Einen wunderschönen Mittwoch Abend!
Ich wüsste gerne mal ob jeder Büchsenmacher gesetzl. dazu berechtigt ist eine Freie Waffe erneuernd mit einem zu versehen wenn das alte entfernt wurde.
Danke!
Gruß, Adrian!
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Einen wunderschönen Mittwoch Abend!
Ich wüsste gerne mal ob jeder Büchsenmacher gesetzl. dazu berechtigt ist eine Freie Waffe erneuernd mit einem zu versehen wenn das alte entfernt wurde.
Danke!
Gruß, Adrian!
Hi Adrian
Wieso wurde denn das alte Entfernt?? Das darf entweder nur der Hersteller machen oder eben ein Büchsenmacher der dann auch wieder die Leistung kontrolliert (Neubeschuss dürfte nötig sein) und dem Gewehr sein wieder gibt.
Gruß
Para
ZitatOriginal von Paramags
Hi AdrianWieso wurde denn das alte Entfernt?? Das darf entweder nur der Hersteller machen oder eben ein Büchsenmacher der dann auch wieder die Leistung kontrolliert (Neubeschuss dürfte nötig sein) und dem Gewehr sein wieder gibt.
Gruß
Para
Muß nicht unbedingt sein. Der BüMa kann das auch machen, wenn er z.B. am Gehäuse Veränderungen vorgenommen hat, so dass das nicht mehr vorhanden ist. Bei Druckluftwaffen gibt es ja auch keinen Einzelbeschuß, sondern eine Bauartprüfung. Die Einzelabnahme ist nur bei Selbstimporten fällig. Wenn die Waffe also exakt dem Muster enspricht brauch man keinen neuen Beschuß, zumindest wenn nichts an leistungsbeinflussenden Faktoren gedreht wurde.
Gruß Marcel
Hi Germi
Nun, dan würde er aber nicht fragen wer das wieder draufmachen darf, den der wo es wegmacht warum auch immer der kann das auch wieder nachstempeln sovern KEINE Veränderung der Leistung gemacht wurde.
Gruß
Para
Richtig, Luftdruckwaffen müssen nicht wie man so schön sagt "beschossen" werden. Die Baumusterabnahme bzw. Bauartprüfung ist auch richtig und betrifft die Hersteller, Importeure und Händler, die mehrere Waffen des selben Typs ge t haben möchten.
Der BüMa darf meines Wissens nach jedoch nicht en, genau wie jemand der die Erlaubnis zum "Schrauben" an Luftdruckwaffen hat, diese auch nicht mit einem versehen darf, obwohl er die Erlaubnis hat an WBK-LGs zu schrauben. Interessant ist dabei, dass sowohl Beschussamt, als auch PTB meinen zuständig zu sein. Vielleicht sind es ja auch beide, der BüMa ist es definitiv nicht. Er ist allerdings derjenige, der eine Waffe vorlegen darf, wenn der Eigentümer keine WBK besitzt.
Kompliziertes Thema, auch für Sachbearbeiter... viele viele Meinungen, wenig Definitives.
Gruß MOA
Oftmals werden Plastik-Gehäuse bei ge-F-ten S-AEG´s gegen Metallgehäuse ausgetauscht.
Also quasi ein optisches Tuning wird vorgenommen,wobei das F dann an der Waffe fehlt,weil der nun montierte Metallbody kein F aufweist.
.Eventuell geht die Frage auch in diese Richtung?
Genau das interessiert mich auch!
Ich werde mir vorraussichtlich in absehbarer Zeit eine TM AK-47 kaufen.
Allerdings ist der lower Reciver aus Plastik, auf dem auch das ist.
Ich würde allerdings gerne die Plastikholzimitate mit Echtholz und den Plastikbody mit einem Metallteil austauschen. Aber scheinbar steht nicht fest, ob die Waffe dann komplett neubeschossen werden muss, oder ein neues billiger ist.
Scheinabr gibt es, so wie ich das bis jetzt verstanden hab, keine einheitliche Regelung, scheinbar ist das Verhandlungssache.
Wenn ich mir die Waffe kaufe, werde ich ich mit dem Auszutauschen erstmal warten, bis ich weiss, was das genau kostet mit dem neuen .
Ist echt eine interesante Frage , ich habe bisher bei umbauten immer darauf geachtet das ich dass nicht verdecke.
Wenn ich aber eine Basismontage für meine CP 99 hole wird diese über das gebaut und diese ist dann nicht mehr sichtbar.
Wenn nun LG´s problemlos ohne beschuß neu ge´ werden können gebe es beim Pimpen doch erheblich mehr möglichkeiten solange ich nur die Waffenrelevanten teile nicht verändere.
Ich denke zum beispiel an eine FWB im H&K SL 8 gewand wäre dochmal eine tolle sache.
Joachim
An der Leistung der Waffe ändert sich ja nun nichts durch die ausgetauschten Gehäuseteile.
Warum fallen S-AEGs überhaupt unter das Waffenrecht und gellten nicht wie in den meißeten Ländern als Spielzeug, dann wäre alles soo einfach
So Nabend/Moin!
Da' gute Snoop hat recht!
Genau in diese Richtung geht meine Frage. Habe den Plastikbody einer AEG gegen einen ungeFten Metallbody ausgetauscht. (eigendlich ist es äußerlich jetzt schon eine komplette G&P AEG mit dem Herz einer TM)
Ich hätte einfach gerne wieder das auf dem Ding drauf um wieder ganz konform auf der Gesetzeslinie zu wandeln.
