Na also!
Im Prinzip ist es mir egal, wo die Waffe hergestellt wird.
Das wichtigste ist mir präzise Verarbeitung, gute Funktion und Langlebigkeit.
Und ob da jetzt Beretta Mod.92 oder Schmidt-Huber Mod.92 auf dem Schlitten prangt ist mir auch egal.
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Na also!
Im Prinzip ist es mir egal, wo die Waffe hergestellt wird.
Das wichtigste ist mir präzise Verarbeitung, gute Funktion und Langlebigkeit.
Und ob da jetzt Beretta Mod.92 oder Schmidt-Huber Mod.92 auf dem Schlitten prangt ist mir auch egal.
Das Umbauen von ehemaligen Scharfen zur SSW ist aber nicht mehr erlaubt, soviel zum Thema Scharfe umbauen, das gibts nur noch bei Langwaffen.
Das eine Anpassung auf PTB geht hat man ja bei Kimar gesehen bzw eigentlich auch wieder nicht wenn man es genau nimmt. Aber hier eine Firma zu finden die das importiert dürfte machbar sein.
Gruß Marcel
germi: Warum gibt's keine Umbauten von scharfen Kuurzwaffen mehr? All die LEP's sind doch auch mal echte gewesen und verschiessen gar ein Projektil. Gibt's da eine genaue Gesetzestextstelle? Hintergrund meiner Frage ist natürlich auch die momentan herschende Grauzone bezüglich der alten Hege-Umbauten (z.B. Schweizer Ordonanz-Revolver 1882/29), die immer mal wieder bei Auktionen auftauchen.
LEP ist auch was anderes, das ist der Umbau zur Druckluftwaffe. Aber Kurzwaffen dürfen nicht mehr zu SSWs umgebaut werden, das wird nur noch bei Langwaffen gemacht. Warum genau weiß ich nicht, aber man kann ja mal nachfragen bei Jemandem der das früher mal gemacht hat.
Hatte vor kurzem (naja, ein bisschen länger schon her) mal mit dem Chef telefoniert, also sehr nett und hilfsbereit. Wenn einer mal da wegen einer Bestellung anruft kann man ja beiläufig mal fragen wenn man den Chef persönlich hat.
Gruß Marcel
Wir reden hier nicht von Salutwaffen (also umgebauten scharfen Waffen mit BKA-Stempe)l, da sind tatsächlich nur Langwaffen möglich!
Hier geht es um PTB-Schreckschusswaffen, egal, ob nun lang oder kurz, denn da besteht rechtlich kein Unterschied.
Die Waffe muss die PTB-Bestimmungen erfüllen, das ist alles, und da steht m.W. nicht drin, dass keine Originale umgebaut werden dürfen.
Woher die Teile für eine PTB-SSW stammen, kann daher eigentlich egal sein.
Es besteht aber ein anderes Problem, und zwar finanzieller Natur.
Eine PTB-Zulassung wird für ein bestimmtes Waffenmodell (evtl. mit Varianten) erteilt.
Ein Umbauer müsste also eine so große Anzahl von Waffen gleichen Modells aufkaufen, dass sich die Zulassung und die Kosten des Umbaus lohnen.
Gleichzeitig muss natürlich auch der Einkaufspreis und der Zustand der Waffen stimmen.
Die Kosten wären ersteinmal vorher auszulegen, ohne sich hinterher über den Erfolg sicher sein zu können.
Fertigungsmaschinen für Neuteile kann man mieten, um die Startkosten klein zu halten, aber keine Waffen, um sie vielleicht noch umzubauen.
Stefan
Das entwickeln einer SSW kostet ja nun ziemlich viel Geld...haben wir ja mittlerweile rausgekriegt
Das die sache aber viel "Unternehmerisches Risiko" mit sich bringt ist klar....letzten Endes läuft es doch immer darauf hinaus: Entweder man gewinnt und es existiert z.b. eine neue Desert Eagle mit 14schuss Magazinkapazität auf dem Markt, dann wird man irgendwann vielleicht sogar mal Geld damit machen
oder auf der anderen seite: Man kann eben pech haben und das unternehmen geht krachen, wa solls...in Frankreich gibts auch jede menge gescheiterte Professoren die jetzt als Penner auf der Straße leben! Man hat ja noch sich und seinen Humor.
