Beiträge von nolimitsoldier

    Liebes Forum!

    Nach jahrelanger Abstinenz melde ich mich gleich mal mit einer Anfrage zurück.

    Und zwar möchte ich Skype-Telefonie mittels Headset statt eines Festnetzanschlusses nutzen. Könnt ihr mir ein drahtloses Headset empfehlen? Es soll für Festnetztelefonate nach Brasilien genutzt werden, also von der Qualität soll die ganze Kombination (inkl. Skype) einem Festnetzanschluss in nichts nachstehen. Hat jemand Erfahrungen mit der Soundqualität von Skype bei Festnetztelefonaten dorthin bzw. mit Headsets?

    Danke für die Antworten.

    MfG
    nolimitsoldier

    Zitat

    Nach meinem Dafürhalten würde es durchaus Sinn machen, den fraglichen
    Bolzen mitzunehmen und den Beamten vorzulegen, frei nach dem Motto "
    Besitze ich legal, verwende es aber nicht illegal".

    Es würde Sinn machen, da sie dann keinen Verdacht einer Straftat begründen könnten. Aber die ziehen sich die Hosen auch nicht mit der Kneifzange an und denken, er hat das Teil nur, um es anzukucken. :P

    Guten Tag allerseits!
    Ich möchte mal, nach langer Abwesenheit, ein paar Takte zu dieser WaffVwV loswerden. Diese besagt ja in der Ausführungsvorschrift zu § 14 WaffG, dass regelmäßiges Schießen an 18 Schießterminen pro Jahr mit erlaubnispflichtigen Waffen erfolgen muss. Ich halte diesen Teil der VwV aus mehreren Gründen für nicht mehr beachtenswert:

    1. Sie ist vor der Änderung des WaffG entstanden. Der Gesetzgeber hat bei der Änderung die o.g. Anforderungen nicht in § 14 WaffG übernommen, sondern § 14 wie folgt formuliert: "Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt." Dies rechtfertigt für mich die Annahme, dass insbesondere das Erfordernis, mit erlaubnispflichtigen Waffen zu schießen, vom Gesetzgeber nicht gewollt und somit hinfällig ist. Im Rahmen der Normenhierarchie steht das WaffG höher als eine Verwaltungsvorschrift und verdrängt m.E. die Regelungen aus der (veralteten) WaffVwV.

    2. Das WaffG sagt, der Verband hat zu bescheinigen, dass seit mindestens 12 Monaten regelmäßig Schießsport betrieben wird. Es wird also die Kompetenz an den Verband übertragen. Die VwV sagt, es sollen 18 Trainingseinheiten mit erlaubnispflichtigen Waffen sein. Die VwV hat aber nur Innenwirkung in der Behörde und der Verband ist daran nicht gebunden. Deshalb ist der Verband bei der Ausstellung der Bescheinigung nur an die Regelungen im WaffG gebunden.

    3. Sie ist ein Relikt aus der Zeit der Großen Koalition

    Mir ist bewusst, dass meine Meinung strittig ist. Allerdings ist das Erfordernis, in dieser Zeit ausschließlich mit erlaubnispflichtigen Waffen zu schießen, eine von Waffengegnern gewollte Hürde ("so wenige Waffen wie möglich ins Volk"), die es zu bekämpfen gilt. Diese Regelung ist überflüssig und schädlich, weil sie sowohl Vorderlader- als auch Druckluftwaffen nicht genügen lässt, um ein Bedürfnis zu begründen. Dies ist rational nicht nachvollziehbar.

    Außerdem ist mir bekannt, dass dies auch in der Praxis, sowohl von Behörde als auch vom Verband, nicht wie oben geschildert gehandhabt wird.

    MfG nls

    Nein, das ist immer und in jedem Fall so, dass wenn nach § 74 Absatz 4 StGB in Verbindung mit irgendeinem anderen Gesetz ein Gegenstand eingezogen wird, es keine Entschädigung gibt.
    Siehe Paragraph 74e StGB: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__74e.html

    Wie gesagt: Das gab es noch nie, dass ein rechtskräftig eingezogener Gegenstand für seinen ehemaligen Besitzer eine Entschädigung generierte. In punkto Einziehung hat sich nichts geändert.
    Also bitte nicht gleich marktschreierisch von Enteignung posaunen. Wer auf diesem Rechtsgebiet keine Ahnung hat, wird die ganze Sache nicht durchschauen.


    Lieber hyperdeath,

    das von dir genannte Urteil hat nichts mit Einziehung zu tun. Hier geht es um die Tötung von Hunden. Das ist eine ganz andere Baustelle.

