Beiträge von Addy

    Nein Nein ihr versteht das falsch.

    Ich habe schon sehr oft aus Asien oder den Staaten importiert.
    Das mit dem Zoll versteht sich von selbst, allerdings habe ich noch nie über 1000€ bestellt und weis demanch nicht ob ich oder ob ich mich nicht anmelden muss.

    Grüßt Euch Löchlestanzer!

    Es geht um folgendes...
    Aufgrund einer größeren Bestellung von Airsoftzubehör aus Japan (Die Rechtslage ist abgeklärt und über evtl. Einführlimitierungen wurde sich erkundigt - Die Teile sind demnach im SInne des WaffG. legal)
    in meinem Freundeskreis, die sich auf doch etwas mehr als 1000€ beläuft wüsste ich gerne von Jemandem der evtl. Erfahrungen damit hat, ob die auf der zoll.de Seite beschriebene Anmeldepflicht bezgl. einer Einfuhr von Wahre über einem Wahrenwert von 1000€ auch für meinen Privatkauf zutrifft.

    Wenn ja wie ist dass denn genau zu handhaben da ich aus den Infos auf der zollSeite nicht so ganz schlau werde...

    Besten Dank!

    Adrian!

    schnell und recht fest ja?

    Hmm naja daran kannst gelegen haben da ich ein leichtes Zischen vermerken konnte drehte ich ein stück weiter und auf einmal zischte es aus beiden seiten in zwei ziemlich großen Wolken.

    Ich konnte nichtmehr so schnell reagieren und weiterdrehen wie meine Hände Eingefroren sind und ich's schnell weggelegt habe.

    Naja ich werds einfach mal nochmal versuchen.

    Morgen Gemeinde!

    Ich oder besser gesagt ein Kumpel hat folgendes Problem.
    Er hat eine dieser HFC M191 Co2 Pistolen erstanden die auch mit den TM M92 Magazinen arbeiten können.

    Als wir jetzt einmal das Co2 Magazin testen wollten waren wir nicht in der lage die Co2 Kartusche einzusetzen ohne dass an den Seiten das ganze Gas ausgeströmt ist.

    Ist das Magazin (wie ja so oft bei Co2 Airsoftpistolen) völlig unbrauchbar defekt, oder machen wir irgendwas falsch beim Einsetzen der Co2 Kapsel?

    Beste Grüße, Addy!

    Ja die Grundwaffe an sich ist legal. Es handelte sich um eine M16VN von Tokyo Marui. Er hatte mir den Kaufbeleg gezeigt.
    Doch der Waffe wurde ein komplettes Metallgehäuse von G&P verpasst und seiner Aussage nach hat er diesen Body dann bei *seinem* BüMa nachFen lassen.
    Tja also habe ich hier eine G&P M16VN FullMetal mit einem TokyoMarui Kaufbeleg und einem stümperhaften F auf dem Gehäuse ohne Kaliber oder Innungsangabe.

    Was soll ich jetzt tun?
    Darf ich die behalten? Also ist die jetzt legal oder nicht.....

    Hallo Gemeinde, Hallo Rechtskenner und Hallo Paragraphenfüchse!

    Ich habe gerade eine mehr oder minder kleine rechtliche Notlage...

    Ich habe mir vor kurzem von jemandem über Egun eine unge F te AisoftWaffe ersteigert (also ge F t ist sie jedoch sieht das aus als sei es selbst gemacht worden).
    Aus der dortigen Beschreibung ging jedoch hervor sie sei nach deutschem Recht legal. Sie schießt auch nur Einzelschuss.

    Jetzt will ich sie zurückgeben, allerdings ist die gestzl. 2 Wochen Rückgabe-Frist schon überschritten und er zeigt sich uneinsichtig. Kann ich ihn vielleicht irgendwie für den Besitzt illegaler Waffen gesetzlich drankriegen oder auch sonst irgendwie ein Druckmittel ausüben?

    Danke für Jede Qualifizierte Hilfe!

    void dummes_gequatsche
    {

    Sally: Diese Unglaublich Weichen Tücher laden sich statisch auf und der Staub haftet wie angeklebt.
    Bob: Ouh Mein Gott Sally das ist ja wirklich Unglaublich!
    Sally: Bestellen sie jetzt zum Homeshopping Preis von nur 9.999,- Yen und sie erhalten diesen formschönen Sandwichtoaster gratis Dazu...

    }

    Ne aber mal im Ernst Mikrofaser Tücher helfen. Hab Stahlschränke im Wohnzimmer stehn, Metall bleibt damit gut ne Woche staubfrei.

    Nabend!

    Reine Frage fürs Allgemeinwissen...

    Was benötigt man denn da für Öfen?
    Habt ihr sowas im Garten stehn?
    Dachte immer man benötigt dafür richtig hohe Temperaturen.

    Also was braucht man alles um überhaupt ein brauchbares Messer zu schmieden?

    Ach maaaaan :crazy2:.

    Also dank einem Konkurenzforum (blowback.de) und der Aussage eines der dort ansässigen Moderators ist wenn du eine Softair aus dem Ausland importierst ein korrekter Beschuss von nöten (war ja logisch...).

    Allerdings wenn man bei einer Airsoft keine Leistungsänderungen vornimmt, sondern nur optische Tunings vornimmt, dann darf der BüMa das F auf einer Airsoft/Softair (wie wurde das hier nochmal gehandhabt? Airsoft oder Softair?), die im Vorhinein auch schon ein F besessen hat, erneuern.

    Kostet bei mir 20 Euro.

    Gruß, Adrian!

    So Nabend/Moin!

    Da' gute Snoop hat recht!

    Genau in diese Richtung geht meine Frage. Habe den Plastikbody einer AEG gegen einen ungeFten Metallbody ausgetauscht. (eigendlich ist es äußerlich jetzt schon eine komplette G&P AEG mit dem Herz einer TM)

    Ich hätte einfach gerne wieder das :F: auf dem Ding drauf um wieder ganz konform auf der Gesetzeslinie zu wandeln.

    Also gehe ich jetzt recht in der Annahme dass jeder BüMa das F erneuern darf?

    Danke, mehr muss ich nicht wissen!

    Gruß an alle! ;)

    Einen wunderschönen Mittwoch Abend!

    Ich wüsste gerne mal ob jeder Büchsenmacher gesetzl. dazu berechtigt ist eine Freie Waffe erneuernd mit einem :F: zu versehen wenn das alte entfernt wurde.

    Danke!

    Gruß, Adrian!