und hopp
schön scharf
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Bortak -
13. Januar 2007 um 19:58 -
Geschlossen
Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 2.692 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Vielleicht mal mit besserer Beleuchtung?
Obba Gerrit
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und tschüss
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ich such das Scharfe noch
Scherz bei seite und kleine Frage ?
Was hat den so lange gedauert?MFG Sven
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bis alles da war, "Schalli" von Weihrauch, Zweibein, dann Schrauben schwarz lackiert, Schalli zurechtgesägt.....
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Darf man fragen um welches Gewehr es sich handelt?
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Hast du damit schon geschossen?
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Hallo!
Ich bin gerade dabei, mein Zweibein montieren zu wollen.
Wie hast Du Deines befestigt und wie stabil ist es?Gruß
Heiko -
ok.
Airmagnum mit Exportventil (bei uns in Österreich erlaubt), Walther 6x42 ZF und Weihrauch Schalldämpfer.
Schussleistung mot 88g CO2 Patrone: gewaltig, auf zehn Meter bleibeen im Kugelfang von den Geschossen nur Fetzen über. Zielgenau auf Punkt. Funktionen 1A.
Zweiben:
Loch gebohrt und Kopfschraube von innen nach aussen mit Kontermutter angschraubt und entsprechend gekürzt. Zweibein mit Beilagscheibe und Flügelmutter fixiert. Beides schwarz, matt lackiert.
Hält bombenfest, absolut stabil. -
um des lieben Friedens willen....
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damit wieder Ruhe einkehrt
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Hallo Bortak! Pracktische Detaillösung mit Deinen Schalli und dem Korn.Was für ein ZF hast Du drauf?50 Meter Schussbild wäre mal interessant mit Deiner 16 Joule Air Magnum.
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Dir ist aber schon klar dass du jetzt eine verbotene Waffe besitzt.
Dass auch Schußwaffen"bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt"
- wenn sie mit Schalldämpfer oder Gewehrscheinwerfer versehen sind -
unter den § 17 WaffG (Verbotene Waffen) fallen steht fest. Das ergibt sich aus dem § 45, Ziff 3 WaffG.
Selbst der Besitz eines Schalldämpfers ist in Österreich lt §17 verboten.
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Aha, erwischt
Ich wusste doch da war was. Wusste aber nicht mehr genau ob das zutreffend war (man kann ja nicht alle Waffengesetze kennen).
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Ohhh mein Gott, wir werden alle sterben, er hat ihn..... ja wirklich, DEN SCHALLDÄMPFER !!!
edit:
Schussbild auf 25m würd mich mal intressieren.
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Ich muss mich mal leider tras anschließen - unser ansonsten sehr liberales Waffengesetz hat nämlich 0 Toleranz was Schalldämpfer angeht. Es ist auch alleine der Besitz dieser Vorrichtung verboten. Und wenn dann noch Bilder im Internet stehen, würde ich dafür sorgen dass dieses Gerät schnellstmöglich weg von mir kommt.
Gruß Georg
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Satz mit X?
War wohl niX!
Der arme. Hatter sich wahrscheinlich aus unwissenheit einen Schalli gekauft , ihn mühevoll bearbeitet, und nun.. muss er ihn wegschmeißen.
Aber kann er nicht einfach die "Innereien" des Schallis rausnehmen? Dann ist es ja im grunde nurnoch n Deko Schalldämpfer.Oder Laufgewicht, wie man will.
Oder brauch man da auch in der Schweiz irgendein Prüfsiegel der besagt "Deko steht drauf, Deko is drin" ? -
Ich denke, wenn der Schalli reine Deko ist, ist es erlaubt.
Seine Funktion ist dahin u. die Leistung wird er wohl kaum steigern!mfg
Sascha -
Zitat
Original von tras
Dir ist aber schon klar dass du jetzt eine verbotene Waffe besitzt.
Dass auch Schußwaffen"bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt"
- wenn sie mit Schalldämpfer oder Gewehrscheinwerfer versehen sind -
unter den § 17 WaffG (Verbotene Waffen) fallen steht fest. Das ergibt sich aus dem § 45, Ziff 3 WaffG.
Selbst der Besitz eines Schalldämpfers ist in Österreich lt §17 verboten.
Aber ab Kaliber >6mm ist das legal? Warum?
Und Lampen sind an Pistolen erlaubt und an Gewehren verboten? (<6mm???) -
Weil ab Kaliber >6mm seeeehr selten mit Druckluft/CO2 geschossen wird! Wer eine solche Waffe besitzt, sollte zumindest einen KWS besitzen.
U. Lampen/Laser sind, soweit ich weiß, an ALLEN Waffen verboten.mfg
Sascha -