Rechtliche Frage bei Luftgewehrkauf über Egun etc.

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 3.893 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2008 um 18:33) ist von Moordruide.

  • Gestern habe ich die V0 eines Luftgewehres gemessen welches alt ist und merklich an Leistung verloren hat. Das mache ich auch immer, wenn ich eines bei Egun erstanden habe, oder für Jemanden etwas reparieren soll. Aus dem Grund, das es keine Exportfeder beinhaltet und man sich durch den Besitz unbewußt strafbar macht. Nennt das jetzt Kleinkrämerei, aber da ich meiner WBK entgegensehe (hoffentlich *lol*) möchte ich kein Risiko eingehen.

    So nun zur eigentlichen Frage. Sollte ich ein Gewehr z.B. bei Egun erstehen und ich messe da eine Exportfeder, oder eine merkliche Leistungssteigerung bei einem :F:-losen Gewehr etc, was soll man dann machen? Abgeben und das Geld verpusten möchte ich nicht. Während man den Verkäufer kontaktiert um die Sache zu besprechen besitzt man ein illegales Gewehr. Reicht ein Zerlegen? Kann man dann die Teile lagern? DARF man überhaupt ein illegales Gewehr zerlegen? Ich glaube nein.
    Ist zwar eine blöde Frage und ich bin nicht in der Situation, aber durch die Suche habe ich das so herausgelesen. Allerdings bin ich nicht zu 100% versichert worden. Aber ich denke, wenn die Feder aus dem System genommen wird, muß man doch auf der richtigen Seite sein. Bei einem Gewehr ohne :F: noch zusätzlich den Lauf runter vom System zur Sicherheit (wenn man das darf s.o.).

    Vielen Dank.

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

    2 Mal editiert, zuletzt von merkur75 (10. August 2008 um 20:27)

  • Bitte nicht falsch verstehen. Die Situation fiel mir nur ein, während ich ein Gewehr entrostet und getestet habe.
    Das Gewehr was ich gemessen habe ist eine Diana 25 mit :F:. Schwiegervater hatte mir die neulich geschenkt. Die stand sehr lange im Keller und sah dementsprechend aus. Die hatte beim Messen durchschnittlich 3,8 Joule.

    Ich kann auch von einem alten Fall berichten,der etwa 7 Jahre zurückliegt, da wurde ein Baikal an einen Bekannten von einem sehr großen Jagd und Waffenbedarfhändler geliefert. MP512 oder MP513 hieß das. Dafür sollte es damals ja keine Exportfeder geben. So wurde auch von Baikal berichtet. Es liegt ja immer eine Feder dabei. Mit beiden Federn wurde im Verein gemessen. Alle beide lagen bei knapp 230m/s. Es war mit :F: geliefert. Der Laden nam es damals zurück und das Geld gab es auch wieder.

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

    4 Mal editiert, zuletzt von merkur75 (10. August 2008 um 20:55)

  • Exportfeder raus aus dem LG, Standardfeder rein, evtl. Geld für die

    Standardfeder vom Verkäufer zurückfordern, und gut ist.

    Wozu willst Du den Lauf noch abmontieren? Und wenn das LG

    original ohne :F: ist, also in der ehm. DDR gebaut oder vor 1970 in der BRD

    zugelassen, dann bist Du so oder so auf der sicheren Seite.

    Gruß Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von disa42 (10. August 2008 um 20:47)

  • Das habe ich also doch richtig beim Lesen verstanden. Gut. Aber rein rechtlich, dürfte man das? Exportfeder rein - Büchsenmacher. Exportfeder raus - selbst erlaubt?

    Darüber bin ich bei unserem Waffengesetz doch etwas verwirrt. Wie gesagt, über die Suche (allerdings im Falle einer Manipulierten SSW) muß man doch illegale erhaltene Waffen abgeben. Das würde mich einfach mal interessieren.

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  • Zitat

    Original von merkur75
    Bitte nicht falsch verstehen. Die Situation fiel mir nur ein, während ich ein Gewehr entrostet und getestet habe.
    Das Gewehr was ich gemessen habe ist eine Diana 25 mit :F:. Schwiegervater hatte mir die neulich geschenkt. Die stand sehr lange im Keller und sah dementsprechend aus. Die hatte beim Messen durchschnittlich 3,8 Joule.

    .

