Beiträge von Bachforelle

    Das sind immerhin 29 Stunden Schlaf. Das müsste doch reichen, oder? :))

    Walter

    Zitat

    Original von germi
    Frosch:

    Danach wären auch Handy, MP3-Player usw. bei der Bahn verboten, denn die fallen unter den Punkt "geeignet um andere Fahrgäste zu belästigen". Das Ganze dient zur rechtlichen Absicherung der Bahn, wenn was passiert kann man dann nämlich sagen dass es eigentlich nicht erlaubt war das mitzunehmen.

    Und das gilt auch für andere Belange z.B. sind Feuerwaffen vom Transport bei DHL ausgeschlossen, und die Versicherung von Paketen bei Verlust greift z.B. nicht wenn eine Uhr drin war, denn Uhren sind bei DHL von der Versicherung ausgeschlossen....

    Zitat

    Original von Vogelspinne
    Das Hausrecht zieht immer, wenn es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Allerdings muß der Hausherr erstmal wissen, daß man eine Waffe mit sich führt. Solange ich meine Waffe verdeckt trage, gibt es auch kein Hausverbot. Und beim Betreten einer Örtlichkeit muß ich nicht Bescheid sagen, daß ich eine Waffe dabei habe, oder?

    Es wäre nicht das erste Mal, dass die Polizei wegen einer derartigen Sache
    in einem Zug zum Einsatz kommt. Ein Reisender bemerkt das Tragen der
    Waffe und verständigt die Polizei. Seit dem 11. September sind die
    Verkehrsunternehmen und Sicherheitsbehörden sehr sensibel. Wegen
    Einkaufstüten, Koffern oder Schultaschen die versehentlich stehen
    gelassen worden sind, wurden schon ganze Bahnhöfe evakuiert.
    Ich möchte mich nicht mit den Schadenersatzforderungen befassen.

    Zitat

    Original von XXL
    Ich vor kurzem einiges aus Hongkong bestellt.
    Reddot, Montage und Schiessbrille. Geing alles glatt.
    Per Paypal gezahlt und ca 3 Wochen später wars da.

    Ja, wie schon oben gesagt:
    95% der Sendungen kommen durch, der Rest wird als Stichproben dem
    Zoll übegeben und dort überprüft.
    Wenn nicht gegen Gesetze/Verordnungen verstoßen wird ist das auch kein
    Hinderungsgrund für einen Kauf.
    Man sollte sich aber die Risiken und evtl. Kosten deutlich machen und vor dem Kauf
    Erkundigungen einziehen.

    Walter

    Zitat

    Original von steinadler
    Mittlerweile ist es fast unmöglich geworden, bei eGun ein Schnäppchen zu machen.
    Die Preise sind teilweise höher, als die in den bekannten Online Shops.

    Das ist auch in der Bucht so. Das Meiste wird zu den üblichen Ladenpreisen, oft auch noch darüber angeboten. Wird mal ein Schnäppchen
    angeboten steigern die Leute bis weit über den Marktpreis.

    Ich habe zwei mal in Honkong bestellt. Meine Erfahrung:

    Die erste Sendung wurde auf Antrag der Fa. Dell vom Zoll sichergestellt.
    Verdacht auf Plagiat. Nach Prüfung durch den Zoll wurde der Accu an mich
    ausgehändigt. Auf dem Teil stand: für Dell .... und damit war es keine
    Fälschung. Durch die Fahrt- und Telefonkosten hätte ich das Teil auch in
    Deutschland kaufen können.
    Die zweite Sendung (keine Waffe) wurde aufgrund einer gesetzlichen
    Bestimmung beschlagnahmt und an den Absender zurückgesandt. Zur
    Wahl stand noch die Vernichtung durch den Zoll. Die Ware durfte gem.
    Gesetz nur von einem in der EU zugelassenen Händler und nicht von mir
    direkt importiert werden. Die Ware war schon bezahlt. Es war sehr mühsam
    wieder an mein Geld zu kommen.
    Über Kosten kann ich keine Aussage treffen.
    Ich rate beim Zoll vor dem Kauf Erkundigungen einzuholen.

    Edit: Laut Auskunft der Post werden Stichproben der Sendungen aus
    Hongkong routinemäßig an den Zoll geschickt und dort geprüft.

