SSW, KWS, Alkohol und Personenkontrolle - nun hab ich eine Frage

Es gibt 148 Antworten in diesem Thema, welches 16.477 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Dezember 2006 um 12:11) ist von HWJunkie.

  • Hallo liebe Forumsmitglieder, ich brauch mal euren Rat....

    Am Samstag Abend wurde ich zusammen mit einem Freund von einer Streife angehalten, Ausweiskontrolle, dann die Frage, ob ich gekifft haette und dann alle Sachen aus den Taschen auf die Motorhaube. Ich hatte eine P 22 dabei, den KWS hab ich natuerlich auch. Außerdem noch einen Teleschlagstock. Nach einem Alkoholtest, den ich fuer nicht verwertbar halte, da ich 5 Minuten davor noch etwas getrunken hatte, kamm raus, ich hatte 0,4 Promille. (Ich meine, man muss 20 Minuten warten, oder? )

    Der Beamte steckte den Schlagstock und die Ssw ein und meinte, ich soll mal meine Waffenbesitzkarte zeigen. Ich erwiederte, ich habe fuer die Gaspistole nur einen kleinen Waffenschein und zeigte ihm diesen. Er lass sich da alles durch und meinte, ich duerfte die Waffe ja damit nicht in der Oeffentlichkeit fuehren.

    Da daemmerte es mir, dass er anscheinend keine Ahnung hat :(

    Ich fragte, wozu mich der Schein denn sonst berechtigen wuerde, wenn nicht dafuer... er hat dann nochmal sich den KWS angeschaut, nichts mehr dazu gesagt und dann kamms: "Wir nehmen die Sachen mal mit, sie erhalten eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Wffg. , wenden sie sich an ihren Sachbearbeiter, zur Gefahrenabwehr." :evil:

    Tja, dass war es dann... Ich hab keinen Zettel bekommen wo steht, dass die Sachen haben, er meinte, dass bekomme ich zugeschickt.

    Was soll ich jetzt machen ? Ich denke, ich habe nichts verbrochen... Ich werde Montag direkt mal bei meinem Sachbearbeiter und der Kripo anrufen, oder ?

    Mfg Rencor

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Zitat

    Was soll ich jetzt machen ? Ich denke, ich habe nichts verbrochen... Ich werde Montag direkt mal bei meinem Sachbearbeiter und der Kripo anrufen, oder ?

    ja das würde ich auch machen, aber ruf vorher mal einen Anwalt an.
    Der wird dich zwar etwas kosten, aber er wird die Sache mit großer warscheinlichkeit sehr schnell klären können.

    Mache von den Grünen oder neu Blauen sind echt etwas :crazy3:

    Zumal auf dem Schein sogar steht, ... ist berechtigt die auf der Rückseite ... zu führen!

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (10. Dezember 2006 um 09:46)

  • Mich regt das auch auf!Da bezahlt man schon 50€ und holt sich den KWS und bekommt trotzdem noch Ärger!Ich würde auch ganz klar erstmal dort anrufen,alles richtig stellen und eventuell mal vorbei fahren.Dann zeigst du denen deinen KWS zeigst z.B das mit dem PTB im Kreis und fragst ob sie das auf der Waffe hätten noch nicht feststellen können.Dann sind sie ersteinmal in erklärungsnot.Und wenn sie dann immer noch nicht die Waffe und den Schlagstock rausrücken UND die Anzeige fallen lassen hilft wohl nurnoch ein Anwalt!

    Gruß ProNothe

    2 Mal editiert, zuletzt von ProNothe (10. Dezember 2006 um 10:01)

  • Tja, wenn man sowas liest, schwill einem der Hals schon mal auf doppelten Kragenumfang.

    Nicht nur, dass der gute Mann eine WBK sehen will, die seiner Meinung nach das Führen einer PTB-Schreckschusswaffe erlaubt ???, er steckt auch noch alles ein, ohne dir eine Quittung auszustellen.

    Wie Chrisitan schon sagt, Rechstbeistand suchen und Sachen höflich aber bestimmt zurück fordern, diese Aktion entbehrte jeglicher rechtlicher Grundlage.

  • Und wenn du erstmal keinen Anwaltlichen Rat einholst.(Kann ich nur raten,Rat einzuholen.) Solltest du dir auch mal das WaffG drucken und denen Vorzeigen.

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (10. Dezember 2006 um 10:03)

  • @ pmarinellis: auf solche kommentare kann ich verzichten und ich will nicht, dass hier gleich die diskussion losbricht ueber Sv usw., danke

    @ christian: Ich glaube der Beamte hatte noch nie so einen Schein gesehn... er hat ja erst nach ner WBK gefragt :confused2:

    Aber das mit dem Anwalt ist eine gute Idee, ich werde morgen erstmal selbst nachfragen und dann meinen Anwalt anrufen.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

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  • Dann noch als Tipp:Nimm nicht den nächsten Wald und Wiesen Anwalt!Sondern guck ob es in deiner Stadt einen für Waffenrecht oder in der Richtung gibt.Denn solltes du unberechtigterweise wegen Verstoßes gegen das WaffG dran kommen.Ist der KWS schonmal weg für 10 Jahre!

