befriedetes Grundstück / genaue Rechtslage?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 12.701 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. September 2005 um 13:31) ist von HWJunkie.

  • Zitat

    Original von Billy the Kid
    Auch wenn ich in puncto Dialekt hier nicht mithalten kann, versuche ich es noch einmal in Sachen Intellekt:

    HWJunkie
    Wo steht denn das?

    Die Schussbereitschaft der Waffe kann ebenso vom Schützen beeinflusst werden wie seine Position. Warum soll ich also in einem Fall von der Kompetenz des Schützen ausgehen (Grundstücksgrenze) und im anderen Fall damit rechnen, dass er wild um sich schießt (180m)? Es will nicht so recht in meinen Kopf, und die Grafik (danke ViperM, aber einen 180m Kreis können wir uns wohl auch ohne Veranschaulichung vorstellen) hilft auch nicht weiter.

    Wo steht, welche Faktoren das Nicht-Verlassen-Können definieren?

    Bill

    Dann helfen wir dem Intellekt mal ohne Dialekt weiter:

    Man sollte immer von der Kompetenz des Schützen ausgehen. Das bedarf doch wohl keiner Diskussion. Also ist das Beispiel mit der Grundstücksgrenze, wo Du Dich ja auch hinstellen könntest, mal hinfällig.
    Nehmen wir also einmal an, Du stellst Dich ganz kompetent auf deine ursprünglich vorgesehene Position, um zu schießen.. Ab dann gibt es verschieden Faktoren, die es einem Geschoss ermöglichen, das Grundstück zu verlassen. Da es in D ja üblich ist, fast alle Eventualitäten in irgendwelchen Gesetzen und Verordnungen zu berücksichtigen, nehmen wir einmal einen technischen Defekt der Waffe an (der kann auch plötzlich aftreten, obwohl Du Deine Waffe überprüft hast). Du bringst Dich gerade in Position oder hast den (möglicherweise erforderlichen) Spannvorgang abgeschlossen und die Waffe zeigt nicht aufs Ziel - dann löst sich ein Schuß. Unbeabsichtigt. Du könntest Dir auf Deinen Schnürsenkel treten und stolpern, während Du Dich zum Schießen einrichtest und berührst den Abzug. Wieder ein unbeabsichtigter und ungezielter Schuß. Diese Beispiele, mögen sie auch noch so albern sein, können vorkommen. Auch bei kompetenten Schützen. Und wie HWJunkie bereits sagte, soll verhindert werden, daß außenstehende zu Schaden kommen.
    Wer sich provozierenderweise an seine Grundstücksgrenze stellt und von dort aus schießt, dem ist eh nicht zu helfen. Auch ein LG-Schütze sollte zumindest ansatzweise die rechtlichen Grundlagen kennen, um auf so eine Idee erst gar nicht zu kommen.

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • HWJunkie

    Letztlich handelt es sich bei dieser Erklärung um eine Interpretation des Nicht-Verlassen-Könnens, eine explizite juristische Grundlage scheint es demnach nicht zu geben. Ob der Wille des Schützen beim (verbotenen) Gang zur Grundstücksgrenze noch zählt, beim gezielten Schießen in der Grundstücksmitte dann laut Gesetzgeber jedoch ausgeschaltet ist, lasse ich mal dahingestellt.

    Und ganz sicher hilft auch ViperM mit seinen graphischen Gimmicks kaum weiter, die mich irgendwie an das unleidige ANSCHREIEN erinnern. Bleibt zu hoffen, dass allzu häufiges Schießen nicht taub oder blöd macht. Ich hoffe inständig, dass dies nicht der Fall ist.

    Gruß
    Billy

    "If you call me that - smile."

    2 Mal editiert, zuletzt von Billy the Kid (19. September 2005 um 20:33)

  • Wie ist es eigentlich, wenn man aus der Tiefe des Raumes schiesst. Ich meine aus dem Zimmer in eigenen Garten ... mit Wirkungsgrenzen natürlich, sodass man maximal 1 m² als mögliches Ziel im Garten überdecken kann ( abgesehen natürlich davon, dass Daheim was passieren kann ) ???

