Gestern habe ich die V0 eines Luftgewehres gemessen welches alt ist und merklich an Leistung verloren hat. Das mache ich auch immer, wenn ich eines bei Egun erstanden habe, oder für Jemanden etwas reparieren soll. Aus dem Grund, das es keine Exportfeder beinhaltet und man sich durch den Besitz unbewußt strafbar macht. Nennt das jetzt Kleinkrämerei, aber da ich meiner WBK entgegensehe (hoffentlich *lol*) möchte ich kein Risiko eingehen.
So nun zur eigentlichen Frage. Sollte ich ein Gewehr z.B. bei Egun erstehen und ich messe da eine Exportfeder, oder eine merkliche Leistungssteigerung bei einem -losen Gewehr etc, was soll man dann machen? Abgeben und das Geld verpusten möchte ich nicht. Während man den Verkäufer kontaktiert um die Sache zu besprechen besitzt man ein illegales Gewehr. Reicht ein Zerlegen? Kann man dann die Teile lagern? DARF man überhaupt ein illegales Gewehr zerlegen? Ich glaube nein.
Ist zwar eine blöde Frage und ich bin nicht in der Situation, aber durch die Suche habe ich das so herausgelesen. Allerdings bin ich nicht zu 100% versichert worden. Aber ich denke, wenn die Feder aus dem System genommen wird, muß man doch auf der richtigen Seite sein. Bei einem Gewehr ohne noch zusätzlich den Lauf runter vom System zur Sicherheit (wenn man das darf s.o.).
Vielen Dank.