    3,8J ist zu wenig für dieses Gewehr. Das hatte ein gutes Stück mehr, allerdings selbst in der Version vor 1970 hatte es wohl nicht mehr als 7,5J da es ein sog. Jugendluftgewehr war.

    Und um es kurz zu machen:

    Wenn das Gewehr vor 1970 in der BRD in den Handel kam ist es egal welche Energie es hat. Die Sache ist die, man wollte die Leute nicht enteignen, denn damals waren Druckluftwaffen frei unabhängig von der Energie. Die brauchen dann auch kein :F:, gleiches gilt für die Waffen die vor 1991 in der damaligen DDR in den Handel kamen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich habe bei Schneider eine neue Feder und Kolbendichtung gekauft. Es hat nun knapp 5,5 Joule. Das Andere 25er das ich meinem Vater repariert habe, hatte danach etwa 6,5 - 6.7 Joule.
    Ich tippe noch auf eine defekte Laufdichtung, wobei die noch sehr gut aussieht. Schwiegervater hatte das auch immer leicht angeknickt gelagert, damit nicht auf die Dichtung gedrückt wird. Also nur angeknickt, nicht die Feder belastet.

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

    2 Mal editiert, zuletzt von merkur75 (11. August 2008 um 17:38)

  • wenn Du Dir den Federwechsel selbst zutraust, warum denn nicht.

    Was spricht dagegen eine " Expo Feder " durch eine Standardfeder zu
    ersetzen.

    Andersrum ist natürlich ohne entsprechende WBK illegal.

    Exportfedern sind frei erwerblich ab 18 Jahren, der Besitz ist auch nicht

    strafbar, nur eben der Einbau ist ohne die entsprechenden

    Voraussetzungen strafbar.

    Gruß Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Danke, genau das wollte ich hören. Ausbau legal. Einbau ist klar. Das verstehe ich auch. Ich dachte nur unser Waffengesetz schreibt bei einem WBK-pflichtigen Gewehr auch das vor. Das hätte bei unserem Gesetz ja ohne weiteres so sein können. ;)

    Ich gebe zu, ich habe mich mit dieser Problematik früher auch nie so auseinadergesetzt, da ich alles nur Gewehre mit :F: besitze und die mitgelieferte Exportfeder zu meinem Tell 300 eh noch eingepackt im Schrank in der Garage liegt. Da wird die wohl auch das rosten anfangen. *lol*

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

    2 Mal editiert, zuletzt von merkur75 (10. August 2008 um 21:13)

  • Naja, wenn Du es ganz genau nimmst mit den §§:

    In dem Moment, wo Du weisst, das eine Exportfeder drin ist, besitzt Du eine illegale Waffe.

    Der Rückbau auf den Originalzustand darfst Du meiner Meinung nach dann nicht selbst vornehmen.

    Wenn Du die Was-auch-immer-Feder ausbaust um sie mit einer zugekauften Standardfeder zu vergleichen und Dir erst dann bewusst wird, das die eingebaute Feder Oh, No ! war und Du die Standardfeder einbaust..............hast Du ein legale Waffe.

    Andreas

  • Zitat

    Original von gilmore
    Naja, wenn Du es ganz genau nimmst mit den §§:

    In dem Moment, wo Du weisst, das eine Exportfeder drin ist, besitzt Du eine illegale Waffe.

    Nö, die ist schon vorher illegal denn es gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!". Und wenn das Teil mal, aus welchen Gründen auch immer, beschlagnahmt wird bist du dran. Da hilft die Ausrede "Ich wusste davon aber nix" auch nicht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!".

    Das kommt aber darauf an wer die Waffe verkauft hat. Wer ein WBK pflichtiges Gewehr frei verkauft und dieses als :F: gekennzeichnet ist, gilt doch hier auch die sogenannte Produkthaftung.
    Als Käufer einer Ware musst du den Aussagen des Verkäufers doch glauben.
    Strafbar macht sich doch dann der Verkäufer, oder sehe ich das falsch ?

    So sagt es mir mein gesunder Menschenverstand, ......hm.....obwohl Gesetze und gesunder Menschenverstand...???

