Kleiner Waffenschein?? Blödsinn oder?

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 5.013 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Oktober 2005 um 19:11) ist von promillo.

  • Na das soll man mir erst mal beweisen.
    Wenn ich meine Luftgewehre im Futteral im Kofferraum liegen habe. Gleichgültig ob Kombi oder Limusine, wer will da ernsthaft von "zugriffsbereit" sprechen ?
    Und ich rede hier nicht von der fertiggeladenen CO2 auf dem Beifahrersitz.

    Und nochwas, die Diabolos sind Keine Munition im Sinne des GesG. sondern Geschosse. Diese sind daher auch frei verkäuflich, noch nichteinmal 18 muß man dazu sein.
    Ebenso wie :F: Luftwaffen oder Vorderlader, sofern man das 18te Lebensjahr erreicht hat.
    Daher greift hier wieder eine völlig andere Gesetzgebung.
    Befragt doch mal HW dazu, wir haben das Glück hier einen glänzend informierten Moderator zu haben.

    Zitat

    "Was ein Polizist an rechtlichen Äusserungen von sich gibt ist ohne jeden Belang. Ein Polizist ist nur Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft"

    Genau so siehts aus.
    Wäre nicht der erste Polizist der meint sich über die geltende Rechtsprechung zu stellen, nicht wahr ? Aus welchen zu unterstellenden Gründen auch immer. Sind auch nur Menschen.
    Das wäre ja jedesmal einer "Schnitzeljagdt" gleich wenn man z.b.zu einem FT Event fährt.

    Die zu beachtende Reihenfolge in solch einem Fall ist Name/Dienstnummer ... Anwalt, ansonsten garnichts sagen. Den Rest erledigt der Vertreter deines Vertrauens.

    Spy

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB

  • Zitat


    Der vom Bedürfnis umfaßte Zweck ist das Schießen mit dem Ding...Weg zum oder vom Schießstand oder Büchsenmacher zurück...

    Nö, es gibt noch viel mehr von "Bedürfnis umfassende Zwecke" , aber daß weißt du ja sicher auch. ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • promillo

    Lieber einmal mehr vorgesort mit einem Vorhängeschloß als den Waffen hinterher rennen und sonst auch vom Anwalt zu Anwalt rennen. Ein kleines Schloss kostet nichtmal 1€ im Baumarkt, hauptsache die Tasche ist Verschlossen und was Verschlossen ist ist nunmal NICHT zugriffsbereit. Wir kennen alle das Waffengesetz und wissen auch daß vieles Auslegungssache und bevor mir ein Grünrock dumm kommt wel da kein Schloß daran ist....

    Ich freu mich seit dem ich FT schieße auf eine Polizeikontrolle, nur leider kam noch keine die mich haben wollte :D

    Gruß
    Para

  • Para, soweit es darum geht, sich jeden Aerger vom Hals zu halten, hast Du sicher Recht, auch wenns das Gesetz so nicht vorgibt.
    Und normal halte ichs auch so, da kommt eben ein kleines Schloesschen in die Reissverschluesse, wenn meine Walther Lever Action oder Crosman 1077 zum Cousin in die Scheune duerfen.
    Ich persoenlich aber transportiere z.B. meine alte Diana 75 in einem passenden Styroporkasten, der wiederum in einem Pappkarton verpackt und mit Tesa zugeklebt ist, wenn ich das gute Stueck ueberhaupt mal transportiere. In ein Futteral, wo sie womoeglich beschaedigt werden koennte, kommt die mir gar nicht. Da kann man kein Schloss dran machen, dennoch entspricht das den Vorgaben des WaffG. Und in diesem besonderen Fall waere ich auch nicht bereit, die Waffe in einem Futteral herumzuschaukeln. In der alten VWV gabs da mal irgendwas mit 5 Handgriffen...das Auspacken aus dem obigen Pack dauert das xfache davon. Das sollte auch ohne Schloss reichen.
    Wenn ein Buettel das doch mal anders sehen sollte (Wie will er ueberhaupt wissen, was im zugeklebten Karton ist? , dann wird jedoch der Anwalt meines Vertrauens den Rest erledigen duerfen, incl etwaigen Schadenersatzforderungen, wenn die Suesse auch nur einen Kratzer durch die unrechtmaessige Sicherstellung davongetragen haben sollte.

    Irgendwo hat naemlich alles seine Grenzen.

    P.S. Die paar Polizeikontrollen, die ich in meinem Vielfahrerleben bisher erleben durfte, waren mit Fuehrerschein und KFZ-Schein zufrieden. Warndreieck und Verbandskasten liegen sowieso immer so, dass man sie sofort zur Hand hat, falls man sie mal braucht. Denn nach einem Unfall, bei dem ich als eigentlich unbeteiligter Zeuge erst mal die anwesenden Beteiligten beruhigen musste, bis die wieder in der Lage waren, ihr Warndreieck hervorzukramen, nur weil meines unter Umzugskisten lag und ich selber nicht drankam, bin ich da sehr sensibilisiert. Seitdem ists entweder im Innenraum oder gaaanz obenauf im Kofferraum. Und der Rest geht die Buettel NICHTS an.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

    Einmal editiert, zuletzt von promillo (26. Oktober 2005 um 00:25)

  • Zitat

    Originally posted by Paramags
    Nun, durch den Karton sieht man ja auch nicht gleich was sich darin verbirgt, dagegen ein Futteral erkennt jeder Blinde als ein solches *g*

    Gruß
    Para

    Anglerfutterale gabs doch neulich guenstig bei Lidl oder so.
    *lol*

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Anglerfutterale gabs doch neulich guenstig bei Lidl oder so.


