das Recht des Widerspruchs?

    Ja, hat man.

    Zitat

    Original von Knallebum
    Wenn ja, müsste dann die Behörde nicht die Unzuverlässigkeit (d.h. Sucht) nachweisen?

    Tun sie doch. Ist genau wie im Straßenverkehr, wer mehrfach mit Alkohol, oder einmal aber mit Promillewerten die ein Normaltrinker nicht erreicht aufgegriffen wird, ist für die Behörde Alkoholabhänig. Aus Behördlicher Sicht hat die Blutprobe erst einmal ausreichende Beweiskraft. (Ich weiß nicht wie das bei Waffen ist, im Verkehr reicht der Atemalkohol in der Regel nicht, da die Atemalkohol x2=Blutalkohol in Promille bestenfalls als Faustformel gesehen werden kann. Wurde hier eigentlich überhaupt eine Blutprobe genommen?)

    Willst Du dagegen widersprechen musst Du deinerseits erst einmal wieder Beweise auf den Tisch legen, z.B. ein Medizinisch-Psychologisches-Gutachten.

    Noch schwieriger wird es bei der Annahme das mit Waffen und Munition nicht vorsichtig und sachgemäß umgegangen wird. Denn da reichen dem Gesetz Tatsachen die eine Vermutung nahe legen, und Besoffen mit einer Waffe herumzulaufen, sogar Schußbereit zu Führen, ist wohl ohne Zweifel eine solche.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Ohne Blutprobe ist das nicht gerichtsfest.
    Problem wäre nur, wenn beide Beamte aussagen, dass sie auch was gerochen hätten, Auffälligkeiten vorhanden waren oder du es gar zugegeben hast.

    Im Übrigen ist der Atemalkoholtest freiwillig und bei der Sachlage hätten sie dich kaum zu einer Blutprobe mitnehmen können.

    Nächstes Mal höflich ablehnen.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Selber schuld. Wer Waffen führt sollte verantwortungsbewusst damit umgehen und beim Führen keine Drogen zu sich nehmen. Außerdem haben Waffen auf Geburtstagsfeten absolut nichts verloren... :new16:

    Und genau dieses Verhalten ist auch der Grund, wieso der normale Bürger in seinen waffenrechtlichen Dingen so beschnitten wird. Weil die meisten nicht wissen, wie man damit richtig umgeht.

    Alkohol trinken und Waffe führen. Tolle Sache. :evil:

    Das kommt nicht von ungefähr, vor allem, wenn sie sagen, dass es schon das zweite Mal ist... Naja, du hast es anscheinend immer noch nicht begriffen, so wie sich dein Beitrag liest.

    2 Mal editiert, zuletzt von mistermister (20. September 2008 um 17:12)