Das größte Problem wäre dann sicherlichdie Familie die man ernähren muss....wer so ein Problem hat sollte sich lieber gar nicht erst an so ne riskante sache ranwagen! Vorher müssen eben alle dinge geklärt sein.....hängen zu viele andere Personen dran die man "mit runter" ziehen könnte sollte man es sein lassen....
Hop oder Top ist eben so ne sache, oft nicht besonders clever aber ich denke bei dem Thema wird dem "reformator" wohl nichts anderes übrig bleiben Da kann man nur die Daumen drücken und fleißig seine Produkte kaufen (wenns was ordentliches ist, Zinkschrott taugt evtl. noch zum "Bleigießen")
Hi,
wobei man wohl eher pech haben wird.
Siehe die ME08 in 9mm P.A., da hätte sich ME sicher auch mehr davon versprochen.
Gruß C.C.
So, habe eben bei CDS das große EGG1-Magazin bestellt, und dabei mal den Chef gefragt wegen der SSW-Umbauten. Er meinte es wäre nicht mehr erlaubt SSWs aus scharfen Waffen zu bauen, er macht deswegen nur noch LEPs aus Scharfen.
€: Zur 08, naja, es ist ja eine Neuauflage der IWG 08, halt im Kaliber 9mm PAK. Da wurden nur vorhandene Gußformen modifiziert. Wäre das riesen Firmenlogo nicht auf der Seite, naja ich denke sie wäre besser angekommen. Auch ist es mit der Zuverlässigkeit nicht so toll wie man hört.
Gruß Marcel
Ich denke auch das was Germi sagt! Wäre die 08 so zuverlässig wie z.b. der 1911 von Umarex hätte ich sie mir evtl. schon gekauft....aber das Kniegelenk soll ja alles andere als zuverlässig sein und reine Vitrinenwaffen gibts für mich nicht!
Es würde z.b. auch nichts bringen neue SSW's auf den Markt zu bringen welche dann aber nur bei jeder 10ten Patrone sauber reptieren.
Hallo Cuddles,
schau mal was Depner hier zur Verbesserung an der P08 schreibt.
Das klingt für mich sehr plausibel.
Klar ist es eine Zumutung bei einer so teuren Waffe, dass sie nicht richtig funktioniert, und es gibt ja auch Berichte über die scharfe P08 und den Problemen am Kniegelenkverschluss, aber wenn es vllt mit einer Kürzung der Magazinfeder und ein bißchen Feilarbeit getan ist, warum nicht ??
Bleibt nur noch das extrem hässliche Logo an der Seite .
Mfg
KillFrenzy
Hallo,
scharfe Waffen dürfen nicht mehr zu SSWs umgebaut werden, ok.
Ich bin letzte Tage über folgendes gestolpert:
ME 1873 Mod. Hartford, brüniert, Holzgriff
Kal. 9 mm Knall, Schuss: 6, Länge (mm): 270; aus Ganzstahl, umgearbeitete Originalwaffe; Im Lieferumfang enthalten: Waffe, Reinigungsbürste, EXTRA: 10 Schuss pyrotechnische Munition
Hmmm....wie erklärt sich das?
Oder habe ich mich jetzt wieder nur absoluter SSW-Laie geoutet
Gruß
Musashi
Nun, das ist ein unter ME-Logo vertriebener Weihrauch Sixshooter, der auch in scharfen Kalibern angeboten wird.
Ein UMBAU ist es nicht, sondern ein bis auf Lauf und Trommel identischer Revolver.
Alleine schon aus diesem Grund ist ein Umbauverbot (welches mir rechtlich immer noch nicht gestützt erscheint) mehr oder weniger lächerlich.
Umbauen darf man nicht, wohl aber wesentliche Teile scharfer Waffen für die Produktion von SSW verwenden?