    Der Schütze schiesst, der Anschlag trifft !

  • Im Schützenhaus ist das Schießen auch nur an der Schiessstand gestattet, das bedeutet genau hinter der "Bande" und von dort aus ist absolut kein Verlassen des Geländes durchs Geschoss möglich!
    An allen anderen Plätzen im Schützenhaus ist das Schießen verboten, übrigens auch das Herumzeigen der Waffe , Trockenübungen und ähnliches.
    So hab ich das zumindest in meiner Sachkunde vor 2 Monaten gelernt.

    Das bedeutet für daheim tatsächlich das Bauen einer fast professionellen Schießbahn.... Leider!

    Bei vernünftigem Umgang sollte zwar so eine Art Duldung gegeben sein, aber wenn dein Nachbar die Polizei nervt, dann ist es damit auch schnell vorbei.

    Grüße
    Ralph

    Walther LGM 1 mit Sima 6 - 24 x 50, FWB 150, Walther LA, Sharps 1863, Erma Gallager, HW 45, LEP: Ruger Blackhawk, ME SAA, S&W 10-4

  • Ok, wie man sieht gehen die Aussagen hier auseinander.

    Zitat

    Wenn man also tatsächlich die Möglichkeit hat, so zu schießen, daß ein Geschoß "abhauen" kann, dann ist die gesetzliche Voraussetzung nicht mehr gegeben.

    Dann geht es auch auf den meisten Schießständen, die im freien sind. Wenn ich mich dort umdrehe, kann ich auch "vom Grundstück rausfeuern". :confused2:

    Einen solchen Stand kenne ich (Bogenschützen). Dort könnte man, sofern man sich um 180° dreht, problemlos in den Wald schießen (natürlich wenn man zusätzlich nach oben zielt).

    Ich denke ich baue mir einen Stand aus Holz, mit Ablage und "Sichtschutz", so dass ein Geschoss nicht mehr wegfliegen kann, selbst wenn ich nach links/rechts/oben/unten schieße.

    Da ich nur dort schießen werde und nur dort die Waffe geladen ist, sollte das auch ok gehen. Ggf. zieh ich noch einen Polizisten zu rate, wobei der mir das eh nur unter Vorbehalt erlauben wird.

    Das ganze wird preislich auch im Rahmen bleiben. Holz bekomm ich günstig und dazu nen bissel Farbe -> Fertig is die "Hütte". :)

    Wie sieht es nochmal mit SSW´s aus? Zum Thema Lärmbelästigung konnte mir dazu auch keiner eine klare Aussage geben. Leider ...

    Wenn ich z.B. den Ortsvorsteher frage und er mir das erlaubt, kann der Nachbar mich trotzdem wegen Lärmbelästigung anzeigen und damit durchkommen? Ne SSW ist ja nicht gerade leise.

    Und soooooooooooo böse ist der Nachbar nicht. ;) Wenn das gut aufgebaut ist, wird er mir da nicht an die Karre fahren. Davon gehe ich zumindest aus. Zur Not rede ich mal mit ihm.

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    Einmal editiert, zuletzt von Airweizen (19. September 2005 um 22:05)

  • Zitat

    Original von Mr.Mito
    Wie sieht es nochmal mit SSW´s aus? Zum Thema Lärmbelästigung konnte mir dazu auch keiner eine klare Aussage geben. Leider ...


    Das kann man so genau nicht sagen.

    Du kannst ja auch nicht sagen so und so laut darf eine Party nachts noch sein.
    Das kommt ganz auf den Nachbarn an.

