ZitatOriginal von Floppyk
Das bezieht sich sicherlich auf das Führen von Waffen.
Nein, auch der Transport ist dort ganz erheblich eingeschränkt. Zudem gilt das Waffenverbot auch für alle möglichen Gegenstände die keine Waffen im Sinne des Gesetzes sind, z.B. für alle Messer und auch für Tierabwehrsprays, Baseball- und sogar Hockeyschlager.
Für den Waffenladen gibt es eine Sonderregelung, nach Kauf ist die Waffenverbotszohne UMGEHEND und auf DIREKTEM WEG zu verlassen, und natürlich darf die Waffe nur verpackt Transportiert werden, man muß die Quitung des Geschäfts dabei haben um den Zeitpunkt des Kaufs belegen zu können usw.
Da wird dir das Geschäft aber auch gerne genauere Auskunft drüber geben.