Grüßt Euch Löchlestanzer!
Es geht um folgendes...
Aufgrund einer größeren Bestellung von Airsoftzubehör aus Japan (Die Rechtslage ist abgeklärt und über evtl. Einführlimitierungen wurde sich erkundigt - Die Teile sind demnach im SInne des WaffG. legal)
in meinem Freundeskreis, die sich auf doch etwas mehr als 1000€ beläuft wüsste ich gerne von Jemandem der evtl. Erfahrungen damit hat, ob die auf der zoll.de Seite beschriebene Anmeldepflicht bezgl. einer Einfuhr von Wahre über einem Wahrenwert von 1000€ auch für meinen Privatkauf zutrifft.
Wenn ja wie ist dass denn genau zu handhaben da ich aus den Infos auf der zollSeite nicht so ganz schlau werde...
Besten Dank!
Adrian!