EU Import Luftdruckwaffen vor 1970

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 2.816 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. April 2006 um 13:22) ist von HWJunkie.

  • kann mir jemand sagen ob der import von luftdruckwaffen von vor 1970 ohne f-zeichen aus einem eu-land nach deutschland möglich (legal) ist ?

    vita brevis, ars longa

  • Bei mir auch ohne "Gewehr": Die Waffe muss vor 1970 in deinem Besitz bzw im Besitz eines angehörigen von dir gewesen sein.Also denke ich nicht dass dass möglich ist.

    Gruß ProNothe

  • WaffG:
    Freier Erwerb und Besitz: Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind

    Ich lese daraus, dass die Waffen im jetzigen Geltungsbereich des Gesetzes hergestellt und in den Handel gelangt sein müssen.
    Es macht ja keinen Sinn, dass DDR Waffen dort hergestellt und in den Handel gebracht worden sein müssen, während dies für Waffen von vor 1970 Waffen nicht gilt

    Von Angehörigen etc steht da übrigens gar nix. Stimme deshalb Waldo voll zu.

    "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst!"

  • Zitat

    Original von ad lib
    WaffG:
    Freier Erwerb und Besitz: Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 ... hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind

    ich kenne diesen abschnitt unseres (w)affengesetztes sehr wohl, aber m.e. steht da eben nichts von herstellung und in handelbringung beschränkt nur auf deutschland. die alten (vor 1970 ohne f) sheridan oder crosman luftdruckwaffen z.b., die manchmal bei egun angeboten werden, sind ja auch in den usa gefertigt worden. weiss dann da keiner genaueres? uli? ich_bins? pellet? ... ???

    vita brevis, ars longa

  • Nehmen wir die ehemalige DDR und ihre Zeit mal aus dem Text raus, dann steht nämlich nichts mehr von Herstellungsgebiet drin:

    Zitat


    1.2

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

    Das Herstellungsgebiet im vollen Text schließt lediglich diejenigen Waffen zusätzlich ein, die bis 1991 in der DDR hergestellt worden sind.
    Eine Gebietsbegrenzung auf das Gebiet der alten BRD ist im Text nicht vorhanden!

    D.H. alle Luftdruckwaffen, die vor 1970 (EGAL WO!) legal in den Handel gebracht wurde, sind frei.

    Aber, und das ist ziemlich wichtig:
    Ein tschechisches LG, was 1980 hergestellt und legal in der DDR verkauft wurde, ist nicht frei, denn es ist weder vor 1970 hergestellt worden, noch vor 1991 in der DDR hergestellt worden.


    Einfuhr genügend alter LGs/LPs ist auch kein Problem:

    Zitat

    7.

    Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

    7.1

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sofern sie den Voraussetzungen der Nummer 1.1 oder 1.2 entsprechen;

    Stefan

  • Stimmt!
    Hatte ganz vergessen, dass man das Gesetz ja auch bürgerfreundlich auslegen kann. Wie kommt das nur...
    Dann würde das bedeuten, dass Waffen frei sind, wenn
    - sie entweder vor 1970 irgendwo auf der Welt hergestellt und in den Handel gelangt sind
    - oder ausnahmsweise auch, wenn sie in der DDR hergestellt und dort in den Handel gelangt sind

    Sonst bräuchte man ja auch für antike Windbüchsen (heissen die so?) eine WBK.

    "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst!"