Verwaltungsvorschriften, Änderungen für Bundesratsentscheidung

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.966 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. März 2006 um 13:00) ist von Widowmaker.

  • Was lange im stillen Kämmerlein schlummerte (und seit dem 1. April 2003 überfällig war), kommt nun ans Licht der Öffentlichkeit:

    Die einzelnen Ausschüsse des Bundesrats haben ihre 1500 Anmerkungen zum Entwurf der Verwaltungsvorschriften eingereicht, und die müssen eben für die nächste BR-Sitzung am 7. April mal veröffentlicht werden.

    Man hat zwar den Haupttext nicht parallel (den gibt's inzwischen auch irgendwo), aber man kann anhand der Begründungen ganz gut schließen, welche seltsamen Gedanken dort gedacht werden. Die Kollegen bei Waffen-Online haben das PDF-Teil dort hochgeladen, weil der Bundesrats-Server nicht immer störungsfrei den Text freigibt.

    Anlesetips (man kommt selbst durch die 64 Seiten einigermaßen durch) sind etwa, aus Freie-Waffen-Sicht, die Regelungen zum Transport (Nr. 40 auf Seite 21/22, deutlich besser/klarer als bisher), zum Schießen auf befriedeten Grundstücken (Nr. 43 auf S. 23), zur gelben Sportschützen-WBK (strenger dank der "Bemühungen" des BDMP, Nr. 58 auf Seite 29)

    In einigen Punkten, das muß man sagen, haben sie den Text des Waffengesetzes herangezogen und Änderungswünsche einzelner Ausschüsse wieder abgelehnt, da diese durch das Gesetz nicht abgedeckt waren, strenger als geplant waren oder einfach praktisch unsinnig sind.

    Für bestimmte rheinische Schießvorhaben könnte dieser Paragraph wichtig sein: Nr. 84 auf Seite 45:

    Zitat

    Wenn ein Ort im befriedeten Besitztum, an dem regelmäßig mit bestimmten besitzerlaubnisfreien Waffen geschossen werden soll, für diesen Zweck im Sinne der Definition in Absatz 1 Sätze 1 und 2 auf Dauer besonderes hergerichtet wird, handelt es sich auch im Fall einer rein privaten, nichtöffentlichen Nutzung grundsätzlich um eine erlaubnispflichtige Schießstätte.

    (was wiederum dann die Genehmigungspflicht bedeutet!)

    Für andere Kaliberbereiche interessant: Das Schießen durch Öffnungen, die man als Fenster interpretieren könnte, soll ebenso untersagt werden wie auch nur angedeutetes Laufen (alles etwa beim IPSC-Schießen).


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Haaaalt, nix "BMI herausgebracht" - es ist in etwa der 20. Entwurf, und noch hat der Bundesrat nichts entschieden. Das steht so auf Punkt 62 der Tagesordnung oder so für den 7. April, und es kann immer noch zur weiteren Beratung wieder in die Ausschüsse zurückgehen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Danke, hochinteressant!

    Besonders die Genehmigungspflicht für den privaten Schießstand gibt mir zu denken. Das bedeutete also, dass ich einen Kugelfang, den ich im Keller festschraube, als Schießstätte gemäß § 27 WaffG genehmigen lassen müsste (inkl. Versicherung, Nachweis der Eignung und Zuverlässigkeit)!?
    Wenn ich den Kugelfang jedoch nach dem Schießen wieder von der Wand abnehme, wäre es nur eine "vorübergehende besondere Herrichtung" und erlaubnisfrei.
    Na, super, endlich Rechtsklarheit!

    Husch, husch, zurück in die Ausschüsse mit Dir!!

    "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst!"

  • Hallo erstmal,

    nachdem ich schon seit einiger Zeit begeisterter "Mitleser" eures Forums bin jetzt mal ein Beitrag.

    So, zum Thema:

    Mich würde ja schon interessieren wie dieser Nicht-"auf Dauer besonderes hergerichtete"-Schießstand den aussehen soll.

