Transport einer CO2 Waffe

Es gibt 73 Antworten in diesem Thema, welches 31.062 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. November 2008 um 00:19) ist von ZEBO.

  • Ich sagte es oben ja schon einmal:
    Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.


    Ob die Polizeistreife so gut informiert ist wie Du, ZEBO, wage ich zu bezweifeln.
    Im Zweifelsfalle wird gerne erst einmal eingezogen (wegen Sicherheit und so).
    Erst danach wird mal in die entsprechenden Vorschriften und Gesetze geschaut.


    Gibt hier einige Beispiele vom "Kontakt mit der Polizei":
    :(

    Begegnung mit einer Streife...
    was soll das .....transport einer CO2 Waffe
    Polizeikontrolle
    Personenkontrolle
    Luftpistole im Auto, Polizeikontrolle
    Erfahrung mit Polizisten?
    Vorsicht! Polizeikontrolle!
    Polizeikontrolle / Abzugsschloss

    sonstige Fälle:
    Polizei vor der Tür -Schießstand
    KWS und Polizeibesuch
    Kleiner Waffenschein - Besuch von der Polizei
    Überaschender Besuch der Polizei
    Besuch in Grün

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle

    ... Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.

    Ob die Polizeistreife so gut informiert ist wie Du, ZEBO, wage ich zu bezweifeln.
    Im Zweifelsfalle wird gerne erst einmal eingezogen (wegen Sicherheit und so).
    Erst danach wird mal in die entsprechenden Vorschriften und Gesetze geschaut. ...

    So ist es, auch ein Stück weit Ermessenssache der Beamten.

    Und ZEBO Ich schrieb "wenn vorhanden auch bei ..." (wer sagt denn, das Du dass so machen musst?)

    Alles wunderbar was Du da schreibst ZEBO, ich empfehle Dir ernsthaft es einmal auszuprobieren!

    Eines kann ich Dir gleich sagen, den Beamten ist das erst einmal "Wurst" was Du da hast.

    Eine Schusswaffe ist und bleibt nun mal eine Schusswaffe egal ob es z.B. eine Beretta FS 9 mm Para, eine Beretta FS 9 mm Gas, oder eine Beretta 4,5 mm CO2 ist (man kann es fast nicht mehr unterscheiden), gefragt wird danach und nicht davor!

    Oder meinst Du das die Polizisten abwartet, bis Du diese in die Hand nimmst und anfängst etwas erklären zu wollen. :crazy3:

    Mach es einfach und ich wünsche Dir viel Spass dabei!

    Ich bin in den letzten 15 Jahren insgesamt drei mal kontrolliert worden, wobei die zweite Kontrolle sehr sehr genau genommen wurde, allerdings waren in diesem Fall keine Press- /Luft- Matchwaffen im Kofferraum.

    Meine Erfahrung lehrt mich folgendes und ich wiederhole mich da immer wieder:

    Bei einer Kontrolle ist Freundlichkeit, Korrektheit und vor allem Konfliktvermeidung angesagt, denn es ist den Anweisungen der Beamten folge zu leisten (gegebenenfalls Ausweis zeigen lassen, wenn scharfe Waffen Überprüft werden).

    Denn man muss auch bedenken warum eine Kontrolle statt findet, die Beamten machen dass nicht zum Spass und auch nicht ohne Grund.

    Der Grund kann ein ganz anderer Anlass sein, z.B. eine Fahndung nach ... .

    So ... und jetzt möchte ich mich hier ausklinken (bin es leid).

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Ich sagte es oben ja schon einmal:
    Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.

    Ob die Polizeistreife so gut informiert ist wie Du, ZEBO, wage ich zu bezweifeln.
    Im Zweifelsfalle wird gerne erst einmal eingezogen (wegen Sicherheit und so).
    Erst danach wird mal in die entsprechenden Vorschriften und Gesetze geschaut.

