Nightstalker-Mitnahme in der Bahn?

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 3.490 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. März 2007 um 20:07) ist von HassesFreigang.

  • Die Suchfunktion habe ich schon bemüht, allerdings nur Beiträge zur Mitnahme von SSW gefunden.

    Weiß jemand zufälligerweise, wie es bei der Mitnahme eines CO2-Gewehrs in der Bahn aussieht?

    Ich werde über Ostern mal wieder meine Eltern besuchen, und da die eine riiiesige, leere Scheune haben, kann ich da mal nach Herzenslust auch auf größere Entfernungen schießen.
    Deshalb wollte ich mein Nightstalker mitnehmen.

    Allerdings fahre ich mit der Bahn, deshalb wüsste ich gern, ob die Mitnahme eines CO2-Gewehrs dort erlaubt ist.
    Selbstverständlich transportiere ich das Teil in einem abgeschlossenen Gewehrkoffer, beim Transport nehme ich sicherheitshalber die CO2-Kartusche auch raus.
    Dass die Mitnahme von Waffen prinzipiell verboten ist, habe ich bereits gelesen, und nach WaffG ist ein CO2-Gewehr wie das Nightstalker eine (wenn auch freie) Waffe.
    Allerdings weiß ich nicht, ob hier die GGVSE auch gilt.
    In Anlage 1 zur GGVSE, wo 'Gefährliche Güter' definiert sind, sind zwar alle möglichen Arten von Sprengkörpern und Waffen aufgeführt, einschließlich Raketen, Minen und Torpedos, CO2-Waffen unter 7,5J finde ich jedoch nirgendwo.
    Ein Anruf bei der Bahn hat auch nicht weitergeholfen, nach mehrmaligem Verbinden war ich so schlau (oder dumm) wie vorehr.

  • Vorweg: sicher bin ich nicht!
    Ich vermute auch hier gilt die 5 Handgriff Regel, also: Munition getrennt von der Waffe, Kartusche raus ist schon mal sehr gut, Koffer verschlossen und Kapseln, wie auch Mun. getrennt in einem anderen Koffer oder Rucksack.
    Versuch es doch mal bei der Polizei, die sollten das doch wissen, denn das wären ja auch die, mit denen du (wenn überhaupt) Ärger bekämst...

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

  • Hallo..

    interessante Frage, vieleicht gibt es dazu Informationen in den AGBs der Bahn?
    Ansonsten mal den zugbegleiter fragen, vieleicht schließt er die Waffe für dich solange in einem Gepäckraum ein?

    Ansonsten schick das Teil als versichertes Paket 3 Tage vorher an die Zieladresse und umgekehrt genauso? Kostet natürlich..

    Gib mal bescheid, wenn du ne Info von der Bahn hast.

    Gruß und gute Fahrt ;)
    Steinschleuder

  • Die Mitnahme von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist laut AGB verboten, außer für Polizei und BGS.
    Da gibt es auch keine Diskussion.
    Die Frage ist eher, ob eine CO2- oder Luftdruckwaffe als Waffe oder gefährlicher Gegenstand im Sinne der GGVSE ist, bzw. ebenfalls unter diese Regelung fällt.

  • Zitat

    Original von MarkK
    Die Mitnahme von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist laut AGB verboten, außer für Polizei und BGS.
    Da gibt es auch keine Diskussion.

    Hallo..

    dann ist die Sache klar..
    Da es sich laut Waffengesetz um eine Schußwaffe handelt, egal welcher Art..
    Schicks lieber mit der Post. Dann erlebst du auf deiner Reise keine bösen Überraschungen.

    Steinschleuder

  • MarkK:

    Ich würde mir an deiner Stelle keine großen Gedanken machen.

    Pack das Gewehr in den Koffer, Vorhängeschloss dran und die Munition in einen Rucksack (eventuell auch da ein Schloss an den Reisverschluss)

    Es sehr unwahrscheinlich, dass du von Polizei/Fahrkartenkontrolören aufgefordert wirst, deinen Koffer zu öffnen. Und solange du nicht darauf zugreifen kannst (was dann ja der Fall wäre) kann dir niemand was.
    ----
    Ich war schon in der Tschechien (Brünn) in der Straßenbahn gesessen (nicht auf dem Dorf) - da habe ich des Öfteren Jäger mit Ihren Gewehren umgehängt gesehen. (wohlbemerkt ohne Tasche) :lol:

    In Deutschland würde da SEK oder KSK kommen.