    Der eine ruft schon die Poizei wenn du Nachts n Nagel reinklopfst und beim andern kannst du Nachts deine Anlage volle Pulle aufdrehen und es stört ihn nicht.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von Billy the Kid
    HWJunkie

    Letztlich handelt es sich bei dieser Erklärung um eine Interpretation des Nicht-Verlassen-Könnens, eine explizite juristische Grundlage scheint es demnach nicht zu geben.

    Nun haben doch schon etliche Leute versucht, es Dir klar zu machen. Ist es denn wirklich so schwer?
    Aber irgendwie erscheinst Du mir extrem beratungsresistent zu sein.
    Typisch deutsch eben, und oberlehrerhaft noch dazu. Ich hoffe nur, daß Dir dieser Sachverhalt nicht irgendwann von einem Staatsanwalt erklärt werden muß. Denn den wirst Du nicht besoffen quasseln, und der wird sich Dir gegenüber als beratungsresistent erweisen!

    Gruß,

    Reinhard

    Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum ist das noch nicht ganz sicher.
    (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von Mr.Mito
    Dann geht es auch auf den meisten Schießständen, die im freien sind. Wenn ich mich dort umdrehe, kann ich auch "vom Grundstück rausfeuern". :confused2:

    Da ist die Situation noch etwas anders, denn Du hast eine Standortnung, und eine Standaufsicht die die Einhaltung der Standortnung überwacht.

    In den meisten Schießanlagen dreht man sich nur ein mal mit einer schußbereiten Waffe um 180°. :new16:

    Zitat


    Zur Not rede ich mal mit ihm.

    Kann eigentlich nie schaden!

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • reini

    Aber ich lasse mich doch gerne belehren. Und es ist nicht so, dass ich die hilfsbereiten und erklärenden Beiträge nicht verstehen würde. Das bekomme ich gerade noch so hin. Für mich ist allerdings vom Nicht-Verlassen-Können bis hin zum Dach und 180m Umkreis etc. ein weiter Weg.
    Und, reini, dein "beratungsresistent" ist einfach süß. War übrigens Modewort des Jahres 1999 und klingt gaaaanz toll. Und was soll dieser "typisch deutsch"-Quatsch? Es gibt doch nichts Provinzielleres, als dieses "typisch deutsch" in abfälliger Absicht zu gebrauchen, nur weil man selber ab und an zum Italiener geht, um dort "2 Espressis" zu bestellen. So ganz weltmännisch.

    Ach ja, die Keule mit dem Staatsanwalt (ist das nicht auch irgendwie "typisch deutsch"?) zieht natürlich immer. Da werde ich doch ganz schnell ganz nachdenklich. Und ganz kleinlaut. Bin schon weg.

    Billy

    "If you call me that - smile."

    3 Mal editiert, zuletzt von Billy the Kid (19. September 2005 um 23:50)

  • Zitat

    Original von Billy the Kid
    HWJunkie

    Letztlich handelt es sich bei dieser Erklärung um eine Interpretation des Nicht-Verlassen-Könnens, eine explizite juristische Grundlage scheint es demnach nicht zu geben. Ob der Wille des Schützen beim (verbotenen) Gang zur Grundstücksgrenze noch zählt, beim gezielten Schießen in der Grundstücksmitte dann laut Gesetzgeber jedoch ausgeschaltet ist, lasse ich mal dahingestellt.

    Und ganz sicher hilft auch ViperM mit seinen graphischen Gimmicks kaum weiter, die mich irgendwie an das unleidige ANSCHREIEN erinnern. Bleibt zu hoffen, dass allzu häufiges Schießen nicht taub oder blöd macht. Ich hoffe inständig, dass dies nicht der Fall ist.

    Gruß
    Billy

    Dir bleibt die Hoffnung.
    Und nun schalte nen Gang zurück.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von XXL
    Der eine ruft schon die Poizei wenn du Nachts n Nagel reinklopfst und beim andern kannst du Nachts deine Anlage volle Pulle aufdrehen und es stört ihn nicht.