    Zitat

    Vorallem der tolle Trick, man könne entschädigungslos enteignen, wenn eine Gefahr für Rechtsgüter etc. besteht ist der Knaller. Eigentlich ist diese Ausnahme dafür geschaffen, um z.B. einen tollwütigen Hund möglichst schnell enteignen und "entsorgen" zu können, ohne das dessen Besitzer ein Recht auf Entschädigung hat. Also eigentlich für unmittelbare Gefahren. Von Waffen geht aber keine unmittelbare Gefahr aus. Hier wirste nach Strich und Faden vera****t.

    Tut mir Leid, aber das ist totaler Nonsens! Nach dem StGB gibt es Verfall für aus der Tat hervorgebrachte "Beute" und Einziehung für "Tatwerkzeuge". Dies ist alles in den §§ 73ff und 74ff geregelt. Das gibt es schon ewig und nicht wegen irgendwelchen Hunden.

    Über Einziehung und Verfall urteilt aber abschließend der Richter. Die Polizei kann vorsorglich einziehen, aber ob die Voraussetzungen vorliegen, bestimmt der Richter.

    In Kurzform: Bevor eine Waffe eingezogen wird, muss etwas mit ihr passiert sein. Da hat sich aktuell gar nichts geändert. Eine Entschädigung für nach dem StGB eingezogene (!) Gegenstände gab es noch nie!

    Lieber Kentucky,

    es geht um Einziehung der Waffen nach § 74 StGB. Damit eine Waffe nach § 74 Absatz 4 StGB in Verbindung mit § 54 WaffG eingezogen werden kann, muss eine Straftat mit der Waffe begangen worden sein! Dann geht das Eigentum in der Tat an den Staat über. Das ist bereits seit Jahren Gang und Gäbe.
    Die Waffe wird nach dieser Vorschrift als Tatwerkzeug eingezogen.


    Zitat

    Von meinem Auto KANN auch Gefahr für Rechtsgüter ausgehen.

    Und dein Auto KANN ebenso beschlagnahmt werden.

    Zitat

    Ich würde sagen hier hat auch das Amt versagt. Wenn man eine WBK beantragt hat man nachzuweisen, das man auch einen Tresor mit entsprechender Schutzklasse hat. Und die Leute vom Amt können zu Besuch kommen und sich das vor Ort anschauen ob die Waffen korrekt gelagert werden, und das nicht nur bei Beantragung der WBK pro forma, sondern jederzeit! Gerade wenn Verdachtsmomente bestehen das Waffen nicht ordentlich gelagert werden. Das steht seit dem Amoklauf von Erfurt im WaffG....


    Ja, die Behörden können durch regelmäßige spontane Kontrollen über die Aufbewahrung von Waffen (v.a. bei Haushalten mit Kindern) ihren Teil dazu beitragen. Ob das die Polizei oder die Waffenbehörde macht, ist unerheblich. Trotzdem wird das einen Amoklauf in Zukunft nicht unmöglich machen.

    Dazu muss sich in der kranken Gesellschaft etwas ändern. In den 60ern gab es doch auch keine Amokläufe (zumindest nicht als regelmäßig wiederkehrendes Phänomen) und da gab es noch weitaus mehr Waffen im Volk.

    "Waffen in Privathaushalten verbieten..." --> da werden sich die illegal bewaffneten aber freuen. Wie sollte dann außerdem der Artikel 20 IV GG zu realisieren sein (diese Möglichkeit muss theoretisch offen bleiben)? Nicht zuletzt würde uns (allen Deutschen) dadurch wieder ein Stück Freiheit und Lebensfreude genommen werden und das enge Korsett aus Normen würde noch enger werden...

    Tut mir Leid, aber hier gibt es nichts zu relativieren!

    Der Vergleich mit den Motorrädern ist an den Haaren herbeigezogen. Ein zu wilder Motorradfahrer gefährdet in erster Linie sich selbst. Und das nicht bewusst und gewollt, sondern fahrlässig.

    Unsere Gesellschaft ist krank, besonders die Generation des 16-Jährigen (die auch noch meine ist). Früher nannte man sowas Dämonen oder den Teufel...

    Auf jeden Fall wird dieses ungeheuerliche Verbrechen die braven Waffenbesitzer nochmal ein Stück ihrer bescheidenen Freiheit kosten.

    Zitat

    § 8 Versagung der Erlaubnis (SprengG) ... 2.eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen a)die erforderliche Fachkunde nicht nachweist oder b)die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder c)das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat.


    Und ich kenne schon 2 Ausnahmen ;)
    Nach meiner Erfahrung ist der Sprengstoffschein mit dem vollendeten 18ten Lebensjahr zu erwerben, ist jedoch vom Ermessen der Behörde abhängig. Das ist eine sachgerechte Verfahrensweise, wie ich meine.

    Ziemlich viel geballtes Halbwissen vor FloppyK...