    Gruß ProNothe

    2 Mal editiert, zuletzt von ProNothe (10. Dezember 2006 um 10:11)

  • Zitat

    @ christian: Ich glaube der Beamte hatte noch nie so einen Schein gesehn... er hat ja erst nach ner WBK gefragt

    Das ist schon erstaunlich! Wenigstens lesen sollte er aber können.

    Naja wie gesagt, am sichersten ist ein Anwalt zu nehmen der macht das dann schon.

    Gruß C.C.

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  • Wenn die Angelegenheit wirklich so eindeutig ist,
    würde ich versuchen das ohne zusätzlichen Kostenaufwand
    zu regeln. Also nochmal bei der Polizei anrufen und versuchen
    einen Vorgesetzten zu sprechen und den Sachverhalt zu erklären.

  • Hi Pellet,

    da habe ich m bezug auf Waffen leider schon schlechte erfahrungen miterlebt.
    ein Arbeitskolege von mir hatte etwas ähnliches mit noch 2 oder 3 Leuten (bekannte von ihm) erlebt.
    Er selber wollte auch ohne Anwalt und so, der streitet heute noch (viel mehr er hat es aufgegeben) und einer von denen hat gleich einen Anwalt bemüht (Rechtsschutzversicherung vorhanden) und der hat seine Waffen wieder.

    Von daher meine vorsicht bei sowas.

    Aber versuchen kann man es ja, nur wenn man merkt das man nicht weiter kommt sollt man nicht ohne Fachwissen wieter machen.

    Gruß C.C.

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (10. Dezember 2006 um 10:21)

  • Zitat

    @ pmarinellis: auf solche kommentare kann ich verzichten und ich will nicht, dass hier gleich die diskussion losbricht ueber Sv usw., danke

    also nur bei der p22 hätte ich ja nichts gesagt, wers brauch ist ja ok. aber den schlagstock noch dazu und nachts durch die strassen??

    du kannst auf solche kommentare verzichten?? und ich kann auf solche leute verzichten.

    in welcher stadt ist denn das ganze passiert?

  • es geht eigentlich darum, mein weg nach Hause fuehrt 20 Minuten lang ueber einen Feldweg. Da begegnen einem oefters angetrunkene oder besoffene Jugendliche, natuerlich in Gruppen... Die kommen dann schonmal auf den Gedanken, einen anzupoebbeln. Da ich nicht lust habe, die Waffe zu ziehn und nen Warnschuss abzugeben, damit die mir glauben, das es keine Softair ist , zieh ich doch lieber den Stock, die Ssw ist fuer den Notfall. Hoffe das reicht dazu.

    edit: falls das eben etwas unfreundlich rueberkamm bitte ich das zu entschuldigen, meine Laune ist seit dem etwas getruebt.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

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    Einmal editiert, zuletzt von rencor (10. Dezember 2006 um 10:31)

  • klar kann es mir egal sein, jedoch hatten wir die diskussion schon oft genug hier und die einstellung dazu hier im forum ist ja auch bekannt.

    einen richtigen rat bekommt er eh nur beim anwalt und nicht hier im forum, weil er sich hinterher nicht auf die aussage eines forumnitgliedes berufen kann, daher ist auch diese diskussioen sinnlos.

    mich hat es auch nicht gewundert dass der themenstarter auch erst 18 ist. auf der anderen seite ist es mir dann nicht scheiss egal wenn ein "angetrunkener" 18jähriger mit einem kumpel und schlagstock und p22 durch die gegend rennen.

    das brauch jetzt nicht auf dich zutreffen aber ich denke man versteht was ich damit meine, wäre ja auch nicht das erste mal.

    achso, das mit den 100kg will ich sehen. ;)

  • Ich denke mal da sieht man ganz einfach mal wieder das die Grün/Blauen Freunde und Helfer größtenteils gar keine Ahnung davon haben was die machen sollen bzw. wie sie handeln sollen. Wenn man ebend nur schlau ist und dann nen Grüner wird ist das eben nicht alles...das ist leider der Fehler bei den Einstellungskriterien,meine Meinung kurz dazu! Man sollte sich auch bisschen auskennen mit allem anderen...

    Du solltest das auf jeden Fall wieder bekommen, denen gehts irgendwie ja wohl nicht gut, hast ja nicht umsonst den KWS :))

    Einmal editiert, zuletzt von NordlichtHB (10. Dezember 2006 um 11:01)

  • Was ich jetzt nicht rauslesen kann:

    Warst du zu fuß unterwegs, oder mit dem Auto, also Verkehrkontrolle ?

    Gruß

    cz75

  • rechtlich gesehen solltest du natürlich beides wiederbekommen. hast ja eigentlich nicht gegen das gesetz verstossen.

    soweit ich weiss ist das bei schlagstock so dass er bedeckt mitgeführt werden darf.

    und ich finde es auch etwas arm dass die polizisten in dieser richtung nicht besser "geschult" werden, das macht sie schon irgendwie unkompetent wenn mal als gesetzeshüter die gesetze nicht kennt.