    Tjo, das ist wohl richtig. Nur würde ich mit der SSW eh nur mittag schießen. Sylvester mal ausgenommen. ;) Oder anders gefragt: Ich feuere morgen mittag 5-6 Magazine mit der SSW auf dem Grundstück weg und der Nachbar ruft die Polizei wegen Lärmbelästigung. Was passiert? :confused2:

    Erklärbär:

    Das ist wohl wahr. :) Nur würde ich mich auf unserem Grundstück genau so wenig umdrehen. Das bekommt man ja recht früh erklärt und jeder vernünftige Mensch macht es von selbst so.

    Auf ner Amibase hab ich schon live mitbekommen, wie rabiat da z.T. vorgegangen wird. Es ist egal ob die Waffe geladen ist, oder nicht, man hat ruck zuck ne MP in der Schnauze (oder schlimmeres, wenn nötig ...)

    Ich finds aber auch gut so und verständlich. Wenn man auf einem nicht combat Stand nen Magazin auf einmal leer schießt gibt es auch nen Platzverweiß. Bei Jugentlichen wird nur "sehr laut und überzeugend" mitgeteilt, dass man das nicht nochmal machen sollte. :crazy2:

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    Einmal editiert, zuletzt von Airweizen (20. September 2005 um 03:06)

  • Zitat

    Original von Mr.Mito
    Ich feuere morgen mittag 5-6 Magazine mit der SSW auf dem Grundstück weg und der Nachbar ruft die Polizei wegen Lärmbelästigung. Was passiert? :confused2:

    Mittag ist natürlich schon mal ganz schlecht. Mittagsruhe gibt es in den allermeisten Gemeindesatzungen.

    Wenn er so anruft, wahrscheinlich bestenfalls das ein Streifenwagen kommt, mit beiden Parteien redet und eine mündliche Verwarnung aussprechen.

    Nach allem was man so hört rufen Nachbarn aber in solchen Fällen eher an und behaupten "Da waren zig Schüsse zu hören, der Ballert wie ein Irrer Amokläufer in der Gegend herum, ich glaub der hat seine ganze Familie umgebracht, ich glaub ich hab auch Schreie gehört und die Frau Maier hab ich auch schon seit Stunden nicht mehr gesehen." Was dann auch Polizeiseitig zu einer etwas angespannteren Grundverfassung führt.

    Ist sicher meist nicht mal böser Wille. Sind sicher nicht wenige die während des Telefonats selber hinter ihrem Sofa in Deckung sitzen.

    Auch Da und vor allem bei 5-6 Magazinen wird wohl nur Reden helfen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Hmm,

    Passt evnt. nicht ganz ins Thema / in die Fragestellung.

    Weiß jemand wie die Durchschuß- Sicherheit von dichten Hecken als Grundstücksabgrenzung bewertet wird. Natürlich für :F: LG's

    Jochen

  • Ist das jetzt dein Ernst :new16: :n17: ???

    Da selbst sehr dichte Hecken noch immer aus sehr viel Luft bestehen besteht ein sehr erhöhtes Risiko, daß das Dia die Hecke durchdringt. Auch werden dünnere Äste problemlos zerschossen und das Diabolo setzt seine Reise fort.

    Aus meiner aktuellen Materialstudie:
    FT-Siluetten aus 3mm Alu für :F: sehr gut geeignet. Hält dauerhaft. Nur die Hit-Zone sollte längerfristig durch eine passende Stahlscheibe verstärkt werden.
    Mein schwarzes Alu :n1: leider nur 1mm dick :schluchz: ist nach 2-3 Treffern auf die gleiche Stelle aus ca 9m aus'm :F:-Gewehr durchschossen. Mit normalen JSB-Exact.

    Z-MAN :winke:

    Einmal editiert, zuletzt von Z-MAN (20. September 2005 um 10:05)

  • Hmm,

    eventuell sollte ich das mal spezifizieren

    Bastardzypresse

    Höhe 8 meter Breite 3 meter / Wind kommt da nicht mehr durch auch bei Sturm.