    Gruß The-1st

    Einmal editiert, zuletzt von The-1st (28. März 2007 um 11:52)

  • Ich kann hierbei nur halb helfen, aber vielleicht helfen meine Erfahrungen ja...

    Ich habe schon des öfteren Armbrüste und zweimal auch Schwerter in der Bahn
    mitgenommen. Die Armbrust war zwar nicht sichtbar verpackt, allerdings konnte
    man die Pfeile in ihrer Klarsichtbox sehr gut erkennen. Ein Schwert habe ich
    einmal vollkommen unverpackt in der Hand mitgenommen, um eventuelle
    Probleme zu vermeiden habe ich es allerdings mit Draht fest mit der Scheide
    verbunden.

    Die Fahrten gingen in nahezu allen Fällen in die Eifel, sind also um die 5
    Stunden Fahrt in allen möglichen Zügen (IC, ICE, RB). Ich wurde oft genug
    kontrolliert, aber nie hat mich ein Schaffner darauf angesprochen. Nicht einmal
    die zufällige Polizeikontrolle im Zug hat mir irgendwelche Probleme bereitet.

    Wenn du die Waffe schön im abgeschlossenen Koffer transportierst, sollte da
    eigentlich nichts passieren, in einem kleinen Alukoffer kann schließlich nahezu
    alles drin... ein Pokerset zum Beispiel :))

    Notfalls einfach den Waffenkoffer im normalen Gepäck verstauen und niemand
    wird auf die Idee kommen, dich deinen Rucksack öffnen zu lassen.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Na ja, der Gewehrkoffer ist schon ziemlich auffällig als Gewehrkoffer zu erkennen. Außerdem hat der ein Vorhängeschloss dran. Jeder, der auch nur ein wenig Ahnung hat, wird sich denken können, was da drin ist.
    Ich kann mir berufsbedingt keinen Ärger mit dem Gesetz leisten, daher will ich kein Risiko eingehen.
    Und ich bin sogar schonmal kontrolliert und durchsucht worden, insofern ist dieses Risko durchaus real.
    Ich fand mich nicht besonders auffällig, höchstens ein wenig übermüdet, als ich letztes Jahr Sonntagabends mit dem letzten Zug von Frankfurt nach München gefahren bin. Als die Zivilstreife durchkam, sass ich beim Essen im Zugrestaurant. Die sahen ziemlich abgerissen aus, ich habe mich noch gefragt, was diese 'Penner' im Zug tun, als mir auch schon einer den Ausweis unter die Nase hielt.
    Es kam das volle Programm. Ausweiskontrolle, Datenüberprüfung per Funk, Gepäckdurchsuchung in einem leeren Abteil.
    Natürlich haben sie nichts gefunden (hey, ich arbeite bei einer Bank, was soll ich da schmuggeln?), aber ich hätte auch nichts dabei haben wollen.

  • Mangels PKW transportiere ich öfter meine freien waffen ind der Bahn.
    Ich zerlege dazu die Waffen so weit es geht und transportiere sie in Teilen. Der Besitz und Transport ist ja legal, zerlegt kann es nicht als führen ausgelegt werden.
    Bei meinen beiden Kipplaufgewehren kommt zum Bsp. der Lauf ab und das System aus dem Schaft. Das sind pro Waffe 4 Schrauben, dann bin ich auf der sicheren Seite. Die beiden verschwnden dann in der kleinen Reisetasche und das wars.
    Die Einzelteile an und für sich haben ja keine Funktion und sind in dem augenblick für mich auch nur totes Metall, keine Waffen. Die Einzelteile sind ja frei erhältlich ab 18, wie die Waffe auch, nur ich geh immer von aus, das die Einzelteile in dem Sinn nicht als Waffe gelten und auch nicht als Gefahrgut.