    Zitat

    ab 16 SchwarzPulver Wenn die Waffe von einer Person ab 21 Jahren Geladen wird.

    Nix 21! Die Person braucht eine Erlaubnis gemäß § 27 SprengG. Das geht im Regelfall ab 21, in Ausnahmefällen mit 18. Das Entscheidende ist die Erlaubnis, nicht das Alter.

    Zitat

    Was ist so schwer, daß hier zu lesen?

    Was ist so schwer daran, die Worte "das" und "dass" ("daß") an der richtigen Stelle zu benutzen und nicht zu vertauschen?

    Zitat

    Die Sachkundeprüfung darfst du auf jedenfall machen. Erst mit 18 darfst du dann deine WBK beantragen ! Kurzwaffen unter 9mm kannst dann schießen und über 23 Großkaliber Kurzwaffen also alles über 9mm. Bei Langwaffen ist es egal solang es Einzellader sind. Halbautomaten sind wieder so eine spezial sache !

    Und der Beitrag ist Müll, lieber Fredi. Die Altersgrenze 23 Jahre kommt im Waffenrecht nicht vor. "Alles über 9mm ab 23"? Was ist mit einer 7,65 Parabellum? Die ist unter 9mm. Unterliegt aber den selben Bestimmungen wie eine "9mm".
    "Bei Langwaffen egal, solange es Einzellader sind"? Was ist mit einem Einzellader in .223 Remington? Frei ab 18? Quatsch! Auch ab 21 bzw. 25 ohne MPU!
    "Halbautomaten Spezialsache"? Mhm, sehr präzise Aussage....

    KJW ist niemals besser las TM!! Niemals!
    Die beste Airsoft-Pistole, die ich je besessen habe, ist die TM Hi-Capa 5.1! WE ist Müll! Hab den ganzen Kram schon geschossen.

    Ich hab meine Hi-Capa seit mehr als 3 Jahren und das Magazin ist komplett dicht, ich krieg mehr als 60 Schuss raus mit Abbey Predator Ultra OHNE den vom Green Gas bekannten Cool Down (auch bei "Bump Fire")! Die Schusskraft bleibt konstant, die Präzision ist unerreicht.

    Der Plastikschlitten ist kein Manko! Nachdem ich Airsofts mit Metallschlitten geschossen habe, bin ich überzeugt, dass der Plastikschlitten wesentlich besser ist, wenn man mit dem Ding auch schießen will.

    Soviel meine bescheidene Meinung.

    :crazy3:

    Zitat

    Ich z.B. arbeite (noch) Schicht, daher kann ich mal früh und mal auch später am Abend hier im Forum herumgeistern. Und da bin ich nicht der Einzige.

    Also bist du nicht den ganzen Tag online und brauchst dich ergo von meiner Aussage nicht tangiert fühlen.

    Zitat

    Also überlege vorher bevor du irgendeinen Mist schreibst, denn mit solchen Aussagen stellst du dich hier im Forum ganz schnell ins Abseits.

    Wenn ich jetzt sage, dass mich das weniger tangiert, dann werde ich gesperrt, nicht wahr? Aber ich bin ja artig und entschuldige mich hiermit.

    Liebe Vogelspinne, denkst du, unsere Waffengesetze wären liberaler, wenn das Volk darüber zu entscheiden hätte? :laugh:
    Ich könnte dir jetzt von Wahlmüdigkeit bis zum politischen Zick-Zack-Kurs mehrere Argumente gegen deine "schweizerische" Demokratie nennen. Ich bin davon überzeugt, dass viele Nationen genau das Regierungssystem haben, das zu ihnen passt.

    Ja, ich habe einen Beruf. Sonst wäre ich öfter hier.

    Noch etwas: Bevor ihr von staatlicher Spionage und dem Überwachungsstaat schwadroniert, denkt bitte mal darüber nach, welche Daten ihr von euch freiwillig jedem preisgebt. Orwells 1984 hat sich nicht erfüllt - nicht der Staat macht euch zum gläsernen Bürger, sondern die Marktwirtschaft.
    Also schiebt nicht alles dem Staat in die Schuhe.

    Gruß
    nls

    Zitat

    Vielleicht bin ich aber auch nur zu naiv und denke, dass sich ein etwaiges Problem mit einer vernünftigen Erklärung lösen lässt, wenn man gefragt wird "warum haben sie ein Küchenmesser/Brotmesser im Auto liegen"

    Eine Ordnungswidrigkeit muss nicht zwangsläufig geahndet werden, der Polizist hat Ermessensspielraum.

    Zitat

    Schwachsinns-Hypotetik-Thread. oder soll damit Rebellentum demonstriert werden? Übers WaffG ist ja wohl schon alles gesagt worden.