    Jochen

  • Ganz private Meinung, ohne Anspruch auf juristische Allgemeingueltigkeit:

    Auf irgendwelche Hecken, und seien sie noch so dich, wuerde ich nicht schiessen. Hier kann wirklich immer mal was durchschluepfen.
    Ansonsten wuerde ich, Grundstueck vorausgesetzt, z.B. von der Grundstuecksgrenze auf ein Scheunentor schiessen. Denn da KANN der Schuss das Grundstueck nicht verlassen.
    Fuehren darf ich die Waffe auf dem Grundstueck, insofern ist auch das kein Problem, wenn man mit der Waffe an den Ort auf dem Gr. spaziert, von dem man dann aus auf etwas schiesst, was den Schuss so abfaengt, dass er das Gr. nicht verlassen KANN.
    Schuetzenfehler sind das private Risiko des Schuetzen. Wer zu dumm ist, nur dann zu schiessen, wenn die Muendung auf das Ziel zeigt, welches das Verlassen des Gr.s ausschliesst, dann ist das Persoenliches Pech und man hat die Konsequenzen zu tragen.
    Die Voraussetzungen, die hier manche bringen, sind dermassen ueberzogen, dass sie nciht mehr das wiederspiegeln, was im WaffG steht. Da ist bei :F:-Waffen eben NICHT von Schiesstaenden die Rede und von Bunkeranlagen. Sondern von befriedetem Besitz. Bei der Argumentation mancher hier waere das schiessen indoor auch nicht mehr moeglich, es koennte ja was aus dem Fenster gehen, wenn der Schuetze davor steht und sich umdrehen wuerde...

    und zu guter Letzt:
    Reden mit den Nachbarn kann allgemein Wunder wirken und hilft, Missverstaendnisse zu vermeiden.
    einmal musste ich dabei aber auch eindringlich erklaeren, dass man mit einer alten Haenel NICHT auf Tauben schiesen darf, ueber die der alte Herr von nebenan sich geaergert hatte und die er sich dafuer von mir ausleihen wollte, als ich sie im Garten grade grundgereinigt hatte.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Original von Acerbus
    Hmm,

    eventuell sollte ich das mal spezifizieren

    Bastardzypresse

    Höhe 8 meter Breite 3 meter / Wind kommt da nicht mehr durch auch bei Sturm.

    Jochen

    Ich sag nur: "Diabolo-Billard"!

    Damit dürfte die Zypresse durchgefallen sein.

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Da du deine Hecke ja nicht als Kugelfang nutzen möchtest, bietet sie dir zusätzliches Sicherheitspotential. Also verhalte dich so, als sei sie nicht da.
    Ich schieß aus der Garage auf's Haus , genauer gesagt auf einen soliden mit Lumpen gefüllten Alu-Kugelfang. Es ist so nicht mehr möglich, daß Dia's das Grundstück verlassen. Andere Richtungen-> da demoliere ich blos die Garage von innen, aber nicht mehr.

    Z-MAN :winke:

  • Hmm,

    Also das mit der Hecke war nur so eine Idee um eine Neue Lane zu eröffnen.

    Sicher nicht als Kugelfang und wenn es wahr ist das die Dias aus einem :F: LG nur 90 meter weit fliegen eh ausserhalb der Reichweite.

    Wenn ich dort wo ich übe nicht schießen dürfte dann bezweifele ich das überhaupt jemand in D innerhalb seines befriedeten Grundstückes mit :F: schießen darf und ausserhalb der Befriedung schießen ja auch die Jäger z.Z. recht fleißig mit etwas mehr Joule.

    Jochen

  • Zitat

    Original von Acerbus
    und ausserhalb der Befriedung schießen ja auch die Jäger z.Z. recht fleißig mit etwas mehr Joule.

    Die haben aber nun wirklich ganz andere Rechtsvorschriften als Sportschützen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.