    Gruß
    Walter

    Zitat

    Original von Doly
    .
    .
    Wenn jemand andere "explodierende" Ziele hat, darf er das gerne auch hier posten wie er die herstellt, aber ich dachte mir, daß es mit Kerzenwachs wahrscheinlich am einfachsten ist und diese keine allzugroße Sauerei machen.

    Gruß Doly

    Weiches Wachs und explodierendes Ziel ist ein Widerspruch in sich.

    Geeigneter ist ein sprödes Material wie z.B. Gips.
    Es läst sich auch einfacher verarbeiten. Allerdings sind die Reste
    nicht mehr verwertbar. Der Aufwand mit dem Wachs wäre mir zu hoch.

    Gruß

    Bachforelle

    Zitat

    Original von DGK
    [QUOTE]gehe abends weg etc.In all den Jahren bin ich dabei nicht mal Ansatzweise in eine Situation geraten der das führen einer Waffe rechtfertigen würde

    Aber trotzdem kann es dir morgen schon passieren, das du trotzdem in eine schlechte/gefährliche Situation geraten kannst -
    [quote]

    Ich könnte auch von der Treppe fallen. Gehe ich deshalb nicht mehr
    aus dem Haus?
    Ich kann nicht alle Unbillen, die mich treffen könnten, vermeiden. Das
    Leben ist nunmal ein Risiko an sich. Ich habe mehr als 50 Jahre keine Waffe
    benötigt. Warum sollte ich so ein Teil ständig mit mir herumschleppen?
    Das ist in meinen Augen völlig unsinnig.

    Zitat

    Original von Hundefänger
    nene so isses nicht :lol:

    ich bin aber noch auf meine Eltern angewiesen da ich kein eigenes Auto habe und ab und zu mal zum Wäschewaschen nach Hause fahre ( am Wochenende).

    Sie sagen ja wenn ich in den Schützenverein geh ist es in Ordnung.
    Also schlage ich 2 Fliegen mit einer Klappe wenn ich mich im Schützenverein anmelde
    und dabei gleichmal nen bisschen ins KK schießen reinschnuppere :new11:

    Na, dann ist ja alles wieder gut und die ganze Aufregung war für die Katz.

    Zitat

    Original von FFox
    .
    .

    Guckmal, das Thema mit den Bienchen und den Blümchen wird seit menschengedenken zigmiriodenmegatausendfach immer wieder besprochen!

    Und verliert nie an Aktualität ! : :new11::

    Nun, das ist ja auch etwas sinnvolles im Gegensatz zu den bis zum Erbrechen geführten Diskussionen um SV mit SSW.
    Ohne Bienchen und Blümchen gäbe es kein Leben.
    Wer glaubt ohne SSW nicht aus dem Haus gehen zu können soll es tun!
    ich halte es für völligen Unsinn. Es vermittelt nur das Gefühl einer
    Sicherheit, die nicht vorhanden ist.

    Zitat

    Original von Gr@uer
    Schieß doch einfach mal bissl rum, wenn die Grünen dann vor der tür stehen kannst die ja fragen, stellst dich dann einfach dumm und sagst dass du gedacht hast es wär dein garten und du dürftest das, kriegst ne kleine verwarnung und die ziehen ab.

    Bei Deinen Interessen steht: freie Waffen und Alkohol.
    Hatte das evtl. Auswirkung auf Dein obiges Geschreibsel?

    Nachdem hier überwiegend Hypothesen geäußert werden und die
    (wenigen) tatsächlichen Vorkommnisse drastisch ausgeschmückt
    dargestellt werden nehme ich an, dass es sich lediglich um ein
    Randproblem handelt. Wenn ich die Anzahl der User in diesem Forum zu
    der Anzahl der geschilderten Angriffe durch Tiere in Relation setze stelle ich
    fest: es lohnt sich nicht ernsthaft darüber nachzudenken.
    Aber ich muss zugeben, es ist recht amüsant hier mitzulesen.
    Fast so unterhaltsam wie ein Stammtisch am Sonntagmorgen nach der
    Kirche.