Stefan
ZitatOriginal von Cuddles
Ich denke auch das was Germi sagt! Wäre die 08 so zuverlässig wie z.b. der 1911 von Umarex hätte ich sie mir evtl. schon gekauft....aber das Kniegelenk soll ja alles andere als zuverlässig sein und reine Vitrinenwaffen gibts für mich nicht!
Ähm, es ist noch nicht mal ein richter Kniegelenkverschluß, eher ein normaler Masseverschluß mit einem Knie das nur der Optik dient. Die einzige SSW mit richtigem Kniegelenkverschluß ist die Erma KGP690. Bei allen anderen SSWs ist das Kniegelenk wie schon gesagt nur Optik.
Gruß Marcel
Worin besteht denn genau der unterschied zwischen "echtem" Kniegelenk und einfachem Trägheitsverschluss......Hab leider noch nie ne 08 geschossen und hab auch die SSW noch nie angegrabbelt...
Auf Fotos sieht es für mich auch immer so aus als ob das Knie nach oben einknickt und dadurch den Repitiervorgang in bewegung setzt!
Bei der Erma und der echten 08 ist das auch genau so der Fall.
Bei den Modellen von Rekord, IWG und ME wird der Verschluss von einer normalen Feder gerade nach vorne gedrückt, das Kniegelenk wird von diesem nur mitbewegt, es könnte theoretisch sogar weggelassen werden.
Stefan
Warum keine scharfen Waffen (mehr) zu SSW umgebaut werden dürfen, erschließt sich aus mehreren miteinander verknüpften Paragrafen des Waffengesetzes, die seit 2003 eben anders formuliert wurden. Neue SSW müssen z.B. am Laufansatz oder an der Trommel (bei Revolvern) Sollbruchstellen aufweisen, die bei jedem Änderungsversuch die Waffe zerstören.
In Anlage 1 WaffG wird definiert, was "Schußwaffen" und "Feuerwaffen" sind. Letzteres sind zum Beispiel:
2.7
Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.
2.8
Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind.
2.9
Signalwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind.
Etwas weiter oben steht dann:
1.4
Unbrauchbar gemachte Schusswaffen
Die für Schusswaffen geltenden Vorschriften sind auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen und auf aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände anzuwenden, wenn
1.4.1
das Patronenlager nicht dauerhaft so verändert ist, dass weder Munition noch Treibladungen geladen werden können,
1.4.2
der Verschluss nicht dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,
1.4.3
in Griffstücken oder anderen wesentlichen Waffenteilen für Handfeuer-Kurzwaffen der Auslösemechanismus nicht dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,
1.4.4
bei Kurzwaffen der Lauf nicht auf seiner ganzen Länge, im Patronenlager beginnend,
– bis zur Laufmündung einen durchgehenden Längsschlitz von mindestens 4 mm Breite oder
– im Abstand von jeweils 3 cm, mindestens jedoch 3 kalibergroße Bohrungen oder
– andere gleichwertige Laufveränderungen
aufweist,
1.4.5
bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel nicht
– mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder
– andere gleichwertige Laufveränderungen
aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen ist,
1.4.6
dauerhaft unbrauchbar gemacht ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann.
Eine derart modifizierte Waffe ist eben keine mehr - aber daher würde ich daraus auch sicher keine Schreckschuß- oder Gaspatrone verschießen wollen.
Und insgesamt erfordern derart weitreichende Um- und Neubauten von Waffen (zu denen demnach eben auch SSW) gehören, mindestens eine nicht-gewerbliche, in Fall von Cuddles' Plänen sicher eine gewerbliche Herstellungslizenz mit allem Drum und Dran.
Das wirkt sich auch nicht unerheblich auf die Kostenkalkulation aus...
Und gerade bei SSW eine Marktlücke zu vermuten, ist nur im falsch verstandenen Wortsinn richtig: der Markt ist seit Einführung des KWS und den neuen Bestimmungen um gut 80 bis 90 Prozent eingebrochen.
Die Textpassagen kenne ich, Uli.
