aktuelles zu waffengesetz

Es gibt 546 Antworten in diesem Thema, welches 88.460 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2008 um 10:12) ist von gilmore.

  • Zitat

    Original von sunix


    Eine SSW ist keine Anscheinswaffe, weil sie definitorisch eine Feuerwaffe IST:

    Anlage 1 / Abschnitt 1 / Unterabschnitt 1, Ziffern 2.7, 2.8 und 2.9 WaffG.

    Ja, SSW sind natürlich als Feuerwaffen eingestuft, was diesen aber führverbotstechnisch nichts gebracht hätte, wenn die Definition für Anscheinswaffen explizit um das Wörtchen "scharfen" vor Schusswaffen (Feuerwaffen) ausgestattet worden wäre. Und diese Formulierung, und damit ein SSW-Führverbot, war zeitweise durchaus im Bereich des Möglichen. Nun ist es ja anders gekommen.

  • Ich nehms mit Galgenhumor:

    "Tja, wissen Sie Herr Schutzmann, ich hatte ja mal nen Schlagstock, bis die verboten wurden. Nu hab ich den bösen Mann halt ins Gesicht geschossen..."


    Und da erwarb ich extra nen ASP, damit er lang hält (von September 07 bis jetzt. Hat sich echt rentiert)

  • egal was unsere volkszertreter noch an geistigen ergüssen in sachen feintuning an diesem, auf lügen basierendem gesetz ablassen. sie haben uns am after, da reicht aufwachen allein nicht mehr. das motto kann nur "aufstehen" heissen.

    Ratet mal was ich am Gürtel habe.....

    LP 300 XT - HW 35 - FWB 300

    Einmal editiert, zuletzt von Krombacher (27. Februar 2008 um 06:53)

  • So, ich habe gerade wieder eine Mail erhalten, diesesmal von der FDP

    Neben einer Mail bekam ich dazu auch eine Pressemitteilung welche ich euch mit anhänge

    Gruß
    Thomas


  • Dann weiß ich ja, wer meine Stimme bekommt. Entgegen einiger Behauptungen betrifft uns der heuchlerische Sicherheitswahn einiger Politiker ja nicht nur in puncto Waffengesetz, sondern beispielsweise auch in der Abschaffung des Fernmeldegesetzes.

    Schade, dass wir derzeit näher am Kommunismus als am Liberalismus sind...

    Aber no politics, no cry....

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • @PARA:
    Den Brief (die Email) habe ich auch eben bekommen (gleich zweimal).

    Schade, ist zwar nur ein Standard-Brief, weist aber mehr Hirnschmalz und Bodenhaftung auf, als datt Dingen von der Stokar.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Diese Definition ist m.E. falsch. Der Anschein wird definiert - Zitat: "...ob eine Schusswaffe ihrer äußeren Form im Gesamterscheinungbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen..."
    Das trifft selbstverständlich auch für die allermeisten SSW zu.
    ]

    SSWs sind Feuerwaffen im Sinne des WaffG. Steht in der entsprechenden Anlage drin (Waffen die Kartuschenmunition bla bla)

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • :laugh: :laugh: :laugh: *wegbrech*

    Laut dem bild auf der titelseite ist ja mein diestlich geliefertes Einhandmesser jetzt eine verbotene waffe! wenn ich also am wochenende mama meine BW-hose zum waschen mitbring muss ich ja unter allen umständen daran denken, vorher das taschenmesser rauszunemen, weil ich ja ausserhalb meiner Dienstzeit keine waffen tragen darf, innerhalb, oder soweit dienstlich tätig darf ich mit vollautomatischen Sturmgewehren, panzerabwehrwaffen, und in meinem fall sogar mit MARS-Raketenwerfern unterwegs sein!

    Hat eine gewisse Ironie, das ganze!