    Ich kenne das Nightstalker nun nicht genauer, würde aber auch bei dieser Waffe so vorgehen. Zerlegen so weit es geht und ab in die Tasche.
    Da ich auch übervorsichtig bin würd ich den Tank noch leeren vorher, weil die Bahn ja normal ausschliesst gefüllte Gasflaschen zu transportieren.
    Was bleibt dann was man als Gefahrgut einstufen könnte? Nichts, ist ja nur Plastik und Metall. Zum herstellen der Schussbereitschaft müsstest die Waffe zusammensetzen und den Tank füllen. Wenns noch sicherer willst dann geh in den nächsten Baumarkt und hol dir eine kleine Geldkassette und verschliess die Dias und Magazine darin. So hab ich das mit meinen SSW gehandhabt vor dem KWS.

    Ansonsten einfach keinem auf die Nase binden, weil wo kein Kläger ist kein Richter. Also net den Kontrolleur noch drauf hinweisen und fragen wie des zu handhaben ist, das würde ich zumindest lassen.

    Gruss Leo

    das Leben ist ein Kampf, jeden Tag aufs
    neue,darüber klagen wir aber nicht, da wir eine liebende Frau zuhause haben, deswegen sehen wir alles mit gesunden Sarkasmus

  • Also um da nicht die große Panik ausbrechen zulassen.

    2 Möglichkeiten:

    1) Zerlegen
    Bedeutet aber, das Gewehr neu einzuschießen :(
    Bei der Lösung 100% keine Probleme.

    2) Einfach so mitnehmen

    Hab ich oft scho gemacht unf ich hab nur einen Futteral (auf der Waffe is ein Abzugsschloss). Einmal hat mich ein Buslenker angesprochen. Ich hab in dann erklärt, dass die Exekutive die Waffen im Bus / Zug FÜHREN dürfen. Ich aber die Waffen TRANSPORTIERE (sprich gesichert, entspannt, keine Muni in Waffe) -> und still wars.

    Prinzipell kannst du davon ausgehen, dass Waffen nur von der Exekutive im Zug geführt werden dürfen. In den AGB's steht meist (zumindest hier in Österreich) nichts über TRANSPORT von Schusswaffen.
    Etwas, was schon steht drinnen steht: "Gefährliche Güter müssen so transportiert werden, dass keine Gefährdung anderer Fahrgäste ensteht."

    Also, da ja Waffen gefährlich sind (-> Ironie an / aus) transportierst du die Waffe in deinem Köfferchen. Wenn du auf ganz sicher gehen willst pick ein paar Fische und Angeln auf und mach drauß einen Fischzubehör - Koffer. :)

    Letzteres kann ruhig ernst genommen werden.

    Prinzipell solltest du während des Transports deinen "Koffer" nicht aus den Augen verlieren. Sprich in den Speisewagen gehen is nicht, zumindest is das angesichts deines möglichen Gepäcks nicht angebracht. Stichwort: Diebstahl.

    Also die Sache cool angehen und einfach still und heimlich mitnehmen.

    mfg

    Thomas

    :nuts: Ich hatte eine Vision: BLEI fliegt :nuts:

    :direx: Wer Rechschreibfehler sieht kann sie behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von testplayer (28. März 2007 um 17:32)

  • Bei einer Kontrolle wird eine zerlegte Waffe im normalen Gepäck mehr Trabbel verursachen, wie eine zusammengebaute im verschlossenen Waffenkoffer. Erkundige Dich bei den zuständigen Verkehrsbetrieben, dann gehst Du jedem Ärger aus dem Weg. Die Polizei kann Dir eh nichts wollen, denn Du transportierst nur und führst nicht.

  • es ist ja sehr vorbildlich, wenn man sich an alle Regeln hält und sich auch noch Sorgen macht, wenn man nicht 100%ig sicher ist, wie die ABS zu interpretieren sind

    aber sich beim Transport von ungeladenen und versperrten Druckluftwaffen so den Kopf zu zerbrechen ist nicht nötig, man kann es auch übertreiben,
    man macht sich selbst unnötig Stress und kriminalisiert sich auch gleich selbst

    einfach das Teil ungeladen absperren, die Munition, klingt bei Diabolos schon mal merkwürdig, in eine andere Tasche, die Treibmittel (Co2) auch dazu, wenn man es noch absperren kann, auch gut

    wenn man bei einem langen Gewehrkoffer ein ungutes Gefühl hat, dann pack es in einen Schi/Snowboardsack oder kleb ein paar Sticker vom Musikhaus Obermüller oder ähnliches drauf, dann denkt eben jeder an eine Klarinette oder an ein Keyboard ...