    So ist das. Habt ihr nicht genug zu tun tagsüber oder müsst ihr zwangsläufig über diesen ach-so-bösen Staat und die "Stasi-Methoden" (für die ihr übrigens keine Belege habt) schimpfen? Dann wandert doch aus aus dieser furchtbaren Diktatur!
    Leute, die den ganzen Tag auf co2air.de verbringen, tragen in der Regel ohnehin nicht allzuviel zum Bruttosozialprodukt bei.

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    Solche Gesetze und Verordnungen sind aber völlig normal in Staaten, in denen die Machthaber Angst vorm Volk haben - und das Wort "Demokratie" zur leeren Worthülse degradiert wurde.

    Was ist dein Vorschlag? Direkte Demokratie? Wer hat eigentlich diese dummen, sich dauernd wiederholenden Phrasen in dieses Forum gepflanzt?

    Zitat

    Ich für meinen Teil würde niemals mit ner Automatikpistole auf die Straße gehen! Diese Erfahrung hat mir gereicht. Das wünsche ich niemandem in einer Stress Situation. Man weiß nie, ist es ein Spätzünder oder Blindgänger oder eine Automatik Störung, ich möchte auch keinen Spätzünder im Stress zu schnell aus dem Lager entfernen.

    Das kann einfach an den engen Toleranzen dieser Sportpistole liegen. Wenn Automatik-Pistolen generell unzuverlässig wären, warum rennen unsere Sheriffs und unsere Soldaten nicht mit Revolvern rum? Eine Behördenpistole ist sicherlich zuverlässiger als eine Match-Waffe mit super engen Toleranzen.

    Zur Frage, wo der KWS beantragt wird: Du hast selbst einen Link gepostet, der deine Frage beantwortet:

    Zitat

    In Baden-Württemberg sind für die Durchführung des Waffengesetzes – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die Kreispolizeibehörden zuständig. Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

    Zitat

    Der nette Herr in grün kann mich zwar dazu auffordern, folge leisten muss ich dem aber nicht wenn kein konkreter Verdacht gegen mich vorliegt. Und die Mülltonnen die da zufällig rumstanden reichen nicht.

    Das ist falsch, Kentucky. Der BGH hat bestimmt, dass ein Durchsuchungsbeschluss gegen einen Nichtverdächtigen voraussetzt, dass hinreichend individualisierte und konkretisierte Beweismittel gesucht werden und dass diese der nichtverdächtigen Person vorher bekannt gegeben werden:

    "Wir werden sie jetzt auf Waffen durchsuchen."

    Zitat

    Rein Hypothetisch: Der Entzug des KWS ist doch ein Verwaltungsakt, oder? Hat man dann nicht das Recht des Widerspruchs?

    Das Recht auf Widerspruch und Anfechtungsklage ist gegeben. Nur ist dies ein Sonderfall: Widerspruch hat hier keine aufschiebende Wirkung! Das heißt, dass der Verwaltungsakt erst für nichtig erklärt werden kann, wenn du die Klage für dich entschieden hast. Dies wird nicht passieren, denn wie bereits erwähnt:

    "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen..." sind gegeben. Da braucht man auch keinen extra Bluttest, da die Promillegrenze für das Führen von Schreckschusswaffen im Ermessen der Beamten liegt und nicht per Rechtsnorm geregelt ist.

    Genau, da stimme ich zu. Leider ist Polizist zeitweilig ein undankbarer Job, aus den von pmarinellis genannten Gründen:

    Zitat

    bei uns in einem vorort mit einigen wohnblocks haben polizisten einen araber o.ä. daheim besuchen müssen, nach dem er sieht dass die polizei vor der tür steht, rennt der dann auf einmal weg und spring aus dem balkon und stirbt unten auf dem boden, da 4. stock. die polizei hat ihn noch nicht mal angefasst, aber jeder, wirklich jeder, der dort wohnt maulte über die polizei, wie böse sie doch sei. sogar die eltern waren verwundert, warum er weggerannt ist. es kann doch jetzt nicht sein, dass obwohl die polizei nichts damit zu tun hatte, sie dennoch als schei.. bull.. bezeichnet werden. die meisten sind eh "trittbrettfahrer" und labern alles nach und reden alles schlecht was von der polizei kommt. aber wenn diese primaten hilfe benötigen, sei es ein autounfall, dann können sie die schei.. bull.. anrufen. und das ist nur ein fall von tausenden und ist auch unter der gürtellinie und indiskutabel!

    Man kann manchmal alles richtig machen und trotzdem wird sich an allen Ecken und Enden beschwert..."Scheiß Bullen" etc. Natürlich gibt es schwarze Schafe! Und denen, die ohne Ermächtigung handeln, ist auch gerichtlich nachzugehen.