    Wenn man mal einen Blick auf § 13GG wirft, steht da zum einen " Die Wohnung ist unverletzlich" (Abs. I) und zum anderen "Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr (..) auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit (..) vorgenommen werden."(Abs. VII)

    --> Ich für meinen Teil habe mir mein LG/meinen Kugelfang ja nicht zur "paramilitärischen Einzelkämpferausbildung" angeschafft. ;)


    Durch diese oder ähnliche Gesetze/Vorschriften (nicht das GG)und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit in der Bevölkerung, wird es sich über kurz oder lang jeder, der weiterhin mit einem leeren Führungszeugnis auskommen will, wohl 3x überlegen, ob er statt dem Schießsport nicht lieber beim Kronkorkensammeln bleibt.

    :::::::::::::::::
    LG: FWB 300s, Browning Airstar; Walther LG 55 (Tiroler Schaft) u.a.; - LP: FWB 65; Weihrauch HW 40 PCA; RO 71
    SSW: Erma EGP 45, EGP 55, KGP 690, Weihrauch HW 37, HW 10 GR, Walther P 22, Mauser Hsc Mod. 90

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Das Schießen durch Öffnungen, die man als Fenster interpretieren könnte, soll ebenso untersagt werden

    Das ist ja ein Hammer!

    Damit würde dann wohl so etwa jeder zweite DSB 50-Meter KK Stand illegal.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (31. März 2006 um 12:14)

  • Hallo, Ubik!

    Nach dem WaffG wäre das nur eine Ordnungswidrigkeit und taucht deshalb auch nicht im Führungszeugnis auf. Aber Du hast natürlich vollkommen recht damit, dass solche Regelungen nicht sonderlich förderlich für den Sport wären.

    "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst!"

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    Das ist ja ein Hammer!

    Damit würde dann wohl so etwa jeder zweite DSB 50-Meter KK Stand illegal.

    Das ist aber wohl nicht auf den Stand selber, sondern auf evtl. Aufbauten bezogen:
    "Ein Schießen aus Deckungen im Sinne der Nr. 1 liegt immer schon
    dann vor, wenn etwa durch erfolgende Aufbauten der Eindruck eines
    Schießens in oder aus Räume(n)/Ge-bäude(n) entsteht, also praktisch
    durch fingierte Türen/Fenster oder sonstige Schießöffnungen Elemente
    häuserkampfähnlicher Szenarien o.ä. nachgestellt werden."

    "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst!"

  • Zitat

    Original von ad lib
    Das ist aber wohl nicht auf den Stand selber, sondern auf evtl. Aufbauten bezogen

    Na wollen wir mal das beste hoffen... die Stände die ich grade vor Augen hab erwecken jedenfalls nicht nur den Eindruck durch ein Fenster aus einem Raum zu schießen.

    Bin z.Z. aber nur per Handy online, werde zu Hause mal genauer recherchieren.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Noch...
    wurde ja nichts beschlossen. Aber mir fallt da nur eins zu ein :wogaga::alc::kotz::rot:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von Ubik
    Wenn man mal einen Blick auf § 13GG wirft, steht da zum einen " Die Wohnung ist unverletzlich" (Abs. I) und zum anderen "Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr (..) auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit (..) vorgenommen werden."(Abs. VII)

    --> Ich für meinen Teil habe mir mein LG/meinen Kugelfang ja nicht zur "paramilitärischen Einzelkämpferausbildung" angeschafft. ;)


    Durch diese oder ähnliche Gesetze/Vorschriften (nicht das GG)und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit in der Bevölkerung, wird es sich über kurz oder lang jeder, der weiterhin mit einem leeren Führungszeugnis auskommen will, wohl 3x überlegen, ob er statt dem Schießsport nicht lieber beim Kronkorkensammeln bleibt.

    Hallo Ubik, du beziehst dich hier auf das GG!? Neulich habe ich was schönes dazu gelesen!

    "Was berufen wir uns auf das Grundgesetz, es hält sich doch eh niemand daran!"

    Was die tolle Zuverlässigkeit betrifft, die ist man so schnell los........Mittlerweile bin ich auch am zweifeln ob ich überhaupt noch Lust habe ein "zuverlässiger" Bürger zu seien. Es ist nähmlich zum brechen wen man sich wegen jedem kleinen Dreck schon Gedanken machen muss ob es nicht ein Gesetzesverstoss ist!

    Meiner Meinung sind solche Vorstösse schon wieder dahingehend unliebsame Menschen einfach zu kriminalisieren! Pfui.....

    Einmal editiert, zuletzt von Widowmaker (31. März 2006 um 13:03)