Beiträge von ad lib

    Ich habe eine der Holzschrauben, mit denen die Schiene am Gewehr (FWB300) befestigt ist, durch eine längere ersetzt und mit Hilfe einer Unterlegscheibe das ASMC-Zweibein befestigt.
    Sitzt stabil und man spart den Adapter.

    Zitat

    Original von AD-iceman
    Ich hab da u.a. auch mit der P1 geschossen und fand die garnicht so unpräziese auf 25m.

    Recht so!

    Ich vertrete sowieso die Theorie, dass der schlechte Ruf der P1 alleine daherkommt, dass die meisten einfach nicht anständig mit ner Kurzwaffe umgehen können. Gäbe man den "8 Warnschüsse und ein gezielter Wurf"-Typen eine P8 in die Hand, sähe das Ergebnis wahrscheinlich nicht anders aus...

    Stimmt!
    Hatte ganz vergessen, dass man das Gesetz ja auch bürgerfreundlich auslegen kann. Wie kommt das nur...
    Dann würde das bedeuten, dass Waffen frei sind, wenn
    - sie entweder vor 1970 irgendwo auf der Welt hergestellt und in den Handel gelangt sind
    - oder ausnahmsweise auch, wenn sie in der DDR hergestellt und dort in den Handel gelangt sind

    Sonst bräuchte man ja auch für antike Windbüchsen (heissen die so?) eine WBK.

    WaffG:
    Freier Erwerb und Besitz: Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind

    Ich lese daraus, dass die Waffen im jetzigen Geltungsbereich des Gesetzes hergestellt und in den Handel gelangt sein müssen.
    Es macht ja keinen Sinn, dass DDR Waffen dort hergestellt und in den Handel gebracht worden sein müssen, während dies für Waffen von vor 1970 Waffen nicht gilt

    Von Angehörigen etc steht da übrigens gar nix. Stimme deshalb Waldo voll zu.

    Kauf' Dir doch einfach bei egun Waffen, die Dich interessieren. Bei Nichtgefallen verkaufst Du sie weiter. Porto und Provisionsgebühr kannst Du als Mietzins verbuchen. Glaube, das ist einfacher als sich von hundert unterschiedlichen Meinungen verwirren zu lassen. Schließlich sind die Geschmäcker verschieden und DU sollst Spaß an der Waffe haben.

    Interessante Theorie. Nach meinem Kenntnisstand geht das Verbot von Lichtquellen auf Schusswaffen auf das Reichsjagdgesetz des seligen Jägermeisters Meier zurück. Zweck war/ist es, zu verhindern, dass Wild geblendet wird, um das zwangsweise verhoffende Stück unwaidmännisch leichter erlegen zu können.

    Ich glaube, nolimitsoldier hat sich nur vertippt. Mit Geschoss=Diabolo ist ein Gewehr sehr viel leiser als ohne. Das bedeutet, ein Schalldämpfer hat dann kaum noch Arbeit zu verrichten. Wenn Du ohne Geschoss "schießt", kann der Dämpfer seine Eigenschaften voll ausspielen. Deshalb führt ein schlauer Händler natürlich das Gewehr ohne Geschoss (laut) vor, weil dann der Dämpfungseffekt entsprechend beeindruckender ist, als es mit Geschoss (leise) der Fall wäre.
    Da Du normalerweise aber mit Geschoss schiesst (ist ja irgendwie sinnlos, nur rumzuknallen), macht ein Schalldämpfer auf einem Druckluftgewehr nur bedingt Sinn.
    Alle Klarheiten endgültig beseitigt? (:)

    Zitat

    Original von Erklärbär

    Das ist ja ein Hammer!

    Damit würde dann wohl so etwa jeder zweite DSB 50-Meter KK Stand illegal.

    Das ist aber wohl nicht auf den Stand selber, sondern auf evtl. Aufbauten bezogen:
    "Ein Schießen aus Deckungen im Sinne der Nr. 1 liegt immer schon
    dann vor, wenn etwa durch erfolgende Aufbauten der Eindruck eines
    Schießens in oder aus Räume(n)/Ge-bäude(n) entsteht, also praktisch
    durch fingierte Türen/Fenster oder sonstige Schießöffnungen Elemente
    häuserkampfähnlicher Szenarien o.ä. nachgestellt werden."