Ich mach hier mal einen neuen Thread auf, da es in dem alten sonst nur unübersichtlich wird.
Fragestellung ist also "Was ist eine öffentliche Veranstaltung ?" oder "Wo darf ich keine SSW führen ?"
Im § 42 WaffG steht:
Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
Die Frage, welche es zu klären gilt wäre also zunächst einmal wie das Wörtchen "öffentlich" auszulegen wäre.
Meine Fallgruppen für ein Mitführen sind folgende Konstellationen:
Kneipe (max 20 Leute)
Restaurant
Großraumdiskothek
Kino
Schwimmbad