    Vorab: Der Kenntnisstand mancher Polizeibeamter in (Waffen-)Rechtsfragen ist in der Tat (leider) nicht prickelnd. Mir sind von Polizisten geschriebene Artikel für eine Tageszeitung bekannt, die vor sachlichen Fehlern nur so trieften (WBK mit WS und KWS verwechselt u.a.m.). Nur können wir uns doch nicht an diesem niedrigen Niveau orientieren und noch tiefer sinken, in dem wir de facto die Gesetzeshüter zu Gesetzesmachern erklären.

    Es ist nicht verkehrt, wenn man mit den Behörden so wenig Probleme wie möglich bekommen will. Nur: Wenn man sich nicht am Gesetz orientiert, sondern an der Privatmeinung einzelner Beamter, woran soll man sich dann ausrichten? An der Auffassung von Hauptwachtmeister Müller oder der von POM Meier oder gar der von Hauptkommissar Schulze? :confused2::(

    Es ist der Sinn von modernen Gesetzen, genau dem vorzubeugen. Rechtssicherheit für den Bürger statt individueller Beamtenwillkür. Was Euch heute ein Polizist als "Tip" mitgibt, muß morgen bei einem seiner Kollegen noch lange nicht OK sein! Darum sollte man sich lieber auf seine eigene Gesetzeskenntnis mehr verlassen als auf solche flatterigen, unverbindlichen und unautorisierten Privatmeinungen.

    Zu den Kontrollen: Immer höflich bleiben, aber das dürfte klar sein. Wenn die Beamten meinen, es gäbe ein Problem, dann sofort und möglichst noch vor Ort auf eine Klärung dringen, ggf. auch durch Hinzuziehung eines Vorgesetzten. Wenn die Waffe beschlagnahmt werden sollte, sofort auf der Dienststelle erscheinen, mit dem Leiter sprechen, ihm den Sachverhalt erläutern und die Herausgabe verlangen. Aber um Gottes Willen eins nicht tun: sich ducken und überzogene Polizeiaktionen widerspruchslos und auf spätere Gnade hoffend hinnehmen. Dann kann es mit der Herausgabe ewig dauern.

    (Was machen denn hier einige, daß sie so oft in Polizeikontrollen geraten, wenn sie Waffen transportieren? Mir ist diese "Ehre", obwohl ich recht oft unterwegs bin, erst einmal zuteil geworden. Da war ich Beifahrer in einem kontrollierten PKW und mehr als meinen PA wollte die junge Dame in Grün nicht sehen.)

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Lieber Steinadler,

    zunächst ist Ermessen etwas anderes als Willkür.

    Zweitens: Ich probiere das regelmäßig aus, da ich mich bei Transport von Schußwaffen an das WaffG halte. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

    Den Beamten darf es drittens nicht "Wurst" sein, denn die Unterschiede in der rechtlichen Einordnung der verschiedenen Waffen sind entscheidend, nicht die Privatmeinung eines Polizisten. Es ist aber hoffentlich klar, daß man die Waffe in Gegenwart der Beamten nicht in die Hand nimmt, wenn dies evtl. als Angriff gedeutet werden könnte. Die Mitwirkungspflicht des Kontrollierten endet - sofern verlangt! - bei der Öffnung des verschlossenen Behältnisses und ggf. dem Vorzeigen der Dokumente.

    Sicher findet eine Kontrolle nicht aus Spaß statt. Aber gesetzeskonformes Verhalten beim Waffentransport und Höflichkeit im Fall einer Kontrolle sind das eine, vorauseilender Gehorsam, bei dem es nicht um die gesetzlichen Bestimmungen, sondern um die Tageslaune eines beliebigen Polizisten geht, ist das andere.

