Ist evtl. ähnlich oder sogar gleich.
Beiträge von Bachforelle
-
-
Zitat
Original von 5-atü
Morgens, 06:30 Uhr
Der Wecker piepst unaufhörlich.
Ich kämpfe gegen meinen Schweinehund, liegenbleiben zu wollen. Raus aus der Kiste!
Mit halbgeschlossenen Augen tapere ich in die Küche und braue mir einen Kaffee XXL (was für acht Tassen reicht, muss in meinen Becher rein).
Zurück, Rechner anstellen. Kurz auf Toilette, Zähne putzen.
Man! wäre ich doch gestern nicht erst um halb zwei ins Bett gegangen!
.
.Das sind immerhin 29 Stunden Schlaf. Das müsste doch reichen, oder?
Walter
-
Zitat
Original von germi
Frosch:Danach wären auch Handy, MP3-Player usw. bei der Bahn verboten, denn die fallen unter den Punkt "geeignet um andere Fahrgäste zu belästigen". Das Ganze dient zur rechtlichen Absicherung der Bahn, wenn was passiert kann man dann nämlich sagen dass es eigentlich nicht erlaubt war das mitzunehmen.
Und das gilt auch für andere Belange z.B. sind Feuerwaffen vom Transport bei DHL ausgeschlossen, und die Versicherung von Paketen bei Verlust greift z.B. nicht wenn eine Uhr drin war, denn Uhren sind bei DHL von der Versicherung ausgeschlossen....
ZitatOriginal von Vogelspinne
Das Hausrecht zieht immer, wenn es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Allerdings muß der Hausherr erstmal wissen, daß man eine Waffe mit sich führt. Solange ich meine Waffe verdeckt trage, gibt es auch kein Hausverbot. Und beim Betreten einer Örtlichkeit muß ich nicht Bescheid sagen, daß ich eine Waffe dabei habe, oder?Es wäre nicht das erste Mal, dass die Polizei wegen einer derartigen Sache
in einem Zug zum Einsatz kommt. Ein Reisender bemerkt das Tragen der
Waffe und verständigt die Polizei. Seit dem 11. September sind die
Verkehrsunternehmen und Sicherheitsbehörden sehr sensibel. Wegen
Einkaufstüten, Koffern oder Schultaschen die versehentlich stehen
gelassen worden sind, wurden schon ganze Bahnhöfe evakuiert.
Ich möchte mich nicht mit den Schadenersatzforderungen befassen. -
Zitat
Original von XXL
Ich vor kurzem einiges aus Hongkong bestellt.
Reddot, Montage und Schiessbrille. Geing alles glatt.
Per Paypal gezahlt und ca 3 Wochen später wars da.Ja, wie schon oben gesagt:
95% der Sendungen kommen durch, der Rest wird als Stichproben dem
Zoll übegeben und dort überprüft.
Wenn nicht gegen Gesetze/Verordnungen verstoßen wird ist das auch kein
Hinderungsgrund für einen Kauf.
Man sollte sich aber die Risiken und evtl. Kosten deutlich machen und vor dem Kauf
Erkundigungen einziehen.Walter
-
Zitat
Original von steinadler
Mittlerweile ist es fast unmöglich geworden, bei eGun ein Schnäppchen zu machen.
Die Preise sind teilweise höher, als die in den bekannten Online Shops.Das ist auch in der Bucht so. Das Meiste wird zu den üblichen Ladenpreisen, oft auch noch darüber angeboten. Wird mal ein Schnäppchen
angeboten steigern die Leute bis weit über den Marktpreis. -
Ich habe zwei mal in Honkong bestellt. Meine Erfahrung:
Die erste Sendung wurde auf Antrag der Fa. Dell vom Zoll sichergestellt.
Verdacht auf Plagiat. Nach Prüfung durch den Zoll wurde der Accu an mich
ausgehändigt. Auf dem Teil stand: für Dell .... und damit war es keine
Fälschung. Durch die Fahrt- und Telefonkosten hätte ich das Teil auch in
Deutschland kaufen können.
Die zweite Sendung (keine Waffe) wurde aufgrund einer gesetzlichen
Bestimmung beschlagnahmt und an den Absender zurückgesandt. Zur
Wahl stand noch die Vernichtung durch den Zoll. Die Ware durfte gem.
Gesetz nur von einem in der EU zugelassenen Händler und nicht von mir
direkt importiert werden. Die Ware war schon bezahlt. Es war sehr mühsam
wieder an mein Geld zu kommen.
Über Kosten kann ich keine Aussage treffen.