Also gehe ich jetzt recht in der Annahme dass jeder BüMa das F erneuern darf?
Danke, mehr muss ich nicht wissen!
Gruß an alle!
ZitatOriginal von Addy
Also gehe ich jetzt recht in der Annahme dass jeder BüMa das F erneuern darf?
Ich dachte das darf nur das Beschussamt?
Bin mir da aber nicht sicher. Bin ich bis jetzt einfach von ausgegeangen.
Wenn ein Büchsenmachen das einfach machen dürfte, wär das ja klasse.
Ach maaaaan .
Also dank einem Konkurenzforum (blowback.de) und der Aussage eines der dort ansässigen Moderators ist wenn du eine Softair aus dem Ausland importierst ein korrekter Beschuss von nöten (war ja logisch...).
Allerdings wenn man bei einer Airsoft keine Leistungsänderungen vornimmt, sondern nur optische Tunings vornimmt, dann darf der BüMa das F auf einer Airsoft/Softair (wie wurde das hier nochmal gehandhabt? Airsoft oder Softair?), die im Vorhinein auch schon ein F besessen hat, erneuern.
Kostet bei mir 20 Euro.
Gruß, Adrian!
Eine erfreuliche Nachricht!
Dann klappt das mit dem Metallbody vllt doch.
Müsste dann nur mal kucken ob es einen BüMa in meiner Nähe gibt der das macht.
ZitatOriginal von Addy
Allerdings wenn man bei einer Airsoft keine Leistungsänderungen vornimmt, sondern nur optische Tunings vornimmt, dann darf der BüMa das F auf einer Airsoft/Softair (wie wurde das hier nochmal gehandhabt? Airsoft oder Softair?), die im Vorhinein auch schon ein F besessen hat, erneuern.
Kostet bei mir 20 Euro.
Gruß, Adrian!
Was heißt "bei mir"?
Beste Grüße
Dr. Michael König
Ich denke mal daß er damit meint daß sein BüMa das für seine Airsoft für 20€ gemacht hat.
Gruß
Para
ZitatOriginal von MOA
Richtig, Luftdruckwaffen müssen nicht wie man so schön sagt "beschossen" werden.
Stimmt. Das gilt übrigens auch für Privatimporte - das hat mir das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport (was für eine abstruse Kombination) schriftlich gegeben.
ZitatDer BüMa darf meines Wissens nach jedoch nicht en,
Woher nehmen Sie dieses Wissen? Ich will nicht nörgeln - ich versuche nur seit einiger Zeit, herauszufinden, wer das (außer den Beschußämtern, die es defintiv dürfen, auch darf - aber es ist als ob man in einer Gummizelle hocken würde).
Zitatgenau wie jemand der die Erlaubnis zum "Schrauben" an Luftdruckwaffen hat, diese auch nicht mit einem versehen darf,
Wo steht das?
Zitatdabei, dass sowohl Beschussamt, als auch PTB meinen zuständig zu sein. Vielleicht sind es ja auch beide, der BüMa ist es definitiv nicht.
Das PTB hat mir erklärt:
"Im § 9 Abs. 2 ist nur das
gewerbsmäßige Herstellen oder Verbringen geregelt.
Für Einzelprüfungen sind die Beschussämter zuständig, diese sind den
Ländern beigeordnet."
D.h. das PTB macht keine Einzel"abnahmen" bzw. prüfungen und zumindest bis 2002 hat es auch "jeder" Büchsenmacher gemacht (die werden schon gewußt haben. ob/daß sie dürfen).
Daher möche die Aussage, daß BüMa des "defintiv" nicht dürften, mit einem oder mehreren Fragezeichen versehen. Schon der Umstand, daß die betreffende BüMA offenbar den F-Stempel herumliegen haben, spricht dafür, daß sie es zumindest bis zum Zeitpunkt X legal gemacht haben.
ZitatEr ist allerdings derjenige, der eine Waffe vorlegen darf, wenn der Eigentümer keine WBK besitzt.
Oder sich von der Waffenbehörde eine Erlaubnis für diesen Zweck erteilen läßt.
ZitatKompliziertes Thema, auch für Sachbearbeiter... viele viele Meinungen, wenig Definitives.
Ja, und vor allem scheint es kein Gesetz und keine Verordnung dazu zu geben. Ich habe mal versucht, dies anhand des geltenden Rechts zu eruieren, und habe das in einem neuen posting aufbereitet:
F-Zeichen: Durch wen?
Beste Grüße
Dr. Michael König
Es heißt die PTB (die physikalisch technische Bundesanstalt).
Die PTB macht prinzipiell nur Bauartprüfungen, egal ob es sich nun um eine Waffe handelt oder um ein elektrisches Gerät mit einer Zulassung für EX-Bereiche. Für Einzelbeschüsse sind immer die Beschußämter zuständig.
Für diejenigen die nicht wissen was ein EX-Bereich ist:
http://www.explosionsschutz-info.de/
Die Geräte die in EX-Bereichen verwendet werden, müssen eine PTB-Zulassung haben. Ich kann ja mal bei Gelegenheit so ein Zulassungszertifikat der PTB mal hier einstellen sollte Interesse bestehen.
Gruß Marcel