    Nochmal: Ohne Frage oder Aufforderung erfährt von mir kein Polizist, daß ich Waffen transportiere. "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold." Das gilt auch für eine Kontrolle: höflich und korrekt bleiben, aber kein Wort mehr sagen als unbedingt nötig. Manche Leute reden sich einfach um Kopf und Kragen, wenn sie einem kumpelhaften Cop ihr Herz ausschütten ... ("und aus meinem Verbandskasten habe ich letztes Jahr ein paar Pflaster rausgenommen und noch keine neuen reingetan. Da hatte ich schon ein schlechtes Gewissen. Gut, daß Sie mich nicht danach gefragt haben, Herr Wachtmeister. Da bin ich aber beruhigt.") :bash:

    Edit: Spätestens wenn es bei einer Polizeikontrolle schon so weit gekommen ist, daß über die transportierten Waffen gesprochen wird, sollte man sich unbedingt die Dienstausweise zeigen lassen.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    2 Mal editiert, zuletzt von ZEBO (12. August 2008 um 21:02)

  • Zitat

    Original von ZEBO
    ... Gut, daß Sie mich nicht danach gefragt haben, Herr Wachtmeister. Da bin ich aber beruhigt.") :bash: ...

    Tut mir echt leid für dich ZEBO, aber Du hast anscheinend nichts aber auch so gar nichts verstanden. :new15:

    Mach doch einfach dass, was Du so für richtig hältst. :crazy3:

    Ich habe jedenfalls ein guten Kontakt zu den Kollegen und dabei soll es auch bleiben! ;D

    So aber jetzt wirklich ... und jetzt möchte ich mich hier ausklinken (bin es leid).

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Zitat

    Original von steinadler
    Tut mir echt leid für dich ZEBO, aber Du hast anscheinend nichts aber auch so gar nichts verstanden.

    Es ging in diesem Strang doch um die rechtlichen Anforderungen beim Transport von CO2-Waffen, oder? Falls nicht klär mich bitte auf.
    Ansonsten bedarf ich keines Mitleids. ;)


    Zitat

    Original von steinadler
    Mach doch einfach dass, was Du so für richtig hältst.

    Richtig, ich mache, was ich will und für richtig halte - ich befolge das WaffG.

    Im übrigen nichts gegen einen guten (privaten) Draht zu PVBs, den habe ich nämlich auch. Aber wenn's 'dienstlich' wird, dann gelten andere Regeln - für die Obrigkeit und auch für den Bürger.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • wie ist das eigentlich im Flugzeug, innereuropäischer Flug. Kann man die Waffe mit ins Gepäck geben (inkl. Behältnis, eh klar - vielleicht zusätzlich irgendwo deklarieren, damit niemand an der Röntgenstrasse durchdreht?), oder hat man dann die Staatsanwaltschaft, den Geheimdienst und Schäuble persönlich am Hals?

  • Natürlich nicht im Handgepäck. Ansonsten ist es grundsätzlich möglich, richtet sich aber nach den Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaft.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Zitat

    Original von ZEBO
    Natürlich nicht im Handgepäck. Ansonsten ist es grundsätzlich möglich, richtet sich aber nach den Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaft.

    Jo vorher anmelden und am Ticketschalter beim Check-In übergeben. Auch die Geschosse! WBK-Munition DARF NICHT transportiert werden und muss vor Ort erworben werden.

    Gruss

    Der Basisdemokrat

  • Und vorher klären ob CO2 Kapseln Transportiert werden.
    Von wegen Unterdruck in der Ladesektion.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von Basisdemokrat
    WBK-Munition DARF NICHT transportiert werden und muss vor Ort erworben werden.


    Sorry, aber das stimmt nicht. Wie soll denn der Afrikajäger mit seiner Edelbüchse und eingeschossener Spezialmunition in Afrika zur Jagd gehen? In Afrika wird es kaum passende Munition am Kiosk zu kaufen geben.
    Natürlich sind Waffen und passende Munition im Flieger zu transportieren. Es gelten nur besondere Regeln und Auflagen. Das ist vorher bei der Fluggesellschaft zu erfragen und zu beantragen. Dennoch obliegt es dem Flugkapitän die letzte Entscheidung, unabhängig davon, ob die Gesellschaft bereits zugestimmt hat.

