Rechtliches Problem bezgl. ungeFter Waffe

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.850 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. März 2006 um 12:02) ist von Peter0711.

  • Hallo Gemeinde, Hallo Rechtskenner und Hallo Paragraphenfüchse!

    Ich habe gerade eine mehr oder minder kleine rechtliche Notlage...

    Ich habe mir vor kurzem von jemandem über Egun eine unge F te AisoftWaffe ersteigert (also ge F t ist sie jedoch sieht das aus als sei es selbst gemacht worden).
    Aus der dortigen Beschreibung ging jedoch hervor sie sei nach deutschem Recht legal. Sie schießt auch nur Einzelschuss.

    Jetzt will ich sie zurückgeben, allerdings ist die gestzl. 2 Wochen Rückgabe-Frist schon überschritten und er zeigt sich uneinsichtig. Kann ich ihn vielleicht irgendwie für den Besitzt illegaler Waffen gesetzlich drankriegen oder auch sonst irgendwie ein Druckmittel ausüben?

    Danke für Jede Qualifizierte Hilfe!

    Warum Fleisch besser ist als Sex:

    -Es wird nicht sauer, wenn Du etwas Ketchup draufgibst.
    -Du kannst das Fett einfach abschneiden.
    -Du mußt nicht ständig sagen: "Ich liebe Dich", obwohl es bei Fleisch ja zutrifft.
    -Es regt sich nicht auf, wenn Du fernsiehst, während Du Dich drübermachst.

  • Ich würde den Verkäufer unverzüglich bei Egun melden! Natürlich nur unter dem Umstand, dass sie illegal ist... Geh doch einfach mal zur Polizei und frag dort nach, die können das sicher überprüfen. Musst ja nicht gleich mit der Waffe reinspazieren, ruf erst mal an und schildere ihnen dein Problem!

    Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite!

    Gelobet sei der Herr mein Hirte, der meine Hände lehret Streiten und meine Fäuste Kriegen. Mein Fels und meine Burg, mein Schutz und mein Retter, mein Schild und der, auf den ich traue.

    Einmal editiert, zuletzt von Lycanthrop (28. März 2006 um 17:27)

  • Ich würde erst mal zu einem Waffenhändler fahren und ihm diese Waffe zeigen. Der wird dir schon sagen können ob es echt ist oder nicht! Sonst würd ich sie zur Polizei fahren... kannst vorher schon anrufen, aber sie wollen sie zu 100 % sehen!

    Mit der Liebe ist es genau so wie mit dem Leben. Es bring nicht nur Glück und Freude, sonder hin und wieder auch Schmerz. Wir akzeptieren die Schwierigkeiten des
    Lebens, warum dann nicht auch die der Liebe??

  • Bei manchen Importeuren sieht das :F: echt so aus als hätte das jemand selbst gemacht. GSG und Kotte sind solche Fälle z.B. wo das so aussieht als hätte das einer einfach mit nem Lötkolben eingebrannt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Soweit ich weiß, werden unge F te Importe beim Beschussamt oder bei einer anderen Behörde nachträglich ge F t. Vielleicht ist da einem einfach der Stempel abgerutscht :crazy2:

    Stell doch mal ein Bild rein, damit wir hier nicht über ungelegte Eier diskutieren.

  • Könnte man sie dann nachträglich vom Beschussamt F-n lassen oder wie geht das dann vor?

    Mit der Liebe ist es genau so wie mit dem Leben. Es bring nicht nur Glück und Freude, sonder hin und wieder auch Schmerz. Wir akzeptieren die Schwierigkeiten des
    Lebens, warum dann nicht auch die der Liebe??

  • Ja, kann man, ich weiß aber nicht wer das abnimmt.
    Außerdem ist das für eine Privatperson und eine einzelne Waffe ein ziemlich hoher Zeit/Kostenaufwand inkl. Papierkrieg.

    Aber dafür gibts ja großen Importeure, die machen das.
    Vllt. kann man sich sogar von einem Importeur sein Wunschmodell importieren lassen, wenn man das denn bezahlen möchte.

  • @ Addy

    Der Weg zur Polizei ist nicht unproblematisch. Wenn du Pech hast, haben die wenig Verständnis. Die Waffe bist du damit auf jeden Fall los - und auch dein Geld! Und vergiss nicht: rein rechtlich bist jetzt erst mal DU im Besitz der Waffe. Und wenn die tatsächlich illegal ist, kannst du dir selbst eine Anzeige einhandeln! Da gab's in Deutschland schon dolle Dinger und viel Ärger für Leute, die "das Richtige" tun wollten und sich auf der "sicheren Seite" wähnten. Auch der Gang zum Waffenhändler kann Probleme bringen, weil die sowas melden müssen.

    Vielleicht lässt sich ja auch ohne solch gewagte Schritte herausfinden, ob die Waffe legal ist, oder nicht.

    Der Hinweis von germi ist wichtig. Vielleicht ist das :F: ja doch "echt". Mit einem Bild (auch vom :F:) und einer genauen Bezeichnung der Waffe findet sich im Forum möglicherweise jemand, der die gleiche hat.

    Frag aber auf jeden Fall nochmal den Verkäufer - falls nicht schon geschehen - wo er die Waffe her hat. Dann könnte man dort weiterforschen, ob das sein kann. Kannst ihm ja durchaus drohen, dass du ihn anzeigst, wenn er dir nicht beweisen kann, dass die Waffe legal erworben wurde. Das dürfte ihm schon einleuchten. Wichtig ist auf jeden Fall, dass du seinen richtigen Namen und richtige Adresse hast. Ist ja bei Online-Auktionen manchmal gar nicht so sicher...