    :laugh: :laugh:

  • Das ist doch krank! Ich habe ein ganz böses Gefühl, wenn die Bürger nicht langsam mal aufwachen!
    Ich ziehe mein Resumé daraus und werde mich an die Haltung der FDP bei der nächsten Wahl sicher erinnern.

    Ich habe vor April noch den guten Dollarkurs genutzt! Das ist ja zur Zeit ein Traum da drüben einzukaufen. :) CRKT fetzt!!! :new11:

    Röhm RG 96 9mm P.A.K. (PTB 699)

    2 Mal editiert, zuletzt von uwedd (27. Februar 2008 um 20:15)

  • Zitat

    Original von Drellerbetsch
    :laugh: :laugh: :laugh: *wegbrech*

    Laut dem bild auf der titelseite ist ja mein diestlich geliefertes Einhandmesser jetzt eine verbotene waffe! wenn ich also am wochenende mama meine BW-hose zum waschen mitbring muss ich ja unter allen umständen daran denken, vorher das taschenmesser rauszunemen, weil ich ja ausserhalb meiner Dienstzeit keine waffen tragen darf, innerhalb, oder soweit dienstlich tätig darf ich mit vollautomatischen Sturmgewehren, panzerabwehrwaffen, und in meinem fall sogar mit MARS-Raketenwerfern unterwegs sein!

    Hat eine gewisse Ironie, das ganze!

    :laugh: :laugh:

    Sowas ähnliches hat meinem Opa mal einem Polizisten an den Kopf geworfen, als die ihm ein altes Diana Mod. 25 Luftgewehr abnehmen wollten. (Dabei ist es aus den frühen 60ern und braucht kein F).
    "Im zweiten Weltkrieg hab ich in Frankreich mit der 10,5er die Engländer vom Himmel geholt und jetzt darf ich nicht mal ein Luftgewehr haben." :laugh:

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

  • Tja,
    und mir hat mein Waffen-Sachbearbeiter abgelehnt, Luftgewehre über 7,5 Joule einzutragen, da mein Verband keine Field-Target-Disziplin schießt. :confused2:
    Aber Gewehre mit mehr als 3000 Joule kann ich mir anstandslos anschaffen! ???

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Original von Windbeutel
    Tja,
    und mir hat mein Waffen-Sachbearbeiter abgelehnt, Luftgewehre über 7,5 Joule einzutragen, da mein Verband keine Field-Target-Disziplin schießt. :confused2:
    Aber Gewehre mit mehr als 3000 Joule kann ich mir anstandslos anschaffen! ???


    Auf der grünen oder gelben WBK?
    Auf der Gelben werden alle Waffen eingetragen, die sportlich genutzt werden können und die Waffenart prinzipiell auf gelb eintragungsfähig sind.
    Der Bundestat hat ja gerade festgestellt, dass eine Bindung an der Sportordnung des eigenen Verbandes prinzipiell nicht notwendig ist, aber die Waffe in irgendeiner SpoO passen muss. Somit bleibt das bei der bisherigen Regelung. Dem Sportschützen soll durchaus die Möglichkeit gegeben werden, als Gast in einem fremden Verband mit seiner eigenen Waffe zu schießen.
    Eine weitere Bindung gibt § 14 auch nicht her.
    Somit darf der SpoSchü jede Waffe auf Gelb erwerben, die dort eintragungsfähig ist. Außnahme sind vorherige, aber eingetragene Beschränkungen und Auflagen in der WBK.

    Anders aber auf der Grünen. Für jeden Waffenerwerb bedarf es einen Voreintrag. Den bekommt der SpoSchü aber nur mit einer Verbandsbescheinigung - der Bedürfsnis. Da diese Verbandsabhängig ist, gibt es diese nur nach der SpoO des eigenen Verbandes.

    Vielleicht hat der SB da was verwechselt.

    Klargestellt ist aber, dass der SpoSchü 2 Waffen pro Halbjahr erwerben darf, unabhängig der WBK (grün/gelb).

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (28. Februar 2008 um 10:46)