    Nachtrag: CO2 Kapseln sind wie alle Druckgasbehälter auf Flügen nur beschränkt zulässig. Alles was über eine Deo-Flasche hinaus geht, wird ein Problem werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (8. September 2008 um 13:23)

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Sorry, aber das stimmt nicht. Wie soll denn der Afrikajäger mit seiner Edelbüchse und eingeschossener Spezialmunition in Afrika zur Jagd gehen? In Afrika wird es kaum passende Munition am Kiosk zu kaufen geben.
    Natürlich sind Waffen und passende Munition im Flieger zu transportieren. Es gelten nur besondere Regeln und Auflagen. Das ist vorher bei der Fluggesellschaft zu erfragen und zu beantragen. Dennoch obliegt es dem Flugkapitän die letzte Entscheidung, unabhängig davon, ob die Gesellschaft bereits zugestimmt hat.

    Nachtrag: CO2 Kapseln sind wie alle Druckgasbehälter auf Flügen nur beschränkt zulässig. Alles was über eine Deo-Flasche hinaus geht, wird ein Problem werden.

    Ich habe die Auskunft direkt von Lufthansa so bekommen.

    Gruss

    Der Basisdemokrat.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Dann hat der Auskunftgebende keine Ahnung gehabt:
    http://www.lufthansa.com/online/portal/…56438&cid=18002

    Demnach sollen 5 Kg Munition erlaubt sein:

    http://forum.waffen-online.de/index.php?s=&s…ndpost&p=965065


    Interessant! Ich hatte die Auskunft vor ca. 6 oder 7 Wochen vom LH-Callcenter bekommen :evil:

    Zitat

    @ SHSH Warum muss man eine Co2 Waffe auf Flugreisen mitnehmen?

    Weil er das will und kann und SEINE Waffe nutzen möchte. Was spricht dagegen?

    Warum nimmt man eine WBK-Waffe mit auf eine Flugreise?`
    Weil man es will und kann und SEINE Waffe nutzen möchte.

    Gruss

    Der Basisdemokrat

  • Zitat

    Original von Basisdemokrat
    [Interessant! Ich hatte die Auskunft vor ca. 6 oder 7 Wochen vom LH-Callcenter bekommen :evil:


    In den Tiefen der Lufthansaseiten gefunden:
    [QUOTE]Waffen und Munition
    Sport- und Jagdwaffen sind anmeldepflichtig und werden nur dann berechnet, wenn sie in einem separaten Waffenkoffer transportiert werden. Kleine Waffen, die im Reisegepäck verstaut sind und in der Freigepäckgrenze bleiben werden nicht mit einer Gebühr belegt.
    Ausnahme: in folgenden Ländern wird immer eine Gebühr erhoben: Südafrika 50 €, Italien 60 €.

    Ist also somit erlaubt.

  • Zitat

    Original von SHSH
    ähem, ich rede von CO2 "Waffen"gedöns


    Auch diese ist anmeldepflichtig. Siehe mein vorheriges Posting.

    Ich vermute mal stark, dass andere Fluggesellschaften ähnliche Regelungen haben. Das wird man dann erfragen müssen.

  • Ich klinke mich hier mal mit einer blöden Frage ein.
    Auf der Reeperbahn gibt es ja bekanntlich ein Waffenverbot. Nun gbt es dort aber auch einen Waffenladen. Was wenn ich da eine CO2 Waffe kaufen will? Ich sehe da schon grundsätzlich ein Problem, weil die Plastikkoffer ja nicht verschlossen sind, oder werden die im Laden zusätzlich gesichert? (Habe bisher immer im Netz bestellt) Und was ist wenn man dann in eine Waffenkontrolle, die es ja angeblich sporadisch geben soll, kommt?

  • Das bezieht sich sicherlich auf das Führen von Waffen. Der Händler hat sicherlich die Auflage, Waffen nur eingeschweißt zu verlaufen oder sinngemäß. Zur Erinnerung - in einem verschlossenen Behältnis gilt das als Transport.