    Mit offiziellen Schritten (auch bei Egun) wäre ich aber erstmal vorsichtig.

  • Ja, die Schritte kannst du später noch einleiten. Ich würde erstmal bei der PTB die Liste für Bauartzulassungen von Druckluftwaffen prüfen, oder auch ein Bild mal hier einstellen, auch vom Stempel. Wenn das dann nicht fruchtet, kannst du immer noch den Weg gehen über egun, Polizei usw.

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  • Es gibt Modelle mit F-Zeichen ,die recht stümperhaft aufgebracht wurden,das sind dann einzelne Waffen.
    Wenn sie auch nur Semi-Auto feuert und die Waffe irgendwann importiert wurde scheint doch alles OK zu sein.

    Im Gesetzt steht ja nicht wie der Stempel aussehen muß.

  • Also, ich habe hier mal eine Stempelung von GSG, sieht aus, als hätte das einer per Hand eingekratzt, ist ja Metall. Bei ABS machen die das anscheinend mit einem Lötkolben, so sieht das zumindest aus.

    Bilder

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  • Ja die Grundwaffe an sich ist legal. Es handelte sich um eine M16VN von Tokyo Marui. Er hatte mir den Kaufbeleg gezeigt.
    Doch der Waffe wurde ein komplettes Metallgehäuse von G&P verpasst und seiner Aussage nach hat er diesen Body dann bei *seinem* BüMa nachFen lassen.
    Tja also habe ich hier eine G&P M16VN FullMetal mit einem TokyoMarui Kaufbeleg und einem stümperhaften F auf dem Gehäuse ohne Kaliber oder Innungsangabe.

    Was soll ich jetzt tun?
    Darf ich die behalten? Also ist die jetzt legal oder nicht.....

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  • Ein BüMa hat sicher die Erlaubnis, so einen Umbau vorzunehmen und die Waffe entsprechend zu markieren. Dann wäre die Waffe legal. ABER: die Frage stellt sich natürlich, ob diese Geschichte wirklich stimmt. Frag' ihn doch einfach mal nach dem Namen und der Adresse des Büchsenmachers. Da könnte sich recht schnell zeigen, ob's stimmt. Und wenn er sogar noch die Rechnung vom Originalkauf hat, wo ist dann die Rechnung vom BüMa?

    Ich kenne mich im Büchsenmachergeschäft nicht so aus, aber der sollte doch nachvollziehen können, was für Umbauten er vorgenommen hat. Im Zweifel wird er dir zumindest sagen können, ob er sowas häufiger macht und wie er die Waffen dann markiert.

    Also: nachhaken!

    Einmal editiert, zuletzt von Modgode (29. März 2006 um 16:15)

  • Das Ding hat unter 7,5 Joule, es hat ein :F: und es funktioniert. Wo Problem?

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Jup! Außerdem solltest Du über ein Verbotsirrtum aus der Sache rauskommen, da -falls das Teil wirklich illegal sein sollte- der Verkäufer Dich getäuscht hat UND Dir im fachkundigen Forum unwidersprochen versichert wurde, dass ein F Stempel oftmals stümperhaft eingeprägt ist.
    Im übrigen verweise ich auf meine Signatur.

    "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst!"

  • Zitat

    Original von BadBoy
    Könnte man sie dann nachträglich vom Beschussamt F-n lassen oder wie geht das dann vor?

    hallo badboy, keinbeschussamt der welt beschiesst druckluftwaffen. ich würde auch, wie schon geraten einen büchsenmacher aufsuchen, der kennt sich aus und weiss ob diese waffe überhaupt rechtlich gestempelt ist. und für die zukunft würde ich die finger von onlinekäufen lassen.

    mfg. jürgen

    sportschütze / sig- sauer p226 classic 9mm para / hämmerli 280 0.22 lfb
    hämmerli 480 k2 pressluft / anschütz 2002 comp. air / fwb 300 s match
    fwr.- mitgliedsnr. 009905

  • Zitat

    Original von kuni

    hallo badboy, keinbeschussamt der welt beschiesst druckluftwaffen. ich würde auch, wie schon geraten einen büchsenmacher aufsuchen, der kennt sich aus und weiss ob diese waffe überhaupt rechtlich gestempelt ist. und für die zukunft würde ich die finger von onlinekäufen lassen.

    mfg. jürgen

    1.
    Doch... selbstverständlich beschießen/prüfen diese Ämter auch Softairs. Hier im Forum an diversen Stellen nachzulesen. Sucht mal nach Import / Eigenimport von Softairs.

    2.
    Nein... es gibt eine ganze Menge "klassischer" Büchsenmacher die von Softairs keine Ahnung haben. Die Möglichkeit ist groß, wenn du auf einen stößt der keine Ahnung hat, das er dir auch einen legalen aber lieblos eingebrannten Stempel als Fälschung deklariert.

    Beste Idee bisher und auch mein Favorit:
    mach ein Foto von dem Body mit dem :F: und poste das ganze hier...

    Schöne Grüße
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Deswegen hatte ich Addy ja geraten, nicht einfach irgendeinen Büchsenmacher aufzusuchen. Er soll bei seinem Verkäufer genau den Büchsenmacher erfragen, der Umbau bzw. Stempelung vorgenommen haben soll.
    Ich würde vorschlagen, wir warten erst mal ab, was das bringt, bevor wir uns hier die Köpfe heiß reden ;)