    hilfreich ist auch, nicht unbedingt im Combat-Outfit oder in Camouflage zu reisen oder auf Mafiosi zu machen

    wie soll man dann auffallen?
    ausser man ist schweißgebadet und benimmt sich wie einer auf der Flucht ...

    so lange man nicht ins Ausland fährt, ist die Chance kontrolliert zu werden eher gering, ausser man landet einen "Lottosechser" ;) und es gibt eine Polizeikontrolle

    ich fahre des öffteren mit scharfen Waffen mit den Offis, aber solange es nur ein Transport und kein Führen ist, wird es wohl kaum ein Problem geben,
    auch wenn es in den AGBs des Unternehmens steht, solange es keiner sieht, es nicht nach Waffe aussieht, es keiner weiss, keiner sich aufregt, was soll da sein?

    lg.

  • Nur mal so am Rande...

    Die Herren der Deutschen Bahn haben so oder so nicht das Recht auf Einblick
    in deine Habseeligkeiten, so etwas ist nach wie vor der Polizei vorbehalten. Es
    müsste also wirklich schon zu einer Durchsuchung von der Polizeit kommen und
    diese ist wohl verhältnismäßig selten. Ich wurde seit Ende letzten Jahres auch
    3 Mal kontrolliert und stets war es nur eine Ausweiskontrolle...

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Und wie ist das wenn ich mein Luft- oder Co2 Gewehr zum BüMa hinbringe, zum reparieren oder so? Das ist ja eigentlich auch Transport, oder?

  • Eigentlich sollte es der Polizei egal sein, wenn
    man gegen die AGB der Bahn verstößt. Vom
    Gesetz her ist ein Waffentransport nicht verboten.
    Oder haben AGBs von Privatfirmen Gesetzeskraft :n17:
    Die Bahn kann natürlich von ihrem Hausrecht Gebrauch
    machen und den Transport verhindern oder ein
    Hausverbot für die Zukunft aussprechen. Keine Ahnung,
    was eine Firma sonst noch unternehmen kann, wenn man
    gegen ihre AGBs verstößt.
    Sie könnt zB auf Schadenserstz klagen, wenn es wegen
    eines Waffentransports zu Verspätungen kommt. (Zwischenstopp,
    Klärung der Sachlage etc.)

    ...nur so meine Gedanken zu dem Thema

  • Nabend...

    nun die Sache mit dem Hausrecht ist natürlich völlig richtig..
    Es ist genau so, als würde jemand zu mir nach Hause kommen und ich würde ihn nach einer unangenehmen Situation bitten meine Wohnung zu verlassen.. Mehr darf ich nicht und die Bahn auch nicht.. Es ist halt so, dass es ein Unternehmen ist, dessen AGBs mit dem lösen des Tickets akzeptiert werden, basta..

    Ob es sinnvoll ist, jemandem zu raten etwas heimlich zu tun oder ob man sich auf die Tolleranz des Kontrolleurs verlassen will ist fragwürdig..

    Wie weiter oben schon geschrieben, schick das Teil mit der Post vor, dann ist deine Reise sehr viel entspannter ;)

  • Hallo!

    Der Transport einer Waffe auf direktem Wege (d.h. ohne Umwege) von befriedetem Gelände nach befr. Gel. ist meines Wissens legal, erst recht, wenn es sich um eine (ungeladene) :F:-Waffe in einem Koffer handelt. Ich weiß nicht, ob man die Dias getrennt transportieren muß, aber sicherer ist es auf jeden Fall.
    Und wenn derartiger Transport im eigenen PKW erlaubt ist, warum dann nicht auch in öffentl. Verkehrsmitteln oder zu Fuß?
    Außerdem fällt dieser Transport nicht unter "Führen", da die Waffe nicht sofort griffbereit u. erst recht nicht schußbereit ist!
    Wie sonst sollte man sich eine Waffe im Laden besorgen? Die müßte man ja sonst liefern/schicken lassen!

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D