Die Suchfunktion habe ich schon bemüht, allerdings nur Beiträge zur Mitnahme von SSW gefunden.
Weiß jemand zufälligerweise, wie es bei der Mitnahme eines CO2-Gewehrs in der Bahn aussieht?
Ich werde über Ostern mal wieder meine Eltern besuchen, und da die eine riiiesige, leere Scheune haben, kann ich da mal nach Herzenslust auch auf größere Entfernungen schießen.
Deshalb wollte ich mein Nightstalker mitnehmen.
Allerdings fahre ich mit der Bahn, deshalb wüsste ich gern, ob die Mitnahme eines CO2-Gewehrs dort erlaubt ist.
Selbstverständlich transportiere ich das Teil in einem abgeschlossenen Gewehrkoffer, beim Transport nehme ich sicherheitshalber die CO2-Kartusche auch raus.
Dass die Mitnahme von Waffen prinzipiell verboten ist, habe ich bereits gelesen, und nach WaffG ist ein CO2-Gewehr wie das Nightstalker eine (wenn auch freie) Waffe.
Allerdings weiß ich nicht, ob hier die GGVSE auch gilt.
In Anlage 1 zur GGVSE, wo 'Gefährliche Güter' definiert sind, sind zwar alle möglichen Arten von Sprengkörpern und Waffen aufgeführt, einschließlich Raketen, Minen und Torpedos, CO2-Waffen unter 7,5J finde ich jedoch nirgendwo.
Ein Anruf bei der Bahn hat auch nicht weitergeholfen, nach mehrmaligem Verbinden war ich so schlau (oder dumm) wie vorehr.