Ich habe eine der Holzschrauben, mit denen die Schiene am Gewehr (FWB300) befestigt ist, durch eine längere ersetzt und mit Hilfe einer Unterlegscheibe das ASMC-Zweibein befestigt.
Sitzt stabil und man spart den Adapter.
Beiträge von ad lib
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Bei ASMC gibt es ein verstellbares Zweibein aus Stahl für 14,95€. Ist stabil und solide verarbeitet. Preis/Leistung meiner Meinung nach unschlagbar!
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Lasst mal den armen Roland in Ruhe!
Der ist auch sonst sehr "engagiert"...
Edit: Link zur Homepage nach gründlicherem Lesen derselben gelöscht.
Ich sag nichts mehr... -
Der Thread ist eh völlig versaut, da kann man auch offtopic P1-vs-P8-Geschichten erzählen und verplant seinen Senf dazugeben
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Da es bei Softairwaffen keinen Einzelbeschuß gibt, ist wohl der Feder-TYP gemeint und nicht die jede einzelne Feder für sich.
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Zitat
Original von AD-iceman
Ich hab da u.a. auch mit der P1 geschossen und fand die garnicht so unpräziese auf 25m.Recht so!
Ich vertrete sowieso die Theorie, dass der schlechte Ruf der P1 alleine daherkommt, dass die meisten einfach nicht anständig mit ner Kurzwaffe umgehen können. Gäbe man den "8 Warnschüsse und ein gezielter Wurf"-Typen eine P8 in die Hand, sähe das Ergebnis wahrscheinlich nicht anders aus...
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Stimmt!
Hatte ganz vergessen, dass man das Gesetz ja auch bürgerfreundlich auslegen kann. Wie kommt das nur...
Dann würde das bedeuten, dass Waffen frei sind, wenn
- sie entweder vor 1970 irgendwo auf der Welt hergestellt und in den Handel gelangt sind
- oder ausnahmsweise auch, wenn sie in der DDR hergestellt und dort in den Handel gelangt sindSonst bräuchte man ja auch für antike Windbüchsen (heissen die so?) eine WBK.
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WaffG:
Freier Erwerb und Besitz: Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sindIch lese daraus, dass die Waffen im jetzigen Geltungsbereich des Gesetzes hergestellt und in den Handel gelangt sein müssen.
Es macht ja keinen Sinn, dass DDR Waffen dort hergestellt und in den Handel gebracht worden sein müssen, während dies für Waffen von vor 1970 Waffen nicht giltVon Angehörigen etc steht da übrigens gar nix. Stimme deshalb Waldo voll zu.
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Prima, danke!
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@gstar1106: Super!
Macht der Schalldämpfer beim Ausbalancieren der Waffe Probleme? Weißt Du, wieviel der ca. wiegt?
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Zitat
Original von asgardman
Gibt es keine andere Möglichkeit ausser WBK an ein LG über 7,5 J zu kommen? Ich meine damit LEGAL!
Ähem!
Hast Du den Plan, legal an eine stärkere Waffe heranzukommen, aufgegeben? -
Kauf' Dir doch einfach bei egun Waffen, die Dich interessieren. Bei Nichtgefallen verkaufst Du sie weiter. Porto und Provisionsgebühr kannst Du als Mietzins verbuchen. Glaube, das ist einfacher als sich von hundert unterschiedlichen Meinungen verwirren zu lassen. Schließlich sind die Geschmäcker verschieden und DU sollst Spaß an der Waffe haben.
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F ist F. Da wird nix gemeldet. Gilt auch für Deko-Waffen.
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Interessante Theorie. Nach meinem Kenntnisstand geht das Verbot von Lichtquellen auf Schusswaffen auf das Reichsjagdgesetz des seligen Jägermeisters Meier zurück. Zweck war/ist es, zu verhindern, dass Wild geblendet wird, um das zwangsweise verhoffende Stück unwaidmännisch leichter erlegen zu können.
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Guck' mal bei egun rein. Da findest Du unter dem Suchwort "cp99" eine Nighthawk mit Weihrauch Schalldämpfer.
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Für die "innere Reinigung" bevorzuge ich das gute Øl von Tuborg oder Faxe...
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Ich glaube, nolimitsoldier hat sich nur vertippt. Mit Geschoss=Diabolo ist ein Gewehr sehr viel leiser als ohne. Das bedeutet, ein Schalldämpfer hat dann kaum noch Arbeit zu verrichten. Wenn Du ohne Geschoss "schießt", kann der Dämpfer seine Eigenschaften voll ausspielen. Deshalb führt ein schlauer Händler natürlich das Gewehr ohne Geschoss (laut) vor, weil dann der Dämpfungseffekt entsprechend beeindruckender ist, als es mit Geschoss (leise) der Fall wäre.
Da Du normalerweise aber mit Geschoss schiesst (ist ja irgendwie sinnlos, nur rumzuknallen), macht ein Schalldämpfer auf einem Druckluftgewehr nur bedingt Sinn.
Alle Klarheiten endgültig beseitigt? -
Zitat
Original von Erklärbär
Das ist ja ein Hammer!
Damit würde dann wohl so etwa jeder zweite DSB 50-Meter KK Stand illegal.
Das ist aber wohl nicht auf den Stand selber, sondern auf evtl. Aufbauten bezogen:
"Ein Schießen aus Deckungen im Sinne der Nr. 1 liegt immer schon
dann vor, wenn etwa durch erfolgende Aufbauten der Eindruck eines
Schießens in oder aus Räume(n)/Ge-bäude(n) entsteht, also praktisch
durch fingierte Türen/Fenster oder sonstige Schießöffnungen Elemente
häuserkampfähnlicher Szenarien o.ä. nachgestellt werden." -
Hallo, Ubik!
Nach dem WaffG wäre das nur eine Ordnungswidrigkeit und taucht deshalb auch nicht im Führungszeugnis auf. Aber Du hast natürlich vollkommen recht damit, dass solche Regelungen nicht sonderlich förderlich für den Sport wären.