Deshalb habe ich ja ein Problem damit, an ein Verbot zu glauben, denn gemäß dieser Passagen dürfte es auch keine Salutwaffen geben:
Denn auch Salutwaffen (die es immer noch gibt), sind umgebaute Schusswaffen, und eben nicht so verändert, dass aus ihnen nichts mehr verschossen werden kann.
Salutwaffen sind also keine "unbrauchbar gemachten" Schusswaffen, sie sind nur veränderte Schusswaffen.
Auch ist nirgendwo gefordert, woraus eine SSW (keine Salutwaffe!) zu bestehen hat.
Ich traue mir zu, einen Revolver oder eine Pistole so umzubauen, dass die PTB-Bestimmungen vollständig eingehalten werden.
Und nur die PTB-Bestimmungen sind für die PTB-Zulassung erforderlich, nicht die Herkunft der Bauteile (siehe Weihrauch SixShooter und die P22, deren Griffstücke mit denen der scharfen Waffe identisch sind und wesentliche Waffenteile darstellen).
Die Kosten eines derartigen Umbaus wären evtl. unrealistisch zum zu erzielenden Kaufpreis, aber darum geht es rechtlich ja auch nicht.
Stefan
Also doch mal wieder eine klassische Grauzone, so wie beispielsweise auch bei den Tingle's und Lindsay's. Dabei gibt es so schöne alte Salutumbauten von Kurzwaffen, wenn ich z.B. an den erwähnten Schweizer Ordonanz-Revolver 1882/29 denke.
Was bedeutet das denn nun in der Praxis für bereits bestehende Waffen, wie die oben erwähnten oder neuen Plänen. Brauch es erst eine arme Socke, die den Klageweg komplett nach oben durchexeziert, damit die Auslegung endlich eindeutig ist, oder gibt es andere Möglichkeiten über die bekannten Lobby-Verbände hinaus, da Stück für Stück voranzukommen?
ZitatOriginal von HWJunkie
Auch ist nirgendwo gefordert, woraus eine SSW (keine Salutwaffe!) zu bestehen hat.
Nur weil es nicht im Internet oder in den öffentlich zugänglichen Quellen zu finden ist? Ich weiß, daß die Hersteller detaillierte Vorgaben erhalten haben, wie welche Sollbruchstelle mit welchen Daten anzulegen ist - und die Tatsache, daß gleich mehrere frühere Anbieter den neuen Aufwand (oder sonstwas) scheuen, spricht auch dafür, daß es sich nicht komplett aus dem reinen, uns zugänglichen WaffG-Text herleiten läßt.
Ich kenne nur das WaffG und die PTB-Prüf- und Zulassungskriterien, mehr nicht, das ist richtig.
In letzteren steht z.B. dass die "Laufaufnahme im Rahmen" brechen muss, wenn jemand versucht, die Sperre durch Drehen oder Brechen zu entfernen.
Ob da nun noch 1,5mm Druckguss oder 0,8mm Stahl stehen, kommt von der Festigkeit her in etwa aufs gleiche raus.
Ein Blick in den aktuellen Frankonia-Katalig zeigt mir z.B. auf Seite 226 einige Westernrevolver (besonders den Remington), bei denen noch der originale Lauf verwendet und am Rahmen keine sichtbare Schwächung vorgenommen wurde.
Lediglich die Trommel wurde gegen eine Platzpatronentrommel getauscht, die ist aber auch weiterhin aus Stahl, wie auch der Rest der Waffe.
Trotzdem haben diese Waffen eine aktuelle PTB-Zulassung.
Eine zwingende Material- oder Herkunftsvorgabe der verwendeten Teile kann also nicht vorliegen.
Stefan
Edit: Noch ein Nachtrag:
Es ist nicht so, dass ich nicht glaube, dass Aussagen gemacht wurden, die auf ein Verbot hinweisen.
Nur gewisse PTB-zugelassene Waffen stellen diese Aussagen in Frage.
Und noch ein Nachtrag:
Dass Einzelumbauten von Kurzwaffen auf Salut unmöglich sind, ist klar.