Erlaubt oder nicht ? darf ich das ?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 4.016 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2007 um 14:24) ist von complete crazy.

  • Hi leute mal eine frage zum kws so ich hab ja mein kws schon länger :huldige: und wollt ma fragen ist es erlaubt meine ssw in einer kneipe zu führen und nochwas ich möchte im dez zu sylvester heim fahren mit der bahn darf ich meine waffe im zug und am bahnhof führen ? bin mir da nicht ganz sicher da es ja heißt auf veranstaltungen demos etc ist es verboten sind aber im grunde ja keine veranstaltungen oder was meint ihr ? :crazy3: noch an die mods hoff das ich im richtigen forum gepostet hab :crazy2:

  • Soweit ich weiß darf man keine Waffen im Bahnhof/Zug führen.
    In der Kneipe/Disco hängt es beim Besitzer oder bei den der da Hausrecht hat ob er sagt "Okay aber laß stecken,ja?!"

    Einmal editiert, zuletzt von Wiking (23. November 2007 um 11:37)

  • Hallo,

    meiner Erfahrung nach ist es kein Problem in Bus und Bahn eine SSW mit KWS zu führen. Wurde bereits am Bahnhof kontrolliert udn das gab keine Probleme. Ist allerdings auch schon 1 Jahr her.

    Bert

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

    Einmal editiert, zuletzt von Bert_Gummer (23. November 2007 um 11:38)

  • ja weil ich muss ja auch zb im kölner bahnhof umsteigen nicht das ich verhaftet werde wegen unerlaubten waffenbesitzes :lol: ich glaub ich lass die waffe dann mal besser im koffer :evil:

  • ..bus/bahn ist kein problem!! in der kneipe nicht auch verboten!!

    nur nicht bei 'öffentlichen veranstaltungen'..d.h. konzerte, fußballstadion usw.

    aber: laß das ding stecken und zeig sie niemand in der kneipe, DASS gibt dann ärger! :new16:

  • also ist es eigentlich erlaubt meinen kaffe in der mitagspause im caffee auch mit ssw zu trinken :huldige: und die fahrt in eine andere stadt mit bahn auch :huldige: danke leutz man weiß ja nie was sie einem noch so alles verbieten :( dacht nur darum lieber fragen bevor das große delämmer kommt :nuts:

  • Zitat

    Original von hoebler
    ..bus/bahn ist kein problem!! in der kneipe nicht auch verboten!!


    Über öffentliche Verkehrsmittel weiß ich nichts, aber Deine generelle Aussage zur Kneipe istz definitiv falsch.
    Dort hat der Kneipenbesitzer das Hausrecht. Wenn ihm das nicht passt und folglich rauskomplimetiert wirst, hast Du Pech gehabt. Über Waffen und Alkohol ist bereits umfassed geschrieben worden.
    Bei öffentlichen Verkehrsmitteln gilt sinngemäß das Gleiche. Es kann nur sein, dass zum Führen von Waffen in den Befördeungsbedingungen der Träger eine Aussage steht.
    In einem anderen Zusammenhang erinnere ich mich dunkel, dass ein Jäger seine Waffe transportieren, aber nicht auf dem Bahngelände und in Zügen führen darf. Ich weiß aber nicht mehr wo ich das gelesen habe.

  • Hallo Bad Boy,


    Hier ein Auszug aus den Beförderungsbedingungen der DB:

    7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausge-
    schlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu be-
    schädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen,
    explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, ra-
    dioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach
    dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen
    Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung auf der Straße und
    mit Eisenbahnen (GGVSE), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförde-
    rung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der
    Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sind für den
    persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt,
    elektronische Aufnahme- und Abspielgeräte, Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelas-
    sen.

    Hier nach wäre es sinnvoller eine SSW nicht in der Bahn zu führen. Ich fahre auch öfters Bahn, habe aber bisher keine Situation erlebt, bei der eine SSW hilfreich gewesen wäre.
    Wenn ich z.B. zum Jahreswechsel nach Hause fahre und SSW´s in der Bahn mitnehmen möchte halte ich es so, daß ich die Waffe im mitgelieferten Hartschalenkoffer transportiere (Magazin entnommen, Schlitten abgenommen).
    Zusätzlich befindet sich dieser kleine Pistolenkoffer in einem abschließbaren stabilen Alukoffer, natürlich ohne Munition.
    Selbst bei einer Kontrolle bist Du so auf der sicheren Seite.

    viele Grüße
    Der Frosch

    Einmal editiert, zuletzt von Der Frosch (23. November 2007 um 12:16)

  • ..hmm, okay..mit dem hausrecht hast du recht! ;)

    aaaber!! ..grundsätzlich ist es NICHT verboten in die kneipe ne ssw mitzunehmen :new16:

    generell gilt halt: vernüftig sein und die ssw net rumzureichen :)) sonst macht der pächter vielleicht wirklich vom hausrecht gebrauch...er muß ja das führen einer ssw in seinem haus nicht dulden!

  • Zitat

    Original von hoebler
    aaaber!! ..grundsätzlich ist es NICHT verboten in die kneipe ne ssw mitzunehmen :new16:
    !


    Es kann keine generelle Genehmigung geben, weil dass das Grundrecht des Hausbesitzers (nicht Eigentümer!) ist. Wenn ihn das nicht gefällt, kann er das ablehnen. Es muss es nicht dulden - Ende. Daher vorher fragen.
    BTW: Wenn wir als Jäger eine Räumlichkeit zum abschließenden Schüsseltreiben anmieten, wird auch gefragt, ob wir unsere Waffen ( in eine uns einsehbare Ecke) ablegen können. Wir dürfen diese ja nicht unbeaufsichtigt in dem Auto lassen. Allerdings wissen die Gastwirte das in diesem Fall auch.