    Zitat

    Original von DocArnie
    .
    .
    Die Frage ist für mich jetzt nur ob eine SSW von der Wirkung her ihren Dienst tut oder nicht. Was interessiert es mich, wie ich nachher angesehen werde? Wenigstens habe ich dann noch den Luxus mir darüber Gedanken zu machen.

    Ich bedanke mich für die bisherigen Erfahrungsberichte.

    Gut ausgebildete Hunde sind "schussfest", d.h. an das Knallgeräusch
    gewöhnt.

    Ich würde es bleiben lassen.
    Für den Nichtjuristen sind die Regelungen nicht überschaubar und die
    Folgen nicht abschätzbar.

    Verschiedene Gesetze des Bundes, der Länder und Polizeiverordnungen
    enthalten Regelungen, die das Verbieten. Dabei muss nicht ausdrücklich
    auf das Schießen mit einer SSW eingegangen werden.

    Das Waldgesetzt des Bundes z.B. (es gibt noch die der Länder):
    Ordnungswidrigkeiten
    (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    .
    .
    2. entgegen § 37 Abs. 1 im Wald die Erholung anderer Waldbesucher
    beeinträchtigt, insbesondere durch ungebührlichen Lärm, wie Schreien,
    Gröhlen, Mißbrauch von Musikinstrumenten oder Musikapparaten,
    .
    .(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro, in
    besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro, geahndet werden.

    Im Naurschutzgesetz z.B. ist die Störung der Tiere durch Annäherung,
    Filmaufnahmen, Lärm..... verboten.

    Meine persönliche Meinung dazu:
    Ich bewundere die Technik der Waffen, aber mir schwillt der Kamm, wenn
    ich solche Fragen lese. Der Naturschutz sollte respektiert werden.
    Diese Reservate dienen dem Schutz bedrohter Tier und Pflanzenarten und
    ich halte mich gern zur Regeneration in der Natur auf. Da will ich keine
    Musik oder sonstigen Lärm um mich haben.
    Also, wenn Du schießen willst, dann geh in den Keller.

    Zitat

    Original von Dicke_Bertha
    Ich hatte mal eine HW45 und habe (logischerweise) auch damit geschossen.
    Zur Zeit habe ich eine Diana LP5 Magnum die im Prellschlag ähnlich ist wie die HW45.

    Wenn ich das vergleiche mit dem Rückschlag meiner Desert Eagle ist das nur ein lauer Pfurz dagegen.

    Vielleicht kann man das mit einer KK Pistole vergleichen , nur ist das bei KK ein Rückschlag , bei der HW45 ist das ein Prellschlag und fühlt sich anders an.

    Das stimmt so nicht.

    Da bei der HW 45 der Kolben anders eingebaut ist, wirkt er nach hinten.
    Der Prellschlag geht nach vorn.

    Bachforelle


    Für den Regionalverkehr gilt folgende Regelung:

    Zitat aus den Beförderungsbedingungen der Bahn
    1.2 Produktklassen
    .
    .
    (ii) für den Nahverkehr
    • Produktklasse C: InterRegioExpress (IRE), RegionalExpress (RE), RegionalBahn (RB) und S-Bahn (S).
    1.3 Ausnahmen
    Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C,
    die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer
    Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs stattfinden
    ; für diese ist
    der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.
    Für andere als die in Nr. 1.2 genannten Züge gelten besondere
    Beförderungsbedingungen.
    Zitat Ende

    Es gibt also keine generelle, bundesweite Regelung für den
    Regionalverkehr. Es muss sich jeder selbst erkundigen, ob er nun die SSW
    mitnehmen darf oder nicht.
    Das dürfte oft nicht leicht sein. Wer weiß schon, ob er sich überhaupt
    und wenn ja, in welchem Verkehrsverbund er sich gerade bewegt und
    ob die Fahrt ausschließlich auf Strecken des jeweiligen Verbundes
    stattfindet.

    Im Münchner Verkehrsverbund gilt:
    A. Gemeinsame Beförderungsbedingungen
    .
    .
    (2) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des
    Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung
    ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind
    insbesondere ausgeschlossen
    1. Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer
    berauschender Mittel stehen,
    2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,
    3. Personen mit geladenen Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum
    Führen von Schusswaffen berechtigt sind.

    Bachforelle