Na das soll man mir erst mal beweisen.
Wenn ich meine Luftgewehre im Futteral im Kofferraum liegen habe. Gleichgültig ob Kombi oder Limusine, wer will da ernsthaft von "zugriffsbereit" sprechen ?
Und ich rede hier nicht von der fertiggeladenen CO2 auf dem Beifahrersitz.
Und nochwas, die Diabolos sind Keine Munition im Sinne des GesG. sondern Geschosse. Diese sind daher auch frei verkäuflich, noch nichteinmal 18 muß man dazu sein.
Ebenso wie Luftwaffen oder Vorderlader, sofern man das 18te Lebensjahr erreicht hat.
Daher greift hier wieder eine völlig andere Gesetzgebung.
Befragt doch mal HW dazu, wir haben das Glück hier einen glänzend informierten Moderator zu haben.
Zitat"Was ein Polizist an rechtlichen Äusserungen von sich gibt ist ohne jeden Belang. Ein Polizist ist nur Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft"
Genau so siehts aus.
Wäre nicht der erste Polizist der meint sich über die geltende Rechtsprechung zu stellen, nicht wahr ? Aus welchen zu unterstellenden Gründen auch immer. Sind auch nur Menschen.
Das wäre ja jedesmal einer "Schnitzeljagdt" gleich wenn man z.b.zu einem FT Event fährt.
Die zu beachtende Reihenfolge in solch einem Fall ist Name/Dienstnummer ... Anwalt, ansonsten garnichts sagen. Den Rest erledigt der Vertreter deines Vertrauens.
Spy