    Oder bei mir :))
    Und kleine Vorhängeschlösser auch *lol*

    Aber mal ehrlich,die meisten auf die Straße geschickten Polizisten wissen doch garnicht wie in Sache "WaffG" rechtlich zu handeln ist :new16:

    P.S.: kenne einige Ordnungskräfte als Kunden von mir.Auf solche Fragen,wie im diesen Thread z.B.,kommt nur Kopfschütteln und Schulterzucken,kommt ein erstauntes : "nicht wahr?",oder ein "werden wir noch in der xx. Kalenderwoche darüber infomiert".... :confused2:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von hAgbard_ceLine
    Einfach mal bei Visier anfragen ?

    Das ist schon ziemlich dicht an der Lösung...

    Zu bestellen online im VISIER-Shop, dann "VISIER-Edition" und den obersten Eintrag anklicken (sorry, wegen des SSL-Servers nicht direkt verlinkbar)

    Es geht auch über den VISIER-Service:
    (vertrieb@vsmedien.de oder Telefon 02603/5060-102 oder -104, Fax
    -103). Oder ohne Porto :ngrins: bei der nächsten Waffenbörse in Kassel direkt am VISIER-Stand.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ich hatte am Samstag das Vergnügen den Leiter des LKA 573 (Waffenbehörde Berlin) beim Sachkundelehrgang zu haben. Seine Auslegung dieses Themas lautet forlgendermaßen:

    1) Es wird nur das "Führen zum Transport" in einem geschlossenen Behältnis geduldet. (Transport ist eine Unterform vom Führen)
    2) Teile des Kraftfahrzeuges wie Handschuhfach, Kofferraum o.Ä. sind kein geschlossenes Behältnis.
    3) Schlösser sind auf dem Transport vom Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben.
    4) Laut WaffG müssen alle Waffen jedoch vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt werden.
    5) Ein solcher Schutz besteht nicht, wenn die Waffe (insbesondere Kurzwaffen) durch einen schnellen Griff aus dem Koffer entfernt werden kann. Aus diesem Grund ist ein Schloß zu empfehlen.
    6) Eine Überprüfung der Zuverlässigkeit ist bei einer unsicheren Form des Transportes auf jeden Fall angezeigt.
    7) Wen das stört kann gerne klagen.

    Punkt 7 ist übrigens seine Standardantwort auf jegliche Abweichung der Waffenbehörde von geltendem Recht. So wird z.B. das Erwerbsstreckungsgebot 2/6 immer noch in Berlin angewandt und solange nicht in der Verwaltungsvorschrift etwas Anderes steht oder das Bundesverwaltungsgericht einen entsprechenden Beschluß faßt wird sich auch nichts ändern, außer jemand klagt.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von F600
    den Leiter des LKA 573 (Waffenbehörde Berlin) beim Sachkundelehrgang

    Nun ist bekanntermaßen gerade die Berliner Behörde seit Jahren für den, sagen wir mal, innovativen Umgang mit bestehenden Gesetzen und Verordnungen berüchtigt. Dafür sind sie auch bereits mit der "VISIER-Birne des Monats" ausgezeichnet worden...

    Das "dann soll er eben klagen..." ist immer wieder ein hübsches Zeichen, wie manche der von uns bezahlten Beamten unser Rechtssystem auslegen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • @ HWJunkie:
    Ich sehe dies genau so wie Du, habe aber auf meinen Einwand hin nur Punkt 7 als Antwort bekommen.

    @ Ulrich
    Der letzte Satz des Artikels könnte in dieser Form durchaus von dem Leiter selbst stammen. Zumindest schloß sich an den Lehrgangsbesuch noch eine überraschende Kontrolle des benachbarten Schießstandes und der dort befindlichen Schützen an.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Man sollte seinen Tipp (Punkt 7) einfach mal beherzigen. Irgendwann, wenn sich wirklich tausende Betroffene an die Gerichte wenden, wirds vielleicht mal dem Dienstherrn zu teuer.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

    Einmal editiert, zuletzt von promillo (26. Oktober 2005 um 13:13)

  • Das ist leider nicht zu vermuten. Wenn man die Gerichte bemüht, so fallen die Kosten nicht nur dem Kläger selbst, sondern auch der Behörde zu. Wenn aber die Behörde zahlen soll, so zahlt der Staat, bzw. das Land. Sollte der Prozess nun aufgrund einer Entscheidung begonnen worden sein, die ein Sachbearbeiter in Abstimmung mit seinem Vorgesetzten getroffen hat, so hat die Behörde nicht falsch gehandelt. Sie behaupten lediglich ihre Arbeit gemacht zu haben.....