Ich rate beim Zoll vor dem Kauf Erkundigungen einzuholen.Edit: Laut Auskunft der Post werden Stichproben der Sendungen aus
Hongkong routinemäßig an den Zoll geschickt und dort geprüft.Gruß
Walter -
-
Zitat
Original von Doly
.
.
Wenn jemand andere "explodierende" Ziele hat, darf er das gerne auch hier posten wie er die herstellt, aber ich dachte mir, daß es mit Kerzenwachs wahrscheinlich am einfachsten ist und diese keine allzugroße Sauerei machen.Gruß Doly
Weiches Wachs und explodierendes Ziel ist ein Widerspruch in sich.
Geeigneter ist ein sprödes Material wie z.B. Gips.
Es läst sich auch einfacher verarbeiten. Allerdings sind die Reste
nicht mehr verwertbar. Der Aufwand mit dem Wachs wäre mir zu hoch.Gruß
Bachforelle
-
Zitat
Original von DGK
[QUOTE]gehe abends weg etc.In all den Jahren bin ich dabei nicht mal Ansatzweise in eine Situation geraten der das führen einer Waffe rechtfertigen würdeAber trotzdem kann es dir morgen schon passieren, das du trotzdem in eine schlechte/gefährliche Situation geraten kannst -
[quote]Ich könnte auch von der Treppe fallen. Gehe ich deshalb nicht mehr
aus dem Haus?
Ich kann nicht alle Unbillen, die mich treffen könnten, vermeiden. Das
Leben ist nunmal ein Risiko an sich. Ich habe mehr als 50 Jahre keine Waffe
benötigt. Warum sollte ich so ein Teil ständig mit mir herumschleppen?
Das ist in meinen Augen völlig unsinnig. -
Zitat
Original von Hundefänger
nene so isses nichtich bin aber noch auf meine Eltern angewiesen da ich kein eigenes Auto habe und ab und zu mal zum Wäschewaschen nach Hause fahre ( am Wochenende).
Sie sagen ja wenn ich in den Schützenverein geh ist es in Ordnung.
Also schlage ich 2 Fliegen mit einer Klappe wenn ich mich im Schützenverein anmelde
und dabei gleichmal nen bisschen ins KK schießen reinschnuppereNa, dann ist ja alles wieder gut und die ganze Aufregung war für die Katz.
-
Zitat
Original von FFox
.
.Guckmal, das Thema mit den Bienchen und den Blümchen wird seit menschengedenken zigmiriodenmegatausendfach immer wieder besprochen!
Und verliert nie an Aktualität ! : :
Nun, das ist ja auch etwas sinnvolles im Gegensatz zu den bis zum Erbrechen geführten Diskussionen um SV mit SSW.
Ohne Bienchen und Blümchen gäbe es kein Leben.
Wer glaubt ohne SSW nicht aus dem Haus gehen zu können soll es tun!
ich halte es für völligen Unsinn. Es vermittelt nur das Gefühl einer
Sicherheit, die nicht vorhanden ist. -
Zitat
Original von Gr@uer
Schieß doch einfach mal bissl rum, wenn die Grünen dann vor der tür stehen kannst die ja fragen, stellst dich dann einfach dumm und sagst dass du gedacht hast es wär dein garten und du dürftest das, kriegst ne kleine verwarnung und die ziehen ab.Bei Deinen Interessen steht: freie Waffen und Alkohol.
Hatte das evtl. Auswirkung auf Dein obiges Geschreibsel? -
Nachdem hier überwiegend Hypothesen geäußert werden und die
(wenigen) tatsächlichen Vorkommnisse drastisch ausgeschmückt
dargestellt werden nehme ich an, dass es sich lediglich um ein
Randproblem handelt. Wenn ich die Anzahl der User in diesem Forum zu
der Anzahl der geschilderten Angriffe durch Tiere in Relation setze stelle ich
fest: es lohnt sich nicht ernsthaft darüber nachzudenken.
Aber ich muss zugeben, es ist recht amüsant hier mitzulesen.
Fast so unterhaltsam wie ein Stammtisch am Sonntagmorgen nach der
Kirche. -
Zitat
Original von DocArnie
.
.
Die Frage ist für mich jetzt nur ob eine SSW von der Wirkung her ihren Dienst tut oder nicht. Was interessiert es mich, wie ich nachher angesehen werde? Wenigstens habe ich dann noch den Luxus mir darüber Gedanken zu machen.Ich bedanke mich für die bisherigen Erfahrungsberichte.
Gut ausgebildete Hunde sind "schussfest", d.h. an das Knallgeräusch
gewöhnt. -
Zitat
Original von mr.niceguy
.
