Polizei vor der Tür -Schießstand

Es gibt 83 Antworten in diesem Thema, welches 11.465 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2007 um 00:35) ist von 5-atü.

  • Also gerade habe ich mit meienm Freund im Garten geschossen.
    Wir haben uns da so ein Schießstand gebaut 2 m breit und 1 meter nach vorne.Das heißt das wir in die offene Seite geschossen haben.
    Wir haben halt ganz normal geschossen und das habeen paar Furzknoten gesehen und haben die Polizei angerufen.Naja die standen da ein wort das andere. ANzeige hat es nicht gegeben und die meinen der schießstand ist nicht Ordnungsgemäß

    Wie muss ein Schießstand zusein haben?

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    Sektion Waffenverbot

  • Wie sagt mn doch so schön:" Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"... und... " Wer lesen kann, ist klar im Vorteil." ;)

    Wer im Freien schießt muss zwingend darauf achten, dass man dies nur auf einem eingefriedeten Grundstück tut, bei dem stets gewährleistet ist, dass kein abgefeuertes Geschoss dieses verlassen kann! Ebenso ist das Einverständnis des Grundstückeigentümers einzuholen! - Das Wort “kann” ist dabei von entscheidender Bedeutung, denn es bedeutet “unter keinen Umständen”. Selbst dann nicht, wenn eine ungewollte Schussabgabe z. B. in eine entgegengesetzte Richtung zum Schießstand, oder schräg nach oben erfolgt!

  • Ja das weiß ich auch aber die meinen wenn mal ne Biene kommt oder so und man zuseite geht das man dann nebenher schießen kann.

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  • Zitat

    aber ich denke mal es darf kein Projektil den Schießstand verlassen...

    so ist es, aber was ist, wenn man dem Projektil keine Chance gibts, das

    Grundstück zu verlassen?

    Also je nachdem wie gut du und dein Freund im schießen seit, Aussie

    gruß bb

  • Zitat

    Original von Aussie
    Ja das weiß ich auch aber die meinen wenn mal ne Biene kommt oder so und man zuseite geht das man dann nebenher schießen kann.

    Ja, eben!

    "...unter keinen Umständen (!) das Grundstück verlassen kann°

  • Zitat

    Original von gunimo
    Ebenso ist das Einverständnis des Grundstückeigentümers einzuholen!


    Gilt das auch beim schießen in der Garage oder in einem komplett überdachten Hof?

    Teri

    Einmal editiert, zuletzt von Teri (15. September 2007 um 20:40)

  • also auf 10 meter treffen wir auf jeden fall ne 12 karte...und da kann kein projektiel vorbei nur wenn man absichtlich daneben schießt

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  • Zitat

    Original von Aussie
    also auf 10 meter treffen wir auf jeden fall ne 12 karte...und da kann kein projektiel vorbei nur wenn man absichtlich daneben schießt

    so was trau ich dir nicht zu also absichtlich nebenher schießen...

    gruß bb

  • Zitat

    Original von Aussie
    also auf 10 meter treffen wir auf jeden fall ne 12 karte...und da kann kein projektiel vorbei nur wenn man absichtlich daneben schießt

    Bitte lies Dir dies noch mal ganz langsam durch und wenn Du dann behaupten kannst, dass Du das in allen Punkten gewährleisten kannst, dann musst Du ein Grundsück besitzen, dass der Größe der "Ponderosa" entspricht:

    Wer im Freien schießt muss zwingend darauf achten, dass man dies nur auf einem eingefriedeten Grundstück tut, bei dem stets gewährleistet ist, dass kein abgefeuertes Geschoss dieses verlassen kann! Ebenso ist das Einverständnis des Grundstückeigentümers einzuholen! - Das Wort “kann” ist dabei von entscheidender Bedeutung, denn es bedeutet “unter keinen Umständen”. Selbst dann nicht, wenn eine ungewollte Schussabgabe z. B. in eine entgegengesetzte Richtung zum Schießstand, oder schräg nach oben erfolgt!

    Das ihr bei gewollter Schussabgabe einen gezielten Schuss abgeben könnt sei mal unterstellt. Aber was ist bei einem aus versehen abgegebenen Schuss, z. B. eben wegen jener besagten Biene, wegen der ihr da vielleicht herumfuchtelt, ...und "bumms".... ungewollte Schussabgabe in entgegengesetzter Richtung zum Schießstand, schräg nach oben. :))

    "Ordnungsgemäß" wäre euer Schießstand also nur dann, wenn dies so zugesagt werden könnte.

  • Wie jetzt? DU darfst schießen , wenn du minderjährig bist und der Schießstand ist OK ? Versteh mich bitte nicht falsch aber das kann ich irgendwie nicht glauben.

    Weihrauch HW 40, Walther LG 55, Diana 26, 2 x Weihrauch HW 35 mit ZF , Weihrauch HW 50 s, Diana 35 Commemorative

  • Zitat

    Original von Aussie
    also auf 10 meter treffen wir auf jeden fall ne 12 karte...und da kann kein projektiel vorbei nur wenn man absichtlich daneben schießt

    Spielt keine Rolle, Fakt ist das daß Geschoss das Grundstück verlassen kann und deshalb gegen das Gesetz da nicht ausreichend gesichert.

    Zitat

    Original von Teri


    Gilt das auch beim schießen in der Garage oder in einem komplett überdachten Hof?

    Naja, es muss nicht zwingend die Erlaubnis vom Eigentümer vorliegen, es reicht wenn du der Mieter bist, oder dessen Erlaubnis hast.
    Eine Garage oder überdachter Hof (sofern komplett geschlossen) ist auf jeden Fall ausreichend gesichert.

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Das mit dem "kann" ist schon klar, es wäre aber nett wenn man das nicht immer wieder verbreiten würde....
    Fakt ist das die Herren in Grün, wenn man Ihnen den Gesetzesauszug vorlegt in der Regel das "kann" anders auslegen, zumindest haben die auch keinen Bock auf Schreibkram und klären einen im anderen Fall nur höflich auf....
    Wie gesagt, solange man höflich ist, nicht Minderjährig und alles andere passt, also die Örtlichkeiten nach dem was man mit normalen Menschenverstand beurteilt passen, dann sollte es bei einer mündlichen Verwarnung beleiben...
    Wobei man bedenken muss, wenn die Örtlichkeiten stimmen greift meist der Satz: "Wo kein Kläger - da kein Richter!"
    Das die Örtlichkeiten nicht stimmen wenn Spaziergänger das Schussfeld einsehen können, das sollte jedem klar sein...

    Ich habe Legasthenie, nicht Dyskalkulie..

  • Wenn ich mir deine E-Mail Adresse so ansehe - könnte es sein dass du 15 bist und mit Dingen geschossen hast, die du eigentlich nicht in die Finger kriegen dürftest? ???

    Einmal editiert, zuletzt von NeM (15. September 2007 um 21:33)

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