ZitatOriginal von Billy the Kid
Auch wenn ich in puncto Dialekt hier nicht mithalten kann, versuche ich es noch einmal in Sachen Intellekt:HWJunkie
Wo steht denn das?Die Schussbereitschaft der Waffe kann ebenso vom Schützen beeinflusst werden wie seine Position. Warum soll ich also in einem Fall von der Kompetenz des Schützen ausgehen (Grundstücksgrenze) und im anderen Fall damit rechnen, dass er wild um sich schießt (180m)? Es will nicht so recht in meinen Kopf, und die Grafik (danke ViperM, aber einen 180m Kreis können wir uns wohl auch ohne Veranschaulichung vorstellen) hilft auch nicht weiter.
Wo steht, welche Faktoren das Nicht-Verlassen-Können definieren?
Bill
Dann helfen wir dem Intellekt mal ohne Dialekt weiter:
Man sollte immer von der Kompetenz des Schützen ausgehen. Das bedarf doch wohl keiner Diskussion. Also ist das Beispiel mit der Grundstücksgrenze, wo Du Dich ja auch hinstellen könntest, mal hinfällig.
Nehmen wir also einmal an, Du stellst Dich ganz kompetent auf deine ursprünglich vorgesehene Position, um zu schießen.. Ab dann gibt es verschieden Faktoren, die es einem Geschoss ermöglichen, das Grundstück zu verlassen. Da es in D ja üblich ist, fast alle Eventualitäten in irgendwelchen Gesetzen und Verordnungen zu berücksichtigen, nehmen wir einmal einen technischen Defekt der Waffe an (der kann auch plötzlich aftreten, obwohl Du Deine Waffe überprüft hast). Du bringst Dich gerade in Position oder hast den (möglicherweise erforderlichen) Spannvorgang abgeschlossen und die Waffe zeigt nicht aufs Ziel - dann löst sich ein Schuß. Unbeabsichtigt. Du könntest Dir auf Deinen Schnürsenkel treten und stolpern, während Du Dich zum Schießen einrichtest und berührst den Abzug. Wieder ein unbeabsichtigter und ungezielter Schuß. Diese Beispiele, mögen sie auch noch so albern sein, können vorkommen. Auch bei kompetenten Schützen. Und wie HWJunkie bereits sagte, soll verhindert werden, daß außenstehende zu Schaden kommen.
Wer sich provozierenderweise an seine Grundstücksgrenze stellt und von dort aus schießt, dem ist eh nicht zu helfen. Auch ein LG-Schütze sollte zumindest ansatzweise die rechtlichen Grundlagen kennen, um auf so eine Idee erst gar nicht zu kommen.
Gruß
Klaus