Ich warte darauf, daß die Bürger aufwachen. Aber die werden erst wieder ganz verwundert in einem anderen Staat aufwachen.
aktuelles zu waffengesetz
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mb250175 -
20. Februar 2008 um 16:39 -
Geschlossen
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Zitat
Original von sunix
Eine SSW ist keine Anscheinswaffe, weil sie definitorisch eine Feuerwaffe IST:Anlage 1 / Abschnitt 1 / Unterabschnitt 1, Ziffern 2.7, 2.8 und 2.9 WaffG.
Ja, SSW sind natürlich als Feuerwaffen eingestuft, was diesen aber führverbotstechnisch nichts gebracht hätte, wenn die Definition für Anscheinswaffen explizit um das Wörtchen "scharfen" vor Schusswaffen (Feuerwaffen) ausgestattet worden wäre. Und diese Formulierung, und damit ein SSW-Führverbot, war zeitweise durchaus im Bereich des Möglichen. Nun ist es ja anders gekommen.
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Ich nehms mit Galgenhumor:
"Tja, wissen Sie Herr Schutzmann, ich hatte ja mal nen Schlagstock, bis die verboten wurden. Nu hab ich den bösen Mann halt ins Gesicht geschossen..."
Und da erwarb ich extra nen ASP, damit er lang hält (von September 07 bis jetzt. Hat sich echt rentiert)
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egal was unsere volkszertreter noch an geistigen ergüssen in sachen feintuning an diesem, auf lügen basierendem gesetz ablassen. sie haben uns am after, da reicht aufwachen allein nicht mehr. das motto kann nur "aufstehen" heissen.
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Doch lieber gelöscht !
Seine Meinung sollte man doch nur in einer Demokratie äussern ?!? -
So, ich habe gerade wieder eine Mail erhalten, diesesmal von der FDP
Neben einer Mail bekam ich dazu auch eine Pressemitteilung welche ich euch mit anhänge
Gruß
ThomasZitatSehr geehrter Herr Kiesswetter,
vielen Dank für Ihr Interesse an der FDP-Position zum Waffenrecht und ihre Anregungen zum Thema. Ich antworte als zuständiger Berichterstatter auch für gegebenenfalls angeschriebene Kollegen in der Fraktion.
In der abschließenden Bundestagsberatung am 22. Februar 2008 war die FDP-Bundestagsfraktion die einzige, die den Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD ablehnte, der von auch der Linksfraktion und den Grünen unterstützt wurde.
Meine Kollegen aus der FDP-Bundestagsfraktion und ich haben die Novelle abgelehnt, weil sie zur Kriminalitätsbekämpfung untauglich ist. Lediglich die Anscheinswaffenregelung kann zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen. Auch die Expertenanhörung im Innenausschuss hat diese FDP-Position bestätigt. Das deutsche Waffenrecht bleibt bürokratisch und unübersichtlich. Legale Waffenbesitzer müssen sich auf weitere Gängelungen einstellen. Doch legale Waffen spielen in der Kriminalitätsstatistik keine Rolle.
Es ist bedauerlich, dass das CDU-geführte Innenministerium ein derart sinnloses Gesetz kurz vor den Wahlen in Hamburg auf den Weg bringt. Der Eindruck drängt sich auf, dass hier Wahlkampf auf Kosten von Jägern, Sportschützen, Waffensammlern - aber auch Sporttauchern oder Forstarbeitern - gemacht werden sollte. An einer sachorientierten Auseinandersetzung lag offensichtlich allen anderen Parteien nichts.
Mehr Sicherheit in Deutschland kann nur über die Kriminalitätsbekämpfung und -prävention erreicht werden. Ein schärferes Waffenrecht bringt keinen Sicherheitsgewinn. Meine Plenarrede vom 22. Februar 2008 lege ich Ihnen zu Ihrer Information bei.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff, MdB
Hartfrid Wolff, MdB
Platz der Republik 1
11011 BerlinTelefon: 030/227-75217
Telefax: 030/227-76217
http://www.hartfrid-wolff.de -
@para: ...den gleichen habe ich eben auch bekommen !
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Dann weiß ich ja, wer meine Stimme bekommt. Entgegen einiger Behauptungen betrifft uns der heuchlerische Sicherheitswahn einiger Politiker ja nicht nur in puncto Waffengesetz, sondern beispielsweise auch in der Abschaffung des Fernmeldegesetzes.
Schade, dass wir derzeit näher am Kommunismus als am Liberalismus sind...
Aber no politics, no cry....
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@PARA:
Den Brief (die Email) habe ich auch eben bekommen (gleich zweimal).Schade, ist zwar nur ein Standard-Brief, weist aber mehr Hirnschmalz und Bodenhaftung auf, als datt Dingen von der Stokar.
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Ja, ich hab die auch heute bekommen....
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...ich auch
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Zitat
Original von Floppyk
Diese Definition ist m.E. falsch. Der Anschein wird definiert - Zitat: "...ob eine Schusswaffe ihrer äußeren Form im Gesamterscheinungbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen..."