    Die einzige Möglichkeit einen Druck auf eine Behörde auszuüben ist über die Politik. Die aber richtet sich immer wieder gerne nach der öffentlichen Meinung. Du mußt also nur genug Druck bei den Politikern machen. Zusätzlich kann man natürlich auch noch die liebe Bürokratie bemühen. Eingabe bei den Vorgesetzten, Dienstbeschwerden..... und das Ganze so lange bis der Behördenhorizont erreicht ist (der Punkt an dem sich das Amt ausschließlich mit sich selbst beschäftigt). Dann sollte sich etwas ändern. Bei der bisherigen Lobbyarbeit sehe ich aber schwarz.
    Als letzte Alternative bietet sich noch an, so viele Prozesse anzustrengen, daß die Waffenrechtsprozesse einen merklichen Anteil des Justizetats auffressen. Dabei werden aber eher die Bürger als das Land pleite sein.


    zu, zurück on topic:

    Wenn mir ein Polizist vormacht wie ich ein Luftgewehr auf der Fahrt von der Rückbank des Autos greife, aus der Tasche auspacke, die Dias aus der Seitentasche herausfriemle, spanne, lade, danach in Anschlag bringe und ein Ziel anvisiere OHNE gegen den nächsten Baum zu fahren darf er es auch behalten. Ansonsten darf er sich ein Zitat aus einem sehr bekannten Werk von Göthe anhören und mir erst einmal erklären, mit welchem Recht er denn Beschlagnahmungen durchführen will. An dieser juristischen Begründung sind selbst schon unserer Bundespolizisten gescheitert.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zur Überschrift: Kleiner Waffenschein?? Blödsinn oder?:

    JA! JA! JA!

    1. Der Kleine Waffenschein für SSW ist schon Blödsinn (ich bin einer von wenigen Blöden, die ihn teuer erkauft haben);

    2. Den Kleinen Waffenschein kann man für nix anderes als für SSW verwenden. Also ist das Inverbindungbringen mit KWS und Luftdruckwaffen grundsätzlich falsch.

    + + +

    Dieser "investigative" Filmbericht wurde hier schon einmal diskutiert:
    "Die Aufpasser" (Pro 7) Schiessbudenwaffen im Kofferraum (die Vermutung liegt sehr nahe).


    Ohne die eine oder andere Ausstrahlung gesehen zu haben, lagen die Polizisten vermutlich daneben.
    Okay, die kümmern sich sonst meist um Verkehrsdelikte, Diebstähle oder um andere Streitigkeiten. Das Waffengesetz wird da wohl wenig gebraucht.
    Dennoch gilt auch da die NUHRsche Regel: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal... Fresse halten!"

    + + + + +

    Das Thema "Transportieren und Führen" wurde hier im Forum wohl fast ähnlich oft besprochen, wie
    "die perfekte Silvesterwaffe". Insofern erspare ich mir erneute Unterscheidungsversuche.

    Was den (sicheren) Transport angeht, ist der Artikel in der VISIER 10/2005ein guter Leitfaden.

    Sich einfach VOR der Fahrt Gedanken machen. Und wenn nicht der eingebaute Waffenschrank in Frage kommt, dann tuen es auch Behelfsmittel für ein paar Euro fuffzich aus dem Baumarkt.
    Grudsätzlich gilt: lieber doppelt und dreifach gesichert und verwahrt, als nachher die Pappnase aufzuhaben; insbesondere wenn Wachtmeister Dummbeutel gerade Dienst hat und "alles was man jetzt sagt" gegen einen verwendet werden soll.

    Das kann man zwar später als Nötigung, Einschüchterung, Unverhältnismäßigkeit, etc. vorm Kadi zur Sprache bringen - eine (Waffen-)Rechtsschutz ist dann von Vorteil - aber man könnte es ja im Vorfeld auch vermeiden.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Zur Überschrift: Kleiner Waffenschein?? Blödsinn oder?:

    JA! JA! JA!

    1. Der Kleine Waffenschein für SSW ist schon Blödsinn (ich bin einer von wenigen Blöden, die ihn teuer erkauft haben);

    Zu Punkt 0 stimme ich voll zu.

    Zu Punkt 1 schaun wir mal. ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • ich fahr auf die jagd mit einer quad und hab mein gewehr auf dem rücken und munition im rucksack, anders lässt sich das nicht transportieren. das ist auch korrektes transportieren.

  • greg: *lol* Bist du dir sicher? Oder vermutest du das nur?
    Bzw. hattest du schon Kontakt mit der Polizei?
    Ich kenne auch einen Jäger, der eine Schachtel .22er ewig auf dem Armaturenbrett rumliegen hatte, bis ich ihn mal darauf aufmerksam gemacht habe, dass das so nicht geht...

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-