.
Vielleicht hattest/hast du ein Parfüm oder Deo dran auf das manche Tiere aggressiv reagieren?Ballistol?
-
Ich würde es bleiben lassen.
Für den Nichtjuristen sind die Regelungen nicht überschaubar und die
Folgen nicht abschätzbar.Verschiedene Gesetze des Bundes, der Länder und Polizeiverordnungen
enthalten Regelungen, die das Verbieten. Dabei muss nicht ausdrücklich
auf das Schießen mit einer SSW eingegangen werden.Das Waldgesetzt des Bundes z.B. (es gibt noch die der Länder):
Ordnungswidrigkeiten
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
.
.
2. entgegen § 37 Abs. 1 im Wald die Erholung anderer Waldbesucher
beeinträchtigt, insbesondere durch ungebührlichen Lärm, wie Schreien,
Gröhlen, Mißbrauch von Musikinstrumenten oder Musikapparaten,
.
.(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro, in
besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro, geahndet werden.Im Naurschutzgesetz z.B. ist die Störung der Tiere durch Annäherung,
Filmaufnahmen, Lärm..... verboten.Meine persönliche Meinung dazu:
Ich bewundere die Technik der Waffen, aber mir schwillt der Kamm, wenn
ich solche Fragen lese. Der Naturschutz sollte respektiert werden.
Diese Reservate dienen dem Schutz bedrohter Tier und Pflanzenarten und
ich halte mich gern zur Regeneration in der Natur auf. Da will ich keine
Musik oder sonstigen Lärm um mich haben.
Also, wenn Du schießen willst, dann geh in den Keller. -
Es ist ja auch etwas viel vom Hersteller zu verlangen sein Markenzeichen vom eigenen Produkt zu entfernen.
-
Was soll man dazu noch sagen......
-
Zitat
Original von Dicke_Bertha
Ich hatte mal eine HW45 und habe (logischerweise) auch damit geschossen.
Zur Zeit habe ich eine Diana LP5 Magnum die im Prellschlag ähnlich ist wie die HW45.Wenn ich das vergleiche mit dem Rückschlag meiner Desert Eagle ist das nur ein lauer Pfurz dagegen.
Vielleicht kann man das mit einer KK Pistole vergleichen , nur ist das bei KK ein Rückschlag , bei der HW45 ist das ein Prellschlag und fühlt sich anders an.
Das stimmt so nicht.
Da bei der HW 45 der Kolben anders eingebaut ist, wirkt er nach hinten.
Der Prellschlag geht nach vorn.Bachforelle
-
Zitat
Original von Jermaine25Bln
Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), wozu auch der Regionalverkehr der Bahn in dieser Region gehört, ist das in den allg. Beförderungsbedingungen - praxistauglich - so geregelt:§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die
Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese
Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen
[...]
3. Personen mit geladenen Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von
Schusswaffen berechtigt sind.Von daher dürfte sich die wenig praxistaugliche Lösung in den Beförderungsbedingungen der Bahn ohnehin nur dann als relevant zeigen, wenn der Fernverkehr genutzt wird, da sich die Regionalverkehre stets nach den Beförderungsbedingungen der zuständigen regionalen Verkehrsverbünde richten.
.
.Für den Regionalverkehr gilt folgende Regelung:
Zitat aus den Beförderungsbedingungen der Bahn
1.2 Produktklassen
.
.
(ii) für den Nahverkehr
• Produktklasse C: InterRegioExpress (IRE), RegionalExpress (RE), RegionalBahn (RB) und S-Bahn (S).
1.3 Ausnahmen
Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C,
die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer
Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs stattfinden; für diese ist
der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.
Für andere als die in Nr. 1.2 genannten Züge gelten besondere
Beförderungsbedingungen.
Zitat EndeEs gibt also keine generelle, bundesweite Regelung für den
Regionalverkehr. Es muss sich jeder selbst erkundigen, ob er nun die SSW
mitnehmen darf oder nicht.
Das dürfte oft nicht leicht sein. Wer weiß schon, ob er sich überhaupt
und wenn ja, in welchem Verkehrsverbund er sich gerade bewegt und
ob die Fahrt ausschließlich auf Strecken des jeweiligen Verbundes
stattfindet.Im Münchner Verkehrsverbund gilt:
A. Gemeinsame Beförderungsbedingungen
.
.
(2) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des
Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung
ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind
insbesondere ausgeschlossen
1. Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer
berauschender Mittel stehen,
2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,
3. Personen mit geladenen Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum
Führen von Schusswaffen berechtigt sind.Bachforelle