Das trifft selbstverständlich auch für die allermeisten SSW zu.
]SSWs sind Feuerwaffen im Sinne des WaffG. Steht in der entsprechenden Anlage drin (Waffen die Kartuschenmunition bla bla)
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Hallo Leute
Ich hab diesen Thread jetzt oben festgengelt und die anderen beiden zu diesen Thema geschlossen. Es ist einfacher wenn man nur in einem Thread die Daten sammelt als daß es jeder 3x schreibt. Ich hoffe ihr habt verständnis für diese Aktion.
Gruß
Thomas -
Hab auch das gleiche vom Wolff bekommen.
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*wegbrech*
Laut dem bild auf der titelseite ist ja mein diestlich geliefertes Einhandmesser jetzt eine verbotene waffe! wenn ich also am wochenende mama meine BW-hose zum waschen mitbring muss ich ja unter allen umständen daran denken, vorher das taschenmesser rauszunemen, weil ich ja ausserhalb meiner Dienstzeit keine waffen tragen darf, innerhalb, oder soweit dienstlich tätig darf ich mit vollautomatischen Sturmgewehren, panzerabwehrwaffen, und in meinem fall sogar mit MARS-Raketenwerfern unterwegs sein!
Hat eine gewisse Ironie, das ganze!
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Das ist doch krank! Ich habe ein ganz böses Gefühl, wenn die Bürger nicht langsam mal aufwachen!
Ich ziehe mein Resumé daraus und werde mich an die Haltung der FDP bei der nächsten Wahl sicher erinnern.Ich habe vor April noch den guten Dollarkurs genutzt! Das ist ja zur Zeit ein Traum da drüben einzukaufen. CRKT fetzt!!!
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Zitat
Original von Drellerbetsch
*wegbrech*Laut dem bild auf der titelseite ist ja mein diestlich geliefertes Einhandmesser jetzt eine verbotene waffe! wenn ich also am wochenende mama meine BW-hose zum waschen mitbring muss ich ja unter allen umständen daran denken, vorher das taschenmesser rauszunemen, weil ich ja ausserhalb meiner Dienstzeit keine waffen tragen darf, innerhalb, oder soweit dienstlich tätig darf ich mit vollautomatischen Sturmgewehren, panzerabwehrwaffen, und in meinem fall sogar mit MARS-Raketenwerfern unterwegs sein!
Hat eine gewisse Ironie, das ganze!
Sowas ähnliches hat meinem Opa mal einem Polizisten an den Kopf geworfen, als die ihm ein altes Diana Mod. 25 Luftgewehr abnehmen wollten. (Dabei ist es aus den frühen 60ern und braucht kein F).
"Im zweiten Weltkrieg hab ich in Frankreich mit der 10,5er die Engländer vom Himmel geholt und jetzt darf ich nicht mal ein Luftgewehr haben." -
Tja,
und mir hat mein Waffen-Sachbearbeiter abgelehnt, Luftgewehre über 7,5 Joule einzutragen, da mein Verband keine Field-Target-Disziplin schießt.
Aber Gewehre mit mehr als 3000 Joule kann ich mir anstandslos anschaffen! -
Zitat
Original von Windbeutel
Tja,
und mir hat mein Waffen-Sachbearbeiter abgelehnt, Luftgewehre über 7,5 Joule einzutragen, da mein Verband keine Field-Target-Disziplin schießt.
Aber Gewehre mit mehr als 3000 Joule kann ich mir anstandslos anschaffen!
Auf der grünen oder gelben WBK?
Auf der Gelben werden alle Waffen eingetragen, die sportlich genutzt werden können und die Waffenart prinzipiell auf gelb eintragungsfähig sind.
Der Bundestat hat ja gerade festgestellt, dass eine Bindung an der Sportordnung des eigenen Verbandes prinzipiell nicht notwendig ist, aber die Waffe in irgendeiner SpoO passen muss. Somit bleibt das bei der bisherigen Regelung. Dem Sportschützen soll durchaus die Möglichkeit gegeben werden, als Gast in einem fremden Verband mit seiner eigenen Waffe zu schießen.
Eine weitere Bindung gibt § 14 auch nicht her.
Somit darf der SpoSchü jede Waffe auf Gelb erwerben, die dort eintragungsfähig ist. Außnahme sind vorherige, aber eingetragene Beschränkungen und Auflagen in der WBK.Anders aber auf der Grünen. Für jeden Waffenerwerb bedarf es einen Voreintrag. Den bekommt der SpoSchü aber nur mit einer Verbandsbescheinigung - der Bedürfsnis. Da diese Verbandsabhängig ist, gibt es diese nur nach der SpoO des eigenen Verbandes.
Vielleicht hat der SB da was verwechselt.
Klargestellt ist aber, dass der SpoSchü 2 Waffen pro Halbjahr erwerben darf, unabhängig der WBK (grün/gelb).
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Also kann ich heute noch ganz normal einen kleinen Waffenschein ohne Probleme beantragen?
Es wird ja schließlich nichts am Gesetz von SSW geändert oder?! -