  • Jein, in dem Fall liegst du falsch. Der Händler ist dran weil er dir unerlaubt eine EWB-pflichtige Waffe verkauft hat und du bist dran weil du unerlaubt eine solche besitzt. Und genau das ist es was das deutsche Waffenrecht so hinterhältig macht, du bist da ganz schnell der Gearsc*te

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Die Tatsache , daß du eine illegale Waffe erworben hast, schützt dich nicht.
    Wenn du also richtig gesetzlich handeln willst, mußt du eine Selbstanzeige machen.
    Du bekommst dafür wahrscheinlich auch mildernde Umstände zugesprochen. aber du bist das Gewehr los, und wirst auch noch bestraft.
    Empfehlung: Schnauze halten, das Gewehr wieder " normgerecht " machen, Exportfeder verkaufen und über den deutschen Gesetzesschwachsinn schimpfen.
    Ach ja, auch die Vorbesitzer werden noch strafrechtlich behandelt.

  • Zitat

    Original von germi
    Jein, in dem Fall liegst du falsch. Der Händler ist dran weil er dir unerlaubt eine EWB-pflichtige Waffe verkauft hat und du bist dran weil du unerlaubt eine solche besitzt. Und genau das ist es was das deutsche Waffenrecht so hinterhältig macht, du bist da ganz schnell der Gearsc*te


    Ich glaube nicht das erf falsch liegt.Wenn ich was zugeschickt bekomme was ich nicht bestellt habe und dies sofort reklamiere,bin ich der Meinung nicht der Besitzer zu sein.

  • Doch, sobald Du bezahlt hast geht die Waffe in deinen Besitz über.
    Selbst wenn dem nicht so wäre, sobald Du die Waffe in der Hand hast übst Du die tatsächliche Gewalt darüber aus.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Was ich nicht bestellt habe kann nicht meins sein.Wenn ich bei einer Firma ein Fahrad bestelle,und die machen einen Fehler und liefern nen Porsche,ist dieser nicht mein Eigentum.

  • Zitat

    Original von Moordruide
    Die Tatsache , daß du eine illegale Waffe erworben hast, schützt dich nicht.
    Wenn du also richtig gesetzlich handeln willst, mußt du eine Selbstanzeige machen.
    Du bekommst dafür wahrscheinlich auch mildernde Umstände zugesprochen. aber du bist das Gewehr los, und wirst auch noch bestraft.
    Empfehlung: Schnauze halten, das Gewehr wieder " normgerecht " machen, Exportfeder verkaufen und über den deutschen Gesetzesschwachsinn schimpfen.
    Ach ja, auch die Vorbesitzer werden noch strafrechtlich behandelt.

    Ganz so einfach ist das nicht....Unwissendheit schützt vor Strafe nicht ist nicht immer zutreffend. Nicht jeder hat gleich nen Chronographen zum messen zuhause. Klar wird im Falle eines gelieferten LG´s was stark über 7,5J ist einbehalten..und es wird erstmal ein Strafverfahren eingeleitet. Da der Käufe raber nicht die Schuld hat wird zu 99% das Verfahren eingestellt, wenn der Besitzer sein OK gibt das die Waffe einbehalten/vernichtet wird! Mal was am Rande..es gab sogar mal LG´s die vom Hersteller mehr als 7,5J hatten... Das LG war eher ein Exote und wird schon lange nicht mehr vertrieben/hergstellt, aber es hatte an die 9 Joule! Soll man da den Hersteller verklagen :laugh: Theorhetisch kann das immer noch passieren...nicht jedes LG wird nach dem Zusammensetzen geprüft, und eine Feder so herzustellen das die immer genau 7,5J leistet ist unmöglich. Wenn mal man ein LG erwischt was 7,8 Joule hat liegt das im Bereich der Toleranz... Verkauft mir jemand ein Auto wo der KAT leer ist, der Motor verändert wurde etc. so liegt die Schuld klar beim Verkäufer... für sowas kann man nicht bestraft werden. Nur muss man erstmal beweisen das man es nicht selber war, und da liegt der Hund begraben. Also normal müsste jeder der ein gebrauchtes LG erwirbt es überprüfen...aber wieviele machen das schon? Viele sind einfach nur Laien die noch nichtmal was von 7,5J gehört haben :confused2:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Man bekommt aber kein anderes Produkt sondern Du hast einen sachmangel am Produkt.
    So oder so, Du übst dann die tatsächliche Gewalt aus.
    Damit bist Du nach dem Gesetz der Besitzer.

    Zitat

    Zitat Wiki
    Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die "tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache" unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache.


    Joachim

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