  • Zitat

    Original von BadBoy1910
    Hi leute mal eine frage zum kws so ich hab ja mein kws schon länger :huldige: und wollt ma fragen ist es erlaubt meine ssw in einer kneipe zu führen und nochwas ich möchte im dez zu sylvester heim fahren mit der bahn darf ich meine waffe im zug und am bahnhof führen ? bin mir da nicht ganz sicher da es ja heißt auf veranstaltungen demos etc ist es verboten sind aber im grunde ja keine veranstaltungen oder was meint ihr ? :crazy3: noch an die mods hoff das ich im richtigen forum gepostet hab :crazy2:

    Watt isse ne Öffentlische Veranstaltung?
    Da stellen mer uns janz dumm un sage...

    Zitat

    Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist. Keine öffentlichen Veranstaltungen sind z.B. Feste mit geschlossenen Gesellschaften.


    1. Führen in der Kneipe:
    Eine normale Kneipe (Restaurant, Café, usw.) wird - auch wenn (nahezu) für Jedermann zugänglich - nicht als öffentliche Veranstaltung betrachtet. So gesehen dürftest Du Deine SSW mitnehmen.
    ABER... in der Kneipe gilt das Hausrecht des Eigentümers/ Pächters. Wenn der nicht möchte, dass Du Deine Waffensammlung dorthin mitnimmst, musst Du das akzeptieren
    (so wie Du von Deinen Gästen daheim verlangen kannst, dass sie die Schuhe ausziehen).


    2. Führen im Zug/ Öffentlichen Verkehrsmitteln
    Auch bei der Bahn gilt das Hausrecht und das schließt Schusswaffen aus:

    Hatten wir auch schon mehr als einmal durchgekaut.
    PAK im Zug der DB
    Nightstalker-Mitnahme in der Bahn?
    auch gut:
    Was ist eine öffentliche Veranstaltung ? oder Wo darf ich keine SSW führen ?


    Gruß,
    Bolle

  • Da stellt sich mir eine Fräge.

    Wenn ich mit KWS meine SSW mit in die Kneipe oder woanders hin mitnehme, der Inhaber des Hausrechts mir dieses aber verbietet, was ist das dann?

    Kein illegales Führen sicherlich.

    Hausfriedensbruch?

  • Zitat

    um allem aus dem weg zu gehen tuts doch auch eine Deko-Waffe.


    Juhuu, Silvester knallen wir mit einer Dekowaffe. Das geht doch gar nicht.
    Tach erst mal hier im Forum, ich lese schon bisel mit und wollte mal was dazu sagen.

  • Wenn du dich mit deiner Waffe dann nicht entfernst, dürfte der Hausfriedensbruch erfüllt sein.

    Das Hausrecht zieht immer, wenn es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Allerdings muß der Hausherr erstmal wissen, daß man eine Waffe mit sich führt. Solange ich meine Waffe verdeckt trage, gibt es auch kein Hausverbot. Und beim Betreten einer Örtlichkeit muß ich nicht Bescheid sagen, daß ich eine Waffe dabei habe, oder? ;)

  • Frosch:

    Danach wären auch Handy, MP3-Player usw. bei der Bahn verboten, denn die fallen unter den Punkt "geeignet um andere Fahrgäste zu belästigen". Das Ganze dient zur rechtlichen Absicherung der Bahn, wenn was passiert kann man dann nämlich sagen dass es eigentlich nicht erlaubt war das mitzunehmen.

    Und das gilt auch für andere Belange z.B. sind Feuerwaffen vom Transport bei DHL ausgeschlossen, und die Versicherung von Paketen bei Verlust greift z.B. nicht wenn eine Uhr drin war, denn Uhren sind bei DHL von der Versicherung ausgeschlossen....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Frosch:

    Danach wären auch Handy, MP3-Player usw. bei der Bahn verboten, denn die fallen unter den Punkt "geeignet um andere Fahrgäste zu belästigen". Das Ganze dient zur rechtlichen Absicherung der Bahn, wenn was passiert kann man dann nämlich sagen dass es eigentlich nicht erlaubt war das mitzunehmen.

    Und das gilt auch für andere Belange z.B. sind Feuerwaffen vom Transport bei DHL ausgeschlossen, und die Versicherung von Paketen bei Verlust greift z.B. nicht wenn eine Uhr drin war, denn Uhren sind bei DHL von der Versicherung ausgeschlossen....

    Zitat

    Original von Vogelspinne
    Das Hausrecht zieht immer, wenn es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Allerdings muß der Hausherr erstmal wissen, daß man eine Waffe mit sich führt. Solange ich meine Waffe verdeckt trage, gibt es auch kein Hausverbot. Und beim Betreten einer Örtlichkeit muß ich nicht Bescheid sagen, daß ich eine Waffe dabei habe, oder?

    Es wäre nicht das erste Mal, dass die Polizei wegen einer derartigen Sache
    in einem Zug zum Einsatz kommt. Ein Reisender bemerkt das Tragen der
    Waffe und verständigt die Polizei. Seit dem 11. September sind die
    Verkehrsunternehmen und Sicherheitsbehörden sehr sensibel. Wegen
    Einkaufstüten, Koffern oder Schultaschen die versehentlich stehen
    gelassen worden sind, wurden schon ganze Bahnhöfe evakuiert.
    Ich möchte mich nicht mit den Schadenersatzforderungen befassen.

  • Was willst du in der Kneipe mit einer Waffe? Waffen und Alk gehören nicht zusammen, wenn du was getrunken hast und dann am Bahnhof konrolliert wirst gibts eh ärger, egal ob du nen KWS hast oder nicht.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"