Hallo,
ich bin gestern Nacht von der Polizei kontrolliert wurden, hier mal kurz die Geschichte.
Wir waren auf einer Geburtstagsfeier, haben uns dann um halb 1 auf den Weg gemacht... Durch die Straßen durch, faellt uns auf einmal auf wie mehrere Muelltonnen auf der Straße stehen. Wir darueber noch am lachen, schon fuhr die Polizei vor und hat uns natuerlich direkt verdaechtigt.
Nachdem wir befragt wurden, durften wir 3 einzeln alle Sachen aus den Taschen tun.
Als ich an der Reihe war hab ich direkt einen Beamten darauf hingewießen, dass ich eine Gaspistole dabei habe und ob er sie selber rausnehmen will.
Hat er dann auch getan, war auch froh das ich es direkt gesagt habe. So, Waffe wurde zur Gefahrenabwehr eingezogen, dass Spiel kenn ich ja schon.
Beim Alcotest hatte ich 0,8 Promille. Da wurde noch nichts gesagt...
als ich dann aber am Ende auf meine Quittung bestand, die sie mir erst nur zuschicken wollten (macht dann ja richtig Sinn), meinte der eine Beamte, dass er ein Schreiben an den Sachbearbeiter anfertigen will, wonach ich charakteristisch nicht zum Fuehren geeignet waere, da sich ja Waffen und Alk nicht gut vertragen wuerden.
Waere ich jetzt total blau gewesen, wuerde ich ihm zustimmen. Habe mich aber ganz normal verhalten, nichts auffaelliges.
Die Frage nun: Kann er das ? Er meinte, ich waere ja Wiederholungstaeter quasi, da ich vor ca. 2 Jahren schonmal Waffe und Alk hatte, wobei damals nichts dazu gesagt wurde.
Gibt es da ueberhaupt was zu im Waffengesetz ?
Hoffe auf sachliche Beitraege und keine Pro/Contra Diskussion ueber das Fuehren an sich usw...
Mfg Rencor